Archive for Januar, 2021

Vorsorgendes Handeln ist erforderlich

Posted by Klaus on 20th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 19.01.2021

Aufgrund der besorgniserregenden Nachrichten über ansteckendere Virusmutationen haben Bund und Länder ihre Beratungen vorgezogen und sich auf weitere Maßnahmen geeinigt. Der Bund wird die Voraussetzungen für eine Homeoffice-Pflicht schaffen.

Die Erkenntnisse über die Mutationen des SARS-CoV-2-Virus geben berechtigten Anlass zur Sorge. Die überwiegende Mehrzahl der Forschenden ist alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die Virusmutanten aus Großbritannien (B.1.1.7) und Südafrika (Y501.V2) deutlich ansteckender sind als die bisherige Virusvariante.

Da auch schon in Deutschland die Virusmutanten B.1.1.7 und Y501.V2 nachgewiesen wurden, sind sich Bund und Länder einig, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingen ein vorsorgendes Handeln erfordert. Deutschland hat es im Frühjahr 2020 durch sein schnelles Handeln geschafft, die Ausbreitung des Coronavirus deutlich zu verlangsamen und die Infektionszahlen in kurzer Zeit zu reduzieren.

Die Folgen einer Verbreitung einer ansteckenderen Virusmutation würde die aktuelle Lage dramatisch verschärfen. Wenn mehr Menschen erkranken, kommt es zu mehr Ansteckungen – es könnte also eine doppelte Beschleunigung geben. Wenn die Mutante, wie angenommen, den Reproduktionswert (R) um 0,4 erhöht und R dadurch von jetzt etwa 1,0 auf 1,4 steigt, würde das in nur vier Wochen eine Versechzehnfachung der Infektionen bedeuten. Statt wie heute am 19. Januar gut 1.600 Neuinfektionen in Baden-Württemberg würde das dann 25.600 tägliche Neuinfektionen bedeuten.

Das hat auch zur Folge, dass mehr Menschen schwer, langfristig oder tödlich an COVID-19 erkranken.

Wir bewegen uns auf dünnem Eis

Bund und Länder sind sich daher einig, die Risiken durch die neuen Virusmutationen gemäß dem Vorsorgeprinzip möglichst zu verringern. Daher müssen wir die Infektionszahlen deutlich schneller senken. Bei einer niedrigen Reproduktionszahl – also wie viele weitere Menschen ein infizierter im Schnitt ansteckt – wird auch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusmutationen gehemmt. Wie schnell sich die Mutationen ausbreiten können, sehen wir in Irland und Großbritannien: Innerhalb von vier Wochen ist in Großbritannien die 7-Tages-Inzidenz von 186 auf 616 nach oben geschnellt. In Irland schoss sie im selben Zeitraum sogar von 39 auf 926. Das ist mehr als das Zwanzigfache! Kein Gesundheitssystem der Welt kann einem solch exponentiellen Anstieg auf Dauer standhalten. Das zeigt: Wir bewegen uns gerade auf ganz dünnem Eis“, machte Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Ernst der Lage deutlich.

„Das Gute ist aber: Noch scheint sich das mutierte Virus in Deutschland nicht flächendeckend ausgebreitet zu haben. Und hier liegt unsere Chance. Wir müssen jetzt – wie die Fachleute sagen – vor die Lage kommen. Das heißt zum einen, dass wir mit einer schnellen Kraftanstrengung das Virusgenom von infizierten Personen sequenzieren, um ein genaues Bild davon zu erhalten, wo die mutierten Virusvarianten vorkommen. Und zum anderen, dass wir die Infektionszahlen insgesamt weiter massiv runterdrücken“, so Kretschmann weiter.

Verantwortungsbewusstsein und Disziplin zahlen sich aus

Dabei hängt es natürlich wesentlich davon ab, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen im Alltag umsetzen und so dem Virus die Chancen nehmen, sich weiter zu verbreiten. Ein Großteil der Menschen im Land tut dies nun seit fast einem Jahr mit großer Disziplin. „Durch die Maßnahmen, die wir im Dezember und Anfang Januar beschlossen haben, konnten wir das exponentielle Wachstum brechen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach den Beratungen von Bund und Ländern. „Die 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg konnten wir von 208 auf 112 senken. Und auch die Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen entspannt sich gerade ein wenig. Das zeigt, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Disziplin, zahlen sich aus! Gemeinsam konnten wir dadurch viele Menschenleben retten.“

Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten auch, dass im Frühjahr 2020 das öffentliche Leben deutlich mehr zurückgegangen war als in den vergangenen Monaten. Auch befanden sich fast doppelt so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice wie heute.

Bund und Länder haben sich im Grundsatz daher auf folgende Punkte geeinigt:

  • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr medizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Masken mit N95 oder KN95-Zertifzierung).
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert.
  • Dort wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gelten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat.
  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hinaus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu entzerren.
  • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Perspektive für Grundschulen und Kitas

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzunterricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann

Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Entscheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbeschlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretschmann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstellen und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Württemberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregierung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen.

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Quelle: /red

Bürgerhaushalt: Vorschlagsphase startet im Februar

Posted by Klaus on 19th Januar 2021 in Stuttgart

Info LHS

Multiplikatoren informieren online über Beteiligungsverfahren

Am 8. Februar startet der sechste Stuttgarter Bürgerhaushalt. Die Bürgerinnen und Bürger können dann wieder Vorschläge einreichen, wofür die Stadt im kommenden Doppelhaushalt Geld investieren oder sparen soll und diese Vorschläge anschließend bewerten.

Am Donnerstag, 28. Januar, 18 Uhr informieren Multiplikatoren des unabhängigen Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt in einer Online?Veranstaltung über die Plattform Zoom, wie die Stuttgarter am Bürgerhaushalt teilnehmen können. Der Link zur Veranstaltung ist auf der Internetseite des Bürgerhaushalts unter  www.buergerhaushalt?stuttgart.de einsehbar. An der Zoom?Konferenz werden auch der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sowie die Sprecherin der Bezirksvorsteher, Ulrike Zich, teilnehmen.

Durch die Corona?Pandemie können in diesem Jahr keine Informationsveranstaltungen zum Bürgerhaushalt in den einzelnen Stadtbezirken stattfinden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen trotzdem die Möglichkeit haben, ihre Fragen zu stellen. Deshalb geben die Multiplikatoren des Arbeitskreises Stuttgarter Bürgerhaushalt in einer Zoom?Konferenz Ratschläge und Empfehlungen. Sie wollen die Bürger bei der Entwicklung ihrer Vorschläge unterstützen und dafür sorgen, dass die eingebrachten Ideen regelkonform sind und eine Chance haben, bewertet und erfolgreich umgesetzt werden zu können. Denn Vorschläge für den Bürgerhaushalt sind nur dann realisierbar, wenn sie in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen und den städtischen Haushalt betreffen. Simone Schulz vom Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt sagte: „Als unabhängige, aktive Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts begleiten wir die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerhaushalts der Stadt. Zugleich unterstützen wir unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Durchführungsphasen bei der Entwicklung und Eingabe von Vorschlägen. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Projekten miteinzubeziehen und so die Stadt zu gestalten.“

Der Stuttgarter Bürgerhaushalt ist seit zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2019 gaben 40.620 Einwohnerinnen und Einwohner insgesamt 3.753 Vorschläge für den Haushaltsplan der Stadt ab und bewerteten diese mit mehr als 1,4 Millionen Stimmen.

Am Bürgerhaushalt kann jeder teilnehmen, der in Stuttgart wohnt. Vom 8. bis zum 21. Februar können Vorschläge eingereicht werden. Haben es die Vorschläge in die Bewertungsphase des Bürgerhaushalts geschafft, können alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter vom 4. März bis zum 24. März ihre Einschätzung dazu abgeben. Nach Abschluss der Bewertungsphase werden die Top 100-Vorschläge ermittelt, die von den Stuttgarterinnen und Stuttgartern die meisten positiven Stimmen erhalten haben.

Um insbesondere kleinere Stadtbezirke beim Bürgerhaushalt nicht zu benachteiligen, werden die zwei am besten bewerteten Vorschläge jedes Stadtbezirks in die TOP 100-Liste aufgenommen. Während der Haushaltsberatungen im Herbst berät der Gemeinderat dann, welche Vorschläge finanziert und realisiert werden. Auf diese Weise kann jeder Einzelne über seine Vorschläge und Bewertungen zum Impulsgeber für das Stadtleben werden.

Weitere Informationen unter  www.buergerhaushalt?stuttgart.de.

Land fördert Initiative RadKULTUR 2021 in 17 Kommunen

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2021

Grafik, RadKULTUR

Die Initiative RadKULTUR zeigt auf, wie attraktiv es ist, im Alltag auf das Fahrrad umzusteigen. Gemeinsam mit den in diesem Jahr 17 geförderten Städten und Landkreisen wirbt die Initiative vor Ort fürs Radfahren.

Ein vielfältiges und buntes Jahresprogramm rund ums Radfahren erwartet die 17 Städte und Landkreise, die in diesem Jahr die Förderung des Landes im Rahmen der Initiative RadKULTUR erhalten. Noch nie in der Geschichte der Landesinitiative wurden so viele Kommunen gleichzeitig gefördert.

„Die zahlreichen Bewerbungen zeigen einmal mehr: Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel unserer Zeit. In immer mehr Kommunen gewinnt der Radverkehr an Bedeutung. Umso schöner, dass wir nun 17 Städte und Landkreise dabei unterstützen können, mit der Initiative RadKULTUR noch stärker fürs Radfahren zu werben“, betont Verkehrsminister Winfried Hermann. „Nachhaltige Mobilität beginnt im Kopf und sollte da nicht enden. Der Bau neuer Radwege bringt nur dann etwas, wenn die Wege auch genutzt werden.“

Attraktivität des Radfahrens vor Ort präsent machen

Das erste Mal erhalten die Förderung im Jahr 2021 die Städte Baden-Baden, Filderstadt, Gaggenau, Hockenheim, Konstanz, Leinfelden-Echterdingen, Sigmaringen, Tuttlingen und Villingen-Schwenningen sowie der Landkreis Böblingen. Die Landkreise Konstanz, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall sowie die Städte Stuttgart, Bühl, Mengen und Neckarsulm konnten sich bereits 2020 über die Unterstützung der Initiative RadKULTUR freuen und können nun daran anknüpfen.

Gemeinsam mit den geförderten Kommunen bietet die Initiative RadKULTUR vielfältige Möglichkeiten, die Attraktivität des Radfahrens vor Ort präsent zu machen. „Bei den Mitmachaktionen wie etwa dem STADTRADELN, der beliebten RadSCHNITZELJAGD oder dem LASTENrad-Verleih ist für jede und jeden etwas dabei – für Jung und Alt, für Schulen, Unternehmen und Vereine“, so Minister Hermann. Das Ziel aller Aktionen: Die Menschen für das Radfahren auf ihren Alltagswegen begeistern. „Mit dem Fahrrad zur Arbeit oder Schule zu pendeln hält nicht nur fit, es entlastet auch die Städte vom Autoverkehr und schützt das Klima. Viele Menschen sind überrascht, wie gut es tut, Mobilitätsgewohnheiten zu verändern und öfter aufs Rad zu steigen. Mit der Förderung trägt die Initiative RadKULTUR dazu bei, diesen Umstieg zu erleichtern“, sagt Hermann.

Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg

Das Land macht sich stark für eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs im Mobilitätsmix soll deutlich gesteigert werden. Die Initiative RadKULTUR ist bereits seit 2012 eine zentrale Maßnahme des Landes zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Unternehmen sowie mit der Unterstützung eines stetig wachsenden Partnernetzwerks, bietet die Initiative den Bürgerinnen und Bürgern positive Radfahr-Erlebnisse in ihrer individuellen Alltagsmobilität. So wird deutlich: Das Fahrrad ermöglicht es, im Alltag zeitgemäß mobil zu sein.

Radkultur BW

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2021

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Die Polizei stellte bei Corona-Kontrollen am Wochenende 4.239 Verstöße fest. Die Lage in den Wintersportgebieten hat sich entspannt.

„Am Wochenende herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Besucher hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der Corona-Verordnung. Der Schwerpunkt lag in den schneereichen Gebieten der Höhenlagen des Schwarzwaldes sowie der Schwäbischen Alb. Die zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden abgesprochenen Verkehrskonzepte haben sich bewährt. Bei Kontrollen musste die Polizei vereinzelt Bürgerinnen und Bürger auf die bestehenden Abstandsregeln hinweisen. Einige wenige uneinsichtige Personen sehen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung Anzeigen entgegen“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

4.239 Verstöße gegen Corona-Verordnung

Landesweit bilanzierte die Polizei nach Auskunft von Innenminister Thomas Strobl zwischen Freitag und Sonntag (15. bis 17. Januar 2021) insgesamt 4.239 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung. Davon bezogen sich alleine 1.407 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen verstießen 778 Personen.

„Ich bin sehr dankbar für das besonnene Verhalten der weit überwiegenden Anzahl unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit Solidarität und Rücksicht werden wir diesen Weg so lange es nötig ist weitergehen. In diesen Tagen müssen wir unser privates Leben leider wesentlich einschränken und Kontakte weiter vermeiden, um das Infektionsgeschehen nicht noch weiter zu befeuern. Wer trotzdem den persönlichen Spaß in den Vordergrund stellt und damit die Gesundheit anderer aufs Spiel setzt, muss auch die Konsequenzen tragen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Gegenseitige Rücksicht und Solidarität angemahnt

„Leider fallen bei den Kontrollen noch immer Menschen auf, bei denen jegliche Appelle an Rücksicht und Solidarität offenbar ins Leere laufen. So etwa bei fünf jungen Männern, die am Samstagabend in Stuttgart in einer vermeintlich geschlossenen Shisha-Bar angetroffen wurden. Der Gastwirt und seine Gäste konsumierten Getränke und rauchten Shishas. Keiner von ihnen trug einen Mund-Nasen-Schutz. Als besonders leichtsinnig und gefährlich stellten sich insbesondere die – vergeblichen – Versuche des Gastwirts dar, den illegalen Betrieb zu verdecken. So war die notwendige Lüftung aufgrund der damit verbundenen Geräusche nicht in Betrieb. Um ein hieraus resultierendes Auslösen der vorgeschriebenen CO-Melder zu vermeiden, waren diese demontiert oder durch Entfernen der Batterien funktionslos gemacht worden. Das ist, im wahrsten Sinne des Wortes, brandgefählich“, so Minister Thomas Strobl.

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Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.01.2021

Die Bundesregierung hat bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne heute auf dieser Grundlage nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Bund regelt Testpflicht und Einreiseanmeldung

Die Regeln zur Testung und digitalen Anmeldung bei der Einreise aus Risikogebieten hat die Bundesregierung nun bundeseinheitlich festgelegt. Dieses Vorgehen entspricht der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021 festgelegten Zwei-Test-Strategie: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wird damit grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt werden. Baden-Württemberg hatte die Zwei-Test-Strategie bereits zum 11. Januar 2021 im Land umgesetzt.

Zudem besteht zur verbesserten Kontrolle eine bundesweite digitale Meldeverpflichtung einreisender Personen aus Risikogebieten (unter anderem zur Feststellung der Identität, von Kontaktdaten und zum Vorliegen eines Negativtests), die diese vor der Einreise auszufüllen haben, sowie die Verpflichtung der Beförderer und der Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen zur Information der Einreisenden.

Schließlich legt die neue Verordnung der Bundesregierung fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.

Künftig drei Arten von Risikogebieten

Unterschieden werden künftig drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Neben den bekannten Risikogebieten wurden Gebiete definiert, von denen aufgrund besonders hoher Inzidenzen (Hochinzidenzgebiet) oder der Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht; sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten nur sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden bislang das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland und Südafrika.

Besserer Schutz vor Virus-Mutationen durch Verschärfung der Quarantänepflichten

Die Quarantänepflichten sind weiterhin von den Ländern zu regeln. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gibt es künftig in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen. Ansonsten wird bei der Quarantäne nicht zwischen einem Risikogebiet und einem Hochinzidenzgebiet unterschieden. Hierfür gelten in Baden-Württemberg weiterhin die Ausnahmen, die bislang schon für Risikogebiete bestanden.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein Point of Care-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Einreise aus Risikogebiet (das nicht Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet ist):

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (z. B. Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Pflicht, bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise im Besitz eines Negativtests zu sein. Daher kann der Test auch kurz nach Einreise nachgeholt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
    • Durchreisende
    • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen
    • Grenzpendler und Grenzgänger
    • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren
    • Personen, die für weniger als 72 Stunden zum Besuch eines Verwandten ersten Grades oder des Partners einreisen
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Allerdings mit den bislang schon geltenden Ausnahmetatbeständen, die insbesondere für die oben genannten Gruppen gelten.

Einreise aus Hochinzidenzgebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Ausnahmen von der Testpflicht nur in wenigen Fällen.
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Es gelten dieselben Ausnahmentatbestände wie für Risikogebiete.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung ohne Ausnahme.
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Keine Ausnahmen von der Testpflicht.
  • Quarantänepflicht. Nur sehr wenige Ausnahmen (z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger). Keine Verkürzung der Quarantänedauer möglich.

Robert Koch-Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten

Robert Koch-Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

FAQ zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Überblick Informationen zum Coronavirus: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer und mehr

Foto, Klaus

Land verstärkt Schutz in Alten- und Pflege- heimen

Posted by Klaus on 17th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 16.01.2021

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Für Beschäftigte und Besucher gilt künftig eine konsequente Testpflicht. Eine entsprechende Regelung hat die Landesregierung in der Corona-Verordnung aufgenommen.

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Ab dem kommenden Montag gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die vom Kabinett beschlossene und heute verkündete Corona-Verordnung aufgenommen.

 

Künftig konsequente Testpflicht für Beschäftigte und Besucher

„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag, 16. Januar, in Stuttgart. „Gerade Alten- und Pflegeheime sind Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund verstärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.“

Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt. Es gilt daher, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal weiterhin zu schützen, bis die Impfungen abgeschlossen sind.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an
    Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.
  • Testpflicht für Beschäftigte
    Neu ist die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen sich drei Mal anstatt wie bislang zwei Mal pro Woche testen lassen.
  • Ausnahmen vom PoC-Antigentests für externe Personen
    Lediglich bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend Zutritt in die Pflegeheime erhalten müssen, kann auf einen negativen PoC-Antigentest verzichtet werden, falls für den Test keine Zeit ist. Hiervon sind z.B. Notärzte oder Handwerker im Notfall umfasst.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Klaus

Pkw überschlagen – ein Leichtverletzter

Posted by Klaus on 17th Januar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 17.01.2021

Bei einem Verkehrsunfall, der sich in der Nacht zum Sonntag (17.01.2021) kurz vor 02.00 Uhr an der Einfahrt zur Unterführung des Gebhard-Müller-Platzes in Fahrtrichtung Stadtmitte ereignet hat, ist eine Person leicht verletzt worden. Es entstand Sachschaden in Höhe von circa 3000 Euro. Ein 21-Jähriger kam mit seinem Pkw Opel aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf glatter Fahrbahn ins Schleudern, überschlug sich und kam auf dem Dach zum Liegen. Er kam mit leichten Verletzungen in eine Stuttgarter Klinik.

Foto, Archiv

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen

Posted by Klaus on 16th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 16.01.2021 und 17.01.

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 18. Januar 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Umsichtiges Verhalten zum Wintereinbruch

Posted by Klaus on 15th Januar 2021 in Allgemein

Presse 15.01.2021

Verkehrsminister Winfried Hermann bittet die Menschen angesichts des starken Schneefalls in Teilen von Baden-Württemberg um umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten im Verkehr. Der Umstieg von der Bahn aufs Auto sei keine gute Alternative. 

Angesichts des starken Schneefalls in Teilen von Baden-Württemberg hat Verkehrsminister Winfried Hermann die Menschen um umsichtiges und verantwortungsvolles Verhalten im Verkehr gebeten. „Die ungewöhnlichen Schneemassen haben in manchen Regionen den Verkehr auf der Schiene und auf der Straße zum Erliegen gebracht oder stark beeinträchtigt. Wir bitten um Verständnis dafür, wenn sich die Lage nicht sofort verbessern lässt. Die Räumdienste arbeiten mit allen Kräften daran, die Verkehrswege so bald wie möglich wieder frei zu bekommen.“

Zugleich riet der Minister, nicht von der Bahn aufs Auto umzusteigen. „Denn auf den Straßen ist das Fortkommen mindestens ebenso schwierig wie mit der Bahn. Informieren Sie sich aktuell, bleiben Sie zu Hause und arbeiten Sie wenn möglich von dort aus.“

Für DB Regio erklärte der Vorsitzende der Regionalleitung Baden-Württemberg, David Weltzien: „Bei der Bahn sind alle Kräfte mobilisiert und arbeiten mit Hochdruck daran, Bahnsteige und Gleise frei zu räumen und die Züge bei widrigen Verhältnissen trotzdem fahren zu lassen. Wo immer es geht halten wir den Fahrplan aufrecht. Dies erfordert eine hohe Flexibilität bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für deren enormen Einsatz ich mich ausdrücklich bedanke.“

Foto, Archiv

Jahresbilanz 2020 der Polizeihubschrauberstaffel

Posted by Klaus on 15th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 15.01.2021

Der neue Polizeihubschrauber beim Start

Mit 2.248 geflogenen Einsätzen ist die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg auch 2020 wieder ein Leistungsträger mit breitem Aufgabenspektrum und seit nunmehr 55 Jahren wesentlicher Garant für erfolgreiche und effektive Polizeiarbeit.

„Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg ist ein absoluter Leistungsträger der Polizei, und das seit 55 Jahren. Die Anforderungen an unsere fliegende Polizei ist auch in Zeiten der Pandemie nicht geringer geworden. Ganz im Gegenteil: Die Zahlen machen deutlich, welche Herausforderungen täglich bewältigt werden müssen und wie erfolgreich die Polizeihubschrauberstaffel auch im Jahr 2020 war“, sagte der stellvertretenden Minister- präsident und Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz der Arbeit der Polizeihubschrauberstaffel im vergangenen Jahr.

Leistungsträger mit breitem Einsatzspektrum

„Die Polizeihubschrauberstaffel war im Jahr 2020 bei Sucheinsätzen nach vermissten Personen außerordentlich erfolgreich und konnte 65 Menschen lebend auffinden (2019: 57). Gleiches gilt bei der Suche nach flüchtigen Tatverdächtigen oder Fahrzeugen. Hier konnte die Staffel insgesamt 58 Fahndungserfolge vermelden (2019: 38). Das macht deutlich, wie wichtig und verlässlich die Arbeit der Hubschrauberstaffel für die tägliche Arbeit der Polizei ist“, so Minister Thomas Strobl. Die Gesamterfolge bei Sucheinsätzen durch die Polizeihubschrauberstaffel stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr auf 160 an (2019: 139).

„Die Rettung von Menschenleben oder die Festnahme von Straftätern haben Priorität. Flüge des Polizeihubschraubers in der Nacht sind stets von höchster Dringlichkeit und stehen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit der Suche nach vermissten Menschen oder der Fahndung nach flüchtigen Straftätern. Jede Minute zählt – daher sind unsere Pilotinnen und Piloten Tag und Nacht unterwegs. Denn wir alle wissen: Das Verbrechen schläft nicht“, unterstrich Minister Strobl, wie wichtig der Rund-um-die-Uhr-Einsatz der Hubschrauberstaffel geworden ist.

2.248 geflogene Einsätze in 2020

Im vergangenen Jahr bewältigte die Staffel insgesamt 2.248 Einsätze. Diese Einsätze wurden im Schichtbetrieb, rund um die Uhr, geflogen. Die Zahl der Flugstunden reduzierte sich hierbei im Vergleich zu 2019 um circa 297 Stunden auf circa 2.330 Flugstunden. Die Zahl der Nachteinsätze, die die Besatzungen vor ganz besondere Herausforderungen stellen, stieg dagegen im vergangenen Jahr auf 1.044 Nachteinsätze (2019: 949). Hier ist der Polizeihubschrauber mit seiner leistungsfähigen Kamera- und Wärmebildtechnik besonders effektiv, da – im Unterschied zum menschlichen Auge – Wärmequellen durch die Besatzung schnell und deutlich zu erkennen sind.

„Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg ist ein wesentlicher Garant für erfolgreiche und effektive Polizeiarbeit“, kommentierte der Präsident des Polizeipräsidiums Einsatz Ralph Papcke die Bilanz seiner Spezialisten. „Die Bandbreite der Einsatzfähigkeit geht von der Personensuche über die Fahndungen bis hin zu Gewässerüberwachungsflügen und verkehrspolizeilichen Einsätzen. Darüber hinaus unterstützen die Pilotinnen und Piloten die Spezialeinheiten des Landes bei ihren Einsätzen – gemeinsam mit diesen Einheiten verfügen wir über ein eingespieltes Team.“

Einsatzspektrum erweitert sich zusehends

Mittlerweile hat sich das Einsatzspektrum nochmals erweitert. Mit der enormen Trockenheit in den vergangenen Jahren hat beispielsweise auch die Waldbrandgefahr zugenommen. Zur Unterstützung der Feuerwehren im Land Baden-Württemberg wurde 2020 auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl ein Außenlöschbehälter vom Typ „Bambi Bucket“ mit einem Fassungsvermögen von circa 800 Kilogramm Löschmittel (Wasser) beschafft. Hierzu wurden zwei Polizeihubschrauber umgerüstet und die Besatzungen für Einsatzflüge mit Außenlasten speziell geschult. Für den Leiter der Polizeihubschrauberstaffel, Leitenden Polizeidirektor Michael Bantle, und dessen Team ist das eine Herausforderung, mit der sich die fliegenden Polizisten in den nächsten Jahren wohl vermehrt auseinandersetzen müssen.

„Wir können uns auf die Pilotinnen und Piloten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staffel verlassen, für ihre wichtige und herausfordernde Arbeit sage ich von ganzem Herzen danke“, so Innenminister Thomas Strobl. Die Polizeihubschrauberstaffel ist eine Organisationseinheit des in Göppingen angesiedelten Polizeipräsidiums Einsatz. Der Sitz der Staffel ist am Landesflughafen in Stuttgart (fünf Maschinen H 145) und an der Außenstelle auf dem Baden-Airpark in Rheinmünster-Söllingen (eine Maschine).

Das Fluggerät – H 145 von Airbus Helicopters

  • Triebwerke: zweimal Turbomeca Arriel 2E mit jeweils 575 Kilowatt (kW)
  • Höchstgeschwindigkeit: circa 280 Kilometer pro Stunde (km/h)
  • Reisegeschwindigkeit: circa 250 km/h
  • maximale Reichweite: circa 670 Kilometer (km)
  • max. Abfluggewicht: 3.650 Kilogramm (kg)
  • Länge über alles: 13,63 Meter (m)
  • Breite: 2,45 m
  • Höhe: 3,45 m
  • Hauptrotordurchmesser: elf m

Foto, Klaus