Archive for Januar, 2021

Informationen zum Schul- und Kita-Betrieb nach den Weihnachtsferien

Posted by Klaus on 7th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns hat das Kultus- ministerium den weiteren Fahrplan für die Schulen und Kitas vorgelegt und die Rahmenbedingungen für die Notbetreuung veröffentlicht.

Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern.

„Die bundesweiten Einschränkungen zu verlängern und die Maßnahmen in Corona-Hotspots zu verschärfen ist aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen notwendig. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass wir Schulen und Kitas differenziert betrachten, denn unser Anspruch ist, allen Schülerinnen und Schülern auch in Pandemiezeiten eine gute Bildung zu ermöglichen. Gerade in der Grundschule ist digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gibt es viele Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhalten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Dass die älteren Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden und den beruflichen Schulen vorerst Fernunterricht haben sollen, ist nachvollziehbar und vertretbar. Die Grundschulen und Kitas über weitere Wochen komplett geschlossen zu halten, fände ich sehr schwierig. Deshalb ist es unser Ziel, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.“

Präsenzpflicht seit Juli 2020 aufgehoben

Dies sei auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Dies ist in Baden-Württemberg bereits seit Juli 2020 der Fall, es gilt die Regel, dass Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, dies der Schule formlos anzeigen können. „Wir haben den Eltern von Anfang an das Recht eingeräumt, ihre Kinder auch ohne Angabe von Gründen vom Präsenzunterricht entschuldigen zu können. Und die Eltern gehen mit dieser Möglichkeit sehr sorgfältig und mit Augenmaß um“, sagt Ministerin Eisenmann. Bei einer Umfrage im Herbst 2020 waren es rund ein Prozent der Schüler, die dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teilgenommen haben. Bei einer Abfrage im Juli 2020 lag der Anteil ebenfalls bei knapp einem Prozent.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen wurden heute über die konkrete Umsetzung informiert.

Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben.

Regelungen im Einzelnen ab dem 11. Januar 2021

  • Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben (PDF). Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Kitas (PDF)

Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Schulen (PDF)

Perspektiven für Schulen und Kitas

„Es ist unerlässlich, dass wir den Schulen und Kitas weitere Perspektiven für die kommende Zeit aufzeigen. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Sie sind zudem eine enorme Belastung für die Familien in unserem Land. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, die aktuellen Beschlüsse fortwährend im Lichte neuer Erkenntnisse zu bewerten. Schulen und Kitas müssen die ersten Bereiche sein, wo wir Lockerungen vornehmen“, betont Kultusministerin Eisenmann.

Kultusministerium: Coronavirus: Informationsschreiben des Kultusministeriums

Kultusministerium: Coronavirus: Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv

Polizeieinsatz anlässlich einer Versammlung

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 6.01.2021

Die Polizei war am Mittwochnachmittag (06.01.2021) anlässlich einer Versammlung auf dem Marktplatz in der Innenstadt im Einsatz. Während der Versammlung kam es durch die Teilnehmer zu massiven Verstößen gegen die von der Stadt Stuttgart erlassenen Auflagen. Eine große Zahl von Personen trug keinen Mund-Nasen-Schutz und hielt den erforderlichen Abstand nicht ein. Da trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Polizei die Auflagen weiterhin nicht eingehalten wurden, verfügte die Stadt die Auflösung der Versammlung. Die Polizei forderte die Teilnehmer auf, den Marktplatz gemäß den geltenden Corona-Richtlinien zu verlassen. Der Großteil der Teilnehmer kam dieser Aufforderung nur sehr zögerlich nach. Sie versuchten, einen Aufzug durchzuführen, der von der Versammlungsbehörde im Voraus verboten worden war. Einsatzkräfte verhinderten dies und lösten in der Folge mehrere verbotene Ansammlungen am Karlsplatz auf, stellten Personalien fest und fertigten Ordnungswidrigkeitsanzeigen an. (Stand 20.00 Uhr)

Nachtrag
Anlässlich eines Polizeieinsatzes wegen einer Versammlung am Mittwoch (06.01.2021) auf dem Marktplatz in Stuttgart-Mitte (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 07.01.2021) hat die Polizei 48 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt und angezeigt. Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden können, werden an die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart weitergeleitet. Die Angezeigten, die sich größtenteils nach Auflösung der genehmigten Versammlung auf dem Karlsplatz oder dem Stauffenbergplatz aufhielten und trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei diese Plätze nicht verließen, trugen teilweise keinen Mund-Nasen-Schutz oder hielten sich in unerlaubten Ansammlungen auf. Die Beamten kontrollierten insgesamt 57 Personen. Am Stauffenbergplatz schlug ein 48 Jahre alter Mann einem Polizeibeamten gegen die Brust. Einsatzbeamte nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest. An der Sporerstraße beleidigte ein 32-jähriger Mann mehrere Einsatzkräfte und wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Auch einen 20-Jährigen, der auf dem Karlsplatz Einsatzkräfte beleidigte, sowie einen 55 Jahre alten Mann, der während der Versammlung auf dem Marktplatz den rechten Arm nach oben streckte, nahmen Einsatzkräfte vorläufig fest.

Foto, Archiv Andy

Stgt Wangen / Hedelfingen – Nach Unfallflucht in Gartengrundstück abgerutscht

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg, Stuttgart Wangen

Polizeibericht 6.01.2021

Auf ziemlich ungewöhnliche Weise endete am Mittwoch (06.01.2021) die Fahndung nach einer Verkehrsunfallflucht: Der gesuchte Pkw Smart war von einem Fahrweg im Gewann Lenzenberg abgekommen und rund 15 Meter ein Hanggrundstück hinabgerutscht. Gegen 13.30 Uhr hatte der Lenker des Smart beim Einbiegen in die Hedelfinger Straße offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und beschädigte in der Folge einen geparkten Pkw Fiat sowie einen Bauzaun. Trotz eines Sachschadens in Höhe von knapp 10.000 Euro fuhr der Fahrer ohne sich um den Schaden zu kümmern bis zu einer nahegelegenen Tankstelle weiter und tätigte dort ungeniert Einkäufe. Zeugen hatten das Geschehen jedoch beobachtet und sofort über Notruf die Polizei verständigt. Eine im Rahmen der Fahndung in S-Hedelfingen eingesetzte Streife wurde von Spaziergängern auf einen Pkw aufmerksam gemacht, der in den angrenzenden Weinbergen einen Abhang hinunter gerutscht sei. Eine sofortige Überprüfung ergab, dass es sich bei dem Fahrzeug um den gesuchten Pkw Smart handelte. Die Gesuchten waren vermutlich vom Alosenweg in den asphaltierten Wirtschaftsweg abgebogen und kurz darauf verunfallt. Der Wagen war einige Meter über eine eingezäunte Wiesenfläche gerutscht und dabei über zwei ca. ein Meter hohe Mauerabsätze geschanzt, bevor er gegen einen Obstbaum prallte und zum Stehen kam. Die beiden Insassen, die sich zunächst zu Fuß entfernt hatten, kamen wenig später zur Unfallstelle zurück. Da eine Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde, musste sich der 24-jährige mutmaßliche Fahrzeuglenker einer Blutentnahme unterziehen. Die Bergung des Mietfahrzeugs gestaltete sich äußerst aufwendig und dauerte bis in die frühen Abendstunden. Am Pkw Smart entstand mutmaßlich ein Totalschaden, so dass die Gesamtbilanz der Unfallfahrt auf mindestens 25.000 Euro geschätzt wird. Beim 23-Jährigen Beifahrer wurde zudem eine mittelschwere Gesichtsfraktur diagnostiziert, weshalb er vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht wurde.

Unfallfotos>>>>

Foto, Archiv

Lockdown bis Ende Januar verlängert

Posted by Klaus on 6th Januar 2021 in Allgemein, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Pressemeldung

Weiter hohe Infektionszahlen und eine Beschleunigung der Ansteckungen durch Mutationen des Corona-Virus machen es unablässig, die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen zunächst bis Ende Januar zu verlängern und teilweise nachzuschärfen.

Trotz des Lockdowns im Dezember befinden sich die täglichen Neuinfektionen weiter auf einem hohen Niveau. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 124 immer noch weit über der Zielmarke von 50. Dazu kommt, dass die Zahlen aktuell nur sehr bedingt geeignet sind, das wirkliche Infektionsgeschehen zu Jahresbeginn abzuschätzen.

Aufgrund der zahlreichen Feiertage ist es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen. Die Auswirkungen des Reise- und Besuchsverhaltens an den Feiertagen wird sich erst in den kommenden Tagen in den Zahlen niederschlagen. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahlen das wirkliche Geschehen zu gering abbilden. Die Belastung des Gesundheitssystems ist weiter gestiegen.

„Wir alle sind zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den Beratungen von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdowns. „Gleichzeitig müssen wir uns jetzt mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg.“

Hinzu kommen besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark. Hier zeigt sich, dass neue, deutlich ansteckendere Varianten grassieren. Das bedeutet, dass sich das Virus zunehmend beschleunigend schneller verbreitet. Mit steigenden Infektionen steigen auch die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe stark an. Das Gesundheitssystem würde dann noch schneller über seine Belastungsgrenze kommen.

Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns

„Es liegt noch eine schwierige Strecke vor uns, wahrscheinlich die schwierigste der ganzen Pandemie“, so der Ministerpräsident. „Darauf müssen Sie sich einstellen, denn die Rahmenbedingungen bleiben ungünstig. Unser Leben findet weiterhin in den Innenräumen statt. Die Impfungen werden ihre allgemeine Schutzwirkung erst in einigen Monaten entfalten. Wir müssen darauf gefasst sein, dass wir mit einer neuen, aggressiven Virus-Mutation umgehen müssen. Und das medizinische und pflegerische Personal ist inzwischen an seiner Leistungsgrenze. Noch nie waren die Intensivstationen so voll wie in den vergangenen Tagen. Und noch nie sind innerhalb eines Monats so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat.“

Das Ziel der Maßnahmen ist weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken. So können die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen.

Bei der Beurteilung der Lage betrachten wir nicht nur die 7-Tage-Inzidenz, sondern weitere wichtige Faktoren wie den Impffortschritt, die Verdoppelungszeit und die Reproduktionswerte.

Unter diesen Voraussetzungen haben sich Bund und Länder heute grundsätzlich auf folgendes geeinigt:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen hat eine herausragende Bedeutung für die Bildung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Einschränkungen im Schulbetrieb bleiben nicht ohne Folge für die Bildung und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen bei der Abwägung die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich bis Ende Januar verlängert werden. Für Baden-Württemberg bedeutet das: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Unser Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, dass wir kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen haben und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Kantinen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Speisen soll ausschließlich für den Verzehr außerhalb der Kantinen-Räumlichkeiten erfolgen, sofern es die betrieblichen Abläufe zulassen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen sind in der Verantwortung, die umfassende Umsetzung der Testanordnung des Bundes sicherzustellen. Dazu gehört, dass Bewohnende und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. Bund und Länder unterstützen die Einrichtungen dabei organisatorisch stärker. Dies gilt für Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Den Eintrag von pandemieverschärfenden Mutationen wie die Variante B.1.1.7 aus Großbritannien gilt es möglichst stark einzudämmen. Daher soll auch in Deutschland bei Proben verstärkt das Erbgut des Virus sequenziert werden, um Mutationen zu erkennen und durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne die Ausbreitung im Keim zu unterbinden. Die Bundespolizei wird bei Einreisen aus Gebieten, in denen solche Mutationen verbreitet sind, die Einhaltung der Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Einhaltung der Quarantäne ebenfalls eng kontrolliert wird.
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen

„Die Folgen der Pandemie lassen sich nur dann beherrschen, wenn die Fallzahlen niedrig sind“, sagte Kretschmann abschließend in seinem Statement. „Darin ist sich die Wissenschaft einig, und darin waren wir uns auch bei unseren Beratungen einig. Dabei kommt es weiterhin auf uns alle an. Je mehr wir uns an die Beschränkungen halten, je weniger Kontakte wir haben, je vorsichtiger wir sind, desto schneller werden die Infektionszahlen sinken, und desto eher können wir mögliche Lockerungen in Betracht ziehen. Schon kleine Verhaltensänderungen haben große Wirkungen. Ob wir unsere Kontakte nur ein wenig oder deutlich reduzieren, entscheidet darüber, ob wir das Ziel niedriger Infektionszahlen in wenigen Wochen oder erst in Monaten erreichen.“

Die heute von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse werden jetzt in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber wie die einzelnen Punkte in Baden-Württemberg ausgestaltet werden, stimmt sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll Ende dieser Woche veröffentlicht werden.

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben. Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Vor Polizeikontrolle geflüchtet – 26-jähriger Autofahrer vorläufig festgenommen – Zeugen und Geschädigte gesucht

Posted by Klaus on 5th Januar 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 5.01.2021

Polizeibeamte haben am Montagabend (04.01.2021) einen 26 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der auf der Bundestraße 10 mit seinem blauen BMW vor einer Polizeikontrolle geflüchtet ist und dabei offenbar mehrere Autofahrer gefährdet sowie Unfälle verursacht haben soll. Die Beamten wollten den Tatverdächtigen kurz nach 18.00 Uhr auf Höhe der Abzweigung zur Bundesstraße 14 in Richtung Esslingen kontrollieren. Der 26-Jährige ignorierte dabei die Anhaltesignale der Beamten und fuhr über eine Sperrfläche auf die Bundesstraße 10 weiter in Richtung Esslingen. Auf Höhe der Straße Otto-Konz-Brücken beschleunigte der Mann sein Fahrzeug und flüchtete. Dabei hat er offensichtlich bei mehreren Überholmanövern weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Im Bereich der Ausfahrt Mettingen verloren die Beamten den flüchtenden BMW zunächst aus den Augen. Polizeibeamte des Polizeireviers Esslingen nahmen den Tatverdächtigen nach einem Zeugenhinweis gegen 18.20 Uhr in Deizisau vorläufig fest. Ermittlungen ergaben, dass der 26-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und offenbar unter Drogeneinfluss stand. Er musste eine Blutprobe abgeben. Die Beamten beschlagnahmten den BMW und setzten den Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß. Weiteren Ermittlungen zufolge besteht der Verdacht, dass der Autofahrer bei seiner Flucht mehrere Unfälle verursacht hat, die Ermittlungen hierzu dauern an. Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189904100 bei den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizei zu melden.

Foto, Sabine

Baumfällungen in den Stadtbezirken

Info LHS 4.01.2021

Die Säge in Aktion

Obertürkheim. In der anstehenden Fällperiode bis 28. Februar 2021 werden im Stadtteil Obertürkheim 18 Bäume gefällt, die bei der jährlichen Baumkontrolle aus unterschiedlichen Gründen als absterbend oder nicht mehr standsicher deklariert wurden. Zehn Bäume haben einen Stammumfang bis 80 Zentimeter, acht Bäume haben einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter. Insgesamt stehen zehn Bäume an Straßen, zwei an Spiel? und Bolzplätzen, vier in Naturschutzflächen, zwei auf Schulhöfen und an Kindergärten. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, werden Bäume am selben Standort nachgepflanzt. Wenn aufgrund von zu dichter Vegetation kein Platz für eine Neupflanzung vor Ort ist, werden die Bäume an einem alternativen Standort ersetzt.

Untertürkheim. In der anstehenden Fällperiode bis 28. Februar 2021 werden im Stadtteil Untertürkheim zehn Bäume gefällt, die bei der jährlichen Baumkontrolle aus unterschiedlichen Gründen als absterbend beziehungsweise nicht mehr standsicher deklariert wurden. Sieben Bäume haben einen Stammdurchmesser bis 80 Zentimeter, drei haben einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter. Insgesamt stehen drei Bäume an Straßen, zwei in Grün? und Parkanlagen, drei in Naturschutzflächen, zwei Bäume stehen verteilt auf Schulhöfen und an Kindergärten. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, werden Bäume an dem selben Standort nachgepflanzt. Wenn aufgrund von zu dichter Vegetation kein Platz für eine Neupflanzung vor Ort ist, werden die Bäume an einem alternativen Standort ersetzt.

Hedelfingen. In der anstehenden Fällperiode bis 28. Februar 2021 werden im Stadtteil Hedelfingen 36 Bäume gefällt, die bei der jährlichen Baumkontrolle aus unterschiedlichen Gründen als absterbend oder nicht mehr standsicher deklariert wurden. 31 Bäume haben einen Stammumfang bis 80 Zentimeter, fünf Bäume haben einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimeter. Ein Baum steht an einer Straße, einer in einer Naturschutzfläche, 15 Bäume stehen in Grün? und Parkanlagen, vier an Spiel? und Bolzplätzen, 15 verteilt auf Schulhöfen und an Kindergärten. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, werden Bäume am selben Standort nachgepflanzt.

Wenn aufgrund von zu dichter Vegetation kein Platz für eine Neupflanzung vor Ort ist, werden die Bäume an einem alternativen Standort ersetzt.

Wangen. In der anstehenden Fällperiode bis 28. Februar 2021 werden im Stadtteil Wangen 19 Bäume gefällt, die bei der jährlichen Baumkontrolle aus unterschiedlichen Gründen als absterbend bzw. nicht mehr standsicher deklariert wurden. Die 19 Bäume haben einen Stammumfang bis 80 Zentimeter. Zwei Bäume stehen an Straßen, zwölf in Grün? und Parkanlagen, fünf in Naturschutzflächen. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, werden Bäume an dem selben Standort nachgepflanzt. Wenn aufgrund von zu dichter Vegetation kein Platz für eine Neupflanzung vor Ort ist, werden die Bäume an einem alternativen Standort ersetzt.

Foto, Archiv

Betriebsunfall im Hafen Stuttgart – Container- terminal

Posted by Klaus on 4th Januar 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 4.01.2021

Unglücksstelle im Stuttgarter Hafen

70173 Stuttgart, Hafengebiet, Containerterminal Am 30.12.2020 gegen 16:00 Uhr kam es im Stuttgarter Hafen zu einem Betriebsunfall, nachdem drei Mitarbeiter einen nach Chlor riechenden, eigentlich leeren, Container zur Überprüfung öffneten. In dem Container war zuvor ein Granulat auf Chlorbasis zur Desinfektion von Schwimmbädern transportiert worden. Beim Entladen verblieben vermutlich Reste der Substanz im Container, die sich durch eindringendes Wasser aufgelöst hatten und ausgasten. Beim Öffnen des Containers strömte das Chlorgas aus und wurde von den drei Männern in unterschiedlicher Intensität eingeatmet. Außerdem hatten sie zum Teil Kontakt mit Resten des Granulats. Die Unglücksstelle wurde durch die Polizei weiträumig abgesperrt und die mit einem Großaufgebot angefahrene Stuttgarter Feuerwehr dekontaminierte zuerst die drei Arbeiter und anschließend den Container, bis jegliche Chlorreste entfernt waren. Nach der folgenden Untersuchung durch den Rettungsdienst konnte für zwei Männer Entwarnung gegeben werden, der dritte wurde zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht. Aufgrund der vergleichsweise geringen Mengen der Substanz bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Sperrung des Bereichs um den Ostkai wurde gegen 17:30 Uhr wieder aufgehoben. Die Feuerwehr war mit 70, der Rettungsdienst mit 10 Einsatzkräften vor Ort. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die im Hafen zuständige Wasserschutzpolizei Stuttgart.

Foto, Polizei BW

Feuerwehren aus dem Land helfen in Kroatien

Posted by Klaus on 4th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Nach dem Erdebeben in Kroatien haben zahlreiche Feuerwehren aus Baden-Württemberg dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Innenminister Thomas Strobl dankt allen Beteiligten für ihre große Hilfsbereitschaft.

Ein Beben der Stärke 6,4 hatte am 29. Dezember 2020 Kroatien heimgesucht. Am schwersten betroffen ist die Region um die Städte Sisak, Petrinja und Glina. Im Zentrum von Sisak wird von Schäden an 90 Prozent der Gebäude berichtet. Kroatien stellte über den Katastrophenmechanismus der Europäischen Union ein Hilfeleistungssuchen an die europäischen Staaten.

„Die Feuerwehren in Baden-Württemberg beweisen aufgrund einer jahrelangen Verbundenheit mit den kroatischen Feuerwehren bereits große Hilfsbereitschaft. So haben zahlreiche Feuerwehren nach einem Aufruf durch den Landesfeuerwehrverband (LFV) dringend benötigtes Material zur Verfügung gestellt. Dieses ist teilweise schon am Samstagabend im Schadengebiet angekommen. Weiteres ist derzeit noch auf dem Weg dorthin“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend

Der langjährige Vizepräsident des LFV, Gerhard Lai, hat die Aktion federführend initiiert und koordiniert. „Schnelle Hilfe vor Ort ist entscheidend – Danke den Feuerwehren, Danke Gerhard Lai für die tatkräftige Koordination!“, so Innenminister Thomas Strobl.

Außerdem laufe Hilfe über Gemeindepartnerschaften. So ist beispielsweise seit zwei Tagen die Feuerwehr Mengen mit Einsatzkräften vor Ort im Einsatz. Auch Hilfsorganisationen unterstützen.

„Von ganzem Herzen danke ich allen Frauen und Männern, die sich derzeit um Hilfe für Kroatien bemühen und Beispielgebendes leisten. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es – das gilt hier unmittelbar, direkt und sofort. Allen Beteiligten gilt mein ganz großer Dank. Für mich ist es freilich auch selbstverständlich, dass wir uns als Innenministerium im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens beteiligen und mit unserem Hilfsangebot über 500 Schlafsäcke einen kleinen Teil der benötigten Hilfe beisteuern können. Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, Solidarität zu zeigen und den Menschen Hilfe vor Ort zu geben, dort wo sie diese Hilfe so dringend benötigen“, so Strobl abschließend.

Innenministerium: Feuerwehr

Foto, Archiv

Corona-Testzentrum Cannstatter Wasen verbes- sert Arbeitsabläufe und mietet dafür Schau- steller-Häuschen an

Posted by Klaus on 2nd Januar 2021 in Allgemein, Stuttgart

Info LHS 2.01.2021

Die Zahl der Corona-Abstriche im Corona-Testzentrum Cannstatter Wasen bleibt hoch. Zudem werden dort seit Kurzem Schnelltests sowie Tests für Selbstzahler angeboten – beides ist immens gefragt.

Entsprechend gestiegen ist der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Testzentrums. Um die Abläufe zu verbessern und die Wartezeit für die Testpersonen zu verkürzen, stellt das Testzentrum nun Empfangshäuschen zur einfacheren und schnelleren Registrierung auf. Gemietet werden diese bei den Schaustellern. Am Samstag, 2. Januar 2021, sind die Häuschen geliefert worden.

Dr. Hans-Jörg Wertenauer, leitender Arzt des Corona-Testzentrums Cannstatter Wasen, erklärte: „Unsere Prozesse sind durch die zusätzlichen Angebote viel komplexer geworden. Um weiterhin effektiv und leistungsfähig arbeiten zu können, werden wir nun einzelne Arbeitsschritte unterteilen. Das heißt, dass wir die Testpersonen nun zunächst an einer vorgeschalteten Station empfangen und registrieren.“

Bei der Suche nach geeigneten Empfangshäuschen wurde Wertenauer beim Schaustellerverband fündig: „Wir mieten von den Schaustellern insgesamt zwölf ihrer Kassenhäuschen, die wir zu Empfangshäuschen umfunktionieren. Um der Solidarität mit den Schaustellern dabei noch mehr Nachdruck zu verleihen, werden wir die Häuschen genauso lassen wie sie sind – nämlich bunt – und nur mit einem Hinweisschild versehen.“

Foto: Leif Piechowski, Rechte LHS.

Die Schausteller-Häuschen werden in den nächsten Tagen mit Strom und Internet versorgt. Im Laufe der nächsten Woche gehen sie in Betrieb. Dann werden dort die ersten Bürgerinnen und Bürger empfangen.

Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, sagte: „Um einen reibungslosen Arbeitsablauf des Testzentrums zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, jetzt schnell zu handeln. Dafür steuern wir als Stadt gerne einen finanziellen Betrag bei. Dass sich Testzentrum und Schausteller gegenseitig mit der Anmietung der Häuschen unterstützen, freut mich sehr. Das ist ein schönes Zeichen in dieser schwierigen Zeit.“

Mark Roschmann, der Vorsitzende des Schaustellerverbands Südwest, ergänzte: „Der Wasen ist die Heimat der Schausteller. Ihre Kassenhäuschen stehen normalerweise hier, weil die Menschen zum Volksfest oder Frühlingsfest strömen und sich an den Fahrgeschäften drängen. Jetzt stehen die Häuschen hier, weil der Andrang auf die Corona?Tests so groß ist. Wir helfen Herrn Wertenauer und seinem Team gerne, denn wir alle wollen, dass die Pandemie bald ihr Ende findet und die Schausteller wieder auf den Wasen zurückkehren können.“

Hintergrund

Im Corona?Testzentrum Cannstatter Wasen (Parkplatz P10, Zufahrt über die Talstraße), das im Auftrag der Stadt Stuttgart und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg betrieben wird, werden Personen auf das Coronavirus getestet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich unter  corona-testzentrum-wasen.de/.

Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 16 Uhr.

Weitere Informationen gibt es auch unter  stuttgart.de/corona.

Stgt Stadtgebiet – Einsatz in der Silvesternacht

Posted by Klaus on 1st Januar 2021 in Stuttgart

Polizeiberich 1.01.2021

Die Stuttgarter Polizei zieht anlässlich des Einsatzes in der Silvesternacht 2020/2021 eine vorläufige Bilanz: Mehrere Hundert Beamte waren über den Tag verteilt im Stadtgebiet im Einsatz und begleiteten im Laufe des Nachmittags und Abends insbesondere Demon- strationen im innerstädtischen Bereich. Bei einer Versammlung, die gegen 19.00 Uhr am Karlsplatz begann, kam es zu Verstößen gegen Demonstrationsauflagen. Dabei unterschritten die Versammlungsteilnehmer bei der Auftaktkundgebung und dem Aufzug den Mindestabend von 1.5 Metern. Die Polizei stoppte den Aufzug im Bereich des Charlottenplatzes. Um diesen fortzusetzten, erließ die Versammlungsbehörde Stuttgart mit der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung eine zusätzliche Auflage. Die Versammlungsleitung beendete daraufhin die Versammlung. Die ehemaligen Teilnehmer bildeten noch vor Ort eine Spontandemonstration. Auch hier erließ die Stadt Stuttgart die Auflage einer Mund-Nasen-Bedeckung. Da über ein Dutzend Teilnehmer der Auflage nicht nachkamen, löste die Stadt Stuttgart gegen 21.00 Uhr gemeinsam mit der Polizei die Demonstration auf und die Teilnehmer entfernten sich vom Versammlungsort. Auch bei einer weiteren Kundgebung, die gegen 23.00 Uhr am Karlsplatz begann, unterschritt die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer den Mindestabstand. Die Versammlungsbehörde erließ auch hier die Auflage eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Beamten sprachen daraufhin gegen 23.45 Uhr eine 55-jährige Frau an, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Sie weigerte sich, ihre Personalien anzugeben, weshalb es bei der anschließenden Kontrolle durch weitere Versammlungsteilnehmer zu stärkeren Solidarisierungseffekten gegen die Polizei kam. Da die Teilnehmenden auch im weiteren Verlauf die Auflagen nicht einhielten, löste die Versammlungsbehörde die Kundgebung kurz nach Mitternacht auf, woraufhin die Teilnehmer nach und nach die Örtlichkeit verließen. Die Beamten stellten die Identität der 55-Jährigen auf einem Polizeirevier fest und leiteten gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Darüber hinaus kontrollierten Polizeibeamte die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung sowie das Feuerwerks- und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Bei eingerichteten Kontrollstellen stellten sie nur sporadisch Fahrzeuge fest, im gesamten Stadtgebiet waren kaum Fußgänger unterwegs. Die Polizei nahm lediglich vereinzelt Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung auf. Gegen 01.30 Uhr wurden die Einsatzmaßnahmen reduziert und an die Revierkräfte übergeben.

Anlässlich der Silvesternacht 2020/2021 zieht die Polizei Stuttgart eine positive Zwischenbilanz. Der Großteil der Stuttgarterinnen und Stuttgarter hielt sich an die coronabedingten Regelungen und zeigte Verständnis für die Maßnahmen der Polizei.

Stand: 02.30 Uhr

Foto, Polizei BW, Klaus