Archive for Februar, 2021

Corona: Erneut Virusmutationen in Kitas und Schulen nachgewiesen

Posted by Klaus on 28th Februar 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stadt schließt vorsorglich weitere Kitas

Die Landeshauptstadt hat erneut vorsorglich Kitas schließen müssen, wie die Verwaltung am Sonntag, 28. Februar, mitteilte.

So wurden in zwei weiteren Kitas bei Erzieherinnen Infektionen mit SARS?CoV-2 festgestellt, bei denen der dringende Verdacht auf das Vorliegen der britischen Virusvariante B.1.1.7 besteht. Diese gilt als infektiöser als der sogenannte SARS?CoV-2-Wildtyp.

Damit sind seit der ersten Februarwoche inzwischen insgesamt sechs Kindertageseinrichtungen von Fällen mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) betroffen. Das Gesundheitsamt hat die Einrichtungen gemäß den Vorgaben des Sozialministeriums geschlossen. Für das Personal, Kinder und wie auch die jeweiligen Haushaltsangehörigen der direkt betroffenen Gruppen gilt nun eine zweiwöchige Quarantäne. Derzeit werden erweiterte Testungen durchgeführt. Die Quarantäne ist nicht verkürzbar.

In einer der betroffenen Kitas kam es zu insgesamt 13 Folgefällen, in einer weiteren wurden bereits 9 Folgefälle erfasst. Dies bestätigt die erhöhte Übertragbarkeit der Virusvariante B 1.1.7.

In drei Schulen konnte ebenfalls eine Virus?Variante bei jeweils einer Schülerin bzw. einem Schüler nachgewiesen werden. In zwei Fällen ergaben sich bei den Ermittlungen des Gesundheitsamts aufgrund des Unterrichtssettings unter strengen Hygienevorgaben (Abstände eingehalten und mindestens medizinische Masken getragen) keine engen Kontaktpersonen im schulischen Umfeld. Dennoch wurde ein Testangebot gemacht. Im ersten bereits abgeschlossenen Fall zeigten sich keine Folgefälle. In einer weiteren Schule wird durch das Gesundheitsamt eine Testaktion vor Ort organisiert. Der Präsenzunterricht ist für die betroffene Klasse zunächst ausgesetzt.

In Stuttgart haben sich 294 Personen in den letzten sieben Tagen infiziert. Damit verzeichnet das Gesundheitsamt im zeitlichen Verlauf einen Anstieg auch bei der Sieben?Tage?Inzidenz, sie liegt derzeit bei 46,2.

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 1. März 2021

Posted by Klaus on 28th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 1. März 2021

Corona-Verordnung des Landes

Polizeieinsatz in der Innenstadt

Posted by Klaus on 28th Februar 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 28.02.2021

Zu einem größeren Polizeieinsatz kam es am Samstagabend (27.02.2021) in der Stuttgarter Innenstadt. Mehrere Hundert, überwiegend junge Menschen befanden sich gegen 20.15 Uhr auf der Königstraße im Bereich des Schlossplatzes sowie des Königsbaus. Die meisten waren nicht lose flanierend unterwegs, sondern trafen sich offenbar dort und missachteten hierbei die Corona-Regelungen. Da sich ein Großteil der Menschen trotz Ansprache durch die Polizei nicht an die Mindestabstände hielt, keine Mund-Nasen-Bedeckungen nutzte und auch offensichtlich gegen das Ansammlungs- und Alkoholverbot verstoßen worden war, entschloss sich die Polizei, die Menschen aufzufordern, die Örtlichkeiten zu verlassen und sich zu zerstreuen. Etliche zeigten sich hierbei, so der Einsatzbericht, gegenüber den einschreitenden Beamten zunehmend verbal aggressiv. Es bildeten sich demnach auch Sprechchöre gegen den Polizeieinsatz. Gegen 21.00 Uhr kam es demnach zu mehreren Flaschen- und auch Steinwürfen in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten. Ein Beamter soll von einem Gegenstand am Helm getroffen worden sein, blieb jedoch, wie auch alle anderen eingesetzten Beamtinnen und Beamten unverletzt. Als die vorwiegend jungen Menschen in Richtung Arnulf-Klett-Platz meist in losen Kleingruppen davongingen, rissen sie Baustelleneinrichtung, Blumenkübel, Leihräder sowie Mülleimer um, die zum Teil beschädigt wurden. Schlussendlich zerstreute sich die Menge im Bereich des Hauptbahnhofes, sodass ab 21.50 Uhr keine weiteren nennenswerten Störungen in der Innenstadt mehr festzustellen waren. Die Polizei hat von etlichen Personen die Identitäten festgestellt. Mehrere Betroffene müssen mit Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigungen, Beleidigungen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechnen. Außerdem prüfen die Ermittler den Tatbestand des Landfriedensbruchs.

Siehe auch CZ Polizeieinsatz und Festnahmen am Schlossplatz mit Fotos

Foto, Polizei BW

Menschen im besten Alter

Mittwoch 10.03.2021 16.00 Uhr

Treffpunkt: Gemeindezentrum Heilandskirche, Sickstr. 37

„Spaziergang durch Stuttgart“

Sie wohnen in Stuttgart, Sie kennen sich in Stuttgart aus. Wirklich? Das können Sie prüfen! Dr. Herbert Boll, Liebhaber und Kenner der Stadt zwischen Wald und Reben, zeigt uns Stuttgart, lässt uns raten und erzählt uns, was wir sehen. Wir erleben eine Art Gehirnjogging durch unsere Stadt.

Bitte beachten Sie die Aushänge und Website, ob die geplanten Termine stattfinden können

Bitte bringen Sie eine medizinische Mund-Nasenbedeckung mit.

Durch die vorgegebenen Abstandsregeln ist die Platzzahl in den Kirchen begrenzt und markiert.

Info, Gemeindebrief
Foto, Archiv

Newsletter Februar 2021 mit Informationen zu den aktuellen Projekten im Sanierungsgebiet Gablenberg

Posted by Klaus on 28th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Infos von soziale-stadt-gablenberg.de/

Neuausrichtung der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Zur weiteren Qualitätsverbesserung strebt Baden-Württemberg die Neugestaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst an.

„Mit dem neu erlassenen Rettungsdienstplan stellen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst. Das ist der Einstieg in eine landesweite Planung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Wilfried Klenk.

Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten vor. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst wurde regelhaft die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt. Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen. Die genannten Anforderungen, die im Vergleich zu den bisherigen Festlegungen eine Verbesserung darstellen, sind von den Bereichsausschüssen nach und nach umzusetzen.

Einer gesonderten notärztlichen Hilfsfrist – die es ohnehin bundesweit nur in zwei von 16 Ländern gibt – bedarf es damit aus Sicht des Landes nicht mehr. Die gerade vom Bund verabschiedete eigene begrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in vitalen Notfällen, die anstehende Einführung des Telenotarztsystems und ein landesweites medizinisches Delegationskonzept werden einen dispositionsgerechteren Einsatz von Notärzten in der präklinischen Notfallversorgung ermöglichen.

„Die Hilfsfrist ist auch weiterhin eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln“, so Staatssekretär Klenk weiter.

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

Mit der Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes will das Land noch weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen einführen. „Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit  Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist“, konkretisiert der Staatssekretär die Zielrichtung.

Die Änderung des Rettungsdienstplans ist nur ein erster Schritt; weitere werden folgen: Die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Telenotarztsystems, die Implementierung eines landesweiten medizinischen Delegationskonzeptes und der Einstieg in die Forschung hinsichtlich neuer qualitativer Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mithilfe der bundesweit einmaligen Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW).

Land treibt Neuregelung voran

Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. „Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an!“, so Staatssekretär Wilfried Klenk abschließend.

Innenministerium: Rettungsdienst

Fotos, Archiv

Ab 1.3.2021 sind wieder neue Versicherungs- kennzeichen für die Kleinkrafträder und Krankenstühle notwendig

Posted by Klaus on 27th Februar 2021 in Allgemein

Auch dieses Gefährt braucht ab 1.3. ein neues KennzeichenAb 1.03. sind neue Versicherungs- kennzeichen für Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis 50 km/h Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle fallig.

 

Weitere Infos bei den Versicherungen wie z.B. wgv/portal/startseite
Foto, Blogarchiv

Untertürkheim – Ohne Kunst wird‘s still

Pressemeldung

Ohne Kunst wird‘s still

Dreimal musste der Kulturhausverein geplante Veranstaltungen mit der Untertürkheimer Sopranistin Renate Brosch absagen. Aber auch in der Coronakrise sind Künstler nicht untätig: Die Requisiten für das Stück „Der Ring in einem Satz“ sind jetzt in einem Schaufenster in der Widdersteinstraße 19 zu sehen – und warten auf ihren Einsatz.

Passanten bleiben stehen und staunen:
Richard Wagners Brünnhilde wacht im goldenen Brustpanzer mit Speer über das Gold der Rheintöchter und die drei goldenen Äpfel aus dem Garten der Jugend.

Das Besondere dabei:
Die Requisiten sind aus Zeitungspapier und das Rheingold aus Milchtüten entstanden.

Die Untertürkheimerin Marlene Blumenstock hat Brustpanzer, Tarnkappe, geflügelten Helm, Speer und Lanze aus vergoldetem und versilbertem Zeitungspapier geschaffen. Ein Nebenprodukt: das Zeitungspapier, das den Arbeitstisch schützte, ergab – ausgeschnitten und gerahmt – bemerkenswerte „Arbeitspuren“ auf einer Staffelei. (Andrea Nicht-Roth)

Fotos: Marlene Blumenstock

Gänsheide – Polizei warnt vor Betrugsmasche mit minderwertigen Uhren

Posted by Klaus on 26th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.02.2021

Ein Trickbetrüger hat am Donnerstagvormittag (25.02.2021) an der Heidehofstraße einem 41-jährigen Autofahrer zwei angeblich hochwertige Uhren als Gegenleistung für die Begleichung seiner Benzinrechnung in Höhe von 100 Euro angeboten. Der Unbekannte sprach gegen 11.15 Uhr den 41-Jährigen auf einem Parkplatz in der Heidehofstraße an und übergab ihm die auf den ersten Blick hochwertig erscheinenden Armbanduhren. Als der Autofahrer drohte, die Polizei zu verständigen, entfernte sich der Unbekannte und stieg in einen grauen Citroen ein. Die unbekannte Person ist zirka 45 Jahre alt, sportlich, offenbar südländischer Herkunft, sprach gebrochen englisch mit italienischem Akzent, hatte kurze graue Haare und trug ein braunes Sakko mit weißem Hemd.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903300 an das Polizeirevier 3 Gutenbergstraße zu wenden.

Foto, Archiv

Alte Führerscheine werden schrittweise ersetzt

Posted by Klaus on 26th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines älteren Führerscheins sollte sich rechtzeitig informieren, bis wann für sie oder ihn der Umtausch akut wird. Es ist eine große Herausforderung, gemäß den EU-Vorgaben die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheine in Deutschland auszutauschen. Deswegen passiert der Austausch auch nicht auf einmal, sondern stufenweise.“

Führerscheinmuster in der EU vereinheitlichen

Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

  Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

  vor 1953

  19. Januar 2033

  1953 bis 1958

  19. Januar 2022

  1959 bis 1964

  19. Januar 2023

  1965 bis 1970

  19. Januar 2024

  1971 oder später

  19. Januar 2025

Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 und bis 18.01.2013

19. Januar 2033

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion – mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten – finden Sie über folgenden Link:

Ministerium für Verkehr: Regeln und Strafen