Pressemeldung
Die Polizei in Baden-Württemberg ist bestens vorbereitet für die anstehende Fußball-Europameisterschaft. Trotz guter Public-Viewing Alternativen ist der deutliche Appell an alle Fußballfans: Mit Abstand feiert es sich sicherer!
„Mit der Fußball-Europameisterschaft findet endlich wieder ein großes internationales Sportfest statt. Damit hält auch gefühlt ein Stück Normalität Einzug in unser Leben. Mit den sinkenden Infektionszahlen kann an vielen Spielorten zumindest eine reduzierte Anzahl an Zuschauern wieder live in den Stadien dabei sein. Auf diese Fußballstimmung freuen wir uns – und die nehmen auch die Fans hinter den Bildschirmen gerne mit. Und trotzdem: Die Pandemie ist noch immer nicht überstanden und die bestehenden Corona-Verordnungen haben weiterhin Gültigkeit: Deshalb können zum Beispiel keine unbegrenzten Public-Viewing-Veranstaltungen, wie wir sie aus früheren Zeiten gewohnt sind, stattfinden. Wir müssen trotz aller berechtigen Freude über den Rückgang der Infektionszahlen noch immer vorsichtig sein – sonst setzen wir unsere mühsam erzielten Erfolge aufs Spiel“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die anstehende Fußball-Europameisterschaft.
Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 wird die Endrunde der UEFA EURO 2020 in zwölf verschiedenen Ländern Europas ausgetragen. Der Spielort München ist der einzige vorgesehene Austragungsort in Deutschland. Dort sollen alle drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft sowie ein Viertelfinale ausgetragen werden. Die Fußball-Europameisterschaft sollte bereits vor einem Jahr stattfinden und ein Fußballfest mit Fanreisen quer durch Europa werden, doch die Corona-Pandemie machte dies unmöglich.
Sicherheit hat Vorrang
Die Polizei in Baden-Württemberg ist bestens vorbereitet und geht davon aus, dass mit den mittlerweile bei Veranstaltungen dieser Art fast schon traditionellen Autokorsos und Jubelfeiern spielanlassbezogen zu rechnen ist. Die Einhaltung der bewährten Sicherheitsstandards wird von der Polizei in enger Kooperation mit den örtlichen Sicherheitspartnern und Kommunen durchgeführt. Dies schließt die Überwachung der Regelungen der Corona-Verordnung und die daraus resultierenden Kontrollmaßnahmen, insbesondere im öffentlichen Raum, mit ein.
„Wir werden schon nach dem Auftaktspiel Türkei gegen Italien sehen, wo die Reise hingeht und wie eng die Polizei entsprechende Veranstaltungen begleiten muss. Dieses Spiel wird der erste Gradmesser sein. Wir fahren hier einen ganz klaren Kurs: Bei allem Verständnis für die Begeisterung und Freude der Fans, aber gewaltsame Auseinandersetzungen, Angriffe oder gar Ausschreitungen sowie Sachbeschädigungen werden nicht geduldet. Die Polizei wird hier konsequent und niederschwellig gegen Gewalttäter und Randalierer vorgehen. Auch dürfen wir jetzt nicht die bisherigen Erfolge der Pandemiebekämpfung leichtsinnig aufs Spiel setzen“, stellte Innenminister Thomas Strobl klar.
Gute Alternative zum Public-Viewing
Das klassische Public-Viewing kann aufgrund der Pandemie nicht stattfinden. Öffentliche TV-Übertragungen, etwa in einem Biergarten, werden analog zu Kulturveranstaltungen behandelt, sind also unter den jeweiligen Auflagen der Corona-Verordnung möglich. So dürfen etwa Gastronomen Fußballübertragungen zeigen. Zu beachten sind dabei die für die Gastronomie geltenden Regelungen, also etwa die Begrenzung der Gäste-Zahl oder die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Je nach Inzidenz gelten auch hier die 3G: genesen, getestet oder geimpft.
Einhaltung der Regeln gilt für alle
„Neben der Fußball-Europameisterschaft liegt auch weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit auf den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Die Polizei Baden-Württemberg beteiligt sich durch ihre Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der jeweils gültigen Corona-Verordnung in einem hohen Maß an der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 6. Juni 2021 wurden von der Polizei Baden-Württemberg insgesamt mehr als 308.000 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen festgestellt, davon rund 166.000 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. Knapp 50.000 Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen. Am vergangenen Wochenende (4. bis 6. Juni 2021) hat die Polizei alleine rund 3.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, davon knapp 1.300 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. Rund 400 der Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, führte Innenminister Thomas Strobl aus.
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