Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 28.07.2021
Pressemeldung 26. Juli
Änderungen zum 28. Juni 2021
Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.
Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.
Die neue Verordnung richtet sich nach den verschiedenen Lebensbereichen. Mit sinkenden Inzidenzen gibt es wieder mehr Normalität im Alltag. Dies betrifft unter anderem die Kontaktbeschränkungen, private Feiern, öffentliche Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Die neuen Inzidenzstufen
- Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50,0
- Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 35,0 bis einschließlich 50,0
- Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 10,0 bis einschließlich 35,0
- Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10,0
Im Falle dass die Inzidenzen wieder drohen über 100 zu steigen, wird die Landesregierung hierzu gesonderte Regelungen erlassen.
Ausschlaggebend sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen der jeweiligen Stadt- und Landkreise. Je nach Inzidenzstufe gelten für die unterschiedlichen Bereiche wie etwa Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Sportveranstaltungen, Kontaktbeschränkungen oder privaten Feiern entsprechende Auflagen. Die Stadt- und Landkreise informieren darüber, welche Inzidenzstufe vor Ort gilt.
Was das für die einzelnen Lebensbereiche bedeutet, haben wir in unserem FAQ für Sie aufbereitet.
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 28. Juni 2021 (PDF)
Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg