Pressemeldung 18.06.2021
Nach der sogenannten Krawallnacht am Samstag/Sonntag, 20./21. Juni 2020 vereinbarten das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart eine Sicherheitspartnerschaft. In einem 10-Punkte-Plan wurde unter anderem auch die Prüfung der Einrichtung einer Videoüberwachung mit aufgenommen.
Nach intensiver Planung und Vorbereitung werden am Samstagabend (19.06.2021) in einem ersten Schritt an drei Standorten rund um das Neue Schloss die Kameras für eine offene, polizeirechtliche Videoüberwachung in Betrieb genommen. Die Kameras erfassen Teilbereiche des Oberen Schlossgartens und des Schlossplatzes. Hinweisschilder informieren Passantinnen und Passanten in den relevanten Bereichen über den Einsatz der Videoüberwachung.
Der Einsatz der Videokameras beschränkt sich auf die Zeiten, in denen zurückliegend eine Häufung von Straftaten festzustellen war. Die Videoüberwachung ist nur in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr in Betrieb. Bei Versammlungen im Videoüberwachungsbereich bleibt die Anlage grundsätzlich deaktiviert. Besonders schutzwürdige Bereiche, wie beispielsweise private und gewerbliche Flächen, werden von der Überwachung ausgenommen. Die Maßnahme verfolgt in erster Linie präventive Ziele. Straftaten sollen gar nicht erst begangen oder bereits bei der Entstehung entdeckt werden, so dass von polizeilicher Seite ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden kann. Das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger soll hierdurch an lokalen Brennpunktbereichen erhöht werden.
Die aktuelle Videoüberwachungsanlage stellt einen ersten Ansatz dar, um dort ab sofort noch besser auf Störungen und problematische Entwicklungen in der Stuttgarter Innenstadt reagieren zu können. In Zukunft soll gegebenenfalls eine städtische Videoüberwachung im Innenstadtbereich realisiert werden, welche sich allerdings noch in der Planungsphase befindet. Die technische Machbarkeitsstudie zur Videoüber- wachung die aus dem 10-Punkte-Plan resultiert, sieht eine mehrstufige Erweiterung der Videoüberwachung für den Oberen Schlossgarten, den Schlossplatz, den Kleinen Schlossplatz sowie die Klett-Passage vor. Für alle genannten Bereiche ist die rechtliche Prüfung für die Voraussetzungen einer Videoüberwachung bereits erfolgt.
Fotos. Polizei BW, Archiv