Der Deutschen Post wird bei der Bundestagswahl eine noch zentralere Rolle als bei früheren Wahlen zukommen, denn alles deutet darauf hin, dass der Anteil der Briefwähler so hoch sein wird wie nie zuvor. Bereits bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt in diesem Jahr hatte sich der Anteil der Briefwähler teils verdoppelt, und auch bei der Bundestagswahl wollen einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zufolge rund 38 Prozent der Befragten ihre Stimme per Brief abgeben. Deutsche Post-Vorstand Tobias Meyer versichert: „Wir haben uns seit langem gut auf das Superwahljahr 2021 vorbereitet und werden alle Wahlbriefe pünktlich zustellen, die uns rechtzeitig erreichen. Die 60 Millionen zur Wahl aufgerufenen Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass die Briefwahl in Deutschland sicher ist und ihre Stimmen per Post in den Wahlbüros rechtzeitig ankommen.“
Voraussetzung dafür ist, dass im Prozess davor alles glatt läuft. So hat die Deutsche Post die Wahlorganisatoren frühzeitig auf Aspekte angesprochen, die im letzten Jahr bei der Kommunalwahl in NRW vereinzelt zu Problemen geführt haben:
- fehlende, unvollständige oder falsche Adressen der zur Wahl aufgerufenen Bürger;
- zu späte Einlieferung der Briefwahlunterlagen;
- nicht vorhandene Automationsfähigkeit der Sendungen, z.B. wegen zu dünnem, für die Sortiermaschinen ungeeignetem Papier, wegen zu dunkler Umschläge, auf denen die Adressaufschrift nicht hinreichend lesbar ist oder wegen fehlender Frankierung.
Auch die Wählerinnen und Wähler können ihren Teil dazu beitragen, dass die Briefwahl problemlos verläuft. Das beginnt damit, dass sie ihre Briefwahlunterlagen möglichst schnell nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen sollten, die in der Regel drei bis vier Wochen vor einer Wahl bei den Wahlberechtigten eintrifft. Mit der Benachrichtigung können die Briefwähler ganz einfach durch Ankreuzen die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann aber auch in anderer Form schriftlich oder mündlich oder auch online gegenüber der Gemeindebehörde gestellt werden. Daraufhin erhalten sie die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Wahlschein, einem Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem Stimmzettelumschlag, einem farbigen Wahlbriefumschlag (rot bei der Bundestagswahl) und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist. Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Wahl muss der rote Wahlbrief dann nur noch in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Er sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden, am besten bis Donnerstag, dem 23. September, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Dabei muss der Wahlbrief bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden, im Ausland hingegen schon. Aufgrund längerer Laufzeiten im Ausland empfiehlt sich hier ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost (d.h. mit einem Luftpostaufkleber Priority/Prioritaire).
Übrigens ist die Briefwahl auch gang und gäbe bei Soldaten im Auslandseinsatz. Hier wird der Wahlschein per Feldpost verschickt. Auch für Menschen, die z.B. wie in Pflegeheimen einen erschwerten Zugang zu Wahllokalen haben, ist die Wahl per Brief oftmals die einzige Möglichkeit, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/briefwahl
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