Archive for März, 2021

Corona – Stadt sieht sich gerüstet für die Schnelltests ab Montag

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Stuttgart

Presse LHS 5.03.2021

Stadtverwaltung beschafft zusätzliche Selbsttests für den Einsatz an Schulen und für das eigene Personal

Die Landeshauptstadt Stuttgart weitet das Angebot für Schnelltests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 erheblich aus. Ab Montag, 8. März, können zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Angebot auf einen kostenlosen Schnelltest nutzen.

Basis dafür sind die Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene, wonach sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome einmal pro Woche kostenlos mittels Schnelltest testen lassen können.

Die Schnelltests können sowohl im Corona-Testzentrum Cannstatter Wasen ( https://corona-testzentrum-wasen.de/) als auch in der Fieberambulanz im Neckarpark ( https://www.fieberambulanz-stuttgart.de/home.html) nach vorheriger Terminvereinbarung gemacht werden. Die Fieberambulanz bietet hierfür eigene Zeitfenster außerhalb der Infektsprechstunde an.

Zusätzlich hat die Stadt weitere Testzentren nach der Testverordnung des Bundes beauftragt, die Schnelltestungen zu übernehmen.

Prof. Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, sagte am Freitag, 5. März: „Die Pandemie verlangt uns auch weiterhin viel ab. Viele hoffen darauf, dass mit den flächendeckenden Schnelltestungen nun weitere Lockerungen kommen können. Hierbei muss uns allen jedoch klar sein: Mit Lockerungen steigen die Fallzahlen weiter an und das in einer Situation, in der wir uns in einem Anstieg zu der befürchteten dritten Welle befinden. Ich sage es deutlich: Schnelltests nützen in der aktuellen Situation nur dann, wenn Abstands- und Hygieneregeln bei einem negativen Testergebnis auch weiterhin ernst genommen werden und wenn positive Testergebnisse wiederum zur sofortigen Absonderung und einem Bestätigungstest mittels PCR-Test führen. Wenn dies von uns allen beachtet wird, dann sind Schnelltests von Nutzen und dann ist es gut, dass wir nun flächendeckend niederschwellige Testmöglichkeiten haben.“

Das Angebot für wöchentliche Schnelltestungen gilt insbesondere für die folgenden Gruppen:

  • Menschen, die in Kontakt mit vulnerablen Gruppen stehen, also: pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren oder Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht,
  • Personen, die auf viele Menschen im beruflichen oder privaten Umfeld treffen und dadurch einem Expositionsrisiko ausgesetzt sind. Dazu zählen Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder? und Jugendarbeit, Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher, Beschäftigte in der Justiz und in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im öffentlichen Verkehr oder Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften
  • Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern,
  • Beschäftigte in der Jugendhilfe,
  • Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Landtagswahl.

Zur Testung des Personals der Schulen und Kitas hat die Landeshauptstadt Stuttgart an insgesamt 68 verschiedenen Schul- und Kitastandorten Testteams des Corona-Testzentrums Cannstatter Wasen und aus der Fieberambulanz Stuttgart im Einsatz. Ab sofort können an diesen Standorten auch die Schülerinnen und Schüler getestet werden, wenn sie eine Einverständniserklärung ihrer Eltern vorlegen. Hierfür wurden durch die Stadt zunächst zusätzliche 50.000 Schnelltests beschafft, die später auch als Selbsttests zur Verfügung gestellt werden sollen, wenn entsprechende Schulungen stattgefunden haben. Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen erarbeitet die Stadt derzeit ein entsprechendes Konzept.

Darüber hinaus wurden auch Selbsttests für die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Stuttgart beschafft, die in Präsenz arbeiten müssen.

Dank der Bereitstellung von weiteren 200.000 Schnelltests aus der Notreserve des Landes sind Testungen der oben genannten Personengruppen ab sofort nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, aber nur in den dafür vorgesehenen Testzentren. Die Testzentren sowie weitere Infos sind zu finden unter  www.stuttgart.de/corona.

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Ausweitung des Schutzes ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung 5.03.2021

Der Schutz für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige bei Unfällen im Feuerwehrdienst wird ausgeweitet. So hat die gesetzliche Unfallversicherung die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Die Leistungen des Landes werden erhöht und ergänzende Leistungen eingeführt.

„Ohne die Ehrenamtlichen geht bei der Feuerwehr nichts. Die vielen ehrenamtlichen Frauen und Männer der Feuerwehren – in Baden-Württemberg über 110.000 in den Einsatz- abteilungen – erfüllen eine herausfordernde und gleichzeitig herausragende Aufgabe für unsere Gesellschaft. Es muss klar sein, dass sie bei ihren gefährlichen Einsätzen gegen die Risiken, die mit ihrem Dienst für die Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sind. Das Land leistet mit der Ausweitung der Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst einen wichtigen Beitrag hierzu“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Absicherung im Unglücksfall

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aufgrund ihres Einsatzes für die Allgemeinheit in ihren Schutz mit einbezogen. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die im Feuerwehrdienst eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden, sind durch einen umfänglichen Leistungskatalog sehr gut abgesichert. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige hat bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes und dem ehrenamtlichen Engagement Rechnung zu tragen, werden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt.

Leistungen des Landes erhöht und ergänzt

„Diese zusätzlichen Leistungen des Landes haben wir nun rückwirkend zum 1. Januar 2020 erhöht. Gleichzeitig ist durch die Bezugnahme auf die jährlich angepasste Bezugsgröße in der Sozialversicherung eine Dynamisierung aller Leistungen eingeführt worden, damit eine kontinuierliche Anpassung der Leistungen an das durchschnittliche Entgeltniveau gewährleistet ist“, so Innenminister Thomas Strobl weiter. Ergänzend wurden Leistungen im Todesfall in sonstigen Fällen, in denen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden, neu eingeführt. Im Einzelfall können nun auch Personen wegen ihrer engen persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit mit der oder dem Verstorbenen (zum Beispiel nicht verheiratete Lebenspartnerinnen und -partner) eine Einmalzahlung erhalten.

Ehrenamtlicher Dienst am Gemeinwohl

Mit dem vorliegenden Gesamtpaket aus Erhöhung, Erweiterung und Dynamisierung der Leistungen des Landes wird im Zusammenwirken mit der Unfallkasse Baden-Württemberg, die die Abwicklung und Auszahlung der Leistungen vornimmt, eine noch bessere Absicherung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg gewährleistet. „Mit derzeit rund 1,4 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Feuerwehrangehörige aufgestockt werden. Geld, das mehr als sinnvoll angelegt ist, unterstützen wir damit doch Feuerwehrangehörige, die im ehrenamtlichen Dienst für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Noch mehr freuen wir uns natürlich über jeden unfallfreien Einsatz der Feuerwehrangehörigen“, betonte Minister Thomas Strobl.

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift Unfallversicherung

Fotos, Archiv

Stöckach – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 5th März 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 5.03.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstag (04.03.2021) an der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und ihr Augenmerk insbesondere auf die Einhaltung des Rotlichts sowie der unerlaubten Benutzung von Mobiltelefonen während der Autofahrt gelegt. Die Beamten stellten zwischen 14.30 Uhr und 17.30 Uhr insgesamt 92 Verstöße fest. Darunter waren unter anderem 38 Verstöße mit Mobiltelefonen, 15 Verstöße mit Umweltplaketten, 14 Gurtverstöße, sowie zehn Missachtungen des Rotlichts. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die betroffenen Fahrer müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Foto, Archiv Manu

Tipps zur Erkennung von Fake-Shops im Internet

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung 5.03.2021

Das Verbraucherschutzministerium gibt Tipps zur Erkennung von Fake-Shops beim Online-Shopping. Die Beschwerden über betrügerische Onlineshops nehmen zu.

„In Pandemie-Zeiten weichen viele Verbraucherinnen und Verbraucher zum Einkaufen ins Internet aus. Fake-Shop-Betreiber reagieren schnell und bieten im Netz auf eigenen Internet-Seiten oder auf etablierten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay scheinbar besonders günstige Artikel an, die gerade gefragt sind. Das Problem nimmt weiter zu, weil die betrügerischen Shopping-Angebote immer professioneller werden und täuschend echt aussehen – umso wichtiger ist es daher, besonders aufmerksam zu sein“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Im Vergleich zum Vorjahr sind bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits deutlich mehr Verbraucherbeschwerden eingegangen.

Irreführung von Verbrauchern mit Fake-Shops immer raffinierter

Das heimtückische an Fake-Shops sei, so der Minister weiter, dass sie ihre Internetadressen schnell wechseln, sehr flexibel in der Aufmachung sind und schnell auf saisonale Kaufbedürfnisse eingehen. Geworben wird zunehmend in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram und Co und auch in Shopping-Apps wie Wish. Außer derzeit begehrten Masken und Desinfektionsmitteln zum Schutz vor Corona-Infektionen, bieten Fake-Shops gefragte Elektronikartikel oder zum Frühjahr auch wieder beliebte Modeartikel an, liefern aber trotz Bezahlung keine oder minderwertige Ware.

Bei Fake-Shops geht es angeblichen Onlinehändlern nicht nur darum, mit vermeintlichen Schnäppchen Geld zu kassieren, sie wollen auch die persönlichen Daten und die Zahlungsdaten der Käufer sammeln. „Mit diesen Daten können die Betrüger dann weitere Straftaten im Namen der Käufer begehen“, warnte Minister Hauk. Besonders wichtig sei es daher, sich vor der Auswahl eines der verblüffend günstigen Angebote über die Bezahlmöglichkeiten zu informieren.

Augen auf bei Bezahlung mit Vorkasse

„Bei Shops, die nur Vorkasse anbieten, sollten sofort die Alarmglocken schrillen, denn das Geld ist dann im Zweifel weg. Verbraucher sollten auch stutzig werden, wenn anfangs scheinbar mehrere Zahlmethoden zur Auswahl stehen, am Ende jedoch plötzlich nur noch Vorkasse funktioniert“, betonte der Verbraucherminister. Andere Anhaltspunkte wie ein fehlendes Impressum, unvollständige Kontaktinformationen, falsche Adress- und Handelsregisterangaben oder Übersetzungsfehler fallen immer seltener ins Auge, weil sie inzwischen meist perfekt gefälscht werden und auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen sind.

Zunehmend kaufen Verbraucher auch mit Smartphones online ein. Hier werden die Adresszeilen (Domain) verkürzt oder gar nicht mehr angezeigt. Gekaperte Internetadressen, die bereits von einer anderen Firma oder Institution genutzt worden sind, machen deshalb in diesen Fällen nicht sofort stutzig. Verbraucher sollten die Adressen dennoch prüfen, zum Beispiel ist es unwahrscheinlich, dass unter der Internetadresse eines Klempners Badewäsche verkauft wird. Oft handelt es sich bei Fake-Shop-Betreibern nicht mehr um Einzelpersonen, sondern um professionell aufgestellte Netzwerke, die die Internetangebote und die Abwicklung der Vorkasse steuern. Teilweise bieten die Shops auch einen Service per E-Mail und als Telefon-Hotline an, hinter dem professionellen Callcenter im Ausland stehen. Die geschulten Mitarbeiter haben die Aufgabe, den Anrufer hinzuhalten und beispielsweise Lieferschwierigkeiten vorzutäuschen. Wiederholte Anrufe laufen häufig ins Leere.

Täuschungsversuche mit gefälschten Gütesiegeln und gekauften Bewertungen

Fake-Shop-Betreiber versuchen potentielle Kunden oft mit gefälschten Gütesiegen zu täuschen und damit eine seriöse Kaufabwicklung vorzugaukeln. „Ob das Siegel echt ist, lässt sich leider nur auf der Internetseite des Siegelanbieters herausfinden. Dort sind alle Firmen gelistet, die tatsächlich über das Zertifikat verfügen“, erklärte der Minister. „Ein weiteres Indiz, dass mit einem Shop etwas nicht stimmt und man misstrauisch werden sollte, sind die Bewertungen. Da die Internet-Adressen von Fake-Shops schnell wechseln können, gibt es entweder sehr wenige oder ausschließlich auffallend gute Bewertungen“, betonte der Minister. Zahlreiche gute und sehr gute Bewertungen sind häufig ebenfalls Fake, das heißt sie sind manipuliert oder automatisch generiert. Es empfiehlt sich daher, im Netz nachzusehen, ob andere Nutzer schon negative Erfahrungen mit diesem Shop gemacht haben.

Verbraucher, die vermuten, auf einen Fake-Shop hereingefallen zu sein, sollten schnell handeln und sich mit ihrer Hausbank in Verbindung setzen, um eine Überweisung des Geldes an die Fake-Shop-Betreiber zu verhindern. Auf jeden Fall sollten Verbraucher sofort Strafanzeige stellen. Diese ist auch im Internet über ein Online-Formular möglich, so dass die Strafverfolgungsbehörden bei gehäuften Beschwerden zum gleichen Fake-Shop gezielter vorgehen können. „Wer auf Nummer sichergehen will und zugleich die lokalen Einzelhändler in der Corona-Pandemie unterstützen will, kann auch den Click-and-Collect-Service nutzen. Bei online oder telefonisch gekauften Waren gelten die gleichen Bedingungen wie beim Onlineshopping“, sagte Hauk abschließend.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Fake Shops

Einigung auf Anwendung regionaler Inzidenz bei Öffnungsschritten

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung 4.03.2021

Bei möglichen Lockerungen im Rahmen des von Bund und Ländern vorgelegten Öffnungskonzepts soll in Baden-Württemberg als Maßstab die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten.

Der Beschluss der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin hat ein Öffnungskonzept vorgelegt, das, über die Maßnahmen im zweiten Öffnungsschritt hinaus, unterschiedliche Lockerungen ermöglicht bei Sieben-Tage-Inzidenzen unter 50 und Inzidenzen, die sich zwischen 50 und 100 bewegen.

Hierbei wurde offen gelassen, ob von einer landesweiten oder regionalen Inzidenzen („…in dem Land oder einer Region…“) ausgegangen werden soll.

Regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen als Maßstab

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu das Einvernehmen mit dem Koalitionspartner in der Landesregierung gesucht und gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Eisenmann vereinbart, dass die Landesregierung bei den Maßnahmen die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten lässt. Sie nimmt damit nicht die Landesinzidenz zum Maßstab.

Das bedeutet, entlang des MPK-Beschlusses, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel geöffnet werden kann unter Einhaltung der im MPK-Beschluss definierten Quadratmeterfläche pro Kundin oder Kunde. Des Weiteren können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen soll im Außenbereich möglich sein.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist in den betreffenden Stadt- und Landkreisen „click&meet“ möglich. Das heißt die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte terminshopping-Angebote mit der im MPK-Beschluss dargestellten Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind möglich.

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine überregionale oder kreisübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Näheres wird am Freitag, 5. März 2021, in der Regierungsinformation von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Plenum des Landtags von Baden-Württemberg ausgeführt.

Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirats Ost am 17.03.2021

E i n l a d u n g
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am Mittwoch, 17. März 2021 um 18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den Kleinen Sitzungssaal (3.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Die neue Sachbearbeiterin für Kinderbeteiligung und Kinderrechte im Sachgebiet Innere Stadtbezirke und Jugendbeteiligung stellt sich vor
2. EnBW-Areal „Der neue Stöckach“ aktueller Stand der Überarbeitung
– mündlicher Bericht –
3. Zwischennutzung für Parkplatz beim Depot ermöglichen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
4. Digitaler Versand der Sitzungsunterlagen für den Bezirksbeirat (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
5. Hundeauslauf im Klingenbachpark: Komplett umzäunen und instand setzen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
6. Tischtennisplatte(n) im Klingenbachpark (Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost)
7. Zugeparkte Fußwege – Mehr Kontrollen und weitere Maßnahmen (gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen-Ost und Die FrAKTION-Ost)
8. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Foto, Klaus

Weitere Öffnungsschritte für Schulen ab dem 15. März

Posted by Klaus on 5th März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 15. März sollen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Darauf haben sich heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mir war wichtig, dass wir den ersten Öffnungsschritt bei den Grundschulen und Kitas machen. Denn die Kleinsten und ihre Familien leiden am meisten unter dem Lockdown. Wir wollen Grundschülern jetzt mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ein Stück ihres normalen Schulalltags zurückgeben. Das ist pandemisch verantwortbar, weil die Schüler in kleinen Klassen und festen Gruppen sind. Wir haben versprochen, dass wir im Rahmen weiterer vorsichtiger Öffnungen auch die weiterführenden Schulen in den Blick nehmen wollen. Deshalb machen wir in Klassen 5 und 6 jetzt den nächsten vorsichtigen Schritt. Mir ist aber wichtig zu betonen: Wir müssen ganz behutsam und immer schrittweise vorgehen – das sind wir unseren Kindern und Lehrern schuldig. Mit den Möglichkeiten zu verstärktem Testen haben wir ergänzend zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Schritte begleitet.“

Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen

„Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht durch nichts zu ersetzen. Auch ein gemeinsames Lernen vor Ort und der direkte Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften sind unverzichtbar. Der Unterricht im Klassenverband ist deshalb pädagogisch geboten und auch mit Blick auf die seelische Gesundheit der Kinder sowie Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Lernschwierigkeiten von zentraler Bedeutung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.

Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.

„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten“, so Eisenmann.

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Thilo Scholpp in Karins Presse Ecke am 5. März

Posted by Klaus on 4th März 2021 in Allgemein

Am Freitag, 5. März 2021, kommt der FDP-Landtagskandidat Thilo Scholpp für den Stuttgarter Osten in Karins Presse Ecke. Ab 13 Uhr steht er im Kandidaten-Talk allen Kundinnen und Kunden Rede und Antwort in der Gablenberger Hauptstraße 1. Dass Politiker und Kandidaten bei Karin und Rainer in ihrem Kult-Kiosk Station machen hat schon Tradition: Günther Oettinger war genauso da wie Martin Körner, Karin Maag oder der CDU-Fraktionsvorsitzende  Wolfgang Reinhardt.

Thilo Scholpp hat das Thema „Corona und Öffnungsideen für Hande, Gastro und Dienstleistung“ ausgewählt. Kundinnen und Kunden des Zeitungs-Kiosks können ihn dazu befragen oder von eigenen Erfahrungen berichten! Aber natürlich ist der FDP-Kandidat offen für alle Themen, die Menschen auf dem Herzen haben. “Es können auch lokale Probleme wie Parkknot in Gablenberg oder Nahversorgung und Homeschooling an mich herangetragen werden”, sagt Dr. Thilo Scholpp, 53, der selbst in Gablenberg wohnt. WICHTIG: Es gelten alle Corona-Vorschriften inklusive Maskenpficht. Kurze Wartezeiten und eine Einlasskontrolle sollten einkalkuliert werden)

Termin: Freitag, 5. März, ab 13 Uhr, Karins Presse Ecke, Gablenberg

(Quelle: FDP Stuttgart-Ost)

Foto, Klaus

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Stgt Wangen am 15. März 2021

18:30 Uhr Wangener Kelter

Hinweis: Die Sitzung findet, Stand 1. März, unter Einhaltung aller Corona-Vorschriften statt. Für Besucher sind fünf, für die Presse zwei Plätze reserviert. Wir bitten die stellvertretenden Mitglieder des Bezirksbeirats und die Mitglieder des Gemeinderats um Anmeldung.
Ggf. erfolgen Pandemie bedingt Änderungen kurzfristig.

T a g e s o r d n u n g

1. Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS), Abschlussbericht “URBAN SANDWICH – Steigerung der Flächeneffizienz durch Stapelung gewerblicher Nutzungen”
Berichterstattung: Amt für Stadtplanung und Wohnen

2. Forschungsprojekt TransZ – Transformation Urbaner Zentren: Vorstellung Umfrage-Ergebnisse “Perspektive Wangen” und Projektbericht zu Schwerpunkten des Anschluss- vorhabens
Berichterstattung: Amt für Stadtplanung und Wohnen

3. Schriftliche Anträge – Antrag 3.1 der CDU Fraktion – Einbahnstraße Bozelen
Antrag 3.1 Tiefbauamt Parkplatz Waldebene Ost;

4. Stellungnahmen der Verwaltung – Wangener Berg

5. Informationen der Verwaltung

6. Mündliche Anfragen und Anträge der Fraktionen

7. Termine und Verschiedenes

Beate Dietrich, Bezirksvorsteherin

Siehe auch Urban Sandwich und TransZ im Bezirksbeirat Wangen

Foto, Archiv

Deutsche Post sucht Deutschlands schönste Briefmarke 2020

Posted by Klaus on 2nd März 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Dazu startet das Unternehmen ab heute erstmals eine Online-Befragung.

  • Briefeschreiber und Marken-Liebhaber können ab sofort online für ihre Favoriten abstimmen

Bonn – Die Deutsche Post sucht Deutschlands schönste Briefmarke des Jahres 2020. Dazu startet das Unternehmen ab heute erstmals eine Online-Befragung, bei der alle Briefeschreiber und Marken-Liebhaber für ihre drei Favoriten des vergangenen Jahres abstimmen können. „Briefmarken waren und sind ein Spiegel ihrer Zeit und gehören zu unserem Kulturgut. Umso wichtiger ist es, dass sie gesellschaftlich relevante Themen abbilden und ansprechend gestaltet sind. Damit wir mit den von uns selbst gestalteten Motiven auch weiterhin den Nerv der Zeit und den Geschmack der Kunden treffen, möchten wir von ihnen wissen, welche Briefmarken ihnen im letzten Jahr am besten gefallen haben und welche Motivwünsche sie für die Zukunft haben. Die direkte Kundenrückmeldung ist ein wichtiger Gradmesser für uns“, so Ole Nordhoff, Leiter Marketing und Vertrieb der Deutschen Post.

In der anonymen Online-Befragung werden die Teilnehmer auch gefragt, wofür sie Briefmarken nutzen, d.h. privat oder geschäftlich, wie wichtig ihnen die Motive beim Kauf sind und warum sie sich für ihre drei Lieblingsmarken entschieden haben. Außerdem haben sie die Möglichkeit, Wünsche für Themen und Motive künftiger Briefmarken anzugeben. Wer möchte, nimmt an einem Gewinnspiel mit Preisen rund um Post und Briefmarken teil. Die Befragung endet am 23. März 2021.

Jedes Jahr erscheinen 52 neue Briefmarken. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Themen für ein Briefmarkenmotiv vorschlagen. Diese werden im sogenannten „Programmbeirat“ besprochen und festgelegt, anschließend entscheidet der „Kunstbeirat“ über die jeweiligen Motive. Beide Gremien sind mit Politikern, Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Deutschen Post sowie Philatelisten besetzt, der Kunstbeirat zusätzlich mit Grafikprofessoren. Einen Teil der Motive gestaltet die Deutsche Post mit eigenen Grafikern selbst. Offizieller Herausgeber der Briefmarken ist das Bundesministerium der Finanzen.

Hier geht es zur Online-Befragung: www.deutschepost.de/briefmarke2020

Grafik, DP DHL