Archive for April, 2021

Stromversorgung für Belüfter am Max Eyth See

Posted by Klaus on 24th April 2021 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Presse LHS

Im Auftrag des Tiefbauamts werden am Max Eyth See Leitungsbauarbeiten für die Stromversorgung der geplanten dauerhaften Belüftungsanlage vorgenommen. Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 28. April.

Die Belüfter sind Teil des städtischen Maßnahmenpakets, das zur Verbesserung des ökologischen Gleichgewichts am See beitragen soll. In kritischen Phasen versorgen die Belüfter den Max Eyth See mit Luftsauerstoff, da er als künstlich angelegtes Flachgewässer eine hohe Nährstoffverfügbarkeit im Wasser und Sediment aufweist. In Schönwetterperioden kann es daher aufgrund der hohen Nährstoffbelastung zu starken Algenentwicklungen kommen.

In diesem Jahr soll zunächst ein Belüfter als Prototyp an der Ostseite des Max Eyth Sees platziert werden, um Rückschlüsse auf Auswirkungen, Wirkungsweise und Einfluss der Belüftung auf das Ökosystem im See zu erhalten. Der Testbetrieb ist für etwa ein Jahr vorgesehen, um auch die saisonalen Einflüsse auf die Wirkung der Anlage bewerten zu können. Für die Stromversorgung müssen Leitungen verlegt werden. Die Stromtrassen werden vorbereitend auch an den Standorten im Norden und an der Ostseite des Sees gelegt. Das erspart zusätzliche Baumaßnahmen. Die Arbeiten werden etwa bis voraussichtlich Mitte Mai andauern.

Foto, Klaus

Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schul- und Kitabetrieb

Posted by Klaus on 24th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Kultusministerium hat Schulen, Kinder- tagesstätten und weitere Einrichtungen wie die Kindertagespflege über die Änderungen und Neuerungen aufgrund des Infektions- schutzgesetzes des Bundes informiert.

Baden-Württemberg hatte die Corona-Verordnung des Landes bereits am vergangenen Wochenende angepasst. Damit hat die Landesregierung maßgebliche geplante Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten umgesetzt. Diesen Schritt hat die Landesregierung bewusst unternommen, um den Schulen eine bessere Planbarkeit für die weitere Öffnung ab dem 19. April zu ermöglichen – auch wenn nicht auszuschließen war, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt. Dies ist nun geschehen, und der Bundestag hat beschlossen, dass in das Infektionsschutzgesetz ein Paragraph (§28b) eingefügt wird, der bundesweite Regelungen auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen trifft. Diese gelten demnach mit Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes auch in Baden-Württemberg. Das Kultusministerium hat daher umgehend Schulen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen wie die Kindertagespflege, die im Südwesten betroffen sind, über die Änderungen und Neuerungen informiert.

„Ich möchte allen am Bildungsleben Beteiligten einmal mehr meinen großen Dank aussprechen: den Leitungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen, die immer wieder neu planen müssen; den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, die sich unermüdlich für das Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen, und nicht zuletzt den Heranwachsenden selbst, die trotz all der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie mit Einsatz und Freude dabei sind und den Widrigkeiten der Pandemie trotzen. Ihnen und Euch allen gebührt neben Dank auch Lob und Respekt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Die wesentliche Änderung betrifft den maßgeblichen Inzidenzwert für den Unterricht und die Betreuung in Präsenz. Dieser wird von bisher 200 auf 165 herabgesetzt. Sofern also in einem Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht hat, sind Unterricht und Betreuung in Präsenz ab dem übernächsten Werktag einzustellen.

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E i n l a d u n g Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 05. Mai 2021

Posted by Klaus on 23rd April 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den kleinen Sitzungssaal (3.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Umstrukturierung des Karl-Olga-Krankenhauses – mündlicher Bericht
2. Aktueller Sachstand Rosensteintunnel – mündlicher Bericht
3. Umgestaltung Parkanlage Villa Berg – Bauabschnitt 1 – mündlicher Bericht
4. Doppelhaushalt 2022/23 – Verwendung der Step-Mittel im Stadtbezirk Stuttgart-Ost – Beschlussfassung
5. Doppelhaushalt 2022/23 – Vorschläge aus dem Bezirksbeirat
6. Doppelhaushalt 2022/23 – Stellungnahme des Bezirksbeirats zu den Top 10 Vorschlägen aus dem Bürgerhaushalt 2021
7. Actionbound Stuttgart-Ost – mündlicher Bericht
8. Genehmigung neuer Normalladestandorte für Elektromobilität
9. Bezirksbudget: Toiletten im Park der Villa Berg (Antrag SPD-Ost)
10. Neuer Ausschuss Stuttgart-Ost am Neckar (Antrag SPD-Ost)
11. Briefkästen im Stadtbezirk (Antrag SPD-Ost)
12. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Foto, Archiv

Eine Zusammenfassung der Sitzung von Jörg Trüdinger>>>>

Linien U9 und U13 gesperrt

Info der SSB

Zwischen der Haltestelle Wasenstraße (Linie U13) und der Haltestelle Wangen Marktplatz in der Wasenstraße wird der Oberbau erneuert. Zugleich wird zwischen der Haltestelle Wangen Marktplatz und der Kreuzung Otto-Konz-Brücken in der Hedelfinger Straße ein neues Rasengleis gebaut und der Überweg Eybacher Straße zu einem Z-Überweg umgestaltet. Die Haltestelle Wasenstraße (Linie U13) wird bei der Gelegenheit saniert (Austausch der Beläge und Kantensteine) und durch ein Höhersetzen des Bahnsteigs und den Einbau einer Blindenleitlinie barrierefrei.

Im Zeitraum von Montag, 3. Mai, Betriebsbeginn bis Freitag, 23. Juli, Betriebsschluss ist daher der Stadtbahnverkehr der Linien U9 und U13 zwischen den Haltestellen Wasenstraße (Linie U13) und Hedelfingen in beide Richtungen eingestellt, die Linie U9 verkehrt nur zwischen Heslach Vogelrain und Wasenstraße (Haltestelle der Linie U4) und die Linie U13 zwischen Feuerbach Pfostenwäldle und Wasenstraße (Haltestelle der Linie U4). An der Haltestelle Wasenstraße fährt die ankommende U9 weiter als U13, die ankommende U13 fährt weiter als U9. Ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen wird zwischen Haltestelle Wasenstraße und Hedelfingen eingerichtet. Die Busse bedienen die Ersatzhaltestellen Wasenstraße, Inselstraße (nur in Richtung Hedelfingen), Wangen Kelter (nur in Richtung Hedelfingen), Wangen Marktplatz, Hedelfinger Straße, Hedelfingen und wieder zurück.

Durch die Nutzung des Schienenersatzverkehrs verlängern sich die Reisezeiten in allen Relationen. Fahrgäste sollten dies bei ihren Fahrten berücksichtigen und mehr Zeit einplanen. Fahrgäste können sich auf den Internetseiten von SSB und VVS, in der Elektronischen Fahrplanauskunft efa und in den Apps von SSB und VVS über die aktuellen Abfahrtszeiten und Verbindungen informieren.

Während der kompletten Bauzeit sind die Zu-/Abgänge zur Stadtbahnhaltestelle „Wasenstraße“ der Linie U13 baustellenbedingt gesperrt. Der Z-Überweg/ provisorischer Überweg kann zur Straßenüberquerung genutzt werden. Die Fahrgäste werden zur Haltestelle Wasenstraße der Linie U4 und zur Ersatzhaltestelle Wasenstraße in der Inselstraße verwiesen. Während den Bautätigkeiten im Haltestellenbereich Wangen Marktplatz sind alle Zu- und Abgänge zur Stadtbahnhaltestelle gesperrt. Einer der beiden Z-Überwege ist jederzeit geöffnet.

Über die gesamte Bauzeit wird die Wasenstraße von der Inselstraße Fahrtrichtung Hedelfingen für den Individualverkehr voll gesperrt. Die Umleitung in Richtung Hedelfingen erfolgt über die Inselstraße, Ulmer Straße bis zur Hedelfinger Straße durch den Ortskern Wangen und wird örtlich ausgeschildert. In Fahrtrichtung Stuttgart bleibt die Fahrbeziehung aufrechterhalten. Die Überfahrt Eybacher Straße ist während der gesamten Bauzeit voll gesperrt.

Foto, Archiv

Siehe auch VVS >>>>

Landesweite Standards für die Pressearbeit der Polizei

Posted by Klaus on 21st April 2021 in Allgemein

Pressemeldung 21.04.2021

Pressekodex Polizei Baden-Württemberg

Die Polizei Baden-Württemberg hat einen Pressekodex mit landesweiten Standards für die polizeiliche Pressearbeit eingeführt. Damit ist das Land abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen.

„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch ganz klar die Pressefreiheit und die freie journalistische Arbeit. Sie sind essentiell für die freiheitliche Demokratie. Gerade in der Corona-Pandemie wurde dies an vielen Stellen bereits auf eine harte Probe gestellt: Der Hass, der Zorn, der Rechtsbruch etwa der Querdenker-Bewegung richtet sich dabei auch klar gegen eine freie, unabhängige Berichterstattung. Der Polizei kommt hier eine ganz wichtige Aufgabe zu: Wie andere Grundrechte auch, schützt sie das Grundrecht der Pressefreiheit. Und sie hat durch zeitnahe, bürgernahe, transparente Kommunikation dafür Sorge zu tragen, dass Vertrauen, Akzeptanz und Verständnis für polizeiliche Maßnahmen entstehen. Mit einem Pressekodex für ihre Arbeit legen wir für die Polizei in Baden-Württemberg nun landesweite Standards fest und beschreiben den Rahmen des Möglichen für eine professionelle Zusammenarbeit“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung des Pressekodex der Polizei (PDF).

Standards für polizeiliche Medienarbeit

Der tägliche Polizeibericht gilt schon jahrzehntelang als wichtiger Bestandteil der polizeilichen Pressearbeit und ist aus vielen Tageszeitungen nicht mehr wegzudenken. Doch ebenso wie sich die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren massiv verändert hat – und sich dynamisch auch künftig verändern wird –, so sind auch die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit immer komplexer geworden. Hinzu kommt, dass gerade die polizeiliche Pressearbeit bestimmten Besonderheiten unterliegt, etwa beim Schutz persönlicher Daten oder bei einem im Raum stehenden Strafverfahren. Um diesen Aspekten besonders und ganz konkret Rechnung zu tragen, wurde nun der Pressekodex der Polizei erarbeitet. Er ist eine Sammlung publizistischer Grundsätze speziell für den Polizeibereich, wird landesweit eingeführt und ist Richtschnur für die komplette polizeiliche Medienarbeit. Das Grundsatzpapier hat den Anspruch – quasi als Selbstverpflichtung – die Pressearbeit der Polizei transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Zugleich sollen damit landesweit einheitliche Maßstäbe etabliert werden. Bislang erfolgte eine Orientierung der polizeilichen Pressearbeit unter anderem am Pressekodex des Deutschen Presserates.

Verlässlicher Partner für die Medien

„Mit der Einführung eines Pressekodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen. Wir möchten damit ein noch verlässlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger sein“, hob Innenminister Thomas Strobl hervor.

Polizei Baden-Württemberg: Pressekodex (PDF)

Verlängerung der Busspur in der Talstraße

Posted by Klaus on 21st April 2021 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Die Schadstoffbelastung in der Talstraße soll weiter reduziert werden. Deshalb wird die Busspur in der Talstraße stadteinwärts verlängert: vom Knotenpunkt Tal-/ Landhausstraße bis zur Einmündung der Leo Vetter Straße. Dadurch kann die Buslinie 45 besser und schneller über den Verkehrsknoten gelangen.

Mit der Maßnahme will die Landeshauptstadt Stuttgart dazu beitragen, die Luftreinhaltung an dieser immer noch belasteten Stelle weiter zu verbessern. Am Dienstag, 20. April, hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik dazu berichtet.

Die Schadstoffbelastung in Stuttgart wurde in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Maßnahmen von Stadt und Land – darunter exemplarisch der Feinstaubalarm, die Straßenreinigung, der photokatalytische Straßenbelag, die Luftfiltersäulen, das Diesel-Verkehrsverbot, die Zuflussdosierung und die Geschwindig- keitsreduzierungen – deutlich reduziert. Jedoch zeigen die Messpunkte der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in der Talstraße 43 und Talstraße 47 für das Jahr 2020 mit 49 und 46 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft noch Überschreitungen beim Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an. Damit auch hier eine Absenkung der Werte auf die gesetzlich festgeschriebenen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und weniger erreicht wird, sollen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie auf Wunsch der Landesregierung weitere Luftreinhaltemaßnahmen getroffen werden.

Neue Verkehrsführung ab 26. April

Die Stadt kommt dem nach, indem sie die bereits bestehende stadteinwärtige Busspur von der Schönbühlstraße in Richtung Wagenburgtunnel um etwa 80 Meter bis zum Verkehrsknoten Tal-/Landhausstraße erweitert. Dies hat verkehrliche Vorteile für die Busse. Zudem werden die bisherigen kritischen Einfädelvorgänge des übrigen Verkehrs an diesem Straßenabschnitt reduziert. Parkplätze fallen keine weg. Inwieweit sich die verlängerte Busspur auf den Verkehr auswirkt, der von der Kreuzung Talstraße/Landhausstraße sowie im Weiteren aus Richtung Gaskessel und B10-Abfahrt kommt, wird die Stadt fortlaufend beobachten und evaluieren.

Die Markierungsarbeiten für die erweiterte Busspur sollen bei entsprechender Witterung am Wochenende, 24. und 25. April, erfolgen. Die geänderte Verkehrsführung gilt dann ab Montag, 26. April 2021.

Foto, Klaus

Siehe auch den Bericht in der CZ

Hedelfingen – Nach versuchtem Raub auf Senior – Tatverdächtiger ermittelt und festgenommen

Posted by Klaus on 21st April 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

21.04.2021 Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Dienstag (20.04.2021) einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Jugendlichen festgenommen, der am 08.02.2021 an der Stadtbahnhaltestelle Hedelfingen versucht haben soll, unter Vorhalt einer Pistole einen 86-Jährigen auszurauben (siehe https://t1p.de/ywt2). Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei führten auf die Spur des Tatverdächtigen. Die Beamten durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten Beweismaterial, das nun ausgewertet werden muss. Der einschlägig polizeibekannte deutsche Tatverdächtige wurde am Dienstag einem zuständigen Richter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl in Vollzug setzte.

Foto, Archiv

Ost – Unfall mit zwei Radfahrerinnen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 21st April 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeiobericht 21.04.2021

Nach einem Unfall an der Landhausstraße am Dienstagmorgen (20.04.2021) hatten die Unfallbeteiligten im Anschluss mutmaßlich eine Auseinandersetzung. Eine 22-jährige Fahrerin eines Mountainbikes war gegen 07.10 Uhr in der Landhausstraße in Richtung Talstraße unterwegs. Eine 51-Jährige fuhr mutmaßlich neben ihr auf dem Gehweg die Landhausstraße in die gleiche Richtung entlang. Aus bislang nicht abschließend geklärter Ursache sollen sich die beiden kurz vor der Kreuzung berührt haben, die 51-Jährige stürzte in der Folge und zog sich leichte Verletzungen zu. Im Anschluss soll es mutmaßlich zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen sein. Die Unfallbeteiligten machen unterschiedliche Angaben. Zeugen werden deshalb gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Foto, Archiv

OB Nopper fordert Transparenz bei Ergänzungs- station

Presse LHS

Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper fordert das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf, den diesem vorliegenden Abschlussbericht einer Machbarkeitsstudie für eine von Verkehrsminister Winfried Hermann angestrebte Ergänzungsstation am künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof unverzüglich vorzulegen.

Der Abschlussbericht müsse vorliegen, bevor das Thema Gegenstand des Koalitionsvertrags auf Landesebene werde. Zu den von den „Stuttgarter Nachrichten“ bisher veröffentlichten Ergebnissen der Machbarkeitsstudie stellt Nopper fest: „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche konkreten Vor- und Nachteile einer solchen Ergänzungsstation die Gutachter festgestellt haben. Nach den uns bisher vorliegenden Erkenntnissen würde eine solche Ergänzungsstation den Zielsetzungen des Gemeinderats für das Rosensteinquartier zuwiderlaufen.“

Ergänzungsstation kann Auswirkungen haben

Die Landeshauptstadt hat für die künftige Nutzung der heutigen Gleisflächen bereits einen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt. Die Pläne auf Grundlage des Entwurfs des Stuttgarter Architekturbüros ASP sehen für das künftige Quartier Rosenstein rund 5600 Wohnungen für etwa 10000 Menschen sowie Einrichtungen für Bildung, Kultur und Parkerweiterung vor. Dies könnte durch die Ergänzungsstation gefährdet werden.

Fotos, Archiv

Zurückschneiden von Pflanzen auf privaten Grundstücken

Posted by Klaus on 19th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Mit Beginn der Vegetationszeit kommt es wieder vor, dass Bäume und Sträucher von Privatgrundstücken in den Straßenraum ragen und auf diese Weise die Verkehrssicherheit gefährden. Um solche Beeinträchtigungen zu vermeiden, weist das Tiefbauamt auf die Beseitigungspflicht von Überwuchs im öffentlichen Verkehrsraum hin.

Gemäß § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten, umgehend zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von ihrem Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Das Tiefbauamt ist in bestimmten Fällen verpflichtet, auch ohne nochmalige Aufforderung ersatzweise den Rückschnitt auf Kosten des privaten Anliegers zu vollziehen, wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt.

Augenmerk auf Schulwege

Bei Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt daher auch ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege. Müllabfuhr, Busse und Rettungsfahrzeuge können durch Pflanzenbewuchs, der die Sichtverhältnisse beeinträchtigt, gefährdet werden, insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Gegebenheiten prüfen

Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens viereinhalb Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens zweieinhalb Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs entlang der Geh- und Radwege ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Für Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vorgeschrieben. Wenn ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden.

Der Gehweg muss so weit freigehalten werden, dass sich zwei Fußgänger problemlos begegnen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Kreuzungen und Einmündungen müssen gut einsehbar sein, und zwar so, dass wartende Autofahrer ohne Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge aus dem Stand sicher einbiegen oder kreuzen können.

Dieser notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß § 39 BNatSchG, das ansonsten untersagt, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze sowie Röhricht? und Schilfbestände abzuschneiden oder zu zerstören.

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Grafik, LHS