Archive for Oktober 8th, 2021

Mehr Verkehrssicherheit durch höhere Bußgelder

Posted by Klaus on 8th Oktober 2021 in Allgemein

Pressemeldung 8.10.2021

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die vom Bundesrat beschlossene Bußgeldnovelle. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Bußgeldnovelle im Bundesrat begrüßt: „Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. “

Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist aufgrund eines juristischen Formfehlers des Bundes erforderlich. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird auch ein Schlusspunkt hinter den monatelangen Bußgeldstreit gesetzt. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.

Mit 50 Kilometern pro Stunde in der Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt

Der Minister sagte vor der Länderkammer: „Wer die Regeln verletzt, gefährdet sich und andere. Mit 50 Kilometern pro Stunde durch die Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt. All diese Regeln haben einen Sinn: Es geht um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass es alle, die sich nicht daranhalten, an ihrem Geldbeutel spüren müssen.“

Der überarbeitete Bußgeldkatalog flankiert die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrs-Ordnung und verleiht diesen den erforderlichen Nachdruck. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Die Sanktionen werden also spürbarer. Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat.

Durch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine hohe Wirkung auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten erwartet. „Bei Tempo 30 ist für Menschen, die zu Fuß gehen, ein Zusammenstoß mit einem Auto in einem von zehn Fällen tödlich, bei Tempo 50 sind es bei zehn Unfällen bereits sieben Tote“, erläuterte Herr Minister Hermann die von überhöhten Geschwindigkeiten ausgehende Gefahr gerade für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Regelungen kommen auch der Verkehrswende zu Gute

Auch die weiteren Änderungen haben vor allem den Schutz der sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick. Falls Lastkraftwagen beim Rechtsabbiegen künftig innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Falsches Parken oder Halten wird künftig deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. All diese Regelungen kommen auch der Verkehrswende zu Gute.

Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen.

Minister Hermann rief die Bußgeldbehörden auf, die neuen Sanktionsmöglichkeiten konsequent umzusetzen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Denn es sei wissenschaftlich erwiesen, dass erst das Zusammenwirken von Kontrolldruck und Sanktionshöhe die erforderliche abschreckende Wirkung gegenüber Verkehrsverstößen entfalte.

Was ändert sich im neuen Bußgeldkatalog?

Delikt Bisher Neu
Abstellen im Halte- oder Parkverbot 15 Euro 55 Euro
Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell 35 Euro

70 Euro

Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 35 Euro 55 Euro
Parken in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt 55 Euro 100 Euro
Unberechtigtes Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge 55 Euro
Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge 55 Euro
Keine Rettungsgasse bilden 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug
Missbrauch der Rettungsgasse 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug
Als Lkw die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbigen missachten 70 Euro
Unerlaubte Nutzung von Geh- und Radwegen sowie Seitenstreifen 25 Euro 100 Euro
Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelastung 20 Euro 100 Euro

Bundesrat: Rede von Minister Winfried Hermann

Foto, Staatsmin.BW

Stadt verbietet erneut nicht angemeldete Demo

Posted by Klaus on 8th Oktober 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet eine Demonstration unter dem Motto „Freiheit Marsch“, zu der für den morgigen Samstag in den Sozialen Netzwerken aufgerufen wird.

Das Verbot geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die die Stadt Stuttgart am Freitag, 8. Oktober, veröffentlichte. Bereits vergangene Woche entschied sich die Stadt zu diesem Vorgehen.

Grund für das Versammlungsverbot ist, dass sogenannte „Querdenker“ zahlreich und bewusst gegen die Masken- und Abstandspflicht aus der Coronaverordnung verstoßen.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier sagte: „Wir begrüßen, dass die aktuelle Coronaverordnung die Versammlungsfreiheit nicht einschränkt. Es gelten aber weiterhin Grundregeln beim Zusammentreffen im öffentlichen Raum. Hierzu zählen eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die potenziellen Teilnehmer haben bereits mehrfach und öffentlich geäußert, dass sie sich gerade an diese Regelungen nicht halten wollen.“ Wegen der zu erwartenden massiven Verstöße hat die Versammlungsbehörde ein Verbot erlassen, um die Gesundheit aller zu schützen.

Archivfoto

Erster Bauabschnitt an Hauptradroute 2 in Wangen beginnt

Presse LHS

Die Bauarbeiten für den Ausbau der Hauptradroute 2 in der Ulmer und Hedelfinger Straße beginnen voraussichtlich am Donnerstag, 14. Oktober. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich zwischen dem Wangener Marktplatz und den Otto Konz Brücken.

An der Kreuzung Hedelfinger Straße/Otto Konz Brücken und an der Kreuzung Otto Konz Brücken/Kesselstraße wird jeweils ein neuer Kreisverkehr errichtet. In der Hedelfinger Straße wird beidseits der Stadtbahnlinie der Straßenraum umgestaltet. Neben neuen Geh- und Radwegen werden die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger erweitert und optimiert. Im gesamten Bereich wird der Straßenbelag erneuert.

Die Bauphase wird am Donnerstag, 14. Oktober, eingerichtet und dauert bis Ende März 2022. In diesem Zeitraum ist die Zufahrt zur Hedelfinger Straße nach Hedelfingen und Wangen über die Ausfahrt Otto Konz Brücken nicht möglich. Die Umleitungen erfolgen über die Anschlussstellen Stuttgart Ost und Hedelfingen und sind ausgeschildert. Aus der Hedelfinger Straße kann auf die B10 nur direkt über die Anschlussstellen Hedelfingen und in der Gegenrichtung über Stuttgart Ost gefahren werden. Die Anfahrt zur B14 erfolgt über die Inselstraße und Benzstraße. Die Zu- und Ausfahrt des Autohofes von und zur B10 bleibt immer möglich. Das Gewerbegebiet Kesselstraße ist von der B10 aus über die Ausfahrt Otto Konz Brücken zu erreichen. Die Ausfahrt erfolgt wieder über die Anschlussstellen Hedelfinger Straße und Stuttgart?Ost oder B14 Benzstraße.
Sobald die Baustelle der Netze BW Am Westkai voraussichtlich Mitte November abgeschlossen ist, wird die Behelfsauffahrt Am Westkai auf die B10 wieder aktiviert. Kurzzeitige Behinderungen durch den Baustellenbetrieb können nicht ausgeschlossen werden.

Für Beeinträchtigungen während der Bauzeit bittet das Tiefbauamt Betroffene um Verständnis.

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Ausschuss „Verkehr und Mobilität‘ des Bezirksbeirats Stuttgart Ost

Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Ausschusses

„Verkehr und Mobilität“ des Bezirksbeirats Stuttgart Ost am Dienstag, 12. Oktober, um 18.30 Uhr in den Räumlichkeiten des WohnCafè Ostheim, Rotenbergstraße 110:

Hinweis: Sollten Sie an der Sitzung des Ausschusses teilnehmen wollen, wird um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an poststelle.bezirk.ost@stuttgart.de unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten bis 10. Oktober gebeten.

1.Durchgangsverkehr in Stuttgart-Ost , Schwerlastverkehr in der Gablenberger Hauptstraße und Albert Schäffle Straße;

2. Verschiedenes.

Allgemeine Hinweise für Besucherinnen und Besucher:

1. Die Sitzordnung ist grundsätzlich so gestaltet, dass zwischen den Besucherinnen und Besuchern je nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort ein gewisser Abstand eingehalten wird.

2. Für Bürgerinnen und Bürger stehen Plätze in begrenztem Umfang zur Verfügung.

3. Im Rathaus, den Bezirksrathäusern und Bürgerhäusern sowie anderen Sitzungsorten gilt für Besucherinnen und Besucher die Maskenpflicht nach der CoronaVO ständig. Das heißt, ab Betreten bis Verlassen des Gebäudes und während der gesamten Sitzungsdauer ist eine medizinische Maske (,OP-Maskel) zu tragen.

4. Die bekannten Corona-Schutzregelungen (Abstandsempfehlung, Maskenpflicht, Hygieneregelungen) sind einzuhalten.

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Gaisburg – 55-Jähriger bei Arbeitsunfall tödlich verletzt

Posted by Klaus on 8th Oktober 2021 in In und um Gablenberg herum

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt 8.10.2021

Bei einem Arbeitsunfall auf einem Betriebsgelände an der Talstraße ist ein 55 Jahre alter Mann am Freitagmorgen (08.10.2021) tödlich verletzt worden. Offenbar soll es gegen 07.00 Uhr in einer Halle im Rahmen von Prüfarbeiten zu einer Verpuffung gekommen sein, in deren Folge der 55-jährige Mitarbeiter tödlich verletzt wurde. Reanimationsversuche des Rettungsdienstes und der Feuerwehr verliefen erfolglos. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen, insbesondere zu den Umständen des Unfalls, aufgenommen.

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Stadtgebiet – Gaststätten kontrolliert – Betrieb geschlossen

Posted by Klaus on 8th Oktober 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 8.10.2021

Polizeibeamte haben am Mittwoch (06.10.2021) im Stadtgebiet gemeinsam mit der Gaststättenbehörde, dem Zoll und der Lebensmittelüberwachung Gaststättenkontrollen durchgeführt. Bei der Kontrolle von 27 Betrieben stellten die Beamten zwischen 16.00 Uhr und 23.00 Uhr über 60 Verstöße fest. Darunter waren neben 26 gaststättenrechtlichen Verstößen unter anderem auch 16 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz. Ein Großteil der Beanstandungen im Gaststättenrecht bezog sich hierbei auf abgelaufene Feuerlöscher, nicht feuerfeste Mülleimer aber auch das Nichtfreihalten von Fluchtwegen. Beim Jugendschutz waren hauptsächlich inaktuelle Jugendschutzaushänge zu beanstanden. Vertreter der Gaststättenbehörde schlossen eine Gaststätte, da kein vorschriftsmäßiger Notausgang vorhanden war. In einem anderen Fall verzichtete der Betreiber freiwillig, aufgrund der festgestellten Mängel, auf den weiteren Betrieb.

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Der schwäbische Laokoon – verzweifelt ringend mit dem ICE

Kulturveranstaltung Uhlbacher Rathaus am 12.10.2021

Multivisions-Schau von Heinz Höckh

Die Auseinandersetzungen um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ vor 10 Jahren spaltete die Stadtbevölkerung tief und genauso war es wieder, als im Herbst 2020 das Lenk- Denkmal, der „Schwäbische Laokoon“ vor dem Stadtpalais aufgestellt wurde. Im Zentrum des 160 Figuren umfassenden „Lenk-Mals“ steht die acht Meter hohe Figur des Laokoons, ein trojanischer Priester, der vor dem Pferd warnte, das die Griechen nach ihrer Belagerung bei ihrem vorgetäuschten Abzug als Geschenk zurückließen. Zur Strafe schickte die Göttin Athene Schlangen, die ihn und seine Söhne töteten. Der schwäbische Laokoon, dem Ministerpräsident Kretschmann nachempfunden, wird von einem schlangenähnlich dargestellten ICE angegriffen.
Das Skulpturenwerk berichtet vom Schwarzen Donnerstag, genau so wie von der Tunneltaufe oder dem abgesoffenen Tiefbahnhof, der dann als Schwimmbad genutzt wird.
Viele der Lenkfiguren stellen prominente Köpfe von Stuttgart-S21 dar, Gegner wie Befürworter. Weil die Stadt den Platz vorm Stuttgarter Stadtpalais nicht als Dauerstandort wollte, steht das umstrittene Kunstwerk nun wieder auf Lenks Grundstück am Bodensee.
Heinz Höckh, bekennender Lenk-Anhänger, hat sich intensiv mit dem Figurenensemble auseinandergesetzt und weiß viel über die dargestellten Protagonisten zu berichten.

Eintritt: 8 € / Mitglieder 6 €
Anmeldung und Platzreservierung unter info@kulturforum-uhlbach.de oder 0711-9325805 (AB). Im Saal gilt die 3G-Regel, außerhalb sind Schutzmasken erforderlich

Mit freundliche Grüße
Wolf Wölfel
1. Vorsitzender Kulturforum Uhlbacher Rathaus

www.kulturforum-uhlbach.de
Tel 0711-9325805 od. 015775727146

Foto, Veranstalter