Archive for April, 2021

Stadt verfügt Schließung von Schulen und Kitas

Posted by Klaus on 19th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS 19.04.2021

Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben in Stuttgart die meisten Schulen nach den Osterferien nicht für den Präsenzunterricht geöffnet. Damit sind sie der Empfehlung der Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, gefolgt. Der Empfehlung folgt nun wie angekündigt eine verbindliche Anordnung.

Die Stadtverwaltung hatte bereits am Freitag (16. April) in Vorausschau an die Eltern appelliert, ihre Kinder ab Montag zu Hause zu betreuen. Der Empfehlung folgt nun wie angekündigt eine verbindliche Anordnung. Diese sieht vor, dass die rund 230 Schulen und 600 Kindertageseinrichtungen aller Träger ab Donnerstag schließen müssen. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt am Montag, 19. April, öffentlich bekannt gab. Die Allgemeinverfügung zur Schließung von Schulen und Kitas gilt ab Donnerstag als rechtlich bindend.

Bürgermeisterin Fezer sagte: „Die Schließungen von Kitas und Schulen schützen unsere Kinder und vermeiden weitere Ansteckungen. Auch Schul- und Kitakinder sind nicht sicher vor einer Infektion und können ansteckend sein. Umso wichtiger ist es, dass Eltern die Notbetreuung wirklich nur in Notfällen in Anspruch nehmen.“

Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig

Damit Eltern für ihre Kinder die Notbetreuung in Schulen und Kitas in Anspruch nehmen können, müssen sie in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sein und eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Darüber hinaus werden Kinder aus Familien, die sich in besonderen Notlagen befinden, aufgenommen werden.

Zudem müssen die Kinder für die Notbetreuung negative Ergebnisse von Corona?Schnelltests vorweisen. Das wird für die Kita?Kinder aus einer weiteren Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt hervorgehen, für Schulkinder ist dies per Verordnung des Landes festgelegt.

Die Stadtverwaltung kündigt an, über die Einzelheiten der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung in Kürze detailliert zu unterrichten.

Abschlussjahrgänge ausgenommen

Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg sieht eine Schließung von Schulen und Kitas vor, wenn an drei Tagen in Folge die Sieben?Tages-Inzidenz über 200 Neuinfektionen liegt. Ausgenommen von der Schließung sind unter anderem Abschlussjahrgänge. Die Einrichtungen können wieder öffnen, wenn die Sieben-Tage?Inzidenz von 200 Neuinfektionen an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Dies muss das Gesundheitsamt Stuttgart feststellen.

Weitere Informationen zur Schließung von Schulen und Kitas sind in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (§ 14 b Abs. 14 CVO) zu finden:  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Foto, Archiv

Das Plaudertelefon baut auf den gesellschaft- lichen Zusammenhalt

Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft mancherorts gespalten – und woanders näher zusammengebracht. Zahlreiche Initiativen zeugen von einer großen Solidarität und Hilfsbereitschaft unter den Menschen. Auf diesen Zusammenhalt in der Stadt baut auch das Plaudertelefon, ein Projekt der Bürgerstiftung Stuttgart, das im zweiten Lockdown Fahrt aufgenommen hat und bereits über 70 Telefon-Freundschaften vermitteln konnte. Seniorinnen und Senioren, die mitmachen möchten, sind herzlich eingeladen, sich zu melden. 

Besonders hart trifft die Pandemie die älteren Menschen, da Angebote für sie nicht stattfinden können und Besuche nur eingeschränkt möglich sind. Für sie bietet das Plaudertelefon eine Möglichkeit in Kontakt zu kommen und den Alltag mit etwas Unterhaltung zu beleben.

So hatte Frau Greiner einen Aushang im Infokasten ihrer Kirchengemeinde gesehen und meldete Sie sich daraufhin vor einigen Wochen beim Plaudertelefon. „Ich habe mich erst nicht getraut“, blickt Frau Greiner zurück, „doch jetzt bin ich froh, dass ich es gemacht habe. Die Dame, die mich immer anruft, ist ein echter Glücksfall“. Ihre Telefonfreundin wohnt im gleichen Stadtteil, was für gemeinsame Themen beim Plaudern sorgt. „Ich freue mich immer über die Anrufe. Da erfahre ich was Neues und es tut auch gut, von mir etwas zu erzählen. Irgendwie macht man doch viel mit sich selbst aus momentan“, resümiert Frau Greiner.

Die vielen ehrenamtlichen Plauderfreundinnen und Plauderfreunde, die bei dem Angebot mitmachen, kostete ein Anruf bei der 20 300 999 weniger Überwindung. Mehr als 130 von dem Projekt begeisterte Engagierte von 17 bis 86 Jahren meldeten sich und konnten größtenteils bereits vermittelt werden. „Langweilig sind die Gespräche nie. Wir unterhalten uns über Fernsehsendungen oder ich höre mir auch gerne Geschichten von früher an. Manchmal stöhnen wir auch nur gemeinsam über die aktuellen Corona-Beschränkungen oder über Gesundheitsprobleme“, beschreibt Herr Fauser den Kontakt zu seinem 15 Jahre älteren Telefonfreund, der aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nur noch sehr selten das Haus verlassen kann.

Viele Hausarztpraxen, Begegnungsangebote, Kirchengemeinden, Pflegedienste und andere Einrichtungen, die in Kontakt zu den Seniorinnen und Senioren sind, helfen dabei, das Plaudertelefon bekannt zu machen. „Es ist ein Angebot, von dem beide Seiten profitieren“, sagt Projektleitung Katja Simon. „Die Rückmeldungen sind meist sehr positiv und sollte die Chemie mal nicht so stimmen, finden wir immer eine Lösung. Wir freuen uns auf weitere Seniorinnen und Senioren, die gerne einen Plauderfreund vermittelt bekommen wollen.“

Es sind noch “Anschlüsse frei” beim Plaudertelefon. Interessenten dürfen sich direkt unter der 0711 20 300 999 melden. Alle Infos auch online: www.plaudertelefon-stuttgart.de

Logo, Plaudertelefon

Neue Open Air Ausstellung in der Fußgänger- zone Untertürkheim ab 19.4.2021

Untertürkheimer Straßennamen und Rotenberger Straßennamen 

Interessantes zu den Straßenbezeichnungen in Untertürkheim
Seit wann heißt meine Straße so -wie hieß sie früher.
Wer steckt hinter den Namen.

 im Schaufenster in der Widdersteinstraße 19
ab 19.4.2021


Plakat downloaden

Info

E i n l a d u n g Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 28. April 2021

Posted by Klaus on 18th April 2021 in In und um Gablenberg herum

18:00 Uhr Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den mittleren Sitzungssaal (4.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

Hinweise:
1. Der Zugang zum Sitzungssaal im Rathaus wird geregelt. Die Sitzordnung ist so gestaltet, dass zwischen allen teilnehmenden Personen ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.
2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze im Kleinen Sitzungssaal zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Kontaktdaten hinterlege müssen.
3. Im Rathaus muss ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
4. Es wird darum gebeten, die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Weiteres Vorgehen Hackstraße 73/1 und 77 – mündlicher Bericht
2. Radfahrstreifen in der Schwarenbergstraße zwischen Wagenburg- und Aspergstraße – Aktueller Planungsstand – mündlicher Bericht
3. Vorschläge für Step Maßnahmen im DHH 2022/23
4. Bericht über den Planungsstand „Am Mühlkanal“ und weitere Projekte
5. Wandel Handel im Stuttgarter-Osten – mündlicher Bericht
6. Bezirksbudget: Finanzierung der Ladenfläche für das Projekt Wandel Handel
7. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer an der Einmündung Heidehofstraße in die Gerokstraße (Antrag Freie Wähler-Ost)

8. Bericht zur Seilbahn für Stuttgart und Stuttgart-Ost (gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Ost und SPD-Ost)
9. Mitteilungen und Verschiedenes

Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin

Zusammenfassung de Abends von Jörg Trüdinger

Foto, Archiv

Ab 19. April gelten im Land verschärfte Regeln der Notbremse

Posted by Klaus on 18th April 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Vom kommenden Montag, 19. April, an wird Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundes- regierung umsetzen. Dazu erfolgt am Wochenende eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes. Schulen und Kitas bleiben dann ab einer 200er-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen.

Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung vom kommenden Montag, 19. April, an mit der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes umsetzen. Die Verordnung befindet sich noch in der Ressortabstimmung und soll aller Voraussicht nach an diesem Samstag notverkündet werden.

Folgende Regeln sollen ab Montag vorbehaltlich der Zustimmung der Ressorts in Baden-Württemberg gelten:

Click&Collect bleibt weiterhin möglich – Baumärkte schließen

Die Notbremse (ab einer Inzidenz von 100) enthält folgende Regelungen:

  • Schulen:
    • Grundsätzlich gilt für alle Klassenstufen: Wechselunterrichtsmodelle plus Testpflicht. Beim Wechselunterricht muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten werden und sich die unterschiedlichen Lerngruppen nicht begegnen.
    • Inzidenzunabhängige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzbetrieb.
    • In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 über liegt, muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) G und K sind hiervon weiterhin ausgenommen.
    • Die Testpflicht gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Des Weiteren gelten in Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:
    • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei weiterhin nicht mit. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
    • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung oder Unterkunft darf nur für die folgenden Zwecke verlassen werden:
      • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
      • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
      • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
      • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
      • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
      • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
      • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
      • Zur Versorgung von Tieren, bspw. Gassi gehen.
      • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.
    • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
    • Click&Collect bleibt für die geschlossenen Einzelhandelsbetriebe auch in der Notbremse weiterhin möglich. 
    • Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
    • Für den nicht zu schließenden Einzelhandel gilt: Auf den ersten 800 Quadratmetern (m²) Verkaufsfläche darf sich pro 20 m² Verkaufsfläche nur ein Kunde aufhalten. Darüber hinaus darf sich nur ein Kunde pro 40 m² Verkaufsfläche aufhalten. In einem Ladengeschäft mit 600 m² Verkaufsfläche dürfen sich also maximal 30 Kundinnen und Kunden aufhalten. Bei 1.200 m² Verkaufsfläche wäre das Limit bei 50 Kundinnen und Kunden erreicht (800 m² = 40 Kundinnen und Kunden + weitere 400 m² = 10 Kundinnen und Kunden).
    • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.
    • Wer Friseurdienstleistungen wahrnemhen möchte, braucht den Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
  • Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung:
    • Definitionen für geimpfte und genesene Personen (§ 4a)
    • Anpassungen bei den Testpflichten in unterschiedlichen Bereichen für geimpfte und genesene Personen.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 15. April 2021: Regelungen für die Schulen ab dem 19. April

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Vorsicht bei Sperrmüll-Abholung: nur AWS holt zweimal jährlich kostenfrei

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Mit wenigen Klicks können Bürgerinnen und Bürger Sperrabfall bei der Abfallwirtschaft Stuttgart auch online anmelden. Dieser Service ist nur über den städtischen Eigenbetrieb kostenlos.

Foto, LHS

Den städtischen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) erreichen derzeit vermehrt Beschwerden über Kosten nach Sperrmüll-Abholungen, die vermeintlich im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der AWS stehen. Viele Bürgerinnen und Bürger bemängelten zudem einen irritierenden Umgang am Telefon. In Gesprächen mit Betroffenen hat sich herausgestellt, dass sie bei ihrer Internet-Suche über Suchmaschinen unter dem Begriff „Sperrmüll Stuttgart“ im ersten Eintrag auf der Seite eines privaten Unternehmens gelandet waren. Den Suchenden war offensichtlich nicht klar, dass es sich hierbei nicht um die Seite der Abfallwirtschaft Stuttgart handelt. Während die AWS pro Jahr und Haushalt sechs Kubikmeter Sperrabfall kostenlos abholt und entsorgt, fallen bei Privatunternehmen für diese Dienstleistung teils erhebliche Kosten an.

Sperrmüll-Anmeldung über die städtische Webseite

Die AWS bittet daher zu beachten, dass die Seite der  Abfallwirtschaft Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) in den Internetauftritt der Landeshauptstadt Stuttgart eingebettet ist. Zu erkennen ist die städtische Seite an der Endung „.de“ (nicht „.com“). Bei der Eingabe des Begriffs „Sperrmüll“ in das Suchfenster gelangen Sie sicher zur Online?Anmeldung der AWS?Sperrabfallabfuhr und erhalten zudem weitere Informationen über die AWS. Die Seite weist oben links das AWS?Logo und oben rechts das Stuttgart?Logo mit dem Stuttgarter Rössle auf.

Der direkte Weg zur Online?Anmeldung von Sperrmüll führt über  www.stuttgart.de/sperrmuell (Öffnet in einem neuen Tab).

Demonstrationsgeschehen in Stuttgart

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Fotos, Stuttgart

Polizeibericht 17.04.2021

Nachdem sich bis gegen 14.00 Uhr, im Anschluss an eine Fahrraddemo, Personen aus dem mutmaßlich linken Spektrum auf dem Marienplatz gesammelt hatten, marschierten diese über die Bundesstraße 14 in Richtung Österreichischer Platz. Insgesamt dürften sich bei den verschiedenen Versammlungen mit Zielrichtung gegen die Querdenker-Bewegung und deren Sympathisanten rund 400 Menschen zusammengefunden haben. Gegen 14.45 Uhr blockierten Personen aus diesem mutmaßlich linken Spektrum im Bereich einer genehmigten Versammlung am Leonhardsplatz kurzfristig die Fahrbahn. Gegen 15.20 Uhr formierte sich aus dieser Gruppierung ein Spontanaufzug und ging zum Charlottenplatz. Einsatzkräfte hielten den Aufzug der mutmaßlich linken Gruppierung am Charlottenplatz auf, um ein Aufeinandertreffen mit Kritikern der Pandemiemaßnahmen zu verhindern. Daraufhin kehrten die Teilnehmer um und gingen zurück zum Leonhardsplatz. In der Dorotheenstraße stieß ein Mann aus einer Gruppe mutmaßlich linker Personen eine Frau zur Seite. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen kurz darauf vorläufig fest. Die Ermittlungen dauern an. Auch Kritiker der Pandemiemaßnahmen sammelten sich in den umliegenden Straßen am Marienplatz. Bei Vorkontrollen wurden am Vormittag bereits drei Fahrzeuge, die den Querdenkern zugerechnet werden konnten und jeweils eine große Anzahl an Versammlungsmitteln an Bord hatten, kontrolliert und aus der Stadt verwiesen. Insgesamt dürften rund 1000 Personen, die diesen Gruppierungen zuzurechnen sind, in Stuttgart gewesen sein und sich teilweise zusammengeschlossen haben. Aus dem Personenkreis der Kritiker der Corona-Maßnahmen formierten sich plötzlich zwei Aufzüge. Einer davon ging über die Tübinger Straße in die Sophienstraße und teilte sich im Bereich der Eberhardstraße in mehrere Gruppen in der Innenstadt auf. Viele dieser Teilnehmer hielten sich nicht an die notwendigen Abstände und auch nicht an das Maskengebot. Die Polizei umschloss in der Folge mehrere Gruppen von Kritikern der Pandemiemaßnahmen in der Innenstadt. Diese waren insbesondere eine große Gruppe von mehr als 500 Personen in der Hirschstraße und eine Gruppe von fast 150 Personen im Bereich Kienestraße/Königstraße. Die Einsatzkräfte nahmen die Personen in Gewahrsam, stellten ihre Personalien fest und erteilten Platzverweise. Dabei kam es zu einem Widerstand und Polizeibeamte wurden beleidigt. Die Beamten nahmen hierbei drei Tatverdächtige vorläufig fest. Auch ein namhafter Vertreter der Querdenkerszene befand sich im Bereich der Hirschstraße und versuchte, mit einem Megafon auf die Umschlossenen einzuwirken. Polizeibeamte beschlagnahmten das Megafon und erteilten ihm einen Platzverweis. Am Abend entdeckten Polizeibeamte im Bereich der Mörikestraße und Hohenstaufenstraße zwei geparkte Autos mit offenbar zerstochenen Reifen. Eines davon ist ein Zivilfahrzeug der Polizei. Die Tatverdächtigen sind derzeit unbekannt. Mit Stand 19.00 Uhr waren von mehr als 700 festgehaltenen Personen, die dem Querdenker-Bereich zugeordnet werden können oder Corona-Maßnahmen kritisch sehen und durch die Stadt zogen, die Identitäten festgestellt. Sie wurden angezeigt, erhielten einen Platzverweis und wurden anschließend zumeist entlassen. Einige von Ihnen, die sich aber auch beharrlich weigerten die Plätze zu verlassen oder Masken zu tragen, wurden zur Wasenwache verbracht, um die weitere Gewahrsamnahme zu prüfen. Die Polizei stellte bis zum Abend mehr als 1000 Maskenverstöße im Innenstadtbereich fest. Fast 400 Verstöße davon waren in Stadtbahnen und S-Bahnen bei Kontrollen festgestellt worden. Es gibt außerdem ein Dutzend Anzeigen wegen weiteren Verstößen gegen das Versammlungsrecht. Zwei Polizeibeamte wurden bei Widerstandshandlungen verletzt. Stand 19.00 Uhr

Foto, Manu’s Bilderecke

Polizeieinsatz bei Spontanaufzug am Marienplatz

Posted by Klaus on 17th April 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 17.04.2021

Am Freitagabend (16.04.2021) hat sich kurz nach 20.00 Uhr am Marienplatz eine Versammlung von mindestens 100, möglicherweise bis zu 200 Teilnehmern unter dem Motto „Gegen Ausgangssperren – sinnvolle Pandemie- bekämpfung jetzt“ gebildet. Die zunächst geordnet verlaufende stationäre Demonstration zog ab 21.25 Uhr in einem nicht gestatteten Aufzug vom Marienplatz über die Tübinger Straße in Richtung Österreichischer Platz. Ein Redner hatte während seines Beitrags plötzlich zu einem Aufzug aufgerufen, der mit Applaus und Zustimmungsbekundungen gestartet wurde. Während des Marsches wurde aus der Menge heraus auch Pyrotechnik gezündet, ein Versammlungsleiter des Aufzuges war nicht erkennbar. Als die überwiegend der linken Szene zuzuordnenden Teilnehmer im Bereich der Sophienstraße von Polizeikräften gestoppt werden sollten, verhielten sich einzelne Teilnehmer im vorderen Bereich an der Polizeiabsperrung unfriedlich. Die Polizei setzte Pfefferspray ein. Zum Teil verstreuten sich die Versammlungsteilnehmer später ins Heusteigviertel und in den Bereich rund um den Wilhelmsplatz in der Innenstadt. Mutmaßlich in diesem Zusammenhang dürfte eine Farbschmiererei an einem Konsulatssitz in der Olgastraße entstanden sein. Während der folgenden Einsatzmaßnahmen stoppten Einsatzkräfte eine Gruppe von rund 50 Aufzugsteilnehmern, stellten ihre Personalien fest und beschlagnahmten deren mitgeführten Spraydosen und Pyrotechnik. Ein alkoholisierter Teilnehmer versuchte in der Schlosserstraße eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen, wurde abgewiesen und fiel, so der Einsatzbericht, durch eigenes Unvermögen zu Boden. Dabei zog er sich eine Platzwunde zu, Rettungskräfte versorgten ihn vor Ort.

Foto, Archiv

Einsatzlage am Samstag den 17.04.2021

Posted by Klaus on 16th April 2021 in Stuttgart

Polizeimeldung

Die Stuttgarter Polizei bereitet sich intensiv auf die Einsatzlage am Samstag (17.04.2021) und damit erneut auf einen Großeinsatz vor. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass trotz des Verbots der Querdenker-Versammlungen, viele Protestwillige in die Innenstadt anreisen, wird die Polizei am Samstag mit mehreren Hundert Polizeibeamten in der Innenstadt präsent sein. Neben Polizeireitern stehen auch Drohnen sowie Wasserwerfer zur Einsatzbewältigung bereit. Vor allem in der Innenstadt muss mit teils erheblichen Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Die Polizei appelliert ausdrücklich, das Verbot der Versammlung zu respektieren. Zudem gilt am Samstag in der Innenstadt eine von der Stadt Stuttgart erlassene erweiterte Maskenpflicht (siehe städtische Allgemeinverfügung sowie die Veröffentlichungen in den sozialen Medien).

Foto, Archiv

Stadt Stuttgart verfügt für Samstag Maskenpflicht in der City

Posted by Klaus on 15th April 2021 in Stuttgart

Presse LHS 15.04.2021

In der Stuttgarter Innenstadt gilt für Samstag, den 17. April, eine neue Vorgabe zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen. Diese Pflicht gilt für den sogenannten City-Ring sowie den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart Mitte) und den Marienplatz.

Foto, Leif Piechowski/Stadt Stuttgart

Demnach besteht zwischen 8 – 22 Uhr die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.

Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Donnerstag, 15. April, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten am Samstag, 17. April, von 8 – 22 Uhr für den City-Ring, den Mittleren und Unteren Schlossgarten, den Wilhelmsplatz (Stuttgart?Mitte) und den Marienplatz.

Die Stadt verfügt einmalig die Maskenpflicht aufgrund der steigenden 7-Tage-Inzidenz von 179,9 am 14. April in Stuttgart sowie wegen der angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Samstag.

Download Allgemeinverfügung