Archive for Dezember, 2021

Handlungskonzept für Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ein gemeinsames Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg soll die Grundlage für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bilden.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung hat dieser ein Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dieses Konzept am Dienstag, 14. Dezember 2021, dem Kabinett erläutert. Das Konzept setzt einen Auftrag aus dem Beschluss des Ministerrates zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 um. Es soll die Grundlage bilden für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen und ein reibungsloses Ineinandergreifen der verschiedenen Stellen und Akteure im Ereignisfall gewährleisten.

Ministerin Marion Gentges sagte: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Im Konzept wird ein Ansatz verfolgt, der es erlaubt, die wertvollen Ressourcen aus dem professionellen und dem ehrenamtlichen Sektor gleichermaßen zur Betreuung der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen zu nutzen. Damit wird umgesetzt, was auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen ist:  Das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land, das so viele Freiwillige mit Herzblut und persönlichem Einsatz erbringen, einzubeziehen. Zudem werden keine konkurrierenden Parallelstrukturen geschaffen.“

Konzept wird stetig weiterentwickelt

Zur Erarbeitung des Konzepts haben die seit 1. September 2020 eingerichtete Geschäftsstelle des Opferbeauftragten und der Opferbeauftragte selbst eine Vielzahl von Gesprächen geführt: Mit zahlreichen Expertinnen und Experten verschiedener Ministerien, mit den Opferbeauftragten des Bundes und verschiedener Länder, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Land, die sich um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern.

Dazu sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz: „In das nunmehr vorliegende Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg sind die Expertise und die Erfahrungen Vieler eingeflossen. Allen, die an seinem Zustandekommen beteiligt waren, gilt mein herzlicher Dank. Das Konzept muss nun ausgefüllt, geprobt, geprüft und stets weiterentwickelt werden. Es ist daher nicht der Schlusspunkt des Weges, sondern ein wichtiger und bedeutender Schritt, um heute – fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 – deutlich zu machen: Diejenigen, die von solchen Straftaten betroffen sind, werden wahrgenommen und sind nicht allein. Mit einem koordinierten und entschlossenen Engagement werden wir dem Hass der Täter und dem Leid der Opfer die Menschlichkeit und die Solidarität unserer Gesellschaft entgegenstellen.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Der Ministerrat hat im Juni 2020 das Amt eines ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung geschaffen und zugleich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sollen eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben seitdem auch eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind zudem Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen. Opferbeauftragter und dessen Geschäftsstelle sind beim Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelt, die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten mit zwei Juristen und zwei Justizfachangestellten personell besetzt.

Seit 21. Juli 2021 ist der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz Opferbeauftragter der baden-württembergischen Landesregierung.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Foto, Staatsmin.BW

Corona: Neue Verordnung zur Absonderung

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stadt rät zur frühzeitigen telefonischen Krankmeldung bei Erkältungssymptomen

Das Land Baden-Württemberg hat grundlegende Änderungen für die Absonderung von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und deren Haushaltsangehörigen veröffentlicht. Demnach beginnt die Absonderung grundsätzlich mit dem Datum des ersten positiven Tests.

Bislang war das Auftreten erster Symptome Berechnungsgrundlage der Absonderungszeit. Das Land hat die Dauer der Quarantäne für Infizierte auf zehn Tage verkürzt. Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen gilt seit dem 15. Dezember dagegen eine grundsätzliche Absonderungsdauer von 14 Tagen seit dem Positivbefund bei der infizierten Person.

Für nicht-immunisierte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen gilt seit dem 15. Dezember dagegen eine grundsätzliche Absonderungsdauer von 14 Tagen seit dem Positivbefund bei der infizierten Person. Eine Freitestung ist frühestens an Tag 7 möglich. Immunisierte Haushaltsangehörige sind nicht absonderungspflichtig, es sei denn eine besorgniserregende Virusvariante, wie vor allem „Omikron“ wird angenommen oder nachgewiesen. Außerdem ist eine vorzeitige Freitestung von infizierten Personen oder deren Haushaltsangehörigen nicht möglich, wenn eine besorgniserregende Virusvariante, wie vor allem „Omikron“, angenommen wird oder festgestellt wurde

Das Stuttgarter Gesundheitsamt rät allen, die Erkältungssymptome wahrnehmen, sich umgehend freiwillig abzusondern und von der verlängerten Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung Gebrauch zu machen. Wichtig sei außerdem, sich mittels Antigenschnelltest untersuchen zu lassen, und ein positives Ergebnis möglichst per PCR-Verfahren zu untermauern.

Archivfoto

Stöckach – Diebstahl aus Fahrzeug – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 15.12.2021

Unbekannte haben in der Nacht zum Mittwoch (15.12.2021) auf bislang ungeklärte Weise das Entertainmentsystem aus einem in der Nikolausstraße geparkten Auto gestohlen. Der Fahrzeugbesitzer stellte seinen orangenen VW Tiguan gegen 18.50 Uhr in der Nikolausstraße ab. Als er am nächsten Morgen gegen 05.00 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, bemerkte er, dass Unbekannte sein Autoradio und sein Navigationsgerät im Wert von zirka 2.000 Euro gestohlen hatten.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Archivfoto

Gaisburg – Messing im Wert von rund tausend Euro gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 15.12.2021

Unbekannte haben am Sonntag (12.12.2021) oder Montag (13.12.2021) von einem Gelände an der Von-Pistorius-Straße Messingteile gestohlen. Sie überstiegen offenbar zwischen Sonntag, 15.00 Uhr und Montag, 07.30 Uhr das Zugangstor des Firmengeländes und erbeuteten mehrere Kisten, in denen sich Messingteile befunden haben. Ersten Schätzungen zufolge soll das Diebesgut einen Wert von rund tausend Euro haben.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 bei den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße zu melden.

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Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar

Posted by Klaus on 15th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Mit Blick auf die Omikron-Variante führt das Land eine Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 ein. Die zusätzlichen Tests sollen für einen höheren Schutz der Kinder sorgen.

Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit dem 12. April beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung am 14. Dezember im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht beziehungsweise Testnachweispflicht soll ab dem 10. Januar gelten.

„Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha, ergänzt: „Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gibt es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es ist deswegen der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.“

Tests können vor Ort in der Kita oder zu Hause vorgenommen werden

Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.

„Wir werden nun die weiteren Details ausarbeiten und den Einrichtungen, den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern weitere Informationen zukommen lassen“, sagt die Kultusministerin. Der Sozialminister fügt hinzu: „Auch jetzt schon kann man für mehr Sicherheit in den Einrichtungen sorgen: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie Ihre Kinder über zwölf Jahren impfen – und testen Sie sich regelmäßig per Schnelltest.“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto

 

Strengere Besuchsregeln für nicht Immunisierte in Alten- und Pflegeheimen zum 20.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 20. Dezember 2021 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen einen negativen PCR-Test vorlegen.

Ab dem kommenden Montag, 20. Dezember 2021, gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

„In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 14. Dezember 2021, in Stuttgart. „Daher erhöhen wir noch einmal unsere Schutzmaßnahmen, auch wenn sich Infektionen leider nie ganz ausschließen lassen, wenn Menschen sich begegnen.“

Die strengeren Besuchsregelungen gelten nur in der sogenannten Alarmstufe II. Diese wird vom Landesgesundheitsamt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei der schon bisher geltenden Testpflicht mit Antigen-Schnelltests. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht sind auch vorgesehen in besonderen Härtefällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.

Die Besuchsregeln in Pflegeheimen im Überblick

  • Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten oder Testnachweise von Arbeitgebern, die im Zuge betrieblicher Testungen ausgestellt werden.
  • Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe II ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. PCR-Tests werden nicht von den Pflegeheimen angeboten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen.
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Mindestabstand.
  • Grundsätzlich ist die Besucheranzahl nicht begrenzt. In der Warnstufe sind jedoch nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf nicht-geimpften / nicht genesenen Personen zulässig. In den Alarmstufen I und II sind Besuche nur durch eine nicht immunisierte Person zulässig.

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Und schon wieder was Neues – Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 15.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Änderungen zum 15. Dezember 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Corona-Verordnung Absonderung

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Anmeldestart für neue „schwimmfit“-Kurse nach den Weihnachtsferien

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Insgesamt 17 neue „schwimmfit“-Kurse für Kinder und Jugendliche starten am 15. Januar in den städtischen Lehrschwimmbecken. Die Kurse sind über das Stuttgarter Stadtgebiet verteilt und finden samstags statt. Außerdem zeigt ein neues Video, welche Übungen Eltern mit ihren Kindern zur Wassergewöhnung durchführen können.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich und erfolgt direkt bei den jeweiligen Kursanbietern, die auf  www.schwimmfit-stuttgart.de aufgelistet sind.

Die Kurse bieten für jeden Fähigkeitsstand und jede Altersstufe ein passendes Angebot. Lernziele sind zum Beispiel die Fähigkeit zur Selbstrettung, die mit dem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ verbunden ist, oder die Aneignung neuer Schwimmtechniken. Die neuen Kurse laufen bis 13. April.

Die Initiative „schwimmfit“ ist ein gemeinsames Programm des Amts für Sport und Bewegung, des Schulverwaltungsamts und der Bäderbetriebe in Kooperation mit Sportvereinen und privaten Schwimmschulen. Neben dem Kursangebot unterstützt „schwimmfit“ mit „Rent?a?Schwimmtrainer“ den Schwimmunterricht an Schulen. Die „schwimmfit“?Internetseite bietet Stuttgarter Schwimmschulen und Vereinen eine Plattform, freie Kurse zu kommunizieren. Gleichzeitig erleichtert sie den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach Schwimmkursen für ihre Kinder.

Film über die Wassergewöhnung von Kindern

Archivfoto

Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung

Posted by Klaus on 13th Dezember 2021 in Allgemein, Stuttgart

Pressemeldung

Die bundesweiten Demonstrationen und Ausschreitungen mit Bezug zur Corona-Pandemie vergangenes Wochenende forderten den Einsatz der Polizei Baden-Württemberg. Insgesamt ist eine Zunahme der Teilnehmerzahlen bei sogenannten Querdenker-Versammlungen und ein intensiveres Versammlungsgeschehen zu verzeichnen.

„Am vergangenen Wochenende fanden bundesweit vielerorts Demonstrationen mit Bezug zur Corona-Pandemie statt. Teilweise kam es dabei zu massiven Gewaltanwendungen der Demonstrierenden gegen- über den Einsatzkräften der Polizei, leider auch in Baden-Württemberg. Klipp und klar stelle ich fest: Wer die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit miss- braucht, hierbei gar noch Gewalt gegen diejenigen anwendet, die sprichwörtlich ihren Kopf für den Schutz dieser Rechte hinhalten, verlässt den gemeinsamen Boden der Demokratie, er demoliert unsere Demokratie. Diese kleine, radikale Minderheit befindet sich in einer gefährlichen Radikalisierungs-Spirale: Der Protest wird immer lauter, immer heftiger, immer brutaler – doch wer verfassungsfeindlich handelt, wer Gewalt herbeireden oder gar anwenden will, wer hassend und hetzend unterwegs ist, wird mit allen Mitteln des Rechtsstaats zur Rechenschaft gezogen“, stellt der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zu den Vorgängen am vergangenen Wochenende klar.

Querdenker-Versammlungen in Baden-Württemberg

Insgesamt begleiteten nach Mitteilung durch Innenminister Thomas Strobl über 1.400 Polizistinnen und Polizisten am vergangenen Wochenende 39 Versammlungen mit rund 9.000 Teilnehmenden, darunter 22 Versammlungen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie hatten. Mit dem Anstieg der Infektionszahlen und strengerer Regelungen ist eine Zunahme der Teilnehmerzahlen bei sogenannten Querdenker-Versammlungen und insgesamt ein intensiveres Versammlungsgeschehen zu verzeichnen, bilanzierte Innenminister Thomas Strobl.

Am Samstag kam es in Reutlingen zu Ausschreitungen, nachdem eine bereits angekündigte Versammlung zum Thema „Freiheit, Wahrheit und Selbstbestimmung“ kurzfristig durch den Veranstalter abgesagt wurde, da man mit der Auflage zur Maskenpflicht des Landratsamtes Reutlingen nicht einverstanden war. Im Anschluss daran versammelten sich trotzdem bis zu 1.500 Personen zu einem Lichterspaziergang in der Reutlinger Innenstadt. Nachdem sich diese nicht an die erteilten Auflagen zu Abstand und Maskenpflicht hielten, wurde die Versammlung aufgelöst. Daraufhin formierten sich mehrere Aufzüge durch die Innenstadt und versuchten, auf den abgesperrten Marktplatz sowie auf Hauptverkehrsstraßen zu gelangen. Hierbei kam es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen Einsatzkräften und Demonstranten. Aufgrund des hohen Aggressionspotentials wurden kurzzeitig Kräfte aus den umliegenden Polizeipräsidien dazu gezogen. Insgesamt war die Polizei mit rund 150 Kräften im Einsatz. Es kam zur Anzeige von zahlreichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart fanden am Wochenende mehrere Demonstrationen statt. Am Freitag versammelten sich rund 350 Menschen unter dem Motto „Kerzen gegen die Spaltung der Gesellschaft“ vor dem Staatsministerium Baden-Württemberg. Eine Vielzahl an Personen verstieß hier gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst nach mehreren Lautsprecherdurchsagen sowie erster Dokumentationen und Ahndungen der Verstöße durch die Polizei wurden die Auflagen befolgt. Das gleiche Geschehen wiederholte sich am Sonntag auf dem Stuttgarter Wilhelmsplatz. Hier versammelten sich rund 300 Personen der Querdenker-Bewegung zum Thema „Pro Test – Als Unmenschen unter Menschen“. Auch hier hielt sich die große Mehrzahl der Teilnehmenden anfangs nicht an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, was sich erst nach mehreren deutlichen Ansagen der Polizeikräfte besserte. Nach einer störungsfrei verlaufenden Versammlung der Alternative für Deutschland (AfD) mit rund 500 Teilnehmenden sowie einer Gegenversammlung mit rund 250 Personen wurden im Anschluss 13 Teilnehmer der AfD-Versammlung von einer Personengruppe verbal und körperlich angegriffen. Hierbei erlitten sechs Männer Verletzungen durch Schläge und Reizgas, eine Person musste ärztlich versorgt werden.

Polizeiliche Corona-Kontrollaktionen

Die Polizei Baden-Württemberg beteiligt sich an der Überwachung der Corona-Verordnung bereits seit Beginn, bekämpft damit intensiv die Pandemie und unterstützt damit auch die zuständigen Städte und Gemeinden. Dies geschieht – zusätzlich zu den originären polizeilichen Aufgaben – in Form von zahlreichen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des Regeldienstes, von Zusatzdiensten und von präsidiumsweiten Schwerpunktkontrollen. Im Zuge dieser Kontrollen konnten am vergangenen Wochenende (10. Dezember – 12. Dezember 2021) landesweit rund 650 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt werden, darunter knapp 300 Verstöße gegen die die Pflicht zum Tragen einer Maske. Damit hat die Polizei seit Beginn der Pandemie rund 373.000 Verstöße festgestellt, mehr als 2,18 Millionen Personen und rund 802.000 Fahrzeuge kontrolliert.

Laut Innenminister Thomas Strobl am Montag sind allein in dieser Woche mehr als 100 weitere zusätzliche gezielte polizeiliche Kontrollaktionen geplant. Zusätzlich zu den Schwerpunktkontrollen führen die regionalen Polizeipräsidien auch zahlreiche weitere lokale Corona-Kontrollaktionen durch, die teilweise eng mit den Ortspolizeibehörden abgestimmt sind. Neben den regionalen Polizeipräsidien sind Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz vor Ort dabei. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen Raum, einschließlich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie auf die Ausgangsbeschränkungen gelegt.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Sommerferientermine bis 2030 für Baden-Württemberg stehen fest

Posted by Klaus on 13th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 13.12.2021

In Baden-Württemberg werden Sommerferien bis 2030 weiterhin immer etwa Ende Juli beginnen und bis Anfang September dauern. Das hat die Kultus- ministerkonferenz beschlossen.

Die Kultusministerkonferenz hat sich auf der 376. Kultusministerkonferenz auf die Verteilung der Sommerferientermine bis 2030 geeinigt. Dabei bleibt Baden-Württemberg zusammen mit Bayern in der Ländergruppe V. Das bedeutet, dass die Sommerferien im Land bis 2030 weiterhin immer etwa Ende Juli beginnen und bis Anfang September dauern. Dass in der Kultusministerkonferenz eine Einigung gefunden wurde, begrüßt Kultusministerin Theresa Schopper ausdrücklich: „Es freut mich, dass wir eine Einigung gefunden haben und die Menschen in Baden-Württemberg den gewohnten Rhythmus beibehalten können.“

Termine für die Sommerferien bis 2030

Die konkreten Termine für die Sommerferien von 2025 bis 2030 sind die folgenden:

Jahr Beginn Ende
2025 Donnerstag, 31. Juli 2025 Samstag, 13. September 2025
2026 Donnerstag, 30. Juli 2026 Samstag, 12. September 2026
2027 Donnerstag, 29. Juli 2027 Samstag, 11. September 2027
2028 Donnerstag, 27. Juli 2028 Samstag, 9. September 2028
2029 Donnerstag, 26. Juli 2029 Samstag, 8. September 2029
2030 Donnerstag, 25. Juli 2030 Samstag, 7. September 2030

Die weiteren Ferientermine für diese Jahre werden noch in der Verwaltungsvorschrift „Ferienverteilung und unterrichtsfreie Samstage“ des Kultusministeriums festgelegt. Die restlichen Ferientermine stehen bis einschließlich des Schuljahres 2023/2024 bereits fest.

Kultusministerium: Ferien und unterrichtsfreie Samstage in Baden-Württemberg

Foto, Staatsmin. BW