Archive for September, 2021

Weihnachtsmärkte werden in diesem Jahr möglich sein

Posted by Klaus on 30th September 2021 in Fotos, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung 30.09.2021

Unter Einhaltung bestimmter Regeln können Weihnachtsmärkte in diesem Winter wieder stattfinden. Darauf hat sich das Land mit den Kommunalen Ländesverbänden und Vertretern aus der Schaustellerbranche geeinigt.

Weihnachtsmärkte werden – im Rahmen der bestehenden Regelungen und unter Einhaltung der Hygienevorgaben – in diesem Winter möglich sein. Darauf hat sich heute das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit den Kommunalen Landesverbänden und Vertretern aus der Schaustellerbranche geeinigt.

Planungssicherheit und ein Stück Normalität

Der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Dr. Uwe Lahl, sagte dazu: „Die steigende Impfquote ermöglicht es uns, ein Stück zur Normalität zurückzukehren und die für viele Menschen bedeutsame Tradition der Weihnachtsmärkte dieses Jahr stattfinden zu lassen. Angesichts der aktuellen vierten Welle der Corona-Pandemie müssen wir jedoch vorsichtig bleiben. Deshalb haben wir uns auf klare und umsetzbare Regeln verständigt.“

Gudrun Heute-Bluhm, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, ergänzte: „Der Städtetag begrüßt die frühzeitige Planungssicherheit. Die Verständigung mit dem Sozialministerium einerseits und den Schaustellern andererseits gibt Orientierung für die Ausrichter vor Ort. Es ist ein wichtiges Signal für die Innenstädte und eine erfreuliche Aussicht für alle, dass in der Vorweihnachtszeit ein Stück angepasste Normalität möglich ist.“

Und Steffen Jäger, der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, sagte: „Wir sind erleichtert, in diesem Jahr Weihnachtsmärkte in den Städten und Gemeinden ermöglichen zu können. Für die Umsetzung der Weihnachtsmärkte ist den Städten und Gemeinden an pragmatischen Lösungen und Konzepten gelegen. Die Hygienekonzepte um die Lösung mit Bändchen zum 3G-Nachweis zu ergänzen, befürworten die Städte und Gemeinden. Bei der geplanten Maskenpflicht muss ein pragmatischer Ansatz erörtert werden. Uns ist wichtig: Durch die Zusammenarbeit von Land, Kommunen sowie Schaustellern und Marktkaufleuten kann den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten der Corona-Pandemie mit wenigen Einschränkungen der Besuch von Weihnachtsmärkten sicher ermöglicht werden.“

Auf klare und umsetzbare Regeln verständigt

Im Einzelnen haben sich die Beteiligten auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr sowie weitere Angebote, die zum Verweilen einladen (zum Beispiel musikalische Darbietungen, Aufbau von Sitzgelegenheiten, Fahrgeschäfte) wie folgt zulässig:
    • Basisstufe: 3G-Pflicht
    • Warnstufe: 3G-Pflicht
    • Alarmstufe: 2G-Pflicht.
  • Die hierbei erforderliche Zugangskontrolle kann auch dadurch vom Veranstalter gewährleistet werden, dass den Besucherinnen und Besucher dieser Angebote nach Kontrolle ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ein sichtbarer Nachweis über die Kontrolle zur Verfügung gestellt wird, beispielsweise ein Bändchen für das Handgelenk oder indem der Einlass ausschließlich für Personen mit 3G- beziehungsweise 2G-Nachweis an bestimmten Punkten eines umzäunten Geländes erfolgt.
  • Dieser Nachweis berechtigt zum Besuch der Unterhaltungs- und sonstiger Verweilangebote sowie von Ständen, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten und muss vom jeweiligen Anbieter vor Inanspruchnahme des Angebotes kontrolliert werden.
  • Auch in den Hygienekonzepten sind Angaben zur Ausgestaltung dieser Zugangsregelung vom Veranstalter aufzunehmen.
  • Für den Besuch der Warenverkaufsstände ist ein 3G-Nachweis nicht erforderlich. Dies gilt auch für den Verkauf von Lebensmitteln, die grundsätzlich nicht zum sofortigen Verzehr vorgesehen sind (in der Regel abgepackte Lebensmittel).
  • Bei gemischtem Verkauf von Speisen, Getränken und sonstigen Waren gilt die 3G-Nachweispflicht für das gesamte Angebot.
  • Im Übrigen gilt – da der Abstand auf Weihnachtmärkten nicht zuverlässig eingehalten werden kann – generell die Maskenpflicht.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfotos

Schwerpunktkontrollen am Wochenende (2. und 3. Oktober) in Clubs und Diskotheken

Posted by Klaus on 30th September 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Am kommenden Wochenende (2. und 3. Oktober) werden die Ortspolizeibehörden verstärkt in Clubs und Diskotheken unterwegs sein, um die Einhaltung der Hygienekonzepte zu kontrollieren. Mit der Aktion will die Landesregierung für die Corona-Regeln sensibilisieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizei- behörden werden am kommenden Wochenende (2. und 3. Oktober) verstärkt in den Clubs und Diskotheken zur Kontrolle der Hygienekonzepte unterwegs sein. Sie werden dabei, wo notwendig, im Einzelfall von der Landespolizei unterstützt. Mit dieser Schwerpunktaktion wollen das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen.

Bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nicht gefährden

„Wir starten jetzt in den Herbst, in dem sich die Menschen vor allem innen aufhalten. Wir ermöglichen in den aktuellen Corona-Verordnungen viele Freiheiten – gerade deswegen ist es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, um unseren bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden. Wir als Gesellschaft müssen jetzt zusammenhalten. Jede und jeder Einzelne hat die Verantwortung dafür, dass wir die vierte Welle möglichst klein halten“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha.

Und weiter sagte der Minister: „Die Schwerpunktaktion in den Clubs soll niemanden verunsichern, sondern vielmehr sensibilisieren und ermahnen, in dieser Phase der Pandemie nicht unvorsichtig zu werden. Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Wir wollen aber nicht verschweigen, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann. Denn wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet die Gesundheit von uns allen.“

Da das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch eingeschätzt wird, ist eine Öffnung nur unter strengen Auflagen und dem Vorliegen eines von der DEHOGA-Baden-Württemberg gemeinsam mit der Clubszene erarbeiteten Hygienekonzepts möglich. Mit der flächendeckenden Schwerpunktaktion am kommenden Wochenende will die Landesregierung sicherstellen, dass sich die Menschen nach wie vor an die Vorgaben der Corona-Verordnung halten und die Clubs und Diskotheken ihre Hygienekonzepte einhalten.

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Foto, Saatsmin. BW

Stuttgart verbietet Demonstrationen sogenannter Querdenker am 2. Oktober

Posted by Klaus on 30th September 2021 in Stuttgart

Presse Lhs 30.09.2021

Bürgermeister Dr. Maier: „Maximale Provokation, die wir nicht dulden können“

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zwei für den 2. Oktober geplante Demonstrationen der sogenannten Querdenker verboten.

Die Stadt begründet ihre Entscheidung mit den vorsätzlichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie mit bewussten Verstößen gegen die Masken- und Abstandspflicht aus der Coronaverordnung bei früheren Demonstrationen. Bereits an den vergangenen Wochenenden hatten sich sogenannte Querdenker zu Demonstrationen in Stuttgart getroffen und diese als „Spaziergänge“ getarnt. Dabei führte die Route des Demonstrationszuges absichtlich über die Königstraße und den Schlossplatz, wo es zu gefährlichen Verdichtungen mit den zahlreichen Passanten kam.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, sagte: „Bei diesen „Spaziergängern“ handelt es sich um eine wachsende Bewegung, die seit vier Wochen sehr massiv in den sozialen Netzwerken zu Demonstrationen in der Stuttgarter Innenstadt aufruft und sich bewusst von den geltenden Regeln des Versammlungsrechts und der Coronaverordnung abgrenzt.“ So würden die Demonstrationen vorsätzlich nicht angemeldet und auch kein Versammlungsleiter benannt. Außerdem würden die Vorgaben zur Eindämmung der Coronapandemie wie das Tragen von Masken oder die Einhaltung von Abständen konsequent ignoriert. Maier: „Das ist eine maximale Provokation, die wir nicht dulden können. Wir haben daher in Absprache mit der Polizei entschieden, die Versammlung zu verbieten.“

Ein für den Abend des zweiten Oktobers im Internet beworbener „Fackelmarsch“ der sogenannten Querdenker wurde ebenfalls von der Stadt verboten. Dazu Ordnungsbürgermeister Maier: „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen sich vor dem Landtag im Mittelpunkt der Bannmeile treffen und anschließend mit Fackeln in der Hand durch die Stuttgarter Innenstadt ziehen. Auch diese Versammlung wurde nicht angemeldet und kein Versammlungsleiter benannt. Das ist ein mutwilliger Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Darüber hinaus geht von den Fackeln eine unkontrollierbare Brandgefahr aus. Deshalb haben wir uns auch in diesem Fall für ein Verbot entschieden.“

Hinweis:
Ein Interview mit Bürgermeister Dr. Clemens Maier finden Sie auf  www.stuttgart.de/interview (Öffnet in einem neuen Tab)

Download Allgemeinverfügung

Archivfoto

Landesweite Aktionswoche zur Lebensmittel- wertschätzung

Posted by Klaus on 30th September 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Logo der Kampagne Lebensmittelretter. (Bild: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg)

Minister Peter Hauk hat die landesweite Aktionswoche „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land‘ eröffnet. Die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gelingt am besten gemeinsam mit vielen Partnern.

„Die Vereinten Nationen schätzen, dass vom Acker bis zum Teller rund ein Drittel der weltweit erzeugten Nahrungsmittel im Müll landen. Das Wegwerfen von noch genießbaren Lebensmitteln ist weder ökologisch, noch wirtschaftlich oder ethisch vertretbar. Daher engagiert sich die Landesregierung nachdrücklich für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und mehr Wertschätzung für unsere Nahrungsmittel“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei der Auftaktveranstaltung zur landesweiten Aktionswoche „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“.

Gemäß des Nachhaltigkeitsziels 12.3 der von den Vereinten Nationen formulierten Agenda 2030 solle die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis zum Jahr 2030 halbiert und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschließlich Nachernteverlusten verringert werden. Das Land Baden-Württemberg habe sich bereits auf diesen Weg gemacht. Erste Schritte seien 2018 in einem Maßnahmenplan formuliert worden. In der 2017 verabschiedeten Ernährungsstrategie des Landes (PDF) sei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung einer der neun Leitsätze gewidmet. Neben vielen weiteren Projekten in der Bildungsarbeit und im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung sei auch die Aktionswoche ein wichtiger Baustein, um die Wertschätzung von Lebensmitteln zu vermitteln. „Die weltweite gesellschaftliche Relevanz des Themas ist aktueller denn je. Mit verschiedenen Aktionen und wissenschaftlich fundierten Informationen, sowohl auf analogem als auch auf digitalem Weg, möchten wir Verbraucherinnen und Verbraucher für das Thema sensibilisieren und ihnen Tipps für den Alltag geben“, sagte Minister Hauk. Denn gerade in privaten Haushalten würden am häufigsten noch genießbare Lebensmittel weggeworfen.

Alle Akteure vom Acker bis zum Teller sind gefordert

In drei Talkrunden näherte sich Minister Hauk mit seinen hochkarätigen Gästen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Handel dem Thema von verschiedenen Seiten. Diskutiert wurden Wege zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, wie die Digitalisierung diese Prozesse unterstützen kann und das kontroverse Thema „Mindesthaltbarkeitsdatum – Fluch oder Segen?“.

Zwei Kurzvorträge gaben wichtige Impulse für die Veranstaltung. Ministerialdirigentin Dr. Doris Heberle, Leiterin der Unterabteilung Ernährung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, umriss die Aktivitäten des Bundes im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung und stellte die bundesweite Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ vor. Valentin Thurn, Dokumentarfilmer, Journalist und Autor, widmete sich einer globalen Perspektive und referierte über die Ursachen von Lebensmittelverschwendung und deren Folgen, auch für das Klima. Vorab schickte bereits die bayerische Landwirtschaftsministerin, Michaela Kaniber, eine digitale Grußbotschaft.

Am Ende der Veranstaltung waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 eine große Herausforderung darstelle. Alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette, vom Acker bis zum Teller, seien aufgerufen, ihren Beitrag dazu zu leisten. Gerade durch eine fundierte und praxisorientierte Verbraucherbildung könnten die Alltagskompetenzen der Menschen gestärkt werden. Denn nur wer wisse, wie Lebensmittel erzeugt, gelagert, verarbeitet oder auch haltbar gemacht würden, könne aktiv etwas für die Wertschätzung von Lebensmitteln tun.

Lebensmitteleinzelhandel beteiligt sich an Aktionswoche

Auch der Einzelhandel in Baden-Württemberg setzt sich engagiert für die Vermeidung von Lebensmittelverlusten ein. Der Handelsverband Baden-Württemberg sowie die Einzelhandelsketten EDEKA Südwest, Lidl und REWE und die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Heilbronn unterstützen die gemeinsame Aktionswoche seit dem Auftakt im Jahr 2019.

„Wir sind Lebensmittelretter, weil wir unsere Händler kennen und wissen, wie viel es ihnen bedeutet, ihre Kunden jeden Tag mit Lebensmitteln versorgen zu können. Diese Leidenschaft steckt an!“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.

„Wir sind Lebensmittelretter, weil wir uns auf allen Stufen unseres genossenschaftlich strukturierten EDEKA-Verbunds auf vielfältige Weise engagieren, um überschüssige Lebensmittel auf ein Minimum zu reduzieren, unter anderem mit modernen Warenwirtschaftssystemen und effizienten Logistikprozessen“, so die Geschäftsbereichsleiterin Nachhaltigkeit bei EDEKA Südwest, Michaela Mayer.

„Wir sind Lebensmittelretter, weil wir mit vielfältigen Maßnahmen und Initiativen Lebensmittelverluste bis 2025 um 30 Prozent reduzieren wollen”, betonte Lidl Deutschland.

„Wir sind Lebensmittelretter, weil es unser Anspruch als Genossenschaft ist, mit Lebensmitteln nachhaltig und verantwortungsvoll umzugehen“, sagte Henning Opper, Vorsitzender der Geschäftsleitung von REWE Region Südwest.

„Wir sind Lebensmittelretter, weil wir als Duale Hochschule die Aufgabe haben, für die Studierenden aus den Unternehmen der Lebensmittelproduktion und des Lebensmittelhandels die Zusammenhänge des Themas Lebensmittelverschwendung aufzuzeigen und unsere Studierenden und damit die Entscheider von Morgen für das Thema zu sensibilisieren“, so Prof. Dr. Beate Scheubrein, Studiendekanin BWL-Handel der DHBW Heilbronn.

Landesweite Aktionswoche zur Lebensmittelwertschätzung

Unter dem Motto „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ findet in diesem Jahr zum dritten Mal die landesweite Aktionswoche zur Lebensmittelwertschätzung als Teil der Strategie des Landes zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung statt. Neben der Online-Veranstaltung bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den sozialen Medien verschiedene Kurzclips mit praktischen Tipps für den Alltag an. Außerdem können Verbraucherinnen und Verbraucher vom 22. September bis 13. Oktober 2021 an mehreren Quizzen und Umfragen zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung teilnehmen und bei einem Gewinnspiel mitmachen.

Parallel zur landesweiten Aktionswoche findet in diesem Jahr auch die bundesweite Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ statt, die ebenfalls mit verschiedenen Aktionen auf das Thema Lebensmittelwertschätzung aufmerksam macht. Anlässlich des Internationalen Jahres für Obst und Gemüse erhält das Thema „Obst und Gemüse“ einen besonderen Schwerpunkt. Weitere Informationen zur bundesweiten Aktionswoche sind auf der Webseite der Aktionswoche zu finden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittelretter

Instagram-Account des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Landeszentrum für Ernährung

 

Ostheim – Mutmaßlich gewürgt und ausgeraubt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 30th September 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 30.09.2021

Ein unbekannter Täter hat am Mittwoch (29.09.2021) einen 31 Jahre alten Mann in der Heinrich-Baumann-Straße gewürgt und anschließend ausgeraubt. Der 31-Jährige ging gegen 06.30 Uhr einen Treppenaufgang zwischen der Hack- und der Landhausstraße hinauf, als ihn dort der Unbekannte unvermittelt von hinten würgte und ihm das Handy und die Geldbörse aus den Hosentaschen raubte. Anschließend rannte der Täter mit seiner Beute in Richtung Hackstraße davon. Bei dem Unbekannten soll es sich um einen 170 bis 180 Zentimeter großen Mann gehandelt haben, der einen dunklen Kapuzenpullover trug.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189905778 an die Kriminalpolizei zu wenden.

Archivfoto

Ostheim – Autofahrer bedrängt offenbar Motorradfahrer – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 30th September 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 30.09.2021

Der Fahrer eines Mercedes hat am Mittwochnachmittag (29.09.2021) offenbar einen 36 Jahre alten Motorradfahrer mehrfach abgedrängt und zur Vollbremsung gezwungen. Der 36-Jährige war gegen 15.40 Uhr auf der Wagenburgstraße in stadtauswärtiger Richtung unterwegs. Kurz nach dem Wagenburgtunnel soll ein Mercedesfahrer den Motorradfahrer mehrmals zur Seite gedrängt und so zu Vollbremsungen gezwungen haben. Der Autofahrer soll zudem sehr dicht aufgefahren sein und mehrfach seine Scheinwerfer aufgeblendet haben.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizei unter der Telefonnummer +4971189904100 zu melden.

Archivfoto

Barrierefreier Notruf per App

Posted by Klaus on 28th September 2021 in Allgemein

Pressemeldung 28.09.2021

Mit der nora Notruf-App sind Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ab sofort auch per App in Notsituationen erreichbar – ganz ohne zu sprechen.

„Die Notruf-App ‚nora‘ ergänzt jetzt die bestehenden Notrufsysteme um einen zusätzlichen mobilen Baustein“, erklärt Innenminister Thomas Strobl und setzt fort: „Vor allem Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der Entwicklung, die für mehr Sicherheit und Selbstbestimmung sorgt.“ Der Start der App ist ein erster Schritt; „nora“ soll in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Ohne Sprechen zielführend helfen

Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. In diesem Notruf per App werden die wichtigsten Informationen automatisch übermittelt – etwa persönliche Daten, der Notfall-Ort und die Art des Notfalls. Die persönlichen Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nur bei einem Notruf an die Einsatzleitstellen übermittelt. Freiwillig können in der App Angaben wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Behinderungen hinterlegt werden.

Informationen zur konkreten Notsituation werden über maximal fünf Fragen abgefragt. Dabei helfen Symbole, Texte in leichter Sprache und eine intuitive Nutzerführung. In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich. Der App-Notruf für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst lässt sich im ganzen Bundesgebiet nutzen. Neben Deutsch ist die App auch in englischer Sprache verfügbar.

Notruf-App ist eine Länderkooperation

Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen stehen bisher das Notruf-Fax, ein Gebärdendolmetscherdienst (TESS-Relay) sowie die SMS-Nothilfe zur Verfügung. Der Dolmetscherdienst stellt die Kommunikation zwischen den Notrufenden und der jeweiligen Einsatzleitstelle her und übersetzt. Das Notruf-Fax muss von einem Standort mit Faxgerät versendet werden und lässt Rückfragen der Einsatzleitstelle nur mit verhältnismäßig großem Aufwand zu; ein mobiler Notruf ist über dieses System in der Regel nicht möglich. Daher wurde bereits im Jahr 2015 in Baden-Württemberg die SMS-Nothilfe als erste, einfache mobile Lösung realisiert: „nora“ stellt eine Ergänzung dieser Dienste dar.

Die Notruf-App „nora“ ist in einer Kooperation der Länder, unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden. Sie steht ab sofort in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit: „Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement für diese wichtige Einrichtung. Sie haben dazu beigetragen, vielen Menschen ein noch größeres Sicherheitsgefühl zu geben“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Apple App Store: nora

Google Play: nora

 

Schwerpunktaktion gegen Müllsünder am Max Eyth See

Posted by Klaus on 28th September 2021 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

Presse LHS

Der Städtische Vollzugsdienst des Amts für öffentliche Ordnung hat am vergangenen Samstag eine Schwerpunktaktion gegen Müllsünder am Max Eyth See durchgeführt. Außerdem haben die Ordnungskräfte die Einhaltung der Besucherordnung des Max Eyth Sees überwacht.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, sagte: „Wir stellen leider fest, dass immer mehr Menschen ihren Müll achtlos fallen lassen. Darunter leidet das Erscheinungsbild unserer Stadt und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben daher entschieden, in regelmäßigen Abständen und an verschiedenen Standorten Schwerpunktaktionen gegen Müllsünder durchzuführen.“ Ziel sei es, die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und Fehlverhalten zu sanktionieren. Langfristig erhoffe man sich von den Maßnahmen eine präventive Wirkung. Maier: „Wir sind uns aber bewusst, dass das Problem nicht von heute auf morgen verschwinden wird. Wir werden einen sehr langen Atem brauchen.“

Durchgeführte Maßnahmen

Wie der Städtische Vollzugsdienst bekannt gab, hielten sich am Samstag bei gutem Wetter bis zum Mittag circa 100 Personen am Max Eyth See auf. Am Nachmittag waren es rund 800 Personen. Es waren insbesondere Familien, aber auch Grüppchen Jugendlicher und junger Erwachsener.

Während des Einsatzes wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • 32 Ansprachen wegen der korrekten Entsorgung heißer Grillkohle.
  • 18 belehrende Gespräche wegen zu geringem Abstands zu oder direkt unter Bäumen aufgestellten Grills.
  • 9 Mal wurde das Grillen mittels mitgebrachter Bodengrills eingestellt, die Betroffenen belehrt und entsprechend verwarnt.
  • 7 Griller wurden wegen Grillens außerhalb der vorgeschriebenen Grillfläche beanstandet.
  • Der Besitzer eines freilaufenden Hundes wurde belehrt und mündlich verwarnt.
  • 3 größere Gruppen (darunter eine Hochzeitgesellschaft) wurden wegen des Abspielens lauter Musik mittels Verstärker belehrt und der Betrieb der Musikanlagen untersagt.
  • 2 Personen wurden aufgefordert, ihre an Bäumen angebrachten Hängematten direkt wieder abzuhängen. Sie wurden belehrt und entsprechend verwarnt.
  • 2 Personen wurden beim Verrichten der kleinen Notdurft am Wegrand festgestellt und beanstandet.
  • 3 Familien wurden gebeten die an Bäumen und Büschen angebrachten Luftballons und / oder Girlanden umgehend zu entfernen. Auch diese wurden belehrt.
  • 1 aufgestelltes Wurfzelt wurde geduldet, da eines der anwesenden Kinder an Autismus leidet und daher einen geschützten Rückzugsort benötigte.
  • 105 Radfahrer wurden angehalten und bezüglich des bestehenden Radfahrverbots innerhalb des Max Eyth Sees an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen belehrt und mündlich verwarnt.
  • 8 E-Scooterfahrer wurden ebenfalls angehalten, belehrt, mündlich verwarnt und aufgefordert die Örtlichkeit, den E-Scooter schiebend, zu verlassen.
  • 11 Fahrzeugführer wurden am Versuch, ihr Fahrzeug im direkten Geltungsbereich des Fußgängerüberwegs auf Höhe Stadtbahnhaltestelle „Wagrainäcker“ zu parken, gehindert, belehrt und mündlich verwarnt. Gegen einen Fahrzeugführer wurde ein OWI?Verfahren eingeleitet.
  • 3 Fahrzeugen wurde die Zufahrt zum Max Eyth See gewährt, da sie hierzu berechtigt waren.
  • 1 Kippenwerfer wurde auf frischer Tat ertappt, belehrt, mündlich verwarnt und er erhielt einen Taschenaschenbecher.

Zudem haben die eingesetzten Kräfte insgesamt ca. 60 Bürgergespräche geführt, hierbei 29 Müllsäcke und 18 Taschenaschenbecher verteilt.

Durch das Eingreifen des SVD konnte bei einem brennenden Müllbehälter, ausgelöst durch fehlerhafte Entsorgung heißer Grillkohle, Schlimmeres verhindert werden.

Archivfoto

Aktionstag gegen Glücksspielsucht am Mittwoch

Posted by Klaus on 28th September 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Drei Plakate zum Aktionstag gegen Glücksspielsucht zeigen junge Männer neben Slogans wie „Die Bank gewinnt. Immer.“

Baden-Württemberg beteiligt sich mit einer Informationskampagne am bundesweiten „Aktionstag gegen Glücksspielsucht“ am 29. September. Unter dem Slogan „Setz dein Glück nicht aufs Spiel“ werden insbesondere junge Menschen auf sozialen Netzwerken angesprochen.

Während der Pandemie und der zeitweiligen Schließungen der Spielhallen hat die Teilnahme an Online-Glücksspielen bedenklich zugenommen. Und diese Online-Spiele haben ein wesentlich höheres Suchtpotential als das herkömmliche Spielen in Spielhallen. Darauf weisen das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg anlässlich des bundesweiten „Aktionstags gegen Glücksspielsucht“ am Mittwoch, dem 29. September 2021 hin.

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha ist besorgt: „Online-Spiele sind ständig und überall verfügbar und man kann bargeldlos bezahlen – das macht diese Form des Spielens besonders gefährlich. Wir müssen aufklären und auf die wesentliche Gefahr der Suchtentstehung hinweisen. Aktuelle Studiendaten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen, dass knapp 20 Prozent derjenigen, die Online-Casinospiele spielen, ein problematisches oder gar abhängiges Glücksspielverhalten aufweisen.“

Auf Suchtgefahr aufmerksam machen und aufklären

Baden-Württemberg beteiligt sich an dem Aktionstag mit einer Informationskampagne. Unter dem Slogan „Setz dein Glück nicht aufs Spiel“ werden insbesondere junge Menschen auf sozialen Netzwerken angesprochen. Diese Social-Media-Pakete sind so aufbereitet, dass sie von Multiplikatoren auf verschiedenen sozialen Netzwerken verbreitet werden können. Zum anderen sind die entwickelten Motive auf Postkarten gedruckt. Damit möglichst viele Menschen für das Thema Glücksspielsucht sensibilisiert werden, gibt es die Postkarten ab Donnerstag, 30. September, auch als CityCards in der Gastronomie zur kostenlosen Mitnahme. Bei rund 750 Stellen in den Städten Ludwigsburg, Stuttgart und Esslingen, Heidelberg und Mannheim, Karlsruhe und Ettlingen, Freiburg, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Tübingen und Reutlingen, Ulm sowie Friedrichshafen sind die Karten zu finden. Für Interessierte verweisen die Kartenrückseite sowie die Motive der Social-Media-Pakete auf den Internetauftritt „Spaß statt Sucht“ des Landesgesundheitsamtes. Dort finden Interessierte weiterführende Informationen und Adressen für Hilfe von Betroffenen.

Dr. Gottfried Roller, Leiter des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg, erklärt: „Die Motive der Kampagne weisen auf die spezifischen Risiken von Online-Glücksspielen hin. Für eine möglichst lebensweltnahe Gestaltung des Aktionstages bietet sich daher das Internet an, um über spezifische Risiken aufzuklären. Mit der hybriden Kampagne wollen wir die Zielgruppe lebensnah ansprechen und somit der Kampagne die größtmögliche Reichweite verschaffen.“

Neuer Glücksspielstaatsvertrag

Neu ist in diesem Jahr außerdem der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (PDF), der am 1. Juli in Kraft getreten ist. Dieser öffnet den Glücksspielmarkt, indem er zum Beispiel Online-Glücksspielangebote wie Online-Poker-Varianten oder Online-Casino-Spiele erlaubt. Dadurch soll dem illegalen Markt besser entgegengesteuert werden. Um den Spielerschutz dabei zu gewährleisten, wird künftig ein anbieter- und spielformübergreifendes Spielersperrsystem entwickelt. Zudem wird es anbieterbezogene Spielkonten und eine Datei zur Verhinderung parallelen Spiels bei einem sowie bei mehreren Anbietern geben. Weiter wird ein anbieterübergreifendes Einsatzlimit festgesetzt und hierzu eine Limitdatei geschaffen. Ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielenden soll ebenfalls eingerichtet werden. All das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Spieler- und Jugendschutz. Nichtsdestotrotz bleibt es weiterhin von großer Bedeutung über Risiken des Glücksspiels und dessen Folgen zu informieren.

Quelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gemeinsam mit Regierungspräsidium Stuttgart/Landesgesundheitsamt

Oktoberprogramm 2021 der Stgt Wangener Begegnunsstätte (BGS)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich Ihnen heute unser Oktoberprogramm zusenden zu dürfen.

Zum Lesen einfach Großklicken 😉 oder unter wangen-evangelisch.de/einrichtungen/begegnungsstaette/monatsprogramm/ herunterladen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leider hat sich ein Fehler eingeschlichen – es muss selbstverständlich Mittwoch, 27. Oktober heißen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Wangener Begegnungsstätte

Jacqueline Traub, Einrichtungsleitung
Ulmer Str. 347
70327 Stuttgart
Tel.: 0711  42 61 33
E-Mail: begegnungsstaette@wangen-evangelisch.de
www.wangen-evangelisch.de