Archive for April 18th, 2021

Das Plaudertelefon baut auf den gesellschaft- lichen Zusammenhalt

Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft mancherorts gespalten – und woanders näher zusammengebracht. Zahlreiche Initiativen zeugen von einer großen Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Menschen. Auf diesen Zusammenhalt in der Stadt baut auch das Plaudertelefon, ein Projekt der Bürgerstiftung Stuttgart, das im zweiten Lockdown Fahrt aufgenommen hat und bereits über 70 Telefon-Freundschaften vermitteln konnte. Seniorinnen und Senioren, die mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden. 

Besonders hart trifft die Pandemie die älteren Menschen, da Angebote für sie nicht stattfinden können und Besuche nur eingeschränkt möglich sind. Für sie bietet das Plaudertelefon eine Möglichkeit in Kontakt zu kommen und den Alltag mit etwas Unterhaltung zu beleben.

So hatte Frau Greiner einen Aushang im Infokasten ihrer Kirchengemeinde gesehen und meldete Sie sich daraufhin vor einigen Wochen beim Plaudertelefon. „Ich habe mich erst nicht getraut“, blickt Frau Greiner zurück, „doch jetzt bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Die Dame, die mich immer anruft, ist ein echter Glücksfall“. Ihre Telefonfreundin wohnt im gleichen Stadtteil, was für gemeinsame Themen beim Plaudern sorgt. „Ich freue mich immer über die Anrufe. Da erfahre ich was Neues und es tut auch gut, von mir etwas zu erzählen. Irgendwie macht man doch viel mit sich selbst aus momentan“, resümiert Frau Greiner.

Die vielen ehrenamtlichen Plauderfreundinnen und Plauderfreunde, die bei dem Angebot mitmachen, kostete ein Anruf bei der 20 300 999 weniger Überwindung. Mehr als 130 von dem Projekt begeisterte Engagierte von 17 bis 86 Jahren meldeten sich und konnten größtenteils bereits vermittelt werden. „Langweilig sind die Gespräche nie. Wir unterhalten uns über Fernsehsendungen oder ich höre mir auch gerne Geschichten von früher an. Manchmal stöhnen wir auch nur gemeinsam über die aktuellen Corona-Beschränkungen oder über Gesundheitsprobleme“, beschreibt Herr Fauser den Kontakt zu seinem 15 Jahre älteren Telefonfreund, der aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nur noch sehr selten das Haus verlassen kann.

Viele Hausarztpraxen, Begegnungsangebote, Kirchengemeinden, Pflegedienste und andere Einrichtungen, die in Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren sind, helfen dabei, das Plaudertelefon bekannt zu machen. „Es ist ein Angebot, von dem beide Seiten profitieren“, sagt Projektleitung Katja Simon. „Die Rückmeldungen sind meist sehr positiv und sollte die Chemie mal nicht so stimmen, finden wir immer eine Lösung. Wir freuen uns auf weitere Seniorinnen und Senioren, die gerne einen Plauderfreund vermittelt bekommen wollen.“

Es sind noch “Anschlüsse frei” beim Plaudertelefon. Interessenten dürfen sich direkt unter der 0711 20 300 999 melden. Alle Infos auch online: www.plaudertelefon-stuttgart.de

Logo, Plaudertelefon

Neue Open Air Ausstellung in der Fußgänger- zone Untertürkheim ab 19.4.2021

Untertürkheimer Straßennamen und Rotenberger Straßennamen 

Interessantes zu den Straßenbezeichnungen in Untertürkheim
Seit wann heißt meine Straße so -wie hieß sie früher.
Wer steckt hinter den Namen.

 im Schaufenster in der Widdersteinstraße 19
ab 19.4.2021


Plakat downloaden

Info

E i n l a d u n g Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 28. April 2021

Posted by Klaus on 18th April 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den mittleren Sitzungssaal (4.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Weiteres Vorgehen Hackstraße 73/1 und 77 – mündlicher Bericht
2. Radfahrstreifen in der Schwarenbergstraße zwischen Wagenburg- und Aspergstraße – Aktueller Planungsstand – mündlicher Bericht
3. Vorschläge für Step Maßnahmen im DHH 2022/23
4. Bericht über den Planungsstand „Am Mühlkanal“ und weitere Projekte
5. Wandel Handel im Stuttgarter-Osten – mündlicher Bericht
6. Bezirksbudget: Finanzierung der Ladenfläche für das Projekt Wandel Handel
7. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Einmündung Heidehofstraße in die Gerokstraße (Antrag Freie Wähler-Ost)

8. Bericht zur Seilbahn für Stuttgart und Stuttgart-Ost (gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost und SPD-Ost)
9. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassung de Abends von Jörg Trüdinger

Foto, Archiv

Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Posted by Klaus on 18th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundes- regierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Click&Collect bleibt weiterhin möglich – Baumärkte schließen

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  • Schulen:
    • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
    • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
    • In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
    • Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
    • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
    • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:
      • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
      • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
      • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
      • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
      • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
      • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
      • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
      • Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen.
      • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
    • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
    • Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich. 
    • Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
    • Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).
    • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
    • Wer Friseurdienstleistungen wahrnemhen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
  • Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:
    • Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a)
    • Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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