Archive for Juli 1st, 2021

Weitere Lockerungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein, Flohmärkte

Pressemeldung 1.07.

Das Land ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Die entsprechende Corona-Verordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Die Landesregierung ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Bislang waren Angebote ohne vorherige Anmeldung nur in sehr beschränkten Umfang zugelassen.  In der „Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“, die am heutigen 1. Juli in Kraft trifft, ist mehr möglich – in allen Inzidenzstufen.

Die neuen Regelungen im Detail

  • So erhalten die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie ihr Angebot an getestete, genesene oder geimpfte Personen („3G-Nachweis“) richten oder ob sie auf entsprechende Nachweise verzichten. Danach richtet sich dann die zulässige Personenzahl. Bei Inzidenzen bis 10 sind zum Beispiel Angebote möglich mit bis zu 360 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 60 Personen (ohne 3G-Nachweis). Bei Inzidenzen von 10 bis 35 sind Angebote möglich mit bis zu 180 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 48 Personen (ohne 3G-Nachweis). Auch bei Inzidenzen über 50 sind noch Angebote möglich mit bis zu 60 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 18 Personen (ohne 3G-Nachweis).
  • Für mehrtägige Angebote sind Nachweise über Testungen, Genesung oder erfolgte Impfung verpflichtend vorgeschrieben – ähnlich wie an der Schule. Die gemeinschaftliche Übernachtung wird in allen Inzidenzstufen ermöglicht.
  • Zulassung der Notbetreuung an Schulen in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang waren bei der Notbetreuung an Schulen in der unterrichtsfreien Zeit pro Angebot und Schule 18 Beteiligte zugelassen, jetzt sind in der Inzidenzstufe 4 18, in der Inzidenzstufe 3 36, in der Inzidenzstufe 2 48 und in der Inzidenzstufe 1 60 Personen als Beteiligte pro Schule gestattet.
  • Regelung zur Kohortenbildung in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang mussten bei den Angeboten zur Reduzierung der potentiellen direkten Kontaktpersonen feste Untergruppen (Kohorten) von 30 Personen gebildet werden. Jetzt erhöht sich die Zahl auf 36 und die Gruppenbildung findet in den Inzidenzstufen 4 bis 2 erst ab der 37. beteiligten Person sowie in der Inzidenzstufe 1 erst ab der 61. beteiligten Person statt.
  • Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Landkreisen in allen Inzidenzstufen.

Klarstellung der Regelungen zu Testnachweisen

„Viele Monate waren Kinder und Jugendliche isoliert und mussten beim Homeschooling ohne ihre Altersgenossen auskommen und durften privat nur wenige Freundinnen und Freunde treffen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. „Sie brauchen jetzt Kontakt und Abwechslung. Gleichzeitig gibt es bei Kindern und Jugendlichen noch weitgehend keinen Impfschutz und auch Abstandsregelungen werden in dieser Altersgruppe nicht immer zuverlässig eingehalten. Wir müssen aber auch sie vor Infektionen schützen.“

Die Dachorganisationen der Jugendverbände haben das Sozialministerium im Vorfeld um eine Klarstellung der Regelungen zu den Testnachweisen gebeten. „Diesem Wunsch haben wir entsprochen“, sagte Minister Lucha. „Zum einen gilt ein zu Beginn eines Angebots erbrachter Nachweis als erster Test für diese Woche. Zum anderen ist der letzte Nachweis per Schnelltest spätestens 72 Stunden vor Ende eines Angebots zu erbringen. Damit stellen wir sicher, dass ein falsch positiver Test mittels eines PCR-Tests vor Ende eines Angebots überprüft werden kann.“

Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht

Trotz sinkender Inzidenzen und des Fortschritts der Impfungen der Erwachsenen ist die Pandemie noch nicht vorbei. Die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante in Baden-Württemberg verpflichtet zu einem besonderen Augenmerk auf jene Bevölkerungsgruppen, die nicht durch Impfungen geschützt werden können. Denn aktuell treten rund 30 Prozent aller Neuinfektionen in der Altersgruppe der Null- bis Neunzehnjährigen auf. Für Personen unter 12 Jahren ist noch immer kein Impfstoff zugelassen und die Ständige Impfkommission empfiehlt für Personen von 12 bis 18 Jahren nur bei Vorliegen von Vorerkrankungen eine Impfung gegen Corona, so dass bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nicht von einer Wirkung der Herdenimmunität ausgegangen werden kann.

„Diesem pandemiebedingten Spannungsfeld tragen wir in unserer neuen Corona-Verordnung Rechnung. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, aber auch die Familien, haben einen Anspruch darauf, dass wir durch unsere Vorgaben einen wirksamen Infektionsschutz gewährleisten – gerade in den Sommerferien“, sagte Minister Manne Lucha. „Entsprechend müssen wir bei Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht vorgehen.“ Wenn es im Rahmen eines Angebots zu einem positiven Verdachtsfall komme, müsse sichergestellt sein, dass möglichst wenige Personen als direkte Kontaktperson gelten und diese sich absondern müssen.

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Ihr Stadtteil aktuell Ausgabe Juli 2021 online

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Monatsmagazin für Berg • Frauenkopf • Gablenberg • Gänsheide • Gaisburg • Ostheim • Stöckach • Uhlandshöhe

Ihr Stadtteil aktuell Ausgabe Juli 2021 online

oder mehere Ausgaben unter gablenberg-online.de/zeitschrift

 

 

Foto, Ihr Stadtteil a.

Klare Regeln für Reiserückkehrer

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung 1.07.

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, auch im Urlaub vorsichtig zu sein. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten bestimmte Test- und Absonderungsregeln.

Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheits- minister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein. „Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha.

Reiserückkehrer sollen sich freiwillig testen lassen

Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“

Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:

Testpflicht:

Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.

Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Absonderungspflicht:

Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich zehn Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.

Robert-Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Digitale Einreiseanmeldung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Archivfoto

Bezirksbeirat Stuttgart Ost beschließt einstimmig Protestbrief gegen Entlassungen am Karl Olga Krankenhaus

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bezirksbeirat Stuttgart Ost hat in seiner letzten Sitzung am 23. Juni 2021 einstimmig einen offenen Brief an die Geschäftsleitung des Karl Olga Krankenhauses beschlossen, in dem gegen die Entlassung von 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter protestiert wird.

Anlass des Briefes ist die Ankündigung der Sana AG bei ihrer Tochtergesellschaft Sana DGS pro.service GmbH bundesweit 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Die Mitarbeiter arbeiten bundesweit in allen 53 Sana-Standorten in Bereichen wie Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscherei oder Reinigung. In Stuttgart sind 61 Beschäftigte von der angedrohten Kündigung betroffen, 40 davon am Karl Olga Krankenhaus in Stuttgart Ost.

 

Sehr geehrte Frau Bender,
Sehr geehrte Mitglieder im Vorstand der Sana AG,
Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsleitung der Sana DGS pro.service GmbH,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Bezirksbeirat in Stuttgart-Ost in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 einstimmig folgenden Appell beschlossen hat:

Die Mitglieder des Bezirksbeirats appellieren an die Geschäftsführungen des Karl-Olga-Krankenhauses, der Sana AG und der DGS pro.service GmbH 1.) die angedrohten Kündigungen gegenüber 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tochterfirma DGS pro.Service GmbH nicht auszusprechen, 2.) oder aber die von der Personalreduktion in der Tochtergesellschaft betroffen Beschäftigten in die Stammbelegschaft des Karl-Olga-Krankenhauses zu überführen und dafür nötige Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten zu ermöglichen und zu finanzieren.

Die Sana AG, die 74% Anteile am Karl-Olga-Krankenhaus hält, hat Ende April die Entlassung von 1.000 Mitarbeiter*innen bei der Tochtergesellschaft DGS pro.service GmbH angekündigt, deren Beschäftigte in den Bereichen Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscherei oder Reinigung tätig sind.

Durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) werden pflegerische Tätigkeiten am Patienten aus den Fallpauschalen herausgenommen und künftig in einem gesonderten Pflegebudget von der Krankenkasse refinanziert. Wo früher also ein Anreiz bestand viele Tätigkeiten zur Kosteneinsparung in Servicegesellschaften (wie DGS) auszulagern, besteht nun der umgekehrte Anreiz möglichst viele Tätigkeiten durch Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Berufsausbildung verrichten zu lassen, da deren Personal-kosten künftig von den Kassen refinanziert werden.

Wie die Geschäftsleitung des Karl-Olga-Krankenhaus auf Anfrage bestätigte „sollen die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeitenden, die in den infrage kommenden Teilbereichen bundesweit beschäftigt sind, unter Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen zum 31. Dezember 2021 beendet werden. In Bezug auf das KOK bedeutet das konkret, dass 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem Schritt betroffen sein werden.“ (Mail vom 25.05.2021)

Wir kritisieren, dass Menschen, die – gerade zuletzt in der Pandemie – unter großer Belastung eine wichtige Arbeit verrichten, ihre Arbeit und ihr Einkommens verlieren sollen, nur weil das Unternehmen künftig andere und profitablere Personal-Konstruktionen einführen möchte.

Wenn Dienstleistungen im Krankenhaus, die bisher von Tochtergesellschaften übernommen wurden, künftig wieder durch Pflege(hilfs)kräfte erledigt werden sollen, dann sehen wir das Unternehmen in der Verantwortung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „mitzunehmen“, ggf. entsprechend aus- und weiterzubilden und in die Stammbelegschaft des KOK zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Schwerdtfeger   Eberhard Frei    Roland Hartmann    Fabian Paul Reger   Dr. Fabian Richter Reuschle
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Bernhard Herp    Marion Kauck     Thomas Rudolph
CDU

Filippo Capezzone    Karen Jaeger     Sibylle Wais
DIE LINKE / SÖS

Gabriele Beneld    Jörg Trüdinger
SPD

Frank Bantle
FDP

Andreas Lorey
Freie Wähler

Heinz Härle
AfD

Katharina Doedens
Die Stadtisten

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Stadt erlässt Verweilverbot für Feuersee und Marienplatz

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart

Presse LHS 1.07.2021

Die Landeshauptstadt erlässt erneut Regeln, die das Feiern im öffentlichen Raum mit den Bedürfnissen der Anwohnerschaft in Einklang bringen. Daher wird sie für den kommenden Samstag nochmals ein temporäres Verweilverbot verfügen für die Anlagen rund um den Feuersee im Westen und für den Marienplatz im Süden.

Das Verbot gilt von Samstag 24 Uhr bis Sonntag 6 Uhr, wie die Stadt am Donnerstag 1. Juli bekanntgab.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier: „Wir freuen uns, dass sich junge Menschen wieder treffen können. Daher sagen wir: ‚Feiern, aber sicher, und ohne Exzesse auf Kosten der Anwohnerschaft‘. Ein Zusammenleben in der Stadt funktioniert nur dann, wenn jeder die Regeln kennt und achtet. Zeitlich befristete nächtliche Verweilverbote sind liberal: Sie ermöglichen Treffen, verdeutlichen aber, dass sie auch zeitliche Grenzen haben. Diese Maßgabe – zusammen mit der frühzeitigen Ansprache durch den städtischen Vollzugsdienst und einen beauftragten Dienstleister – hat sich am vergangenen Wochenende bewährt, daher wiederholen wir diesen Ansatz nun.“ Auch andere Städte reagierten mit ähnlichen Beschränkungen auf die Feiern im Freien. „Der öffentliche Raum ist regelgebunden, wir prüfen, welche Angebote wir machen können, und welche Gebote gleichzeitig den Rahmen geben“, so Dr. Maier weiter.

Stadtverwaltung sucht Alternativen für Feierwillige

Das Vorgehen hat die Stadt auch mit der Bezirksvorsteherin des Bezirks Mitte und den Bezirksvorstehern der Bezirke Süd und West abgesprochen. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung kurz- und mittelfristige Alternativen für Jugendliche und Feierwillige suchen und prüfen. Und der Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper wird persönlich in Austausch mit dem Jugendrat Stuttgart treten.

Zur Verbesserung der Sauberkeit hat die Abfallwirtschaft bereits am letzten Wochenende auf dem Marienplatz zusätzlich zur vorhandenen Toilettenanlage eine mobile Toilettenanlage aufgestellt. Ab diesem Wochenende wird auch am Max Eyth See eine zusätzliche mobile Toilettenanlage in Betrieb genommen. Die Toilettencontainer sind freitags bis sonntags jeweils ab 16 Uhr kostenfrei nutzbar.

Abfallbehälter und Reinigungsteams aufgestockt

Bereits letztes Wochenende wurde am Marienplatz, am Feuersee und am Max Eyth See die Anzahl der 240 l Abfallbehälter, die die fest installierten Abfallbehälter ergänzen, erheblich aufgestockt. Somit stehen am Marienplatz 14, am Feuersee acht und am Max Eyth See sechs zusätzliche Behälter zur Verfügung.

Zusätzlich zu den regulär eingesetzten Reinigungskräften stehen drei Reinigungsteams mit insgesamt zwölf Reinigungskräften und drei Kehrmaschinen über das Wochenende in Rufbereitschaft bereit. Diese Teams können am jeweils darauffolgenden Morgen in den Sommermonaten Reinigungen bei Bedarf durchführen.

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Sperrung des Neckardammradwegs

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Presse LHS

Der Neckardammradweg im Bereich der Schleusenanlage Hedelfinger Brücken in Obertürkheim muss wegen dringender Wartungsarbeiten an der Schleusenanlage gesperrt werden.

Der Neckardammradweg im Bereich der Schleusenanlage Hedelfinger Brücken muss ab Sonntag, 4. Juli, bis Sonntag, 18. Juli, aufgrund dringender Wartungsarbeiten gesperrt werden. Eine Umleitung für beide Fahrtrichtungen ist für Radfahrende und zu Fuß gehende ausgeschildert.

Für Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden Verkehrsteilnehmende um Verständnis gebeten.

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Gänsheide – Alarm schlägt Einbrecher in die Flucht – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 1.07.2021

Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht zum Mittwoch (30.06.2021) versucht, in ein Haus an der Adolf Kröner Straße einzubrechen. Die Unbekannten hebelten gegen 02.20 Uhr die Hauseingangstüre auf, wodurch ein akustischer Alarm auslöste und sich die Außenbeleuchtung des Hauses einschaltete. Die Täter flüchteten daraufhin ohne Beute in unbekannte Richtung.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

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Anmeldestart für neue „schwimmfit“-Kurse in den Sommerferien

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stuttgarts Lehrschwimmbecken öffnen in den Sommerferien für über 100 Schwimmkurse, die im Rahmen des städtischen schwimmfit-Programms angeboten werden. Der Unterricht richtet sich an Anfängerinnen und Anfänger.

Die Kurse sind über das Stuttgarter Stadtgebiet verteilt und erstrecken sich über drei bis sechs Wochen. Seit April 2020 konnten Corona bedingt fast keine Schwimmkurse stattfinden. Pro Jahr erlernen üblicherweise 5.500 Stuttgarter Kinder das Schwimmen. Nun besteht erheblicher Nachholbedarf, auf den die Verwaltung der Landeshauptstadt mit der Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Sommerferien reagiert. „Viele Familien warten sehnsüchtig darauf, dass ihre Kinder einen Platz in einem Schwimmkurs bekommen“, sagt Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport. „Es ist daher notwendig, in kurzer Zeit möglichst viele Kurse anzubieten. In fünf Lehrschwimmbecken können sich die Kinder in Kleingruppen ans Wasser gewöhnen und erste Schwimmerfolge erzielen.“

Einheit dauert drei bis vier Wochen

Bei den Angeboten handelt es sich überwiegend um Intensivkurse, bei denen die Kinder mehrmals in der Woche üben. Somit sind die Einheiten nach drei bis vier Wochen abgeschlossen und Familien haben die Möglichkeit, Sommerurlaub zu planen.

Die Initiative „schwimmfit“ ist ein gemeinsames Projekt des Amts für Sport und Bewegung, des Schulverwaltungsamts und der Bäderbetriebe in Kooperation mit Sportvereinen und privaten Schwimmschulen.
Neben dem Kursangebot unterstützt „schwimmfit“ mit „Rent-a-Schwimmtrainer“ den Schwimmunterricht in Kindertagesstätten und an Schulen.

Die „schwimmfit“-Internetseite bietet Stuttgarter Schwimmschulen und Vereinen eine Plattform, freie Kurse zu kommunizieren. Gleichzeitig erleichtert sie den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach Schwimmkursen für ihre Kinder.

Weitere Infos gibt es unter  schwimmfit-stuttgart.de sowie beim Amt für Sport und Bewegung. Ansprechpartner ist Sören Otto, Telefon 216?59810, E?Mail  soeren.otto@stuttgart.de. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt direkt über die jeweiligen Kursanbieter.

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Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land lockert aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehens die Regelungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, tritt wie bei der Corona-Verordnung des Landes automatisch wieder eine Verschärfung der Regelungen in Kraft. 

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. „Die Corona-Ausbrüche sind gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Das liegt vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen – und das zeigt nicht zuletzt auch, wie wirksam die Impfstoffe gegen das Coronavirus sind. Dies gilt auch für Infektionen mit der aktuell zunehmenden Delta-Virusvariante. Insoweit beobachten wir auch genau, ob es vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommt, was bislang erfreulicherweise nicht der Fall ist.“

Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Einrichtungen sollten Lockerungen auch umsetzen

Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.

Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung jetzt diesen wohlüberlegten Lockerungsschritt, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen. Bereits in den Wochen zuvor hatte die Landesregierung aufgrund der erfolgreichen Impfkampagne schrittweise die Schutzmaßnahmen insbesondere in Pflegeheimen gelockert. Minister Manne Lucha richtete in diesem Zusammenhang aber auch einen Appell an die Träger der Einrichtungen. „Mich erreichen noch immer Zuschriften von Angehörigen, weil einzelne Pflegeheime die Besuchsregelungen strenger handhaben als von der Verordnung vorgesehen. Ich appelliere daher an Sie: Bitte setzen Sie die Lockerungen auch um. Helfen Sie mit, ein weiteres Stückchen Normalität zurückzuerobern.“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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