Neuer Bußgeldkatalog tritt zum 9. November in Kraft
Presse LHS
Regelverstöße im Straßenverkehr ziehen nun höhere Bußgelder nach sich. Das geht aus dem neuen Bußgeldkatalog hervor, der am Dienstag, 9. November, in Kraft tritt. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und dem Bundesverkehrsministerium einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, sagte dazu: „Mit Blick auf die höheren Bußgelder und im Interesse der Verkehrssicherheit appelliert die Stadt Stuttgart, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Regeln im Straßenverkehr zum Wohl aller Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Dies schont den Geldbeutel, vermeidet Gefahrensituationen und trägt zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei.“
Foto, Thomas Wagner/LHS
Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße wurden bereits im Verwarnungsgeldbereich bis 20 km/h zu schnell verdoppelt. Sie reichen bei einem entsprechenden Verstoß bis zu 70 Euro. Auch bei Parkverstößen gibt es künftig höhere Bußgelder. Das regelwidrige Parken auf Behindertenparkplätzen und das Halten oder Parken in zweiter Reihe kostet zum Beispiel mindestens 55 Euro. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf Flächen für E-Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Mehr Sicherheit für Fuß- und Radverkehr
Der Bußgeldkatalog stellt die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs unter besonderen Schutz. Auch wenn beim Parken auf Geh- und Radwegen „nur kurz“ ein Anliegen erledigt wird, können Gefahren entstehen – gerade für die Schwächsten wie Kinder und ältere oder mobilitätseingeschränkten Personen. Bei Falschparken mit Behinderung ist daher ein Bußgeld bis zu 100 Euro möglich. Situationsabhängig wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten wird nun bei der Behinderung von Rettungsfahrzeugen ebenfalls mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Bei Kontrollen sollten Verkehrsteilnehmende wissen, dass die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart in ihrem Aufgabenbereich vergleichbare Rechte wie Polizeibeamte haben. Dazu gehört auch die Erhebung der Personalien vor Ort. Eine Verweigerung der Angaben zur Person ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld hierfür beträgt 60 Euro, dazu kommen noch Gebühren und Auslagen.