Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl werden verschickt
Presse LHS
Etwas mehr als fünf Wochen sind es noch bis zur Bundestagswahl am 26. September. Das Statistische Amt verschickt ab Donnerstag, 19. August, bis voraussichtlich 24. August über die Deutsche Post die Wahlbenachrichtigungen.
Sie enthalten die Information, zu welchem Wahlkreis und Wahlbezirk die Wahlberechtigten gehören, in welchem Wahllokal er oder sie wählen soll und ob dieses Wahllokal rollstuhlgeeignet ist. Im Stuttgarter Amtsblatt vom 19. August gibt das Statistische Amt in zwei Amtlichen Bekanntmachungen weitere wichtige Hinweise zum Einblick in das Wählerverzeichnis sowie zur Beantragung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen.
Jede Wählerin und jeder Wähler kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks ihre oder seine Stimme abgeben, in dessen Wählerverzeichnis sie jeweils eingetragen sind. Ausnahme: Wer einen Wahlschein hat, kann in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, in einem beliebigen Wahllokal wählen oder per Briefwahl seine Stimme zur Bundestagswahl abgeben. Über die städtische Interseite www.stuttgart.de/bundestagswahl oder per Telefon unter 216-92233 kann man erkunden, welche Wahlräume des entsprechenden Wahlkreises barrierefrei beziehungsweise rollstuhlgeeignet sind.
Briefwahl
Wer per Brief wählen will, hat mehrere Möglichkeiten, bis Freitag, 24. September, die Unterlagen zu beantragen. Unter www.stuttgart.de/briefwahl können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigt man die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann man den Antrag auch schriftlich stellen.
Unter der gleichen Internetadresse kann man den Antrag auf Briefwahl auch als PDF herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Sofern man für die Bundestagswahl 2021 in Stuttgart wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sendet das Statistische Amt die Briefwahlunterlagen zu. Der Antrag muss an folgende Adresse geschickt werden: Statistisches Amt, Postfach 70109, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart oder per Fax an 0711-216-98540.
Den Antrag kann man auch mündlich stellen und zwar im Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie in den Bezirksämtern der äußeren Stadtbezirke vom 19. August jedoch nur bis einschließlich 23. September, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Da es während der Corona-Pandemie zu abweichenden Öffnungszeiten kommen kann, ist es ratsam, sich vor dem Besuch mit dem Bezirksamt in Verbindung zu setzen.
Wahlkreise im Stadtgebiet
Das Stuttgarter Stadtgebiet ist in zwei Wahlkreise und 260 Wahlbezirke eingeteilt – anders als bei der Landtagswahl, bei der es vier Wahlkreise gibt. Der Wahlkreis Nr. 258 Stuttgart I umfasst die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Mitte, Nord, Süd, West und Vaihingen. Der Wahlkreis Nr. 259 Stuttgart II besteht aus den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf und Zuffenhausen.
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