Land ruft Warnstufe aus
Pressemeldung LHS 3.11.2021
In Baden-Württemberg gilt ab sofort die sogenannte Warnstufe. Die Warnstufe wird vom Landesgesundheitsamt ausgerufen, wenn die landesweite Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -patienten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die kritische Marke von 250 erreicht oder überschreitet.
Mit der Warnstufe treten Einschränkungen insbesondere für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene in Kraft.
Für die Erfüllung der 3G-Anforderungen (Eintritt/Teilnahme nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter) benötigen Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene nun einen PCR?Test – ein Schnelltest reicht nicht mehr aus. Nicht Immunisierte dürfen sich außerdem nur noch mit weiteren fünf nicht immunisierten Personen und dem eigenen Haushalt treffen. Wo in der Basisstufe etwa für Veranstaltungen, Gastronomie oder Sport im Freien keine besonderen Anforderungen bestehen, verlangt die Warnstufe nun 3G. Diskotheken dürfen in der Warnstufe nur noch mit 2G betreten werden, stehen also nur noch Geimpften und Genesenen offen.
Lage auf den Intensivstationen ausschlaggebend
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie orientieren sich seit September 2021 nicht mehr an der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen innerhalb dieses Zeitraums bei 100.000 Einwohnern, sondern an der Lage auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser. Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht täglich einen Lagebericht , in diesem ist neben der Zahl der belegten Intensivbetten auch die aktuell gültige Stufe aufgeführt. Sollte die kritische Marke von 390 belegten Intensivbetten erreicht werden, würde die sogenannte Alarmstufe die Warnstufe ablösen.
Die Regelungen der Warn- oder Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die Zahl der belegten Intensivbetten im Land an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert der jeweiligen Stufe unterschreitet.
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