Archive for Juni, 2021

Unwetter zieht über Stuttgart

Posted by Klaus on 29th Juni 2021 in Stuttgart

Polizeibericht Stadtgebiet

Ein Sturmtief hat am Montagabend (28.06.2021) in seiner Hochphase zwischen 20.15 Uhr und 22.00 Uhr rund 250 Einsätze bei der Stuttgarter Polizei ausgelöst. Die Beamten rückten zumeist wegen umgefallener Verkehrszeichen und umgestürzter Bauzäune aus. Abgeknickte Äste sowie Bäume blockierten Straßen und beschädigten Fahrzeuge. Gegen 21.15 Uhr beschädigte ein herabfallender Ast einen Pkw Audi, der 21 Jahre alte Fahrer blieb unverletzt. Der stürmische Wind beschädigte zudem das Dach der Stuttgarter Oper, die laufende Veranstaltung wurde abgebrochen. Die Feuerwehr leitete entsprechende Sicherungsmaßnahmen ein. Verletzt wurde niemand. Der anhaltende Starkregen und der böige Wind führten dazu, dass unter anderem der Leuzetunnel, Planietunnel, Schwanenplatztunnel und die Unterführung Charlottenplatz in kürzester Zeit mit Wasser vollliefen. Die Fahrbahnen waren vollständig mit Wasser bedeckt, so dass auch zwei Streifenbesatzungen ihre Dienstfahrzeuge im Bereich Unterführung Charlottenplatz wie auch im Bereich Schillerstraße zurücklassen mussten, nachdem aufgrund der Wassermassen ein Fortkommen nicht mehr möglich war. Im gesamten Stadtgebiet fielen mehrere Ampelanlagen aus. Vereinzelte Polizeigebäude waren ebenfalls von den Überflutungen betroffen. Die jeweiligen Kellerräume liefen voll. Durch das eindringende Wasser kam es teilweise zu technischen Ausfällen. Der Notruf war während dieser Einsatzlage aber nicht davon betroffen. Der Planietunnel und die Theodor-Heuss-Straße mussten zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr komplett gesperrt werden. Auch im S-Bahn- und Stadtbahnverkehr kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, er musste komplett eingestellt werden. Aktuell ist noch die B14, die Schillerstraße und der Schwanenplatztunnel gesperrt. Derzeit laufen noch etwa 35 unwetterbedingte Einsätze. Personen sind offenbar durch die Unwetterschäden nicht verletzt worden. Der entstandene Gesamtsachschaden lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Die Aufräum- und Reparaturarbeiten durch die Feuerwehr sind derzeit noch im Gange und dürften noch bis in die Morgenstunden andauern.

Archivfoto

Siehe auch die Fotos von der Villa Berg>> und SPD S Ost>>>>>

Schäden an Stuttgarter Bäumen nach Gewittersturm

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 28th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei war am Wochenende an mehreren Orten stark gefordert: In Mannheim, Heidelberg und Konstanz kam es zu Einsätzen, bei denen es unter anderem zu Flaschenwürfen und Beleidigungen kam. 

„Während ganz Europa über die Delta-Variante diskutiert, ist das Thema wohl bei einigen nicht angekommen. Feiern um jeden Preis und Aggressivität gegenüber denjenigen, die die geltenden Spielregeln durchsetzen – offenbar haben manche nicht begriffen, wie ernst die Lage ist. Mangelnde Vorsicht und Leichtsinn könnten die letzten Erfolge in der Pandemie gefährden. In vielen Städten Baden-Württembergs wurden die neu gewonnenen Freiheiten über die Maße ausgelebt. Bei allem Unmut, den das Einschreiten der Polizei beim einen oder anderen vielleicht hervorruft: Gewalt werden wir keinesfalls tolerieren“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Viele hundert Polizistinnen und Polizisten im Land haben auch am vergangenen Wochenende dafür gesorgt, dass Versammlungen und Zusammenkünfte ungestört stattfinden konnten und teilweise ausgelassene Feiern nicht zu Lasten anderer gingen. Mancherorts wurde die Polizei dabei zum Ziel von Aggressionen und Gewalt.

Neckarwiese in Heidelberg weiter ein Hotspot

So nahmen am Samstagabend rund 800 Menschen die Fußball-Europameisterschaft zum Anlass, um ausgelassen am Mannheimer Wasserturm zu feiern. Begleitet von einem Autokorso mit rund 500 Fahrzeugen schien das Treiben auch nach Mitternacht kein Ende zu nehmen. Stattdessen wurde die Stimmung aggressiver und richtete sich gegen die Polizei. Flaschenwürfe und das Zünden von Pyrotechnik waren die Reaktion auf das Einschreiten der Beamtinnen und Beamten.

Nur wenige Kilometer entfernt musste die Polizei in Heidelberg für Ruhe sorgen. Dort hatten sich bis in die späten Abendstunden rund 1.500 Personen auf der Neckarwiese eingefunden, von denen circa 100 zunehmend aggressiv und alkoholisiert waren. Bei der Räumung durch die Polizei kam es auch hier zu Flaschenwürfen und Beleidigungen.

Aufruf zur Versammlung in Konstanz per Social Media 

Nicht besser erging es den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Konstanz, wo sich, ebenfalls am Samstagabend, nach einem Aufruf in den Sozialen Medien rund 3.000 junge Menschen zu einer Party zusammengefunden hatten. Die Feiernden missachteten jegliche Abstandsregeln und trugen keine Mund-Nasen-Bedeckungen. Zudem wurde laute Musik abgespielt, was zu zahlreichen Anwohnerbeschwerden führte. Unter Flaschenwürfen und Beleidigungen beendete die Polizei die Party, erteilte Platzverweise und beschlagnahmte neun Musikanlagen.

Daneben zählen zur Wochenendbilanz der Polizei auch 29 begleitete Versammlungen mit rund 3.700 Teilnehmenden. Hiervon hatten sieben Kundgebungen mit insgesamt rund 400 Teilnehmenden einen Bezug zur Corona-Pandemie.

Keine Änderung an bisheriger Linie in den kommenden Wochen

„Wer glaubt, mit massiven Beleidigungen oder dem Werfen von Gegenständen das Kommunikationsangebot der Polizistinnen und Polizisten ausschlagen zu müssen, dem muss klar sein, dass er eine Grenze überschreitet. In den nächsten Tagen und Wochen wird es keine Änderung an der bisherigen Linie geben. Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Kavaliersdelikte und Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte völlig inakzeptabel. Konsequent und schnell werden es diejenigen zu spüren bekommen, die das nicht verstanden haben“, stellte Innenminister Thomas Strobl klar.

Die Polizei bilanzierte zwischen Freitag und Sonntag landesweit insgesamt rund 1.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Davon bezogen sich rund 470 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und 70 auf die Bestimmungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen.

Höhere Zuschüsse für Linienbusse mit alternativen Antrieben

Posted by Klaus on 28th Juni 2021 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

Pressemeldung

Um den Klimaschutz in Baden-Württemberg zu verbessern, wird das Programm zur Busförderung weiter ausgebaut. 25,2 Millionen Euro stehen zur Förderung von Linien- und Bürgerbussen in diesem Jahr zur Verfügung.

Baden-Württemberg nimmt den Klimaschutz ernst und baut sein Programm zur Busförderung weiter aus. Das Verkehrsministerium stellt in diesem Jahr Mittel zur Förderung von Linien- und Bürgerbussen in Höhe von 25,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie Verkehrsminister Winfried Hermann bekanntgab, werden die öffentlichen und privaten Busunternehmen vor allem bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben unterstützt. „Insbesondere der Umstieg auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb erfordert von den Unternehmen hohe Einstiegsinvestitionen. Neben den Bussen muss zunächst auch die erforderliche Infrastruktur wie Ladestationen und Tanksäulen oder Werkstattkapazitäten geschaffen werden. Beides ist noch sehr teuer und wir wollen die Unternehmen daher bei diesem notwendigen Schritt nicht alleine lassen.“

Antragsberechtigt sind Nahverkehrsunternehmen, die Linienverkehre betreiben, sowie Bürgerbusvereine, Kommunen und Landkreise.

Minister Hermann erläuterte: „Mit der Busförderung und dem Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz haben wir die Möglichkeit beides – Fahrzeuge und Infrastruktur – zu fördern. Damit können wir die Verkehrswende wirklich voranbringen.“

Mindestquoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen

Mit der Änderung der Richtlinie 2009/33/EG gibt die Europäische Union (EU) bereits von August 2021 an für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber gesetzliche Quoten für die Beschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen vor. Der Bund setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie im Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) um.

Es ist ein Ziel des Landes Baden-Württemberg, die Mehrkosten für die Anschaffung der elektrisch betriebenen Busse im öffentlichen Personennahverkehr ergänzend zum Bund durch Förderinstrumente des Landes abzufedern. Mit der neuen Ausrichtung der Busförderung trägt das Verkehrsministerium dazu bei, die negativen Folgen für die Verkehrsunternehmen so weit wie möglich aufzufangen. „Mit den erhöhten Förderquoten von bis zu 200.000 Euro beim Standardbus, der grundsätzlichen Kombinationsmöglichkeit der Landes- mit einer Bundesförderung und der Aufhebung der Höchstzahl zuwendungsfähiger Fahrzeuge je Unternehmen stellen wir die Weichen in Richtung Zukunftsfähigkeit des Busverkehrs“, erklärte Minister Hermann. Natürlich müssen hierbei neben vergaberechtlichen auch beihilferechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Er fügte hinzu: „Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass unsere Busunternehmer im Land diese Herausforderung meistern werden.“

Busförderprogramm des Landes

Die Antragsbearbeitung für das Busförderprogramm erfolgt wie in den Vorjahren durch die L-Bank.

Eine Antragstellung ist möglich, sobald das dafür notwendige Antragsformular erarbeitet und auf der Homepage der L-Bank eingestellt ist. Es wird mit einer Veröffentlichung des Formulars am 1. Juli 2021 gerechnet. Von diesem Zeitpunkt an wird es möglich sein, Anträge bei der L-Bank einzureichen.

Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs „Nullemissionsbusse“ unterstützt die e-mobil BW GmbH Busunternehmen bei der Antragsstellung für die angekündigte Bundesförderrichtlinie für Busse mit alternativen Antrieben und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur.

L-Bank: Nahverkehrsfinanzierung

Ministerium für Verkehr: Förderprogramme ÖPNV

e-mobil BW

Archivfotos

Übergabe des Förderbescheids für Brenn- stoffzellenantrieb bei der AWS

Posted by Klaus on 28th Juni 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Künftig sollen für die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) auch Abfallsammelfahrzeuge und Kehrmaschinen mit Brennstoffzellenantrieb beschafft werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe.

Hierzu hat am heutigen Montag Staatssekretär Steffen Bilger den Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Geschäftsführer der AWS, Markus Töpfer, übergeben.

Relevant ist die Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brenn- stoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 9. Juli 2020. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind. Im Fokus steht zunächst die Förderung von Abfallsammelfahrzeugen und Kehrfahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb.

Foto, LHS – Übergabe der Förderurkunde mit AWS?Geschäftssführer Markus Töpfer und Staatssekretär Steffen Bilger (links).

Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt, in der Zukunft insgesamt 13 Fahrzeuge zum Sammeln von Abfall und 3 Kehrmaschinen mit Brennstoffzellenantrieb zu beschaffen, um so die systematische Umstellung des städtischen Fuhrparks auf umweltfreundliche und emissionsarme Mobilität voranzutreiben.

Weniger Lärm und weniger Schadstoffe

Hierbei soll eine Reduzierung der Schadstoffbelastung und des Lärms im Stadtgebiet und damit eine gesteigerte Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden. Der AWS freut sich, dazu einen weiteren Beitrag leisten zu können.

Das Förderprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Gefördert werden 90% der Mehrkosten gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb. Für die geplante Beschaffung von Spezialfahrzeugen mit Brennstoffzellentechnologie bedeutet dies eine Förderung mit Bundesmitteln von rund 11,4 Millionen Euro.

Polizei überwacht Aufenthaltsverbote

Posted by Klaus on 27th Juni 2021 in Stuttgart

Erneut war die Innenstadt auch witterungsbedingt am Samstagabend (26.06.2021) mit gemischtem Publikum sehr gut besucht. An vielen größeren Plätzen und Bereichen hielten sich jeweils den ganzen Abend bis in die Nacht und in den Morgen hinein mehrere Hundert, meist junge Menschen auf. Die Beamten wiesen die Personen am Feuerseeplatz und am Marienplatz bereits im Laufe des Abends auf das von der Stadt Stuttgart erlassene und ab Mitternacht geltende Aufenthaltsverbot hin. Dem Großteil war die Verfügung bekannt. Gegen 00.00 Uhr erfolgte am Marienplatz eine Lautsprecherdurchsage. Gleichzeitig sprachen Kommunikationsteams der Polizei die Personen an beiden Plätzen an, die die Örtlichkeiten daraufhin verließen. Um 00.10 Uhr waren der Marienplatz und der Feuerseeplatz bereits menschenleer. In der Innenstadt waren bis in den frühen Morgenstunden noch zahlreiche Personen unterwegs. Schwerpunkte waren der Schlossplatz und der Eckensee. Auch hier waren neben den Einsatzkräften die Kommunikationsteams der Polizei im Einsatz. Trotz etlicher Körperverletzungsdelikte verlief der Abend im Großen und Ganzen ohne größere Vorkommnisse. Obwohl viele Personen unterwegs waren, ausgelassen feierten und dabei auch reichlich Alkohol konsumierten, verhielten sie sich den eingesetzten Beamten oder anderen gegenüber zumeist nicht aggressiv. Stand: 03.00 Uhr

Stadt zieht positive Bilanz

Archivfoto

Neuer Stadtbahnbetriebshof Stuttgart Weilimdorf: Architektenwettbewerb entschieden

Info SSB

Das Architekturbüro Auer Weber aus Stuttgart ist Gewinner des Architekturwettbewerbs zur Gestaltung des künftigen Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. „Uns hat der Umgang mit Einzelbaukörpern beeindruckt, die zu einem klaren Ganzen gefügt werden“, begründete der Vorsitzende der rund 40-köpfigen Jury, Professor Jens Wittfoht, die Entscheidung: „Die technische Funktionalität und die optische Einfügung in die Landschaft wurden auf sehr überzeugende Weise auf den Punkt gebracht.“

Weiterlesen>>>>>

Weiter Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen

Posted by Klaus on 26th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 26.06.2021

Sinkende Inzidenzen erlauben eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr. Ab 28. Juni ist das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Infolge der niedrigen Inzidenzzahlen in der Corona-Pandemie entfällt von Montag, 28. Juni, an auch die Pflicht zum Tragen einer Maske an ÖPNV-Haltestellen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Dies sieht die geänderte Corona-Verordnung des Landes vor.

Sinkende Inzidenzen erlauben Lockerungen

Verkehrsminister Winfried Hermann befürwortet, dass an Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sind die Inzidenzzahlen gesunken. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Wo dies wegen des geringen Übertragungsrisikos möglich ist, wie an Haltestellen im Freien, an denen der Mindestabstand eigehalten werden kann, kann die Maskenpflicht dann auch gelockert werden.“ Über eine entsprechende Regelung wird derzeit auch in den anderen Bundesländern beraten, nachdem sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder auf Initiative Baden-Württembergs in der Verkehrsministerkonferenz hierzu ausgetauscht haben.

Maskenpflicht in Fahrzeugen gilt weiter

Dennoch rief Minister Hermann zu umsichtigem Verhalten auf: „Trotz der gesunkenen Fallzahlen sollten die Fahrgäste in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen eine medizinische Maske korrekt im Sinne von Vorsicht und Rücksicht tragen. Es ist auch nicht verboten, sich und andere weiterhin durch eine freiwillige und sachgemäße Nutzung von FFP2-Masken zu schützen. Es ist allen Fahrgästen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass Busse und Bahnen bis jetzt sichere Verkehrsmittel sind. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits und Abstand halten und konsequentes Maske tragen andererseits sind wirkungsvolle Mittel zum Infektionsschutz. Auch Apps zur Kontaktnachverfolgung sollten genutzt werden.“ Logo, SSB

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 28.06.

Posted by Klaus on 26th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 28. Juni 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Bäder und Saunen

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen

Corona-Verordnung Sport

Siehe auch>>>>>>>

Insektenschutzpaket des Bundes im Bundesrat verabschiedet

Posted by Klaus on 25th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Der Bundesrat hat das Insektenschutzpaket des Bundes verabschiedet. Ein gesellschaftlicher Konsens, Dialog auf Augenhöhe und Flexibilität im Bundesrecht, die den Besonderheiten in den Ländern Rechnung trägt, sind bei der Umsetzung unab- dingbar.

„Die Klima- und Biodiversitätsfrage kann nur im Rahmen eines ambitionierten rechtlichen Rahmens sowie in einem gesellschaftlichen Konsens von Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern gelöst werden“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Der parlamentarische Prozess zum Insektenschutzpaket war nicht einfach. Letztendlich geht es darum, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Sinne einer umwelt- und tierwohlgerechten Bewirtschaftung zu erreichen und die Artenvielfalt in Deutschland gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken. Die Umsetzung der Ziele des Insektenschutzpakets müssen im Rahmen der in den Ländern bereits angestrengten Dialogprozesse und deren Verein- barungen erfolgen. Klare Länderöffnungsklauseln sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind unabdingbar, um den gesellschaft- lichen, naturräumlichen und agrarstrukturellen Besonderheiten in den Ländern Rechnung zu tragen“, betonte Minister Hauk.

Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen

Baden-Württemberg habe mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im letzten Jahr klare und mit Blick auf den Insektenschutz sehr ambitionierte Ziele umgesetzt. Mit einem gesellschaftlichen Dialog auf Augenhöhe und dem gesetzlich verankerten Kooperationsansatz im Naturschutz- und Landwirtschaftsrecht habe Baden-Württemberg Maßstäbe gesetzt.

„Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige wirtschaftliche Basis für ihre Produktion, dann sind sie auch bereit, weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Wenn dann eine aktive Begleitung der Länderverwaltungen in der Beratung, gezielte Förderprogramme sowie die notwendigen Gestaltungsspielräume in den Ländern vorhanden sind, steht einem erfolgreich praktizierten Insektenschutz in Deutschland nichts entgegen“, erklärte Minister Hauk.

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz

Kernbotschaften des Biodiversitätsstärkungsgesetzes in Baden-Württemberg (das heißt des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur- gesetzes) sind im Hinblick auf den Pflanzenschutz bis zum Jahr 2030

  • den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren,
  • den ökologischen Landbau auf 30 bis 40 Prozent auszubauen und
  • ab 1. Januar 2022 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten zu verbieten.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

Archivfotos

Elektronischer Personalausweis für das Smartphone

Posted by Klaus on 25th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 25.06.2021

Der elektronische Personalausweis fürs Handy kommt – einfach, nutzerfreundlich, unkompliziert, unbürokratisch und praktisch. Heute stimmte der Bundesrat dafür.

„Für die allermeisten Deutschen ist ihr Smartphone ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag: Telefonbuch, Kalender, Fotoapparat, Soziale Medien, Nachrichtenquelle. Durchschnittlich 80 Apps befinden sich hierzulande auf jedem Smartphone. Jetzt kann eine einundachtzigste App dazukommen. Eine App, mit der sich jede Bürgerin, jeder Bürger ihren oder seinen Identitätsnachweis aufs Handy laden kann. Einen digitalen Personalausweis, mit dem man sich online einfach ausweisen kann – beim Onlineshopping oder auf dem virtuellen Bürgeramt,“ sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung im Bundesrat.

Identitätsnachweis allein mit dem Handy

Das „Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ hat das Ziel, die sichere Identifizierung einer Person mittels des elektronischen Identitätsnachweises nutzerfreundlich weiterzuentwickeln. Dazu wird der elektronische Identitätsnachweis allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht. Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Mai 2021 verabschiedet. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats haben sich die Länder einstimmig für das Gesetz ausgesprochen. Damit kann es nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet werden.

Sicherheit des Identifizierungsmittels ist wichtig

„Der Bundesrat hat heute einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung der Verwaltung beschlossen. Die Nutzerfreundlichkeit ist dabei entscheidend. Und hier kommen wir ein gutes Stück voran, wenn wir für den elektronischen Identitätsnachweis ein mobiles Endgerät nutzen können. Wichtig ist dabei freilich, dass wir für die Sicherheit des zusätzlichen Identifizierungsmittels sorgen. Jede und jeder muss darauf vertrauen können, dass seine Identität sicher geschützt wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür enthält der Gesetzentwurf schon. Mit der Einführung des digitalen Personalausweises für Smartphones gehen wir einen weiteren Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung – auch in der öffentlichen Verwaltung. Der Bürger geht künftig nicht mehr aufs Amt, sondern das Amt kommt zum Bürger“, erklärte Digitalisierungs- und Innenminister Thomas Strobl in der heutigen Sitzung des Bundesrates für das Land Baden-Württemberg in einem Debattenbeitrag.