Archive for Dezember 13th, 2020

Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 13.12.2020 mit Video

Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.

Die Lage ist sehr ernst. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen. Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Das bedeutet, dass sich die tägliche Zahl der Neuansteckungen innerhalb weniger Tage verdoppelt. „Das Virus ist stärker denn je“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.

„Diese Woche ist die Zahl der Neuinfizierten hochgeschnellt. Es haben sich in Deutschland rund 140.000 Menschen mit dem Virus angesteckt. Davon 20.000 in Baden-Württemberg. Allein gestern sind in Baden-Württemberg knapp 3.800 Neuinfizierte dazugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz – die Zahl Neuinfizierter innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Menschen – steigt Tag für Tag: Sie liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 180, und ist damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 169“, machte Kretschmann den Ernst der Lage deutlich. Mit den erhöhten Infektionszahlen stiegen auch die Todesfälle. Man sehe, dass jeden Tag immer mehr Menschen an und mit dem Virus sterben.

Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu

„Am Freitag sind in Deutschland fast 600 Menschen an das Virus verstorben. Ein trauriger Höchststand“, so Kretschmann weiter. Auch die Situation an den Krankenhäusern spitze sich kritisch zu. „In Baden-Württemberg sind es 500 schwer kranke COVID-19-Patienten. So viele wie nie zuvor. An der Uni-Klinik Heidelberg sind die Intensiv-Kapazitäten zu 90 Prozent ausgelastet. Immer mehr Ärzte und Pflegekräfte stecken sich selbst an.“

Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November habe man es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum zunächst zu stoppen, es sei aber nicht gelungen, die Infektionszahlen wie gewünscht drastisch senken. Deshalb müsse man jetzt einschneidende Maßnahmen ergreifen und das öffentliche Leben radikal herunterfahren, um die Zahl der Neuinfektionen radikal herunterdrücken, erläuterte Kretschmann in seinem Statement.

Es sei wichtig, die Zahl der Neuansteckungen radikal herunterzudrücken, weil jeder zusätzlich infizierte weitere anstecken könne und so die Pandemie weiter treibe. Nur bei niedrigen Zahlen seien die Gesundheitsämter in der Lage, die Kontakte nachzuverfolgen und die Infektionsketten zu brechen. „Ein kleines Feuer kann man schnell löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer“, machte Kretschmann deutlich.

Daher haben sich der Bund und die Länder gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren.

Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen:

Schulen und Kitas

Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist – um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann.

Mehr Informationen zu Schulen und Kitas

Einzelhandel

Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die Betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.

Nicht betroffen von der Schließung sind:

  • Der Einzelhandel für Lebensmittel.
  • Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
  • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
  • Banken und Poststellen.
  • Reinigungen und Waschsalons.
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Der Weihnachtsbaumverkauf.
  • Der Großhandel.

Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt – so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.

Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt

Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann – und niemand an Weihnachten alleine sein muss“, erklärte Ministerpräsident Kretschmann die Entscheidung. Die Ausnahmen werden aber aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehen angepasst. Möglich sind Treffen mit vier Personen über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Kreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.

Der engste Kreis bedeutet:

  • Angehörige desselben Haushaltes.
  • Ehegatten.
  • Unverheiratete Lebenspartner*innen und Partner*innen.
  • Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
  • Enge Freunde und Bekannte.

Kinder unter 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.

Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen aufgehoben.

Körpernahe Dienstleistungen

Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.

Silvester

Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.

Gottesdienste

Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Es gilt Maskenpflicht.
  • Der Gemeindegesang ist untersagt.

„In den kommenden Tagen werden wir Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen, um zu geeigneten Regelungen zu kommen“, kündigte Ministerpräsident Kretschmann an.

Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren

Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeberinnen auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ganz zu schließen. „Das Motto sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘“, brachte Kretschmann den Appell auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Verordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.

Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegepersonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt – das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten.
„Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf jegliche Reisen zu verzichten – das gilt besonders für touristische Reisen“, sagte Kretschmann Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss 10 Tagen in Quarantäne gehen. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden.

Das Kabinett hat den Beschlusse von Bund und Ländern grundsätzlich zugestimmt am Montag behandelt der Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung. Die Details und genauen Auslegungen der Regelungen werden nun schnellstmöglich in den zuständigen Fachressorts ausgearbeitet.

Sobald weitere Details feststehen, werden wie Sie natürlich im gewohnten Umfang hier auf Baden-Württemberg.de darüber informieren und auch zeitnah wieder ein FAQ zu dem Thema bereitstellen.

Am 5. Januar werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten, um Maßnahmen ab den 11. Januar 2021 zu beschließen. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen“, so Kretschmann abschließend.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

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Quelle: /red

Foto, Klaus

Schließung von Schulen und Kitas ab 16. Dezember

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 13.12.2020

Nach dem aktuellen Beschluss von Bund und Ländern zu den Corona-Maßnahmen werden Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen unausweichlich.

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Drastischer Schritt unausweichlich

„Dieser drastische Schritt ist angesichts der Infektionszahlen auf Rekordniveau unausweichlich. Wenn in Deutschland das komplette gesellschaftliche Leben heruntergefahren werden muss, ist es selbstverständlich, dass wir auch bei den Schulen und Kitas einen Beitrag zur Kontaktminimierung leisten müssen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Allerdings brauchen wir klare und verbindliche Perspektiven für die Kitas und Schulen, sie müssen prioritär wieder geöffnet werden, denn unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung.“ Die Politik dürfe nicht aus dem Blick verlieren, dass Schulschließungen mit zahlreichen negativen Folgen für die Gesellschaft, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, verbunden sind. „Deshalb sollten die Einschränkungen des Regelbetriebs so kurz wie möglich werden und auf den Zeitraum bis 10. Januar 2021 beschränkt bleiben“, so Eisenmann.

Schulen und Kitas werden geschlossen / Notbetreuung wird eingerichtet

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen werden morgen zeitnah über die konkrete Umsetzung informiert:

  • Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet (weitere Informationen siehe unten). Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Fernunterricht für Abschlussklassen

Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge werden im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschluss- prüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschluss- prüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungs- angeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs).

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Foto, Archiv Manu

Polizei überprüft die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung

Posted by Klaus on 13th Dezember 2020 in Allgemein, Stuttgart

Stadtgebiet Stgt

Rund 100 Stuttgarter Polizistinnen und Polizisten waren in der Nacht zum Sonntag (13.12.2020) im Dienst, um zum ersten Mal die Einhaltung der strikten Ausgangs- beschränkung zu überprüfen. Die Beamten richteten ab 21.00 Uhr ihr Hauptaugenmerk auf die Einhaltung der verschärften Corona-Verordnung. Die Polizisten über- prüften öffentliche Plätze und richteten neun stationäre Kontrollpunkte im gesamten Stadtgebiet ein. Bei den zwei größten, einer in Bad Cannstatt und einer in Feuerbach, unterstützte das Technische Hilfswerk mit spezieller Beleuchtungstechnik die Maßnahmen der Polizei. Die Beamten überprüften annähernd 500 Fahrzeuge und 800 Personen. Dabei hatte ein Großteil der kontrollierten Personen einen triftigen Grund sich im öffentlichen Raum aufzuhalten: Die meisten Autofahrer waren auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Viele führten sogar eine Bescheinigung ihrer Arbeitgeber mit. Rund 170 Betroffene hatten keinen triftigen Grund, weshalb die Beamten sie über die bestehende Regelung aufklärten. Nach Mitternacht stellten die Beamten an den Kontrollpunkten nur noch sporadisch einzelne Fahrzeuge fest und überprüften die Ausgangsbeschränkung fortan im Rahmen des Streifendienstes. Die Polizisten meldeten bereits gegen 21.30 Uhr, dass im Bereich des Schlossplatzes und der Königstraße kaum noch Fußgängerverkehr herrschte. Die Beamten beobachteten, dass auch der Fahrzeugverkehr im Laufe des Abends rapide nachließ. Bei einer Kontrollstelle im Bereich Am Wallgraben stellten die Beamten beispielsweise in zwei Stunden lediglich 13 Autos fest. Auch in den Linienbussen und den Stadtbahnen der SSB reduzierte sich die Anzahl der Fahrgäste drastisch. Die meisten Menschen kannten die aktuellen Regelungen und zeigten Verständnis für die Kontrollen.