Archive for März 9th, 2021

Weitere Menschen sind in Baden-Württemberg impfberechtigt

Posted by Klaus on 9th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung 9.03.2021

Ab sofort können sich 16- bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung, alle Personen ab 70 Jahren und alle Menschen ab 65 wie beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen impfen lassen.

Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren. Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:

  • 16 bis 17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen).
  • alle Personen ab 70 Jahren.
  • alle Menschen ab 65, die nach §3 der Bundesimpverordnung impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).

Aufgrund der bisher geltenden Altersbeschränkung von AstraZeneca bis einschließlich 64 Jahren und des Mangels der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die für Menschen aus der ersten Priorität reserviert werden mussten, konnten diese Personengruppen bisher noch nicht zum Zuge kommen. Bei der Terminvergabe ist jedoch weiterhin Geduld gefragt. Durch die neue Regelung sind nun rund 1,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zusätzlich impfberechtigt, der Impfstoff ist jedoch im März weiterhin knapp. Es besteht keine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff.

AstraZeneca-Impfstoff für über 65-jährige zugelassen

„Ich bin sehr froh, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der neuen breiten Datenlage AstraZeneca nun auch für Menschen ab 65 Jahren empfehlen kann. Wir setzen das in Baden-Württemberg sofort um: Von nun an können auch Menschen ab 65 Jahren, die nach § 3 der Impfverordnung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, geimpft werden und Termine vereinbaren. Dass über 70-Jährige, viele Menschen mit Vorerkrankungen wie Krebs oder einer Organtransplantation und genauso Hebammen, Erzieher und Lehrerinnen ab 65 Jahren geimpft werden können, war mir ein großes Anliegen, und ich bin froh, dass es durch die neue Empfehlung der STIKO nun endlich möglich wird“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am 9. März in Stuttgart.

Die neue Corona-Impfverordnung des Bundes soll an diesem Donnerstag offiziell in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern zugestanden, schon jetzt die Terminvergabe für die neuen Impfberechtigten zu starten. Die Impfzentren und Callcenter wurden entsprechend darüber informiert.

Durch neue Studienergebnisse, die zeigen, dass AstraZeneca noch wirksamer ist, als bislang angenommen und zwar auch für Menschen ab 65 Jahren, hat die STIKO angekündigt, den Impfstoff nun für alle ab 18 Jahren zu empfehlen. Das bedeutet, dass für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr nur die beiden immer noch sehr raren Impfstoffe Biontech und Moderna zur Verfügung stehen. Diese mussten wegen der geringen Verfügbarkeit bisher für die Menschen über 65 Jahren aus der ersten Priorität reserviert werden.

Keine Wahlfreiheit beim Impfstoff

Von nun an können in Baden-Württemberg Menschen ab 70 Jahren und die weiteren Berechtigten ab 65 Jahren aus der zweiten Priorität einen Impftermin vereinbaren. Menschen aus der zweiten Priorität von 16 bis 18 Jahren können vor diesem Hintergrund nun mit Biontech geimpft werden, dem einzigen Impfstoff, der bereits ab 16 Jahren zugelassen ist. Eine Zuteilung von Impfstoffen nach der Altersgruppe erfolgt damit zukünftig nur noch für Menschen von 16 bis 18 Jahren, alle anderen können einen Termin buchen, sofern Termine verfügbar sind, unabhängig vom Impfstoff. Eine Wahlfreiheit beim Impfstoff besteht nicht.

Durch die zusätzliche Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs für Menschen ab 65 Jahren sind in Baden-Württemberg insgesamt nun rund 1,7 Millionen Menschen zusätzlich impfberechtigt. Da es für die kommenden drei Wochen nur noch vereinzelt Termine gibt, ist bei der Terminvergabe weiterhin Geduld gefragt. Grundsätzlich wird Jüngeren empfohlen, die Buchung online vorzunehmen. Erst im Verlauf des zweiten Quartals wird sich die Situation durch deutlich wachsende Impfstofflieferungen entspannen.

Informationen zum berechtigten Personenkreis

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Und wieder Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 9th März 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 9.03.2021

Beamte der Verkehrspolizei haben am Montagabend (08.03.2021) auf der Bundesstraße 14 Geschwindig- keitskontrollen durchgeführt. Die Beamten kontrollierten zwischen 20.15 Uhr und 21.45 Uhr den stadtauswärtigen Verkehr auf Höhe des Schwanenplatztunnels in Richtung Bad Cannstatt und stellten dabei insgesamt zehn Geschwindig- keitsverstöße fest, fünf davon im Fahrverbotsbereich. Ein Fahrer war offenbar anstatt den erlaubten 50 km/h mit 163 km/h unterwegs.

Foto, Archiv

Restaurant Theater Friedenau öffnet wieder zum Mitnehmen oder Liefern

Posted by Klaus on 9th März 2021 in In und um Gablenberg herum

Friedenau

Letzte Tipps zur Landtagswahl

Posted by Klaus on 9th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt letzte Tipps zur Landtagswahl.

Wenige Tage vor der Landtagswahl am 14. März 2021 hat Landeswahlleiterin Cornelia Nesch noch auf Folgendes hingewiesen:

    1. In den Wahllokalen kann am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden. Nur in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern kann eine kürzere Wahlzeit bestehen. Ab 18:00 Uhr schließt sich die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch die Wahlvorstände an.Sowohl die Wahlhandlung in den Grenzen, die sich aus der Geheimheit der Wahl ergeben, als auch die Ergebnisfeststellung sind öffentlich. Vor diesem Hintergrund weist Cornelia Nesch darauf hin, dass sich Zuschauer im Wahllokal aufhalten und das Wahlgeschäft beobachten können, solange und soweit sie die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht stören. Zur Beseitigung von Störungen steht dem Wahlvorstand das Hausrecht zu.

      Für alle Urnenwähler und Zuschauer gilt, dass sie sich an die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung halten müssen. Das Wahlgebäude betreten darf nur, wer eine medizinische Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, trägt. Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer der oben genannten Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus ist die Abstandsregel einzuhalten und jeder hat sich bei Betreten des Wahlraums die Hände zu desinfizieren. „Es hilft auch, wenn jeder seinen eigenen Stift mitbringt“, so Nesch.

      Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes als Zuschauer im Wahlgebäude aufhalten, gilt zudem, dass sie zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) verpflichtet sind. Personen, die aufgrund der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich als Zuschauer in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten. Auch in Briefwahlräumen dürfen sie längstens 15 Minuten verweilen. Sie müssen zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften jeweils einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

      Wer sich am Sonntag zur Urnenwahl aufmacht, sollte sicherheitshalber nochmals einen Blick in die Wahlbenachrichtigung werfen, wo sich das Wahllokal befindet. „Wegen der Abstandsregeln der Corona-Verordnung oder erforderlicher Neuzuschnitte der Wahlbezirke haben viele Gemeinden neue Wahllokale“, so Nesch.

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Foto, Archiv Sabine

Villa Berg: Amos Heuss als Leiter des Planungs- stabs vorgestellt

Posted by Klaus on 9th März 2021 in In und um Gablenberg herum

Pressemeldung LHS 9.03.2021

Amos Heuss hat sich am Dienstag, 9. März, im Ausschuss für Kultur und Medien der Landes- hauptstadt Stuttgart als Leiter des neuen Planungsstabs Villa Berg vorgestellt. Der Planungsstab ist beim Kulturamt angesiedelt.

Heuss, der zuvor als Leiter des Jugend- und Kulturzentrums KOMMA in Esslingen a.N. tätig war, übt seine neue Arbeit seit Anfang des Jahres aus. Er freut sich auf die neue Herausforderung: „Es ist eine sehr spannende Aufgabe für mich, dieses kulturelle Leuchtturmprojekt mitgestalten zu dürfen“, so Heuss. „Dabei sehe ich das Haus und den umliegenden Park als einzigartiges Ensemble, das es in Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Kulturschaffenden, Politik und Verwaltung zu entwickeln gilt.“

In seiner neuen Tätigkeit vertritt Heuss die Nutzerinteressen des künftigen „offenen Hauses für Musik und mehr“ im Planungs- und Entwicklungsprozess von Villa und Park Berg. Zudem entwickelt er federführend die Bürgerbeteiligung zu diesem Projekt weiter und ist verantwortlich dafür, das Haus in der Stuttgarter Kulturlandschaft zu positionieren sowie den Planungsstab Villa Berg personell aufzubauen. Das Team soll bis zur geplanten Eröffnung des Hauses Ende 2025 sukzessive erweitert werden und danach als eigene Abteilung Villa Berg im Kulturamt weiterarbeiten. Eine ähnliche Vorgehensweise wurde bereits erfolgreich beim Stadtpalais – Museum für Stuttgart praktiziert. Angestoßen wurde diese Entwicklung durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Bewegung Occupy Villa Berg von 2013 bis 2015. Im Beteiligungsprozess nach dem Kauf der Villa Berg durch die Landeshauptstadt Stuttgart wurden die „Leitlinien zum Nutzungskonzept Villa Berg“ erarbeitet, die als Grundlage für die Planungen der Stadt dienen.

Drei inhaltliche Ziele sind dem gebürtigen Stuttgarter besonders wichtig: „Das enorme bisherige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist für mich Auftrag, dieses Demokratieprojekt auch weiterhin partizipativ zu gestalten“, so Amos Heuss. „Darin soll sich auch die Diversität der Stuttgarter Stadtgesellschaft und der hiesigen Kulturszene wiederfinden. Das Ensemble aus Villa und Park bietet zudem großartige Möglichkeiten, die lokale Kulturarbeit in Stuttgart Ost mit der Bürgerschaft sowie den Gruppen und Institutionen vor Ort zu gestalten. Mit ihrer räumlichen Attraktivität, ihrer leistungsfähigen Infrastruktur für Veranstaltungen und mit einem starken Team vor Ort wird die Villa Berg künftig die besten Voraussetzungen für einen Kulturort mit großer ? auch überregionaler ? Strahlkraft bieten.“

Foto, Archiv

Soziale Stadt Gablenberg: Sprechstunden bis Ostern

Posted by Klaus on 9th März 2021 in In und um Gablenberg herum

Liebe Interessierte der Sozialen Stadt Gablenberg,

bis Ostern gelten folgende Sprechstunden-Regelungen des Stadtteilmanagements:

Mittwochs bieten wir eine persönliche Sprechstunde vor Ort im Stadtteilbüro an (im Bürgertreff Gablenberg, Wagenburgstraße 148C) zwischen 9.30 und 12.30 Uhr.

Donnerstags findet die Sprechstunde online zwischen 16 und 19 Uhr statt. Klicken Sie in dieser Zeit auf der Seite https://www.soziale-stadt-gablenberg.de/online-sprechstunde auf den bereitgestellten Link.
(Als technische Lösung wird Microsoft Teams oder Zoom verwendet. Sie können bei beiden Systemen anmeldungs- und kostenfrei per Web-Browser teilnehmen. Im Idealfall haben Sie ein Mikrofon und eine Kamera installiert.)

Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr Team Soziale Stadt Gablenberg

Foto, Archiv Basti