Archive for Januar, 2021

Newsletter Januar 2021 des Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.

Posted by Klaus on 12th Januar 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Liebe Mitglieder und Freunde der Alten Schule Rohracker,

wir hoffen, Sie haben das Neue Jahr gut und gesund begonnen und schauen voll Zuversicht in die Zukunft.

Wir haben sehr viel positive Resonanz auf unsere Beleuchtung in und um die Alte Schule erhalten, so dass wir uns entschlossen haben, den Mammutbaum und die übrige Beleuchtung bis Ende des Monats weiterhin erstrahlen lassen. Damit auch kein Januar-Blues aufkommt….

Unsere Freiluftausstellung die „Rohracker Coronade“ wurde von Ihnen sehr gut angenommen und es hängen inzwischen viele tolle Beiträge, herzlichen Dank dafür. Die Ausstellung wird ebenfalls bis Ende des Monats weitergeführt und es findet sich sicher auch noch ein Platz für weitere Ideen.

Wir hoffen sehr, dass es bald wieder möglich sein wird, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen. Bis dahin:

Bleiben Sie gesund

Ihr

Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.
Geschäftsstelle
Christine Bollermann
Tel. 0711-46920199
E-Mail: Buergerhaus-Rohracker@online.de
Öffnungszeit: Freitag 13.00-17.00Uhr

Foto, Klaus

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Der weit überwiegende Teil der Menschen hat sich in Baden-Württemberg an die Corona-Regeln gehalten. Die Polizei zeigte klare Präsenz an beliebten Ausflugszielen.

„Das vergangene Wochenende war alles in allem aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich an die Regeln gehalten und, entgegen den Tagen zuvor, vorsichtig und vernünftig gehandelt. Wir werden weiterhin aufmerksam sein und akribisch darauf achten, dass der Leichtsinn keine Chance hat. Für die Menschen im Land gilt: Halten Sie sich an die Regeln – sonst wird es teuer“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur polizeilichen Bilanz des letzten Ferienwochenendes in Baden-Württemberg.

Polizei zeigt Präsenz an beliebten Ausflugszielen

„In den vergangenen Tagen mussten wir an den baden-württembergischen Ausflugszielen ein erhöhtes Besucheraufkommen verzeichnen. Nachdem in diesem Zusammenhang mancherorts die Regelungen der Corona-Verordnung missachtet sowie zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt wurden, haben die regionalen Polizeipräsidien an den beliebten Ausflugszielen einen Fokus auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gelegt – immer im engen Austausch mit den originär zuständigen Ordnungsämtern und den Straßenverkehrsbehörden. Mit verkehrspolizeilichen Maßnahmen und den präventiven Kontaktaufnahmen mit den Ausflüglern konnten chaotische Zustände wie in den Tagen davor vermieden werden“, bilanzierte der Innenminister.

Fokus auf Einhaltung der Corona-Verordnung

Die regionalen Polizeipräsidien setzten am Wochenende mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz einen personellen Schwerpunkt auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Insgesamt herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Bürger hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der CoronaVO. Der Schwerpunkt lag erneut im Bereich der Höhenlagen des Schwarzwaldes. Die abgesprochenen Verkehrskonzepte zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden haben sich insgesamt bewährt. Manche Zufahrten zu den Parkplätzen mussten stundenweise gesperrt werden. Bei zwei Unfällen auf den Rodelhängen wurden ein neunjähriges Mädchen (Römerstein/Kreis Reutlingen) und ein 18-jähriger Heranwachsender (Gaildorf/Kreis Schwäbisch-Hall) schwer verletzt. Sie mussten jeweils mit einem Rettungshubschrauber in Kliniken geflogen werden.

Über 4.600 Verstöße durch Polizei festgestellt

Am vergangenen Wochenende (8. bis 10. Januar 2021) wurden von der Polizei insgesamt über 4.600 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Etwa 1.700 Verstöße davon betrafen die Ausgangsbeschränkungen und rund 1.600 Verstöße die Maskentragepflicht. Im Zusammenhang mit Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen waren rund 730 Verstöße zu verzeichnen. In den Höhelagen des Nordschwarzwaldes, insbesondere im Bereich der beliebten Schwarzwaldhochstraße, wurden vom Polizeipräsidium Offenburg im Zusammenhang mit den Überwachungsmaßnahmen an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg knapp 65 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und rund 20 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.

„Seit heute gelten in Baden-Württemberg weiter angepasste Regeln, die wir nun konsequent annehmen müssen – wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt, dann werden wir kein Auge zudrücken. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen – nicht mehr und nicht weniger“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Umsetzung der Zwei-Test-Strategie in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.

Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Testpflicht bei Einreise fallen somit unter anderem:

  • Durchreisende
  • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen
  • Grenzpendler und Grenzgänger
  • Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.

Einreise aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland nur mit negativem Test

Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben: Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet.

Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit.

Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Einschränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist weiterhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.

Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt zu vermeiden sind.

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Übersicht der Corona-Verordnungen des Landes

Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen in Baden-Württemberg

Alle Infos zu Corona in Baden-Württemberg

Foto, Archiv Manu

DHL Express mit grundlegender Funktion für die europäische COVID-19 Impfstofflogistik

Posted by Klaus on 9th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.01.2021

Mit seinem engmaschigen Luftfracht Netzwerk an Hubs und Gateways ist DHL Express optimal für eine zeitkritische sowie kontinuierliche Auslieferung von COVID-19 Impfstoffen aufgestellt.

  • Zehn europäische Länder bereits mit Chargen des COVID-19-Vakzins durch die Express-Division von Deutsche Post DHL Group beliefert
  • Über 50 Flüge für inner-europäischen Impfstofftransport durchgeführt
  • Alle europäischen Länder können innerhalb von 24 Stunden über das DHL Express Netzwerk beliefert werden

Bonn – Seit Weihnachten hat DHL Express, der weltweit führende Expressdienstleister, in Europa mehr als 50 Flüge für den Transport zahlreicher Sendungen mit den dringend benötigten COVID-19 Impfstoffen durchgeführt. Die ersten Chargen der Vakzine wurden in Bulgarien, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Norwegen, Österreich, Rumänien und Schweden zur ersten Versorgung der Bevölkerung ausgeliefert. Einige dieser Länder wurden von DHL Express bereits mit weiteren Chargen versorgt, darunter Italien, Litauen, Norwegen und Rumänien. Mit seinem engmaschigen Luftfracht Netzwerk an Hubs und Gateways, das alleine in Europa mehr als 60 Länder und Territorien mit über hundert Flugzeuge umfasst, ist DHL Express optimal für eine zeitkritische sowie kontinuierliche Auslieferung von COVID-19 Impfstoffen aufgestellt. (Foto, DP DHL)

„Unser internationales Netzwerk hat seine Stabilität und Kontinuität bereits in den ersten Wochen der Pandemie unter Beweis gestellt. Selbst als nahezu alle Länder in Lockdowns gingen, stand kein einziges unserer Drehkreuze still, nicht an einem Tag“, sagt Alberto Nobis, CEO DHL Express Europa. „Es liegt in unserer DNA zu liefern – selbst in Zeiten globaler Krisen. Dank des unermüdlichen Einsatzes unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere technische Infrastruktur, halten wir die Lieferketten aufrecht und ermöglichen es so unseren Kunden, ihre Geschäfte weiterzuführen. Mit internationalen Expresslieferungen der COVID-19-Vakzine unterstützen wir nun zahlreiche Regierungen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Unsere starke Präsenz in Europa ermöglicht uns medizinische Güter innerhalb von 24 Stunden zwischen allen europäischen Ländern auszuliefern.“

Neben der Versorgung europäischer Länder hat DHL Express Chargen mit COVID-19 Vakzinen nach Bahrain, Chile, Costa Rica, Israel, Mexiko, Oman und Singapur geliefert.

Mehr als 9.000 Experten sind im spezialisierten globalen Netzwerk von DHL tätig, damit Pharmaunternehmen, medizinische Gerätehersteller, klinische Test- und Forschungs- einrichtungen, Großhändler und Vertriebsunternehmen sowie Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister durch Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette miteinander vernetzt werden. Angefangen von der klinischen Studie bis hin zum praktischen Einsatz am Behandlungsort. Das DHL Portfolio der Gesundheits-Branche umfasst mehr als 150 Pharmaunternehmen, 20 Depots für klinische Studien, 100 zertifizierte Stationen, 160 GDP-zertifizierte Lager, 15 GMP-zertifizierte Standorte und 135 medizinische Express-Standorte.

Die weltweiten Logistikanbieter stehen aktuell vor der Herausforderung, schnell medizinische Lieferketten aufzubauen, um ein nie zuvor gesehenes Volumen von mehr als zehn Milliarden Impfdosen weltweit auszuliefern, wobei auch die rund drei Milliarden Menschen erreicht werden müssen, die in Regionen mit einer weniger gut entwickelten Logistikinfrastruktur leben. Um in den nächsten zwei Jahren eine weltweite Versorgung mit COVID-19-Vakzinen sicherzustellen, werden rund 200.000 Palettenlieferungen, 15 Millionen Lieferungen in Kühlboxen sowie 15.000 Flüge in den unterschiedlichen Lieferketten erforderlich sein.

Während die Entwicklung von Impfstoffen in der Vergangenheit 5-20 Jahre dauerte, ist der beschleunigte Prozess von COVID-19 innerhalb eines Jahres beispiellos. An bestimmte Vakzine werden besonders strenge Temperaturanforderungen von bis zu -80°C gestellt, um ihre Wirksamkeit während des Transports und der Lagerung sicherzustellen.

„Unser Land meistert die Herausforderung“

Posted by Klaus on 9th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.01.2021

Das Video finden Sie unter baden-wuerttemberg.de/unser-land-meistert-die-herausforderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute im Landtag die Maßnahmen zur Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns vorgestellt. Im Zentrum seiner Rede standen strengere Kontaktbeschränkungen sowie eine positive Bilanz zum Impfstart im Land.

Übersicht der Änderungen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Übersicht über die Regelungen ab 11. Januar 2021 (PDF)

Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (gültig ab 11. Januar 2021) (PDF)

Hohe Infektionszahlen, volle Intensivstationen und Erkenntnisse über neue Virus-Mutationen wie B.1.1.7 aus Großbritannien – aufgrund der angespannten Pandemielage in ganz Deutschland haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Merkel auf einen weiteren gemeinsamen Kraftakt geeinigt. Während die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden, gelten ab dem 11. Januar weitere Einschränkungen in ganz Baden-Württemberg.

Noch immer seien die Auswirkungen der Feiertage an Weihnachten und Silvester abzuwarten, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag. Baden-Württemberg sei noch weit von seinem Ziel entfernt, unter die Schwelle von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu kommen. „Aus diesem Grund haben wir entschieden, den Lockdown zu verlängern.“

Harte Maßnahmen, schnelle Wirkung

Auch werde es weitere Verschärfungen geben. „Zusätzliche Kontaktreduktionen haben eine sehr große Wirkung. Das haben uns die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch einmal sehr eindringlich vor Augen geführt.“ Der verkürzte Bremsweg des R-Werts sei ein wichtiger Richtwert, erläuterte Kretschmann: „Mit einem R-Wert von 0,9 halbiert sich die Zahl der Infektionen jeden Monat. Mit einem R-Wert von 0,7 hingegen halbiert sie sich jede Woche.“ Derzeit liegt die Reproduktionszahl im Land bei 0,82. Hinzu kommen Erkenntnisse über die Virus-Mutation B.1.1.7, welche bereits in Baden-Württemberg festgestellt werden konnte. Die Daten deuten darauf hin, dass diese Mutation wahrscheinlich sehr viel ansteckender ist als das ursprüngliche Coronavirus.

„Die Quintessenz daraus ist: Nicht vorsichtig und langsam bremsen, sondern hart und kurz. Nur niedrige Zahlen verhindern Tod und Leid. Nur niedrige Zahlen geben der Wirtschaft wieder den notwendigen Schub“, so der Ministerpräsident.

Was gilt ab dem 11. Januar?

Der Regierungschef appellierte an den Zusammenhalt und die Unterstützung des Landtags für die folgenden Beschlüsse:

  • Die bisher geltenden Beschränkungen werden bis zum 31. Januar verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bleiben bestehen. Alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person erlaubt, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Um familiäre Härten abzumildern und den Bedürfnissen von Kindern und Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden die Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Familien können sich zudem mit einem weiteren Haushalt zu einer festen Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden.
  • Lokale Behörden sind ab sofort dazu angehalten, Menschenansammlungen in tagestouristischen Hotspots im Freien (z.B. Skigebiete) einzudämmen.
  • Kantinen werden geschlossen. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden deutlich dazu aufgefordert, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.
  • Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Fernunterricht wird angeboten, Sonderregelungen für Abschlussklassen sind möglich. Es besteht eine Aussicht auf Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar, sollten die Infektionszahlen signifikant sinken. Eine Notbetreuung für Kita-Kinder und die Klassen 1 bis 7 wird eingerichtet.
  • Für das Jahr 2021 wird ein zusätzliches Kinderkrankengeld für 20 zusätzliche Tage pro Elternteil und 40 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt. Der Anspruch gilt auch für die Betreuung der Kinder zuhause.
  • „Click & Collect“-Abholangebote im Einzelhandel sowie bei Bibliotheken und Archiven werden erlaubt.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Übersicht der Änderungen sowie Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Kultur und Wirtschaft stärken

In seiner Regierungsinformation im Landtag betonte der Ministerpräsident, dass die Entscheidung zu härteren Maßnahmen nicht leichtfertig gefallen seien: „Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Menschen verzweifelt sind, weil sie ihren Beruf nicht ausüben können und sie um ihr Geschäft bangen.“ Jedoch würden die weltweiten Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass niedrige Infektionszahlen der Wirtschaft helfen und noch größere Folgeschäden verhindern. Die Wiederbelebung von „Click & Collect“ und die zeitnahe Auszahlung der Hilfszahlungen seien demnach elementar für die Stärkung von Kultur und Wirtschaft.

Home Office sei ein wirksames und zugleich relativ schmerzarmes Mittel, um die Anzahl der Infektionen deutlich zu senken. Daher appellierte Kretschmann nochmals eindringlich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigten wo auch immer es möglich sei, von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Landesregierung werde daher auch kurzfristig Unternehmen, Verbände und Gewerkschaften zu einem Home Office-Gipfel einladen.

Impfstoff historische Meisterleistung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann zog eine positive Zwischenbilanz zum Start der Impfkampagne. Es habe sich als richtig erwiesen, dass Bund und Länder mit einem Impfstoff auf eine gemeinsame Langzeit-Strategie gesetzt hätten: „Über diesen historischen Erfolg sollten wir uns einfach mal freuen, statt immer nur das Haar in der Suppe zu suchen.“ Klar sei trotzdem, dass bei der Beschaffung, der Produktion und Verteilung nachgelegt werden müsse: „Dafür haben sich alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam eingesetzt.“

Stark und geduldig ins neue Jahr

Der besondere Dank des Ministerpräsidenten gelte allen Helferinnen und Helfern, die sich an dieser Kraftanstrengung beteiligten. „Unser Land meistert diese Herausforderung. Doch sind wir auf die Hilfe aller angewiesen.“ Es gehe nicht darum, Lücken für sich zu suchen, sondern sich an den Geist der Vereinbarungen zu halten. „In diesen Zeiten kommt es darauf an, stark und geduldig zu bleiben. Packen wir es gemeinsam an!“

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Quelle: red

Fahrplanangebot weiterhin leicht eingeschränkt Vom 07.01.2021 bis 31.01.2021

Info VVS

Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns fahren die Bahnen und Busse mit lediglich geringfügigen Einschränkungen in den Nachtstunden und im Schülerverkehr weiter. Damit soll in der Pandemie für ausreichend Platz in den Fahrzeugen gesorgt werden, auch wenn derzeit die Nachfrage aufgrund von Home-Office, Kurzarbeit sowie geschlossenen Geschäften und Schulen niedriger ist als normal. Da auch die nächtliche Ausgangssperre weiter gilt, entfallen bis Ende Januar die Nachtbusse in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Region. Außerdem gibt es, solange die Schulen geschlossen bleiben, im regionalen Busverkehr geringfügige Einschränkungen.

Ab Montag, den 11. Januar 2021 gilt somit folgender Fahrplan:

– S-Bahnen und Regionalzüge inklusive der Nebenbahnen fahren tagsüber wie gewohnt (Trotz der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns fahren die Bahnen und Busse mit lediglich geringfügigen Einschränkungen in den Nachtstunden und im Schülerverkehr weiter. Damit soll in der Pandemie für ausreichend Platz in den Fahrzeugen gesorgt werden, auch wenn derzeit die Nachfrage aufgrund von Home-Office, Kurzarbeit sowie geschlossenen Geschäften und Schulen niedriger ist als normal. Da auch die nächtliche Ausgangssperre weiter gilt, entfallen bis Ende Januar die Nachtbusse in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Region. Außerdem gibt es, solange die Schulen geschlossen bleiben, im regionalen Busverkehr geringfügige Einschränkungen.

Ab Montag, den 11. Januar 2021 gilt somit folgender Fahrplan:

– S-Bahnen und Regionalzüge inklusive der Nebenbahnen fahren tagsüber wie gewohnt (mit Ausnahme des Nachtverkehrs am Wochenende)

– Busse und Stadtbahnen der SSB fahren ebenfalls ganz normal (mit Ausnahme der Nachtbusse am Wochenende)

– Im regionalen Busverkehr gilt grundsätzlich der „Ferienfahrplan“, d.h. der normale Fahrplan ohne spezielle Schülerfahrten (z. B. A-Linien und Verstärkerfahrten)

In der kommenden Woche wird dann entschieden, wie die Busse und Bahnen im Schülerverkehr ab Montag, 18. Januar 2021 fahren. Dies hängt davon ab, ob und wie der Präsenzunterricht an den Schulen wieder hochgefahren wird.

Der VVS empfiehlt seinen Fahrgästen sich vor der Fahrt mit Bus oder Bahn über die VVS-Fahrplanauskunft unter vvs.de oder in der App „VVS Mobil“ zu informieren.)

:: Busse und Stadtbahnen der SSB fahren ebenfalls ganz normal (mit Ausnahme der Nachtbusse am Wochenende)

:: Im regionalen Busverkehr gilt grundsätzlich der „Ferienfahrplan“, d.h. der normale Fahrplan ohne spezielle Schülerfahrten (z. B. A-Linien und Verstärkerfahrten)

In der kommenden Woche wird dann entschieden, wie die Busse und Bahnen im Schülerverkehr ab Montag, 18. Januar 2021 fahren. Dies hängt davon ab, ob und wie der Präsenzunterricht an den Schulen wieder hochgefahren wird.

Der VVS empfiehlt seinen Fahrgästen sich vor der Fahrt mit Bus oder Bahn über die VVS-Fahrplanauskunft unter vvs.de oder in der App „VVS Mobil“ zu informieren.

Stand 08.01.2021 14:26

Foto, Klaus

 

Stgt Wangen – Vor-Ort-Hilfsangebote für die Corona-Zeit

Posted by Klaus on 8th Januar 2021 in Stuttgart Wangen, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info Bezirksamt Stgt Wangen

Zum Lesen einfach Großklicken

Bürgertelefon (Corona-Hotline) der Stadt – Servicezeiten ändern sich

Posted by Klaus on 8th Januar 2021 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Für das Bürgertelefon (Corna-Hotline) der Stadt gelten ab Montag, 11. Januar, geänderte Servicezeiten.

An den Werktagen Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr ist es unter den Nummern 0711 216?88200 und 0711 216?88688 und 0711 216?88888 erreichbar. Am Bürgertelefon beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Ämtern der Stadt Fragen rund um das Thema Corona.

Foto: Hörner/Stadt Stuttgart

Untertürkheim – Stadtbahn kollidiert mit Lastwagen

Polizeibericht 8.01.2021

Eine Stadtbahn der Linie U13 ist am Freitagvormittag (08.01.2021) mit dem Lastwagen der Marke MAN eines 46-jährigen kollidiert. Der 46-Jährige stand gegen 10.45 Uhr am Karl-Benz-Platz auf dem Abbiegestreifen der Inselstraße und wollte nach rechts in die Arlbergstraße fahren. Nachdem er offenbar bei Grünlicht abbog und den dort entlanglaufenden Bahnübergang kreuzte, kollidierte er mit einer Stadtbahn der Linie U13, die in Richtung Mercedes-Benz-Arena unterwegs war. Es entstand ein Sachschaden von etwa 25.000 Euro. Sowohl der Lastwagenfahrer, als auch die 40 Jahre alte Stadt- bahnfahrerin und ihre Fahrgäste blieben unverletzt.

Foto, archiv

Untertürkheim / Degerloch – Mit offenbar gefälschten Führerscheinen unterwegs

Polizeibericht 8.01.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstagabend (07.01.2021) zwei 40 und 47 Jahre alte Männer vorläufig festgenommen, die im Verdacht stehen mit mutmaßlich gefälschten Führerscheinen Auto gefahren zu sein. An der Augsburger Straße kontrollierten die Beamten gegen 22.00 Uhr den 47-Jährigen, der mit seinem Renault Megane unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der amerikanische Führerschein offenbar gefälscht ist und beschlagnahmten ihn. Zudem bemerkten die Polizisten, dass der Tatverdächtige mutmaßlich alkoholisiert war. Er musste eine Blutprobe abgeben und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Am Viereichenhautunnel kontrollierten die Beamten gegen 23.40 Uhr einen 40-jährigen BMW-Fahrer und stellten fest, dass dessen niederländischer Führerschein Fälschungsmerkmale aufwies und beschlagnahmten ihn. Die Polizisten setzten den 40-Jährigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß.

Foto, Archiv