Pressemeldung LHS 1.03.2021
Nach dem Anhörungsverfahren hat der Gemeinderat am 25. Februar die aktualisierte Fassung des städtischen Nahverkehrsplans (NVP) beschlossen. Im NVP ist dargestellt, wie der öffentliche Nahverkehr in den kommenden fünf Jahren und darüber hinaus ausgebaut werden soll.
Er enthält konkrete Vorgaben für die Umsetzung von Maßnahmen.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gibt vor, dass der öffentliche Nahverkehr bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei sein soll. Während die Stadtbahn diese Vorgaben mit ihren Hochbahnsteigen bereits fast zu 100 Prozent erfüllt, sind viele Bushaltestellen bislang noch nicht barrierefrei ausgebaut. Auch wenn das Tiefbauamt seit vielen Jahren intensiv daran arbeitet, die Haltestellen barrierefrei auszustatten, wird es nicht gelingen, alle Haltestellen bis 2022 umzurüsten. Die entsprechenden Ausnahmen sind nun – wie vom Gesetzgeber gefordert – im fortgeschriebenen Nahverkehrsplan dokumentiert.
Der Verkehrs? und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hatte im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart Ende 2019 damit begonnen, den bisherigen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2016 zu überarbeiten. Wesentliche Teile dieser Fassung sind unverändert gültig, so dass es sich formal um eine Teilfortschreibung handelt.
Das Beteiligungsverfahren wurde gut genutzt: Knapp 40 Gremien, Verwaltungsstellen, Unternehmen und Institutionen hatten sich zum Änderungsentwurf des Nahverkehrsplans geäußert und rund 300 Einzelanregungen gegeben. Besonders intensiv diskutierten auch die Gemeinde? und Bezirksbeiräte über den fortzuschreibenden Nahverkehrsplan. Rund 60 Anregungen haben in die finale Fassung des Nahverkehrsplans Eingang gefunden.
Einige Vorschläge gingen über die Laufzeit des NVPs hinaus und werden daher bei einer Fortschreibung des Nahverkehrsentwicklungsplans (NVEP) wieder aufgegriffen werden. Die Überarbeitung des NVEP, der auch längerfristige Entwicklungsperspektiven im Nahverkehr aufzeigt, steht voraussichtlich schon ab dem Jahr 2022 an. Hierbei ist auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Im nun beschlossenen NVP sind neben den Maßnahmen zum barrierefreien ÖPNV?Ausbau die wichtigsten Maßnahmen im städtischen Nahverkehr enthalten, deren Umsetzung weitgehend schon im bisherigen NVEP empfohlen wird. Dazu zählen die Erneuerung der Gleis? und Infrastrukturanlagen der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), Stadtbahn? und Bus?Ausbauprojekte sowie Maßnahmen zur Steigerung der Transportkapazität und zur Verbesserung der Pünktlichkeit (z.B. der Bau von Busspuren oder die Einrichtung von Ampelvorrangschaltungen für Stadtbahnen und Busse). Der NVP 2021 gibt darüber hinaus den Startschuss für die Überführung von SSB Flex vom Probe? in einen Regelbetrieb.
Die Maßnahmen betreffen überwiegend die SSB, die die Verkehre im Rahmen einer Direktvergabe der Stadt Stuttgart erbringt. Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, dass sich die im Nahverkehrsplan verankerten Projekte innerhalb der nächsten fünf Jahre realisieren lassen oder zumindest begonnen werden können. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sieht den jetzt vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart verabschiedeten Nahverkehrsplan als wichtiges Instrument für die Stärkung nachhaltiger und umweltfreundlicher Mobilitätsangebote in Stuttgart. Ein sukzessive modernisierter und weiter ausgebauter städtischer Nahverkehr stellt hierbei einen unverzichtbaren Baustein dar.
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