Archive for Dezember 10th, 2021

Verkehrsbehinderungen am Samstag durch Demonstration – Staugefahr!!!!

Posted by Klaus on 10th Dezember 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Der Bereich Karlsplatz, Dorotheenstraße und Münzstraße in Stuttgart?Mitte ist am Samstag, 11. Dezember, aufgrund einer Demonstration zwischenzeitlich für den Verkehr gesperrt.

Das hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Freitag, 10. Dezember, bekanntgegeben. Die Parkplätze entlang der Markthalle in der Dorotheenstraße sind dadurch am Samstag tagsüber nicht nutzbar. Die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage Schillerplatz ist voraussichtlich zwischen 12 Uhr und 20 Uhr nicht möglich. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dem Parkleitsystem zu anderen zentral gelegenen Parkmöglichkeiten in der Stuttgarter Innenstadt zu folgen.

Zusatz (Klaus): Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen

Archivfoto, Sabine

Geschwindigkeitsüberwachung im Schwanen- platztunnel startet

Posted by Klaus on 10th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Mit der Sanierung des Schwanenplatztunnels hat die Stadt die Installation neuer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vorbereitet. Nach nun erfolgter Abnahme durch das Eichamt ist die Nutzung der Anlagen ab der Kalenderwoche 50 vorgesehen.

Der Schwanenplatztunnel war bisher insbesondere bei Autofahrern, die es schnell und laut mögen, beliebt. Der Tunnel wurde aus diesen Gründen in den vergangenen Jahren regelmäßig durch die Polizei kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden allein in den letzten zwei Jahren 23 deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fahr- verbotsbereich (ab 41 km/h zu schnell) festgestellt. Ein Autofahrer war bei erlaubten 50 km/h mit knapp 170 Stundenkilometern unterwegs.

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Auch die vorkommenden Unfälle spiegeln das Verhalten einzelner Autofahrer wider. In den vergangenen zwei Jahren wurden zehn Unfälle mit dem Grund „Unangepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ registriert.

Die Daten zeigen, dass für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses im Schwanenplatztunnel eine kontinuierliche Kontrolle durch stationäre Anlagen zwingend erforderlich ist. Die Installation der Anlagen hat der Gemeinderat vor 8 Jahren im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen. Nachdem parallel die Sanierung des Schwanenplatztunnels auf den Weg gebracht wurde, wurde die Einrichtung der Anlagen in den Ablauf der Baumaßnahmen eingepasst.

Archivfoto

Städtischer Winterdienst auf Gehwegen

Posted by Klaus on 10th Dezember 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Seit November ist der städtische Winterdienst des AWS in Stuttgart im Einsatz, um Verkehrswege von Schnee und Eis zu befreien. In öffentlichen Grün- anlagen der Stadt werden die Hauptdurchgangswege ebenfalls geräumt und bestreut.

Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen auch für den Winter 2021/2022 beibehalten werden. Dies bedeutet, dass

  1. von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden (die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
  2. außerhalb der geschlossenen Ortslage die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden (die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
  3. innerhalb der Stadt Stuttgart die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbstständig oder getrennt angelegten Radwegen wird der Winterdienst auf ausgewählten Abschnitten ausgeführt, eine Beschilderung wird nicht angebracht;
  4. innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel unbewachte öffentliche Parkplätze nicht geräumt und bestreut werden, außer belebte Parkplätze, die die Fußgänger nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu gelangen. Hier werden Gehstreifen für den Fußgängerverkehr winterdienstlich betreut.

Die Übersicht, aufgeführt im Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember, liegt außerdem zur Einsicht an der Infothek im Rathaus (Haupteingang), bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren sowie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen für die Straßenreinigung mit Winterdienst zuständigen Betriebsstellen (Stuttgart Mitte, Heinrich Baumann Straße 4; Stuttgart Feuerbach, Leobener Straße 84; Stuttgart Vaihingen, Heßbrühlstraße 9) aus.

Weitere Informationen

Neues Briefporto ab 1. Januar 2022 bestätigt

Posted by Klaus on 10th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Nach fast drei Jahren Preisstabilität darf die Deutsche Post die Briefpreise moderat erhöhen.

  • Bundesnetzagentur genehmigt Antrag der Deutschen Post auf Portoerhöhung
  • Briefpreise steigen moderat um 5 Cent, Postkarte um 10 Cent
  • Neue Briefmarken bereits in Postfilialen erhältlich

Bonn – Nach fast drei Jahren Preisstabilität darf die Deutsche Post die Briefpreise moderat erhöhen. Die Bundesnetzagentur hat heute die ab dem 1. Januar 2022 geltenden Preise für Briefe und Brief-Zusatzleistungen genehmigt. Da das Genehmigungsverfahren wegen Beteiligungsrechten Dritter nicht bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden kann, hat die Behörde zunächst eine vorläufige Genehmigung erteilt. Insgesamt darf die Deutsche Post den Durchschnittspreis aller dem sog. „Price-Cap-Verfahren“ unterliegenden Produkte im Durchschnitt um 4,6 Prozent erhöhen.

Konkret bedeutet das, dass die Produkte Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief zum 1. Januar 2022 jeweils fünf Cent teurer werden (Übersicht siehe Anlage). So wird beispielsweise das Porto für den Standardbrief als das am häufigsten von Privatkunden genutzte Produkt von 80 auf 85 Cent steigen. Für die Postkarte wird das Porto um zehn Cent von 60 auf 70 Cent angehoben. Außerdem werden die Preise für das Einschreiben und Einschreiben Einwurf um 15 Cent erhöht auf 2,65 Euro bzw. 2,35 Euro. (Foto, DP DHL)

Daneben erhöht die Deutsche Post auch einige Preise für Produkte, die nicht der vorherigen Genehmigung durch die Bundesnetzagentur bedürfen. So werden auch die Preise für die Bücher- und Warensendung moderat um fünf Cent angepasst auf dann 1,95 Euro für die „Bücher- und Warensendung 500“ und 2,25 Euro für die „Bücher- und Warensendung 1000“. Darüber hinaus wird beim Nachsendeservice der Online-Preis für das 12-Monate-Produkt von 26,90 Euro für Privatkunden auf 30,90 Euro steigen. Der Online-Preis für die 6-Monate-Variante bleibt hingegen stabil bei 23,90 Euro (Privatkunden). Neu ist, dass Kunden den 6-Monate-Service künftig auch in der Filiale beauftragen können, dann allerdings zu etwas höheren Preisen als online (26,90 Euro).

Grund für die Preisanpassungen sind Kostensteigerungen durch höhere Lohn- und Transportkosten sowie die in den vergangenen Monaten stark gestiegene Inflationsrate. Auch Pandemie-bedingte Zusatzaufwendungen in den Betriebsstätten und in der Zustellung, die eine sichere Postversorgung für alle Kunden in Deutschland ermöglichen, haben die Deutsche Post mit erheblichen Kosten belastet.

Auch nach der Preiserhöhung wird das deutsche Porto zu den günstigen in Europa zählen. Nach einem aktuellen Briefpreisvergleich der Deutschen Post unter den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien beträgt der europäische Durchschnittspreis für den Standardbrief 1,17 Euro. Mit einem Porto von 85 Cent wird der Standardbrief in Deutschland damit auch weiterhin preislich im unteren Mittelfeld Europas rangieren und beispielsweise günstiger sein als in Polen oder Tschechien. Wie in anderen europäischen Ländern sinken die Briefmengen insbesondere von Privatkunden auch in Deutschland stetig: Laut Statistischem Bundesamt geben private Haushalte nur noch 2,35 Euro pro Monat für Briefdienstleistungen aus.

Briefmarken mit den neuen Portowerten und Ergänzungsmarken sind seit dem 2. Dezember 2021 in den Postfilialen oder online unter www.deutschepost.de erhältlich. Kunden können das Porto für ihre Briefe und Postkarten natürlich weiterhin auch ganz bequem digital über die Post & DHL App kaufen oder die Sendungen mit der mobilen Briefmarke über die App frankieren. Vorhandene Briefmarken wie auch noch vorhandene Ergänzungsmarken aus den Vorjahren können für die Frankierung von Sendungen mit der Deutschen Post weiter verwendet werden. Ein Umtausch ist nicht nötig.