Info
Weitere Lockerungen für das öffentliche Leben in Stuttgart sind ab Samstag, 19. Juni, möglich, da die 7-Tages-Inzidenz in Stuttgart weiterhin stabil unter 35 liegt.
Es gilt unter anderem:
Keine Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u.a. die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.
Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.
Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben (z.B. Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen) können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.
Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos und Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich.
WICHTIG: Bitte beachten Sie auch weiterhin die Maskenpflicht und halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein!
Alle Informationen: https://www.stuttgart.de/…/stadt-stuttgart-kann-wegen…
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