Archive for Februar, 2021

Stöckach – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 5.02.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstag (04.02.2021) an der Kreuzung Am Neckartor/ Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und ihr Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung des Rotlichts sowie der unerlaubten Benutzung von Mobiltelefonen während der Autofahrt gelegt. Die Beamten stellten zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr insgesamt 134 Verstöße fest. Darunter waren unter anderem 39 Verstöße mit Mobiltelefonen, 13 Missachtungen des Rotlichts, 21 Gurtverstöße, sowie 44 Verstöße mit Umweltplaketten. Die Beamten leiteten gegen die Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, sie müssen nun mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Foto, Archiv Manu

Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei

Posted by Klaus on 5th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die aktuelle Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg bestätigt: Die Menschen fühlen sich in Baden-Württemberg sicher. Das ist eine besondere Wertschätzung für unsere Polizei und ihre herausragende Tätigkeit.

Zur aktuellen Umfrage zur Sicherheitslage und Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg erklärt der stellver- tretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Als Innenminister freue ich mich darüber, dass sich die Menschen in Baden-Württemberg sicher fühlen. Das ist auch eine besondere Wertschätzung, die unsere Polizei von der Bevölkerung erhält. Die Polizistinnen und Polizisten leisten eine wirklich hervorragende Arbeit. Baden-Württemberg ist einer der sichersten Flecken auf der ganzen Welt – und das ist in großem Maße unserer herausragenden Polizei zu verdanken.

Meine Aufgabe als Innenminister ist es, der Polizei die Rahmenbedingungen zu geben, dass sie ihre hervorragende Arbeit bestmöglich leisten kann. In dieser Legislaturperiode hat unsere Landesregierung die Polizei massiv gestärkt – mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei mit moderner Ausstattung und Technik, mit besseren rechtlichen Möglichkeiten.

Unsere Landesregierung macht die größte Einstellungsoffensive, die es in der Geschichte der Landespolizei jemals gegeben hat: Zwischen 2016 und 2021 werden mehr als 9.000 junge Menschen in die Polizei des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Das sind pro Jahr über zwei Drittel mehr Einstellungen im Durchschnitt als in der vorausgegangenen Legislatur, daher setzen wir uns auch künftig für eine Verstetigung der hohen Einstellungszahlen von 1.400 pro Jahr und Etatisierung der dafür notwendigen Stellen im Haushalt ein. Am Ende steht das Ziel: mehr Sicherheit durch mehr Polizistinnen und Polizisten.

Wir setzen klar auf modernste Ausrüstung, modernste Technik, moderne rechtliche Möglichkeiten.

Mit unserem modernen Polizeigesetz haben wir der Polizei die rechtlichen Möglichkeiten gegeben, die sie im Kampf gegen die Kriminalität braucht – freilich die Möglichkeiten, die sie braucht, und die wir in der Koalition vereinbaren konnten.“

Moderne Ausrüstung

Im Bereich der Ausrüstung wurde etwa die Bodycam eingeführt, wurden mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke beschafft und der Fuhrpark der Polizei verfügt über moderne Autos.

  • Die 146 Polizeireviere in Baden-Württemberg sind seit Juni 2019 flächendeckend mit Bodycams ausgestattet und nun auch die Einsatzeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz und der regionalen Polizeipräsidien. Damit stehen den Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Streifendienst oder bei operativen Maßnahmen an vorderster Front von Gewalt gegen die Polizei betroffen sind, landesweit mehr als 1.500 Bodycams zur Verfügung.
  • Nach den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt haben wir die Ausstattung mit Einsatzmehrzweckstöcken (sogenannte Tonfas), wie er bereits bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz in Gebrauch ist, auf alle stehenden geschlossenen Einsatzeinheiten ausgeweitet. Damit profitieren auch die Einsatzeinheiten in Mannheim, Karlsruhe und Stuttgart von dieser Optimierung der Ausrüstung. Landesweit wurden nur wenige Wochen nach den Vorfällen in Stuttgart mehr als 1.000 Einsatzmehrzweckstöcke inklusive Tragevorrichtungen beschafft.
  • Im Jahr 2020 werden bei der Polizei in Baden-Württemberg mehr als 1.400 alte Streifen- und Zivilfahrzeuge durch neue Leasing-Pkw ersetzt.
  • Bereits Ende 2018 wurden in einem ersten Schritt flächendeckend 1.000 Smartphones an die Polizei ausgeliefert. Diese Geräte ermöglichen durch verschiedene Apps eine mobile Sachbearbeitung vor Ort (z.B. mobile Sachbearbeitung, Zugriff auf Daten des polizeilichen Einsatzleitsystems, Zugriff auf Einwohnermeldedaten, Tatbestandskatalog). Aktuell werden weitere rund 4.800 Smartphones für eine landesweite Ausstattung der polizeilichen Praxis beschafft.

Polizei Baden-Württemberg ist Vorreiter in Europa

In Europa beispiellos ist das Projekt „Intelligente Videoüberwachung“ in Mannheim, das wir als Land gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Polizeipräsidium, der Stadt Mannheim und dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung im Dezember 2018 initiiert haben, und das mittlerweile 68 Kameras im Mannheimer Stadtgebiet umfasst. In dem auf insgesamt fünf Jahre ausgelegten Projekt wird eine auf Algorithmen basierende Software zur Erkennung von grobmotorischen Verhaltensweisen (z. B. Schlagen oder Treten) getestet und sukzessive fortentwickelt. Hierdurch versprechen wir uns künftig nicht nur mehr Sicherheit an den einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten sondern zugleich einen schonenderen Umgang mit personellen Ressourcen der Polizei sowie den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger.

Konsequent gegen Hass und Antisemitismus

Mittlerweile ist das Internet das wichtigste Medium bei der Verbreitung antisemitischer Verleumdung und Hetze. Und das lässt die Hemmschwelle mitunter ins Bodenlose fallen. Hass und Antisemitismus sind nicht neu. Neu sind jedoch das Ausmaß und die Reichweite. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, sind wir mit der Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes einen entscheidenden Schritt gegangen. Um dem zu erwartenden Mehraufwand für die Polizei bestmöglich begegnen zu können, haben wir die Sicherheitsbehörden bereits im Jahr 2019 im Rahmen des Sonderprogramms Rechtsextremismus mit Personal und Sachmitteln aktiv gestärkt.

Cyberkriminelle im Visier

Im Kampf gegen Cyberkriminalität ist die Polizei mit hochqualifiziertem Personal und moderner Technik rund um die Uhr im Einsatz. Sie ermittelt konsequent gegen Cyberkriminelle – landesweit, bundesweit und auch international. Beim Landeskriminalamt haben wir eine eigene Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ mit rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Ermittlungen und Erkenntnisse koordinieren und bündeln. Zusätzlich haben wir in der Fläche in allen 13 regionalen Polizeipräsidien spezialisierte Organisationseinheiten, in denen Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten mit speziell ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eng zusammenarbeiten. Auch hier wird regelmäßig in die Fortentwicklung der Technik investiert – zuletzt durch weitere Investitionen in Höhe von einer Million für die Bekämpfung der besonders verabscheuungswürdigen Kinderpornographie. Um die Kriminaltechnik beim Landeskriminalamt noch zukunftssicherer zu machen, investieren wir alleine dort über sechs Millionen Euro zur weiteren Digitalisierung. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklung von künstlicher Intelligenz.

Foto, Klaus

Hauk kritisiert Insektenschutzpaket des Bundes

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 4.02.2021

Landwirtschaftsminister Peter Hauk kritisiert das zur Abstimmung vorgesehene Insektenschutzpaket des Bundes. Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten stellten landwirtschaftliche Betriebe vor ungelöste Produktionsprobleme.

„Wir stehen hinter unseren Acker-, Wein- und Erwerbs- obstbaubetrieben im Land, und deshalb ist der Entwurf des Insektenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungs- verordnung des Bundes, in denen Pflanzenschutzmittelverbote auch in FFH-Gebieten eingeführt werden sollen, nicht tragbar. Diese Regelungen würden die Erzeugung marktfähiger Qualitätsprodukte deutlich erschweren und auf Kosten der heimischen Landwirtschaft gehen. Das in Baden-Württemberg im letzten Jahr verabschiedete Biodiversitätsstärkungsgesetz wird durch das geplante Gesetz und die geplante Verordnung des Bundes konterkariert. Es führt zu weitreichenden Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in den FFH-Gebieten und läuft zu den in Umsetzung befindlichen Pestizidreduktionsstrategien der Länder konträr. Deshalb darf das geplante Insektenschutzpaket des Bundes so nicht verabschiedet werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Kooperationsansatz mit Landwirten

Baden-Württemberg zeichne sich durch einen besonderen Artenreichtum und vielfältige Lebensräume aus. Dies habe bei der Meldung der Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz- und FFH-Gebiete) im Land zu einer weitreichenden Schutzgebietskulisse geführt. Nach aktuellem Stand seien rund 17,5 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete und davon rund 11,7 Prozent als FFH-Gebiete geschützt. In vielen dieser Gebiete sei die Landwirtschaft ein fester Bestandteil für deren Erhalt. Bei den rund 429.000 Hektar FFH-Gebietsflächen seien rund 99.700 Hektar als landwirtschaftlich genutzte Fläche erfasst.

Der Kooperationsansatz mit den Landwirtinnen und Landwirten habe daher in Baden-Württemberg von jeher eine besondere Bedeutung. Über den Vertragsnaturschutz und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT) würden die Lebensräume und Arten in den Natura 2000-Gebieten erhalten und aktiv gepflegt. „Durch eine angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gleichzeitig wertschöpfende Nutzung der Flächen tragen die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg somit seit Jahrzehnten zur Erhaltung der artenreichen und vielfältigen Kulturlandschaft in den Natura 2000-Gebieten, insbesondere in den FFH-Gebieten, mit ihrer eigenen Tatkraft und ihrem Engagement bei. Dies alles steht nun durch die geplanten Verbote im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf dem Prüfstand und stellt die in Baden-Württemberg erzielten Erfolge in Frage“, gibt der Minister zu Bedenken.

Insektizidverbot gefährdet wirtschaftliche Produktion

Vor allem das geplante Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten würde zu weitreichenden Bewirtschaftungs- beschränkungen in Baden-Württemberg führen. Im Weinbau sind rund 15.000 Hektar betroffen und damit ein Großteil der Weingüter und -kellereien, Weingärtner und Winzergenossenschaften. „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.

Aber auch Betriebe, Direktvermarkter und Genossenschaften im Obst- und Gemüseanbau wären bei einem Herbizid- und Insektizidverbot in FFH-Gebieten erheblich betroffen. So sei eine wirtschaftliche Produktion und die Erzeugung marktfähiger Produkte vor allem im Gemüsebau ohne Einsatz von Herbiziden und Insektiziden aufgrund der Vielzahl von Schädlingen nur beschränkt möglich.

Regelung sollte Ländern überlassen werden

Hinzu komme, dass die geplanten bundesrechtlichen Regelungen mit den am 31.  Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen des Landes zum Pestizideinsatz in Schutzgebieten, die im Naturschutzgesetz (NatSchG) und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) verankert wurden, nicht übereinstimmten. „Die Landesvorschriften im Naturschutzgesetz und im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz stellen interessengerechte Regelungen zum Umgang mit Pestiziden in Schutzgebieten, auch in Natura 2000-Gebieten, dar. Sie sind geeignet, zur Beschränkung des Pestizideinsatzes zugunsten des Insektenschutzes gewinnbringend beizutragen und lassen gleichzeitig die betrieblichen Belange unserer Landwirtinnen und Landwirte nicht außer Acht,“ bekräftigte Minister Hauk und fügte an: „Deshalb hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erhebliche Bedenken bezüglich der vom Bund vorgesehenen Pflanzenschutzmittelverbote in FFH-Gebieten. Stattdessen sollte die Regelung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in FFH- und auch in Vogelschutzgebieten den Ländern überlassen werden, die aufgrund der in den Ländern bereits angestrengten Pflanzenschutzmittelreduktionsstrategien geeignete und angemessene gesetzliche Regelungen geschaffen und Maßnahmenpakete geschnürt haben“.

Bestehender Insektenschutz im Land

Die gesetzlichen Regelungen des Landes, die auch den Pestizideinsatz in Schutzgebieten zum Inhalt haben, beruhen in ihren Grundzügen auf dem im Jahre 2019 aus der Bevölkerung heraus initiierten Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Sie wurden durch das Eckpunktepapier der Landesregierung zum Insektenschutz im Oktober 2019 weiterentwickelt und im Dezember 2019 mit den Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden auf breiter Basis diskutiert und schließlich vom Landtag im Juli 2020 beschlossen.

Im Naturschutzgesetz (NatSchG) wurde zum Schutz der Insekten geregelt, dass die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten ab dem 1. Januar 2022 auf der gesamten Fläche verboten ist (Paragraf 34 Abs. 1 Satz 1 NatSchG). In den übrigen Schutzgebieten, insbesondere in den Natura 2000-Gebieten, erfolgt eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß Paragraf 17c LLG (§ 34 Abs. 1 Satz 2 NatSchG). Dabei sind in der Landwirtschaft weitergehende landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz einzuhalten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß für die Qualität der Ernteprodukte zu beschränken. Besonderen Wert wurde dabei auch auf mögliche Ausnahmen vom Pestizidverbot in Naturschutzgebieten zugunsten der Landwirtschaft gelegt, insbesondere wenn das Pestizidverbot eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche, insbesondere naturschutzfachliche, Interessen gebotene Härte zur Folge hätte oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel zur Erhaltung des Schutzgebiets unerlässlich ist (Paragraf 34 Abs. 4 NatSchG).

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle des Landes zur Stärkung der Biodiversität und der landesspezifischen Pestizidreduktionsziele

Fotos, Blogarchiv

Warum es jetzt noch zu früh für breite Locker- ungen ist

Posted by Klaus on 4th Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 4.02.2021

Seit Weihnachten sind die Inzidenzzahlen in Baden-Württemberg stark gesunken. Da ist es verständlich, dass es jetzt Rufe nach Lockerungen gibt. Wir erklären, warum es jetzt noch zu früh für großflächige Lockerungen der Corona-Maßnahmen ist.

Es ist richtig, dass sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen erfreulich nach unten entwickelt haben. Lagen wir um Weihnachten noch weit über dem Bundesschnitt, haben wir Stand 3. Februar 2021 bundesweit die niedrigste 7-Tage-Inzidenz. Da ist es verständlich, dass es Forderungen gibt, einige oder alle Beschränkungen jetzt wieder aufzuheben.

Aber der alleinige Blick auf die fallende 7-Tage-Inzidenz greift leider zu kurz. Zur Erinnerung, schon im vergangenen Jahr, war eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 „Alarmstufe Rot“. Schaut man sich die Zahlen aus dem Herbst an, sieht man, wie innerhalb weniger Wochen die 7-Tage-Inzidenz auf über 200 geschossen ist. Der sogenannte „Lockdown Light“ im November hat leider nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. Zwar konnte ein weiterer steiler Anstieg der täglichen Neuinfektionen gestoppt werden, aber die Zahlen verharrten auf hohem Niveau. Erst der harte Lockdown im Dezember und Januar hat eine Trendumkehr und in Baden-Württemberg sinkende Zahlen gebracht.

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Fahrgastbeirat kritisiert geplante Gäubahn-Unterbrechung

Posted by Klaus on 3rd Februar 2021 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Pressemeldung 3.02.2021

Der Fahrgastbeirat hat sich mit zahlreichen Themen des Schienenverkehrs im Land beschäftigt. Das Gremium kritisierte die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21.

Mit einer großen Bandbreite von Themen beschäftigte sich der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2020: Entwicklung der neuen Betreiber Abellio und Go-Ahead, streckenbezogene Entschädigungs- regelungen für Fahrgäste, Treue-Aktion für Fahrgäste, die Strategie 2030 für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Strecken- reaktivierungen, Gäubahnunterbrechung. Die Themen wurden unter anderem von Vertretern des Verkehrsministeriums beziehungsweise der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) vorgestellt und im Gremium diskutiert.

Entwicklung bei den neuen Betreibern Abellio und Go-Ahead

Wie in den Sitzungen zuvor stand die Entwicklung bei den beiden neuen Schienenpersonennahverkehr-Betreibern Abellio und Go-Ahead ganz oben auf der Agenda des Fahrgastbeirates (FGB-BW). Erfreulicherweise sind die Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeits­werte bei beiden Betreibern steigend, liegen aber immer noch unter den vertraglich vereinbarten Zielen. Noch immer leidet Abellio unter Fahrzeugmangel und Softwareproblemen.

Streckenbezogene Entschädigungsregelungen

Die streckenbezogenen Entschädigungsregelungen auf Strecken, die ab Sommer 2019 schlechte Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitswerte (Zugausfälle) aufwiesen, wurden inzwischen ausgezahlt. Der FGB-BW hatte sich schon frühzeitig für die Aufnahme einer generellen Entschädigungsregelung in die Fahrgastrechte ausgesprochen. Der FGB-BW lobte die für die Fahrgäste einfach zu beantragende Entschädigung, die auch rasch ausgezahlt wurde.

Treue-Aktion für Fahrgäste

Mit dem Corona-Lockdown konnten viele Zeitkarteninhaber ihre Fahrkarte nicht mehr ausnutzen – es bestand die Gefahr, dass gerade Stammkunden des öffentlichen Verkehrs die Dauerkarte kündigen und die Verkehrsunternehmen dann hohe Einnahmeausfälle erleiden könnten. Als eine Maßnahme zur Kundenbindung wurde deshalb im Sommer 2020 die bwAboSommer-Aktion durchgeführt, die allen Abo-Kunden in Baden-Württemberg während der Sommerferien die Nutzung des ÖPNVs im ganzen Land ohne Aufpreis ermöglichte. Diese Aktion kam bei den Fahrgästen sehr gut an. Der FGB-BW wurde über weitere geplante Aktionen zur Kundenbindung informiert, die inzwischen als „bwTreueBonus“ veröffentlicht worden sind. Der FGB-BW sieht solche Kundenbindungsaktionen in der derzeitigen Lage als sehr wichtig an und schlägt vor, auch im Sommer 2021 wieder eine Abo-Sommer-Aktion anzubieten.

ÖPNV-Strategie 2030

Im Rahmen einer Zukunftskommission wird derzeit eine ÖPNV-Strategie 2030 für das Land Baden-Württemberg entwickelt. In einem Zwischenbericht wurde der FGB-BW über den bisherigen Stand und das weitere Verfahren informiert. Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen notwendig – doch wie kann dieses Ziel erreicht werden? Die ÖPNV-Strategie 2030 soll die notwendigen Maßnahmen beschreiben. Die erste Stufe ist die Veröffentlichung eines ÖPNV-Berichtes der die aktuelle Lage des ÖPNVs in Baden-Württemberg im Vergleich zu Regionen in Österreich und der Schweiz darstellt. Der FGB-BW begrüßt die Grundzüge der ÖPNV-Strategie 2030 der Vorsitzende des FGB-BW arbeitet in der Zukunftskommission mit.

Streckenreaktivierungen

Das Verkehrsministerium informierte über die Potentialanalyse für 42 ehemalige Eisenbahnstrecken. Für über die Hälfte der Strecken zeigt die Potentialuntersuchung ein hohes bis mittleres Fahrgastpotential auf. Der FGB-BW begrüßt die Initiative des Landes. Angesichts der hohen Förderung durch Bund und Land könnten in den nächsten Jahren viele Eisenbahnstrecken – teilweise als Stadtbahn – wieder in Betrieb gehen und damit viele Gemeinden wieder an das Schienennetz angeschlossen werden.

Gäubahn-Unterbrechung

Über die ab Sommer 2025 geplante dauerhafte Unterbrechung der Eisenbahnstrecke Stuttgart-Horb-Rottweil-Singen (Htwl)-Schaffhausen-Zürich (Gäubahn) im Stadtgebiet Stuttgart im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 informierte das Verkehrsministerium. Zur Anbindung der S-Bahn-Gleise von der neuen Station „Mittnachtstraße“ zum Nordbahnhof soll die Gäubahn kurz vor dem Hauptbahnhof unterbrochen werden. Als Alternative sieht die Planung zwei neue Halte der Gäubahnzüge in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Nord vor. Nach der ursprünglichen Planung wäre kurze Zeit später die neue Gäubahnanbindung über den Flughafen in Betrieb gegangen, doch derzeit geht man dort von einer mehrjährigen Verzögerung aus. Das Verkehrsministerium legte dar, wie man sich auf verschieden Ebenen bei der Deutschen Bahn und der Stadt Stuttgart gegen die Unterbrechung eingesetzt habe – leider bisher erfolglos.

Der FGB-BW zeigte sich enttäuscht und empört, dass sich das Verkehrsministerium bei der Vermeidung der Unterbrechung nicht durchsetzen konnte, sondern nur eine Minderung der Belastung für die Fahrgäste durch die Unterbrechung erreichte. Der FGB-BW hat sich deshalb an den Ministerpräsidenten und den Verkehrsminister gewandt. Der FGB-BW sieht die Unterbrechung der Gäubahn als gesetzwidrig an, weshalb das Land solange den Betrieb von Zügen von der Gäubahn zum Hauptbahnhof Stuttgart bestellen soll, bis eine alternative Gäubahnanbindung zur Verfügung steht.

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Quelle: Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

Fotos, Klaus

Feuerbach / Ost – In Autos eingebrochen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 3rd Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 3.02.2021

Unbekannte brachen am Dienstagnachmittag (02.02.2021) in einer Tiefgarage an der Straße Am Schwanenplatz und in der Nacht zum Dienstag in der Heilbronner Straße in geparkte Autos ein. Am Schwanenplatz schlugen die Täter zwischen 13.30 Uhr und 13.45 Uhr die Fahrerscheibe eines Ford Transit in einer Tiefgarage ein und stahlen einen Akkubohrer im Wert von mehreren hundert Euro. An der Heilbronner Straße schlugen die Unbekannten zwischen 18.00 Uhr und 08.30 Uhr die Heckscheibe eines Mercedes ein und stahlen vier Räder im Wert von mehreren Tausend Euro aus dem Kofferraum. Sie entkamen jeweils unerkannt.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße oder unter der Rufnummer +4971189903800 an das Polizeirevier 8 Kärntner Straße zu wenden.

Foto, Polizei BW

Untertürkheim – Einbruch in Gartenhaus

Polizeibericht 3.02.2021

Unbekannte sind am Dienstag (02.01.2021) in ein Gartenhaus im Gewann Goldberg eingebrochen. Die Täter traten im Laufe des Tages die Türe des Häuschens ein, stahlen eine Kiste Bier und randalierten. Es entstand ein Schaden von mehreren Hundert Euro.

Zeugen werden gebeten, sich an die Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu wenden.

Foto, Klaus

Stuttgarter Bürgerhaushalt startet am 8. Februar

Posted by Klaus on 2nd Februar 2021 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Bürgermeister Fuhrmann ruft zur Beteiligung auf

Der sechste Stuttgarter Bürgerhaushalt startet am 8. Februar 2021 mit der Vorschlagsphase. Für welche Bereiche des öffentlichen Lebens soll die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 mehr Geld ausgeben und für welche weniger? Dazu können die Stuttgarterinnen und Stuttgarter Vorschläge einreichen, bewerten und kommentieren.

Am Ende des Jahres entscheidet dann der Gemeinderat, welche Vorschläge in die Beratungen zum Doppelhaushalt einfließen und umgesetzt werden.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligung, Thomas Fuhrmann, sagte anlässlich des bevorstehenden Starts des Bürgerhaushalts: „Der Stuttgarter Bürgerhaushalt ist seit mittlerweile zehn Jahren eine Erfolgsgeschichte. 2011 fand das Beteiligungsverfahren zum ersten Mal statt. Mit ihrem Interesse und ihrer regen Beteiligung haben die Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihren Bürgerhaushalt zu einem der erfolgreichsten in ganz Deutschland gemacht. Ich lade die Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, auch in diesem Jahr wieder Vorschläge zum Stadthaushalt abzugeben, zu bewerten und mit anderen Teilnehmern zu diskutieren.“

Am Bürgerhaushalt kann jeder teilnehmen, der in Stuttgart wohnt. Zwischen dem 8. und dem 21. Februar können Vorschläge und Ideen zum Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Vorschläge müssen den städtischen Haushalt betreffen und zum Aufgabebereich der Stadt gehören. Informationen und Beratung, welche Vorschläge in dieses Spektrum fallen, bieten die Broschüre zum städtischen Bürgerhaushalt ( https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/dokumente) sowie die ehrenamtlichen Unterstützer vom Arbeitskreis Bürgerhaushalt (E-Mail:  arbeitskreis@buergerhaushalt-stuttgartde).

Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Vorschläge online einbringen unter https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich: Von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Rufnummer 216-91222.

Wer nicht im Internet teilnehmen kann, erhält zum Einreichen seiner Vorschläge spezielle Papierformulare von der Stadt. Diese liegen aus in der Stadtkämmerei, Eichstraße 7, von Montag bis Donnerstag zwischen 6.30 bis 16.30 Uhr und Freitag 6.30 bis 14.30 Uhr. Papierformulare und die Broschüre zum städtischen Bürgerhaushalt können auch bei den Bezirksämtern nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Teilnahme am Bürgerhaushalt per E?Mail oder über selbst erstellte Dokumente (Brief, Postkarte, etc.) ist nicht möglich.

Damit alle Vorschläge die gleichen Chancen haben, können Bewertungen erst nach Ende der Vorschlagsphase abgegeben werden. Zwischen dem Ende der Vorschlagsphase und der anschließenden Bewertungsphase liegt eine Pause. Vom 4. März bis zum 24. März können die Stuttgarter dann die eingegangenen Vorschläge bewerten. Das geht am einfachsten online über www.buergerhaushalt?stuttgart.de. Jeder Vorschlag darf pro Teilnehmer einmal bewertet werden: entweder mit ‚gut für unsere Stadt‘ oder ‚weniger gut für unsere Stadt‘. Die Rangfolge der Vorschläge wird ausschließlich anhand der positiv abgegebenen Wertungen ermittelt. Das Bewertungssystem mit positiven und negativen Stimmen bleibt jedoch erhalten und wird auf der Internetplattform und in der Auswertung dargestellt. So können die Stadträte nachvollziehen, ob Ideen unter den Teilnehmern kontrovers diskutiert werden.

Nach dem Ende der Bewertungsphase werden die TOP 100 Vorschläge ermittelt, die durch die Teilnehmer am besten bewertet wurden. Dabei werden auch die beliebtesten zwei Vorschläge eines jeden Stadtbezirkes in die TOP 100-Liste aufgenommen. So soll das Verfahren auch für die Einwohner kleinerer Stadtbezirke attraktiv bleiben. Die Verwaltung prüft schließlich alle Top?Vorschläge. Außerdem können die Bezirksbeiräte Stellungnahmen zu sämtlichen Ideen abgeben, die ihren Bezirk betreffen. Im Sommer legt die Verwaltung dem Gemeinderat die Ergebnisse der fachlichen Prüfung sowie die Stellungnahmen der Bezirksbeiräte vor. Im Herbst entscheidet der Gemeinderat dann, welche Maßnahmen umgesetzt werden.

Illustration Thilo Rothacker, Rechte:LHS

Kontaktvermeidung oder Hygienekonzept – Wege aus der Pandemie

Posted by Klaus on 2nd Februar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Was ist der Unterschied zwischen strikter Kontaktvermeidung und Hygienekonzepten? Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt, in welcher Lage wir uns aktuell befinden und wann ein Strategiewechsel sinnvoll ist.

 

Gänsheide – Diebstahl aus Fahrzeug – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 2nd Februar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 2.02.2021

Unbekannte öffneten zwischen Samstag (30.01.2021) und Sonntag (31.01.2021) auf bislang nicht geklärte Weise ein geparktes Fahrzeug an der Fraasstraße und stahlen Lebensmittel. Die Täter stahlen zwischen 20.00 Uhr und 09.00 Uhr die Spirituosen und Lebensmittel im Wert von zirka 900 Euro aus dem Kofferraum des Daimler Benz GLC.

Zeugen werden gebeten, sich unter bei dem Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Klaus