Archive for Dezember 3rd, 2021

Gemeinsam gegen die vierte Welle – Tritt zum 4. Dezember 2021 in Kraft

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 3.12.2021

Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür weiten wir die 2G- und 2GPlus-Regelungen in vielen Bereichen aus. 

Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ab dem 4. Dezember 2021. Die neue Verordnung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember 2021 in Kraft.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag, 2. Dezember 2021, zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
  • Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF).
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

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Archivfoto Staatsmin. BW

Gaisburg – Geparkte Fahrzeuge beschädigt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 3.12.2021

Unbekannte haben in der Nacht zum Freitag (03.12.2021) im Bereich der Nonnenwaldstraße mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Ein 31 Jahre alter Zeuge entdeckte gegen 07.45 Uhr mehrere Fahrzeuge in der Nonnenwaldstraße, an denen jeweils ein Außenspiegel, mutmaßlich durch Umbiegen, beschädigt waren und rief die Polizei. Die alarmierten Beamten stellten anschließend sowohl in der Nonnenwaldstraße, als auch in der Hornbergstraße und der Pflasteräckerstraße insgesamt 30 Fahrzeuge fest, die zwischen 18.00 Uhr und 07.45 Uhr auf die gleiche Weise beschädigt wurden. Der Schaden kann bislang nicht beziffert werden.

Zeugen und mögliche weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Sozialpädagogische Fachkraft in der Wangener Begegnungsstätte

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2021 in Stuttgart Wangen, Vereine und Gruppen

Info

Wir suchen eine sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für generationenübergreifende Angebote in der Wangener Begegnungsstätte

Stuttgart-Wangen. Hier treffen sich Menschen der verschiedenen Altersstufen, hauptsächlich aber Senior* innen. Das Haus möchte sich zukünftig noch mehr für neue Zielgruppen und Menschen aller Konfessionen, Generationen und Kulturen öffnen.
Haben Sie Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, Alleinstehende mittleren Alters und Seniorinnen und Senioren? Unterstützen und fördern Sie den Dialog zwischen den Generationen, haben Ideen, sind kreativ, aufgeschlossen und flexibel? Suchen Sie nach der Elternzeit die Möglichkeit des Wiedereinstiegs mit geringem Stundenumfang oder arbeiten bereits in Teilzeit und möchten eine weitere Herausforderung?

Aufgabenbeschreibung:

  • Sie entwickeln und koordinieren generationenübergreifende Angebote in enger Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk
  • Sie begleiten Ehrenamtliche bei der Durchführung, führen aber auch selbst  immer wieder generationenübergreifende Angebote durch
  • Sie begleiten das Angebot mit Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und sprechen neue Zielgruppen an
  • Sie führen Statistik über die generationenübergreifenden Angebote
  • Sie übernehmen administrative und organisatorische Arbeiten

Voraussetzungen:

  • Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrung im Umgang mit Gruppen
  • Fähigkeit zur Erarbeitung und Umsetzung kreativer Angebote
  • Mitgliedschaft in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Kirche

Wir bieten:

  • Beschäftigungsumfang von 10% (4 Wochenstd.), zunächst befristet bis 31.12.2022
  • eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein Team von engagierten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
  • die Möglichkeit eigene Kompetenzen und Wissen kontinuierlich zu erweitern
  • Anstellung und Vergütung richten sich nach der KAO

Wenn diese Stelle Ihr Interesse weckt, bewerben Sie sich gerne bei uns.

Wir freuen uns auf Sie!
Jacqueline Traub

Wangener Begegnungsstätte
Wangener Begegnungsstätte, Ulmer Straße 347, 70327 Stuttgart
0711/426133, begegnungsstaette@wangen-evangelisch.de

Rückbau von Rohren des Grundwasser- managements am Neckartor

Posted by Klaus on 3rd Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart-Ulm werden einige der sogenannten Rohrbrücken für das Grundwassermanagement im Stuttgarter Stadtzentrum planmäßig abgebaut, da sie nicht mehr benötigt werden.

Um die Beeinträchtigungen für den Verkehr möglichst gering zu halten, finden die Arbeiten im Bereich Neckartor in der Nacht von Montag, 6. Dezember, ab 23 Uhr, auf Dienstag, 7. Dezember, bis 4 Uhr statt.

Für die Arbeiten ist ein Autokran erforderlich. Die B14 aus Richtung Bad Cannstatt in Richtung Gebhard Müller Platz muss dafür in der Zeit von 1.20 bis 4 Uhr gesperrt werden. Der Verkehr wird über die Wolframstraße, Heilbronner Straße und Schillerstraße umgeleitet.

Archivfotos