Archive for März 28th, 2021

Corona – Stadt Stuttgart zieht „Notbremse“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Maßnahmen treten ab Mittwoch 31. März in Kraft

Die Corona?Fallzahlen liegen in der Landeshauptstadt Stuttgart seit mehreren Tagen über einer Sieben?Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Aus diesem Grund zieht die Stadt nun die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehene „Notbremse“.

Damit sind Einschränkungen für Bereiche des öffentlichen Lebens verbunden. Das hat die Stadt am Sonntag, 28. März, bekannt gegeben.

Bereits am Freitag, 26. März, lag die Sieben-Tages?Inzidenz in Stuttgart drei Tage in Folge über dem Schwellenwert von 100. Die Stadt hatte mit der Umsetzung der „Notbremse“ aber noch die neue Corona-Verordnung des Landes abgewartet, die für das Wochenende angekündigt war, um eine Übereinstimmung der Maßnahmen sicherzustellen.

Da die Maßnahmen „ortsüblich bekanntgemacht“ werden müssen, gelten sie ab dem zweiten Werktag nach formaler Veröffentlichung: Die Notbremse greift folglich ab Mittwoch, 31. März. Sollte die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 100 liegen, können die Beschränkungen aufgehoben werden. Verschlechtern sich die Zahlen hingegen weiter, könnte es zu noch weitreichenderen Maßnahmen – wie beispielsweise nächtlichen Ausgangsbeschränkungen – kommen.

Aktuell liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in Stuttgart bei 103,0 (Stand 27. März, 16 Uhr).

Weitere Infos sowie die aktuellen Fallzahlen für Stuttgart sind zu finden unter  stuttgart.de/corona (Öffnet in einem neuen Tab).

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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen ab 29.03.2021

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen.

Änderungen zum 29. März 2021

  • Neustrukturierung der Corona-Verordnung. Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen, da zahlreiche Querverweise entfallen und einzelne Sachverhalte nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt sind.
  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
  • Redaktionelle Anpassungen.

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Der Modellversuch in der Stadt Tübingen wird zunächst bis zum 18. April fortgesetzt. Das Land plant zudem, dort wo es möglich ist, weitere Modellversuche umzusetzen, etwa im Kulturbereich.

Was passiert, wenn ich die 1 1 2 wähle??

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Wer sitzt da am Telefon? Und wie funktioniert eine Alarmierung? – Das SWR Fernsehen beantwortet diese und weitere Fragen in einem kurzen Beitrag für die Landesschau. (Tipp der FFW Stgt Wangen)

Weitere Berichte im Blog >>>>>>>>

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Pakete noch schneller in der Filiale abholen: Neues Angebot der Benachrichtigung jetzt bundesweit verfügbar

Posted by Klaus on 28th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Damit erweitert DHL die Funktionen der Paketankündigung, die Kunden auf elektronischem Weg über den Status ihres Pakets informiert.

  • Service informiert Kunden in Echtzeit, dass Sendung abholbereit in Filiale liegt
  • Abholung häufig noch taggleich möglich statt am folgenden Werktag
  • Deutsche Post DHL investiert in neue digitale Brief- und Paketservices

Bonn – DHL informiert künftig alle Empfänger der Paketankündigung, wie beispielsweise registrierte DHL-Kunden, per E-Mail, wenn ein Paket abholbereit in einer Filiale oder einem DHL Paketshop liegt. Dies ist dann der Fall, wenn der Empfänger einer Sendung nicht zuhause angetroffen wurde und das Paket auch nicht bei einem Nachbarn zugestellt werden konnte. Der neue Benachrichtigungsservice wurde im vierten Quartal 2020 schrittweise ausgerollt und ist jetzt flächendeckend bei allen Partner-Filialen sowie bei Postbank-Filialen und DHL Paketshops verfügbar. Hatten Kunden bisher nur die Möglichkeit, benachrichtigte Pakete erst am nächsten Werktag nach der Zustellung in der Filiale oder im Paketshop abzuholen, ist dies nun in der Regel früher möglich – häufig noch taggleich. Damit erweitert DHL die Funktionen der Paketankündigung, die Kunden auf elektronischem Weg über den Status ihres Pakets informiert. Der neue Service ist Teil eines umfassenden Digitalisierungsprogramms, das die Deutsche Post DHL Group im März 2020 gestartet hat. Dabei investiert das Unternehmen in neue digitale Services und substanzielle Verbesserungen bereits bestehender Lösungen im Brief- und Paketbereich.

„Für unsere Kunden hat der Service den großen Vorteil, dass sie jetzt sofort informiert werden, sobald das Paket in der Filiale abholbereit ist. Viele unserer Kunden profitieren von dem neuen Service, da sie ihre Pakete jetzt häufig schneller abholen können als vorher“, erklärt Holger Bartels, der für das Filial- und Packstationsnetz verantwortliche Geschäftsbereichsleiter der Deutsche Post DHL Group.

Wer sich bei DHL zusätzlich für den Service der Digitalen Benachrichtigung registriert (www.dhl.de/zustellinfo-aktivieren), muss in der Filiale auch nicht mehr die gelbe Benachrichtigungskarte aus dem Briefkasten vorzeigen, sondern kann sein Paket zum Beispiel direkt auf dem Weg von der Arbeit in der Filiale abholen. Mit der Digitalen Benachrichtigung erhält der Kunde alle notwendigen Informationen für die Paketabholung direkt auf sein Smartphone und der Benachrichtigungszettel im Briefkasten entfällt. Das spart Zeit und ist durch den reduzierten Papierverbrauch zudem umweltfreundlich.

Kunden, die sich unter www.dhl.de registrieren, erhalten automatisch die Paketankündigung und somit jetzt auch einen Hinweis, sobald ein benachrichtigtes Paket in der Filiale abgeholt werden kann. Der Service der Digitalen Benachrichtigung muss zusätzlich aktiviert werden.

Wer sichergehen möchte, dass Sendungen immer an einen bestimmten Ort geliefert werden, auch wenn man nicht zuhause ist, kann auf www.dhl.de/wunschzustellung einen bevorzugten Nachbarn oder einen Ablageort auf dem eigenen Grundstück auswählen. Kunden können ihre Pakete auch direkt an einer DHL Packstation oder in ihrer Lieblingsfiliale empfangen. Sie können dabei sogar eine feste Packstation oder Filiale auswählen, an die alle Sendungen automatisch umgeleitet werden, selbst wenn sie an ihre Hausadresse adressiert sind.

Weitere Informationen zum Digitalisierungsprogramm: www.dpdhl.de/post-paket-digital

Foto, Archiv Klaus