Neue Parkgebühren-Verordnung wertet Straßenraum auf
Pressemeldung
Die Kommunen bekommen mehr Spielraum bei der Erhebung von Parkgebühren. Für E-Autos und Carsharing-Fahrzeugen werden neue Freiheiten möglich. Mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität ist das Ziel.
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 6. Juli 2021 der Parkgebühren-Verordnung zugestimmt. Baden-Württemberg ermöglicht den Kommunen mit dieser Delegationsverordnung eine angemessene Bepreisung des Parkens.
Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Dienstag nach der Sitzung des Ministerrats: „Straßenraum ist knapp und teuer – besonders in den Städten. Das Land und viele Kommunen wollen ihn daher aufwerten und nicht weiter als kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen. Wir wollen den Straßenraum für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Mobilitätsformen öffnen. Parkgebühren sind dabei Teil eines Bündels: Aufenthaltsflächen und Raum für Zufußgehen und Radfahren, begrünte Flächen, der Rückbau von Pkw-Stellplätzen, die Schaffung von Quartiersgaragen, und die konsequente Verfolgung und Ahndung von Falschparkern gehören dazu.“
Entsprechend der Festlegungen im Koalitionsvertrag soll im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen die Parkgebührenerhebung künftig kostendeckend erfolgen. Für einen größeren Handlungsspielraum der Kommunen bei der Erhebung von Parkgebühren und insbesondere auch bei den Bewohnerparkgebühren hat die Landesregierung mit der jetzigen Verordnung dafür vom Bundesgesetzgeber geschaffene Voraussetzungen landesrechtlich umgesetzt.
Archivfoto, Klaus