Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg ist wieder in einem exponentiellen Wachstum. Seit mehreren Tagen schon liegt der 7-Tage R-Wert über 1. Das bedeutet, dass sich die täglichen Neuinfektionen innerhalb weniger Tage jeweils verdoppeln. „Das Virus breitet sich in allen Bereichen und Altersschichten aus. Es gibt keine klar erkennbaren Infektionsherde mehr, die wir gezielt bekämpfen könnten. Die Fachleute sprechen von einem diffusen Geschehen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sondersitzung des Kabinetts.
Die Hoffnung, die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen zu können, habe sich nicht erfüllt, so der Ministerpräsident. „Mit dem Virus kann man leider nicht verhandeln, und keine Kompromisse schließen. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken. Von einer derzeitigen Inzidenz von 169 in Baden-Württemberg müssen wir zumindest in Sichtweite einer Inzidenz von 50 kommen. Nur dann können wir die Kontakte wieder nachverfolgen und die Kontrolle über das Virus zurückgewinnen. Das geht nur mit harten, radikalen Maßnahmen“, fasste Kretschmann die Situation zusammen.
„Als zivilisierte und aufgeklärte Gesellschaft können wir nicht hinnehmen, dass Tag für Tag eine Vielzahl von Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden und hunderte von Menschen durch das Virus sterben. Oft isoliert von Angehörigen und Freunden. Menschen, von denen die meisten ohne die Pandemie noch am Leben wären. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in der Mitte oder ob das eher gegen Ende des Lebens geschieht. Die Menschenwürde gilt für jeden und jede Einzelnen gleichermaßen. Aber es geht auch um die Würde unserer Gesellschaft. Wir haben jetzt alle die gemeinsame Aufgabe und die gemeinsame Pflicht, Gesundheit und Leben zu schützen“, so Kretschmann weiter.
Daher habe die Landesregierung entschieden, sofort weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Landesweite Ausgangbeschränkungen
Eine der Sofortmaßnahmen ist eine landesweite Ausgangsbeschränkung, mit dem Ziel, das öffentliche Leben weiter runterzufahren.
Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
- Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
- Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
- Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
- Erledigung von Einkäufen.
- Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ.
- Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
Die Erfahrung der vergangenen Wochen zeigt, dass es rund um Buden und Läden mit Alkoholausschank immer wieder zu Bildung von größeren Gruppen und zahlreichen Verstößen gegen die AHA-Regel gekommen ist. Daher gilt ab dem 12. Dezember 2020 an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ein Ausschank- und Konsumverbot für alkoholische Getränke.
Diese Maßnahmen ergreift Baden-Württemberg im Vorgriff auf die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember 2020. Hier wird sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür einsetzen, das ab der kommenden Woche bundesweit weitere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Friseure, Barbershops und Solarien sollen ebenfalls schließen.
- In Sportstätten und Schwimmbädern soll Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Amateurindividualsport untersagt werden. Das betrifft öffentliche und private Sportanlagen, Bolzplätze und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sowie Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang.
- Der Einzelhandel soll keine besonderen Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, mehr durchführen dürfen. Das betrifft etwa Ausverkäufe, Sonntagsöffnungen oder Aktionen wie Late Night-Shopping.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern soll nur nach vorherigen negativen Antigen-Test und mit einer FFP2-Maske erlaubt werden.
Zudem wird der Ministerpräsident dafür plädieren, spätestens nach Weihnachten das Land weiter runterzufahren und einen strikten Lockdown zu verhängen.
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