Archive for Januar 6th, 2021

Polizeieinsatz anlässlich einer Versammlung

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 6.01.2021

Die Polizei war am Mittwochnachmittag (06.01.2021) anlässlich einer Versammlung auf dem Marktplatz in der Innenstadt im Einsatz. Während der Versammlung kam es durch die Teilnehmer zu massiven Verstößen gegen die von der Stadt Stuttgart erlassenen Auflagen. Eine große Zahl von Personen trug keinen Mund-Nasen-Schutz und hielt den erforderlichen Abstand nicht ein. Da trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei die Auflagen weiterhin nicht eingehalten wurden, verfügte die Stadt die Auflösung der Versammlung. Die Polizei forderte die Teilnehmer auf, den Marktplatz gemäß den geltenden Corona-Richtlinien zu verlassen. Der Großteil der Teilnehmer kam dieser Aufforderung nur sehr zögerlich nach. Sie versuchten, einen Aufzug durchzuführen, der von der Versammlungsbehörde im Voraus verboten worden war. Einsatzkräfte verhinderten dies und lösten in der Folge mehrere verbotene Ansammlungen am Karlsplatz auf, stellten Personalien fest und fertigten Ordnungswidrigkeitsanzeigen an. (Stand 20.00 Uhr)

Nachtrag
Anlässlich eines Polizeieinsatzes wegen einer Versammlung am Mittwoch (06.01.2021) auf dem Marktplatz in Stuttgart-Mitte (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 07.01.2021) hat die Polizei 48 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und angezeigt. Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden können, werden an die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart weitergeleitet. Die Angezeigten, die sich größtenteils nach Auflösung der genehmigten Versammlung auf dem Karlsplatz oder dem Stauffenbergplatz aufhielten und trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei diese Plätze nicht verließen, trugen teilweise keinen Mund-Nasen-Schutz oder hielten sich in unerlaubten Ansammlungen auf. Die Beamten kontrollierten insgesamt 57 Personen. Am Stauffenbergplatz schlug ein 48 Jahre alter Mann einem Polizeibeamten gegen die Brust. Einsatzbeamte nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest. An der Sporerstraße beleidigte ein 32-jähriger Mann mehrere Einsatzkräfte und wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Auch einen 20-Jährigen, der auf dem Karlsplatz Einsatzkräfte beleidigte, sowie einen 55 Jahre alten Mann, der während der Versammlung auf dem Marktplatz den rechten Arm nach oben streckte, nahmen Einsatzkräfte vorläufig fest.

Foto, Archiv Andy

Stgt Wangen / Hedelfingen – Nach Unfallflucht in Gartengrundstück abgerutscht

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg, Stuttgart Wangen

Polizeibericht 6.01.2021

Auf ziemlich ungewöhnliche Weise endete am Mittwoch (06.01.2021) die Fahndung nach einer Verkehrsunfallflucht: Der gesuchte Pkw Smart war von einem Fahrweg im Gewann Lenzenberg abgekommen und rund 15 Meter ein Hanggrundstück hinabgerutscht. Gegen 13.30 Uhr hatte der Lenker des Smart beim Einbiegen in die Hedelfinger Straße offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und beschädigte in der Folge einen geparkten Pkw Fiat sowie einen Bauzaun. Trotz eines Sachschadens in Höhe von knapp 10.000 Euro fuhr der Fahrer ohne sich um den Schaden zu kümmern bis zu einer nahegelegenen Tankstelle weiter und tätigte dort ungeniert Einkäufe. Zeugen hatten das Geschehen jedoch beobachtet und sofort über Notruf die Polizei verständigt. Eine im Rahmen der Fahndung in S-Hedelfingen eingesetzte Streife wurde von Spaziergängern auf einen Pkw aufmerksam gemacht, der in den angrenzenden Weinbergen einen Abhang hinunter gerutscht sei. Eine sofortige Überprüfung ergab, dass es sich bei dem Fahrzeug um den gesuchten Pkw Smart handelte. Die Gesuchten waren vermutlich vom Alosenweg in den asphaltierten Wirtschaftsweg abgebogen und kurz darauf verunfallt. Der Wagen war einige Meter über eine eingezäunte Wiesenfläche gerutscht und dabei über zwei ca. ein Meter hohe Mauerabsätze geschanzt, bevor er gegen einen Obstbaum prallte und zum Stehen kam. Die beiden Insassen, die sich zunächst zu Fuß entfernt hatten, kamen wenig später zur Unfallstelle zurück. Da eine Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde, musste sich der 24-jährige mutmaßliche Fahrzeuglenker einer Blutentnahme unterziehen. Die Bergung des Mietfahrzeugs gestaltete sich äußerst aufwendig und dauerte bis in die frühen Abendstunden. Am Pkw Smart entstand mutmaßlich ein Totalschaden, so dass die Gesamtbilanz der Unfallfahrt auf mindestens 25.000 Euro geschätzt wird. Beim 23-Jährigen Beifahrer wurde zudem eine mittelschwere Gesichtsfraktur diagnostiziert, weshalb er vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht wurde.

Unfallfotos>>>>

Foto, Archiv

Lockdown bis Ende Januar verlängert

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung

Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unablässig, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 124 immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen.

Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahlen das wirkliche Geschehen zu gering abbilden. Die Belastung des Gesundheitssystems ist weiter gestiegen.

„Wir alle sind zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg.“

Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark. Hier zeigt sich, dass neue, deutlich ansteckendere Varianten grassieren. Das bedeutet, dass sich das Virus zunehmend beschleunigend schneller verbreitet. Mit steigenden Infektionen steigen auch die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe stark an. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.

Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns

„Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns, wahrscheinlich die schwierigste der ganzen Pandemie“, so der Ministerpräsident. „Darauf müssen Sie sich einstellen, denn die Rahmenbedingungen bleiben ungünstig. Unser Leben findet weiterhin in den Innenräumen statt. Die Impfungen werden ihre allgemeine Schutzwirkung erst in einigen Monaten entfalten. Wir müssen darauf gefasst sein, dass wir mit einer neuen, aggressiven Virus-Mutation umgehen müssen. Und das medizinische und pflegerische Personal ist inzwischen an seiner Leistungsgrenze. Noch nie waren die Intensivstationen so voll wie in den vergangenen Tagen. Und noch nie sind innerhalb eines Monats so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat.“

Das Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken. So können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen.

Bei der Beurteilung der Lage betrachten wir nicht nur die 7-Tage-Inzidenz, sondern weitere wichtige Faktoren wie den Impffortschritt, die Verdoppelungszeit und die Reproduktionswerte.

Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder heute grundsätzlich auf folgendes geeinigt:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen hat eine herausragende Bedeutung für die Bildung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Einschränkungen im Schulbetrieb bleiben nicht ohne Folge für die Bildung und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen bei der Abwägung die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden. Für Baden-Württemberg bedeutet das: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen sind in der Verantwortung, die umfassende Umsetzung der Testanordnung des Bundes sicherzustellen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. Bund und Länder unterstützen die Einrichtungen dabei organisatorisch stärker. Dies gilt für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Den Eintrag von pandemieverschärfenden Mutationen wie die Variante B.1.1.7 aus Großbritannien gilt es möglichst stark einzudämmen. Daher soll auch in Deutschland bei Proben verstärkt das Erbgut des Virus sequenziert werden, um Mutationen zu erkennen und durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne die Ausbreitung im Keim zu unterbinden. Die Bundespolizei wird bei Einreisen aus Gebieten, in denen solche Mutationen verbreitet sind, die Einhaltung der Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Einhaltung der Quarantäne ebenfalls eng kontrolliert wird.
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen

„Die Folgen der Pandemie lassen sich nur dann beherrschen, wenn die Fallzahlen niedrig sind“, sagte Kretschmann abschließend in seinem Statement. „Darin ist sich die Wissenschaft einig, und darin waren wir uns auch bei unseren Beratungen einig. Dabei kommt es weiterhin auf uns alle an. Je mehr wir uns an die Beschränkungen halten, je weniger Kontakte wir haben, je vorsichtiger wir sind, desto schneller werden die Infektionszahlen sinken, und desto eher können wir mögliche Lockerungen in Betracht ziehen. Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen. Ob wir unsere Kontakte nur ein wenig oder deutlich reduzieren, entscheidet darüber, ob wir das Ziel niedriger Infektionszahlen in wenigen Wochen oder erst in Monaten erreichen.“

Die heute von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg ausgestaltet werden, stimmt sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden.

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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