Archive for Dezember 15th, 2021

Die Abrissarbeiten an der Wagenhalle der SSB im Betriebshof Gaisburg haben begonnen

Nach dem Brand am Donnerstagabend (30.09.2021) war die Halle so schwer beschädigt, dass Sie nun abgerissen und neu gebaut werden muss.

Fotos Vartan

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Handlungskonzept für Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ein gemeinsames Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg soll die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bilden.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung hat dieser ein Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dieses Konzept am Dienstag, 14. Dezember 2021, dem Kabinett erläutert. Das Konzept setzt einen Auftrag aus dem Beschluss des Ministerrates zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 um. Es soll die Grundlage bilden für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen und ein reibungsloses Ineinandergreifen der verschiedenen Stellen und Akteure im Ereignisfall gewährleisten.

Ministerin Marion Gentges sagte: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Im Konzept wird ein Ansatz verfolgt, der es erlaubt, die wertvollen Ressourcen aus dem professionellen und dem ehrenamtlichen Sektor gleichermaßen zur Betreuung der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen zu nutzen. Damit wird umgesetzt, was auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen ist:  Das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land, das so viele Freiwillige mit Herzblut und persönlichem Einsatz erbringen, einzubeziehen. Zudem werden keine konkurrierenden Parallelstrukturen geschaffen.“

Konzept wird stetig weiterentwickelt

Zur Erarbeitung des Konzepts haben die seit 1. September 2020 eingerichtete Geschäftsstelle des Opferbeauftragten und der Opferbeauftragte selbst eine Vielzahl von Gesprächen geführt: Mit zahlreichen Expertinnen und Experten verschiedener Ministerien, mit den Opferbeauftragten des Bundes und verschiedener Länder, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Land, die sich um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern.

Dazu sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz: „In das nunmehr vorliegende Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg sind die Expertise und die Erfahrungen Vieler eingeflossen. Allen, die an seinem Zustandekommen beteiligt waren, gilt mein herzlicher Dank. Das Konzept muss nun ausgefüllt, geprobt, geprüft und stets weiterentwickelt werden. Es ist daher nicht der Schlusspunkt des Weges, sondern ein wichtiger und bedeutender Schritt, um heute – fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 – deutlich zu machen: Diejenigen, die von solchen Straftaten betroffen sind, werden wahrgenommen und sind nicht allein. Mit einem koordinierten und entschlossenen Engagement werden wir dem Hass der Täter und dem Leid der Opfer die Menschlichkeit und die Solidarität unserer Gesellschaft entgegenstellen.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Der Ministerrat hat im Juni 2020 das Amt eines ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung geschaffen und zugleich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sollen eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben seitdem auch eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind zudem Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen. Opferbeauftragter und dessen Geschäftsstelle sind beim Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelt, die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten mit zwei Juristen und zwei Justizfachangestellten personell besetzt.

Seit 21. Juli 2021 ist der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz Opferbeauftragter der baden-württembergischen Landesregierung.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Foto, Staatsmin.BW

Corona: Neue Verordnung zur Absonderung

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stadt rät zur frühzeitigen telefonischen Krankmeldung bei Erkältungssymptomen

Das Land Baden-Württemberg hat grundlegende Änderungen für die Absonderung von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und deren Haushaltsangehörigen veröffentlicht. Demnach beginnt die Absonderung grundsätzlich mit dem Datum des ersten positiven Tests.

Bislang war das Auftreten erster Symptome Berechnungsgrundlage der Absonderungszeit. Das Land hat die Dauer der Quarantäne für Infizierte auf zehn Tage verkürzt. Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen gilt seit dem 15. Dezember dagegen eine grundsätzliche Absonderungsdauer von 14 Tagen seit dem Positivbefund bei der infizierten Person.

Für nicht-immunisierte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen gilt seit dem 15. Dezember dagegen eine grundsätzliche Absonderungsdauer von 14 Tagen seit dem Positivbefund bei der infizierten Person. Eine Freitestung ist frühestens an Tag 7 möglich. Immunisierte Haushaltsangehörige sind nicht absonderungspflichtig, es sei denn eine besorgniserregende Virusvariante, wie vor allem „Omikron“ wird angenommen oder nachgewiesen. Außerdem ist eine vorzeitige Freitestung von infizierten Personen oder deren Haushaltsangehörigen nicht möglich, wenn eine besorgniserregende Virusvariante, wie vor allem „Omikron“, angenommen wird oder festgestellt wurde

Das Stuttgarter Gesundheitsamt rät allen, die Erkältungssymptome wahrnehmen, sich umgehend freiwillig abzusondern und von der verlängerten Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung Gebrauch zu machen. Wichtig sei außerdem, sich mittels Antigenschnelltest untersuchen zu lassen, und ein positives Ergebnis möglichst per PCR-Verfahren zu untermauern.

Archivfoto

Stöckach – Diebstahl aus Fahrzeug – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 15.12.2021

Unbekannte haben in der Nacht zum Mittwoch (15.12.2021) auf bislang ungeklärte Weise das Entertainmentsystem aus einem in der Nikolausstraße geparkten Auto gestohlen. Der Fahrzeugbesitzer stellte seinen orangenen VW Tiguan gegen 18.50 Uhr in der Nikolausstraße ab. Als er am nächsten Morgen gegen 05.00 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, bemerkte er, dass Unbekannte sein Autoradio und sein Navigationsgerät im Wert von zirka 2.000 Euro gestohlen hatten.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Archivfoto

Gaisburg – Messing im Wert von rund tausend Euro gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 15.12.2021

Unbekannte haben am Sonntag (12.12.2021) oder Montag (13.12.2021) von einem Gelände an der Von-Pistorius-Straße Messingteile gestohlen. Sie überstiegen offenbar zwischen Sonntag, 15.00 Uhr und Montag, 07.30 Uhr das Zugangstor des Firmengeländes und erbeuteten mehrere Kisten, in denen sich Messingteile befunden haben. Ersten Schätzungen zufolge soll das Diebesgut einen Wert von rund tausend Euro haben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

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Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Mit Blick auf die Omikron-Variante führt das Land eine Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 ein. Die zusätzlichen Tests sollen für einen höheren Schutz der Kinder sorgen.

Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit dem 12. April beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung am 14. Dezember im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht beziehungsweise Testnachweispflicht soll ab dem 10. Januar gelten.

„Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha, ergänzt: „Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gibt es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es ist deswegen der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.“

Tests können vor Ort in der Kita oder zu Hause vorgenommen werden

Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.

„Wir werden nun die weiteren Details ausarbeiten und den Einrichtungen, den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern weitere Informationen zukommen lassen“, sagt die Kultusministerin. Der Sozialminister fügt hinzu: „Auch jetzt schon kann man für mehr Sicherheit in den Einrichtungen sorgen: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie Ihre Kinder über zwölf Jahren impfen – und testen Sie sich regelmäßig per Schnelltest.“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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