Archive for Januar 27th, 2022

Runder Tisch Mobilfunk eingerichtet

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung, die kommunalen Landesverbände und Mobilfunknetzbetreiber rufen den „Runden Tisch Mobilfunk“ ins Leben und wollen gemeinsam den Mobilfunkausbau weiter vorantreiben.

„Das mobile Internet hat unser Kommunikationsverhalten grundlegend verändert. Wir müssen nun den nächsten Schritt gehen, um die Chancen des digitalen Wandels voll ausschöpfen zu können. Glasfasernetze und der Mobilfunk- standard 5G sind dafür fundamentale Voraussetzungen. Gerade für ein Flächen- und Technologieland wie Baden-Württemberg brauchen wir eine flächendeckende Versorgung mit breit- bandigem Mobilfunk und gigabitfähigem Festnetz. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch vor allem die Unternehmen sind auf eine leistungsfähige Mobilfunk- und Festnetzversorgung angewiesen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Auftaktveranstaltung zum „Runden Tisch Mobilfunk“. Hierzu hatte Minister Thomas Strobl die Mobilfunknetzbetreiber, den Präsidenten des Gemeindetags, Steffen Jäger, stellvertretend für die kommunalen Landesverbände, die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Barbara Bosch sowie Vertreter der betroffenen Ministerien eingeladen.

Intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure

„Mit dem ‚Runden Tisch Mobilfunk‘ werden wir die Zusammenarbeit aller am Mobilfunk beteiligten Akteure intensivieren und so die Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg verbessern. Es geht darum, relevante Themen, wie etwa die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beim Mobilfunkausbau, aufzugreifen und den Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg voranzutreiben“, erklärte Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Pandemiebedingt fand die Veranstaltung als Videokonferenz statt. Der „Runde Tisch Mobilfunk“ soll künftig mindestens zwei Mal jährlich stattfinden.

„Wir haben bereits vor der ersten Sitzung heute damit begonnen, ganz konkrete Maßnahmen für einen schnelleren Ausbau des Mobilfunks im Land umzusetzen: die Bereitstellung von Landesliegenschaften für Sendeanlagen von Mobilfunkunternehmen, die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Erweiterung des im Innenministerium ansässigen Kompetenzzentrums Breitband um den Bereich Mobilfunk und eine eigene Informations- und Kommunikationsinitiative zum Thema Mobilfunk und 5G. Auf diese Grundlagen haben wir im heutigen Termin aufgebaut und werden in den folgenden Sitzungen die weitere Umsetzung angehen“, so Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunkversorgung

Die Landesregierung setzt sich für eine flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg ein – sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur werden in Baden-Württemberg über 94 Prozent der Fläche mit der Long Term Evolution (LTE)-Technologie durch mindestens einen Mobilfunkanbieter versorgt – und die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze kontinuierlich weiter aus. Schon 2020 verfügten in Baden-Württemberg 97 Prozent der Haushalte über mobile Breitbanddienste. Auch der 5G-Ausbau nimmt im Land deutlich an Fahrt auf – gegenwärtig werden bereits rund 47 Prozent der Fläche über das sogenannte Dynamic Spectrum Sharing mit dem neuesten Mobilfunkstandard versorgt.

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Barbara Bosch betonte in ihrem Vortrag die Bedeutung der gesellschaftlichen Akzeptanz für den Mobilfunkausbau: „Das Thema 5G- und Mobilfunkausbau bietet viele Chancen und Möglichkeiten, aber birgt auch Sorgen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger informieren und die Kommunen im Land bestmöglich unterstützen, damit sie in den Dialog mit der Öffentlichkeit gehen können. Nur so tragen wir zu mehr Sachlichkeit und Transparenz bei der Diskussion rund um den Mobilfunkausbau bei.“

Kommunale Landesverbände begrüßen Entwicklung

Als Vertreter der kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg erklärte der Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger: „Sowohl der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg als auch die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse hängen künftig von flächendeckendem Mobilfunk und somit von einer erfolgreichen digitalen Zukunft ab. Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens für diesen Infrastrukturausbau, bei welchem die Städte und Gemeinden gerne mithelfen wollen, diesen zu erzielen.“

„Der Städtetag begrüßt, dass sich das Land jetzt auch beim Ausbau der Mobilfunkversorgung kraftvoll und koordinierend einbringen will. Wir brauchen eine effiziente 5G-Struktur, die sich an die bereits gut geförderte Glasfaserstruktur anlehnt und dadurch öffentliche Gelder sinnvoll einsetzt. Gleichermaßen wichtig ist das Engagement des Landes, um die Bürgerbeteiligung professionell zu unterstützen und die Akzeptanz-Probleme von Masten in unseren Städten und Gemeinden zu lösen“, so das geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Gudrun Heute-Bluhm.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Herr Prof. Dr. Alexis von Komorowski, erklärte: „Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung, auch in ländlicher geprägten Gebieten, ist zentraler Bestandteil einer modernen Daseinsvorsorge. Damit eine solche schnellstmöglich erreicht wird, sollten alle zur Verfügung stehenden regulatorischen Mittel genutzt werden. Ein zentrales Anliegen der Landkreise ist es, dass die Synergien, die sich im Zusammenspiel mit dem Glasfaserausbau ergeben, auch konsequent genutzt werden.“

Schulterschluss mit Mobilfunkanbietern

„Wir begrüßen die Initiative des Innenministeriums zum ‚Runden Tisch Mobilfunk‘. Sie verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass sich Landesregierung, kommunale Entscheider und Netzbetreiber gemeinsam für eine zukunftsfähige Mobilfunkinfrastruktur in Baden-Württemberg einsetzen. Wichtig für die Netzbetreiber ist dabei, dass wir intensiv über die Verbesserung der Rahmen- und Planungsbedingungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze im Land sprechen. Das bringt am Ende für private und gewerbliche Nutzer eine bessere Netzabdeckung und 5G-Verfügbarkeit“, so Ingo Reinhardt, Kommunalbeauftragter Mobilfunk bei der Deutsche Telekom GmbH.

Dr. Hannes Ametsreiter, Chief Executive Officer von Vodafone Deutschland, erklärte: „Der Mobilfunkausbau im Ländle geht voran: Mit unserem leistungsstarken LTE-Netz erreichen wir bereits 98,7 Prozent der Bevölkerung. Zeitgleich wächst unser 5G-Netz schneller als alle anderen Netze zuvor: Mehr als 5,3 Millionen Menschen in Baden-Württemberg erreichen wir mittlerweile mit dem Zukunftsnetz – in der Stadt und auf dem Land. Jetzt schalten wir gemeinsam mit der Politik nochmal einen Gang höher: Wir rüsten unser Netz zum modernsten in Europa auf. Mit 5G Standalone kommt das Echtzeitnetz mit ganz neuen Möglichkeiten für Bürger und Unternehmen – und damit ein neuer Digitalisierungsschub für das Bundesland.“

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mobilfunk und 5G

Archivfoto, Klaus

Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung zum 28. Januar 2022

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 27.01.2022

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.

Das Land setzt, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpassungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berücksichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante.

Die Omikron-Variante führt einerseits zu Rekordzahlen bei der Sieben-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. Andererseits kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegender Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante niedriger sein wird. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden.

Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarmstufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.

Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.

Änderungen in der Alarmstufe I

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
    • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
    • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
    • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.

Änderungen in der Alarmstufe II

  • Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

Die Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche auf einen Blick (PDF)

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Gablenberg – Nach Unfall geflüchtet – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 27.01.2022

Ein bislang unbekannter Fahrer hat am Donnerstag (27.01.2022) in der Planckstraße einen geparkten Pkw angefahren und ist im Anschluss davongefahren, ohne sich um die Schadensregulierung kümmern. Der Unbekannte soll zwischen 08.00 Uhr und 09.00 Uhr, mutmaßlich beim Vorbeifahren, einen auf Höhe Hausnummer 29 geparkten VW Passat stark beschädigt haben. Der Schaden wird auf 10.000 Euro geschätzt. Bei dem flüchtigen Fahrzeug handelt es sich mutmaßlich um einen weißen BMW.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Stgt Hafen – Vorfahrt missachtet, eine Person verletzt

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 27.01.2022

Stuttgarter Hafen

Ein 31 Jahre alter Fahrer eines Mercedes hat am Donnerstagnachmittag (27.01.2022) in der Hafenbahnstraße die Vorfahrt einer 45 Jahre alten BMW-Fahrerin missachtet und dadurch einen Unfall verursacht. Der 31-Jährige fuhr gegen 13.30 Uhr von der Bundesstraße 10 über die Auffahrtsrampe in die Hafenbahnstraße und wollte geradeaus weiter in Richtung Stuttgart fahren. Dabei missachtete er die Vorfahrt einer 45 Jahre alten BMW-Fahrerin, die von rechts aus Richtung Obertürkheim kam und geradeaus in Richtung Esslingen fahren wollte. Die Fahrzeuge kollidierten im Kreuzungsbereich. Rettungskräfte brachten den leicht verletzten 31-Jährigen in ein Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand ein geschätzter Schaden von zirka 30.000 Euro.

Archivfoto

Nachteule auf Tagesausflug – Probefahrt der Zahnradbahn bei Tag

Presse SSB

Im Oktober kam er an, der erste neue Wagen für Stuttgarts Zahnradbahn, und seit November können ihm spätabendliche Passanten entlang der Alten Weinsteige, wenn sie Glück haben, auf den Probefahrten begegnen. Am gestrigen Dienstagvormittag war es dann soweit: Erstmals wagte sich der Neue, der auf die Nummer 1101 „hört“, kurz bei Tageslicht auf die Strecke, das er im Gegensatz zum Vampir nicht zu fürchten braucht, im Gegenteil: Flott und elegant ist seine Form geraten. Foto, SSB

Der Grund für den kurzen Tagesausflug: Wie alle neuen Schienenfahrzeuge verfügt der Wagen über ein Kamerasystem, das die Funktion der Rückspiegel übernimmt. Auch können damit einzelne Bereiche vor dem Wagen vom Fahrer besser eingesehen werden. Natürlich sind die Kamerasysteme bei jeder Art von Licht bestens einsatzfähig. Dennoch kann man ihre Funktion und Einstellung am besten prüfen, wenn Tageshelligkeit herrscht. Das wurde am Dienstag im ersten Anlauf getestet.

Dennoch wird Wagen 1101 vorläufig jetzt wieder nachts seine weiteren Testrunden ziehen. Denn um 21 Uhr endet der fahrplanmäßige Linienverkehr auf der „Zacke“, und so ist ab dann die Strecke frei für das umfangreiche Programm der Probe- und Einstellungsfahrten, die keine Rücksicht auf den Fahrplan nehmen brauchen. Tagsüber hingegen müssten die Sonderfahrten ganz exakt mit dem Linienverkehr mit den bisherigen Wagen „mitschwimmen“, was es für die Techniker nicht einfach macht, ihre Messprotokolle abzuarbeiten.

Und wann dürfen die Fahrgäste damit rechnen, dass das erste neue Gefährt am Bahnsteig auf sie wartet? „Wir streben an, dass das im Laufe des Sommers der Fall sein wird“, sagt Projektleiter Detlev Martin von der SSB: „Das hier ist ein Prototyp einer Fahrzeugserie, und da braucht die Einführungsphase ihre Zeit, zumal dieses Fahrzeug aufgrund seiner Besonderheit ausschließlich in Stuttgart getestet werden kann.“

Stadt schließt sechs Schnellteststationen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS 27.01.2022

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat Anfang der Woche sechs weitere Corona-Schnellteststationen aufgrund erheblicher Mängel geschlossen. Das hat sie am Donnerstag, 27. Januar, bekannt- gegeben.

Das Gesundheitsamt und das Amt für öffentliche Ordnung hatten am Dienstag gemeinsam mit der Polizei insgesamt 16 Schnellteststationen im Stuttgarter Stadtgebiet kontrolliert. Die Auswahl der Testzentren erfolgte aufgrund von beim Gesundheitsamt eingegangenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Einer Teststelle kann die Beauftragung entzogen werden, wenn die in der Testverordnung geforderten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Testen bleibt ein essentieller Baustein zur Eindämmung der Pandemie. Es hilft dabei, Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, Infektionsketten zu unterbrechen und dadurch unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Über 400 Teststellen in Stuttgart leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Betrieb einzelner Teststellen bestehen, gehen wir diesen Hinweisen natürlich nach.“

In den vergangenen sechs Wochen hatte die Stadt insgesamt 70 Teststellen kontrolliert und davon 24 geschlossen. Hierbei lag der Schwerpunkt auf anlassbezogenen Kontrollen aufgrund gemeldeter Beschwerden. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt auch weiterhin Kontrollaktionen durch.

Archivfoto

Bauarbeiten am Stöckach haben begonnen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Der Rückbau der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule im Stuttgarter Osten in der Hackstraße 2 hat begonnen. Auf dem Areal baut die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) in den kommenden Jahren ein integratives Quartier mit Wohnungen, Kindertagesstätte und Supermarkt.

In die Planung einbezogen werden Ideen aus der Bürgerbeteiligung. Der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold, hat am 26. Januar gemeinsam mit Samir M. Sidgi, Geschäftsführer der Bauherrin SWSG, Architekt Joel Harris und Ingrid Schwerdtfeger, Sprecherin der AG im Stöckachtreff, den Startschuss für den Abbruch des Bestandsgebäudes gegeben.

Die Bagger beginnen mit dem Rückbau der vier- bis fünfgeschossigen Schul- und Geschäfts- gebäude, die vom Stöckachplatz hangaufwärts nach Süden in Richtung Landhausstraße stehen. Der Neubau wird Raum für anspruchsvolle und vielfältige Nutzungen schaffen, die dem Stadtteil insgesamt zugutekommen und auch einzelne Bedarfe des Gemeinwesens erfüllen.
Foto, Bürgermeister Peter Pätzold, Architekt Joel Harris, Geschäftsführer Samir M. Sidgi, SWSG/Bauherrin, und Ingrid Schwerdtfeger, Sprecherin der AG im Stöckachtreff (v. li.), haben den Startschuss für die Bauarbeiten am Stöckach gegeben.Sebastian Bullinger/SWSG

Vier unterschiedlich hohe, turmartige Häuser

Die geplante Neubebauung sieht vier unterschiedlich hohe, turmartige Häuser vor, die auf einem gemeinsamen Sockel errichtet werden und sich um einen Innenhof gruppieren. Die bisherige Bauform hat den Zufluss von Frischluft in die Tallage versperrt. Die künftige Auflösung in vier Baukörper wirkt sich auf das Stadtklima positiv aus. Im Erdgeschoss, das dem Stöckachplatz zugewandt ist, finden ein Supermarkt und eine Ladeneinheit Platz. Eine großzügige Freitreppe führt von dort aus in den Innenhof, einen kleinen Platz etwa fünf Meter oberhalb des Stöckachplatzes. Dort befinden sich die Zugänge zu den öffentlichen Einrichtungen wie der Kindertagesstätte, dem Stadtteil- und Familienzentrum sowie zu den Wohnbereichen. Von den 28 Mietwohnungen, die entstehen sollen, werden entsprechend dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodel (SIM) die Hälfte gefördert. Zudem werden Räume für Wohngruppen mit mehrfach behinderten Menschen der Einrichtung Raphaelhaus geschaffen.

Ein Steg vom neuen Gebäude zur Else Kienle Staffel schafft als wichtiges Element des städtebaulichen Wettbewerbs die fußläufige Verbindung vom Stöckachplatz zur künftigen öffentlichen Grünfläche im Hangbereich. Für die Bäume auf dem Stöckachplatz wurde in Vorbereitung der Umgestaltung bereits ein Baumgutachten erstellt. Bei der Hainbuche neben dem Kiosk und der Rosskastanie unmittelbar vor dem ehemaligen Schulgebäude wurden gravierende Schäden festgestellt. Weil ausreichende Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, werden beide Bäume während der Winterruhe gefällt.

Bürgerbeteiligung im Stöckachtreff

Der Planung des Projekts ist eine aktive Bürgerbeteiligung vorausgegangen. Im „Stöckachtreff“, den Räumen der Gemeinwesenarbeit in der Metzstraße 37, haben sich regelmäßig ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil und der Umgebung getroffen. Sie haben die Projekte im Sanierungsgebiet begleitet und sich intensiv mit der Umgestaltung des Stöckachplatzes und der Entwicklung der direkt angrenzenden Hackstraße 2, der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule, auseinandergesetzt.

Vom Wettbewerb zur Neubebauung

2015 siegte in einem städtebaulichen Wettbewerb der Entwurf von harris + kurrle Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Jetter Landschaftsarchitekten, beide aus Stuttgart. Es folgte 2018 die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans und im vergangenen Jahr die Übertragung des Grundstücks Hackstraße 2 an das Wohnungsunternehmen der Stadt, die SWSG. Als Bauherrin realisiert diese gemeinsam mit den Planenden des Wettbewerbssiegers die Neubebauung.

Über die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG)

Die SWSG zählt mit rund 19.000 eigenen Mietwohnungen zu den großen kommunalen, wirtschaftlich starken Wohnungsunternehmen in Deutschland. Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die SWSG lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum bereit. Erklärtes Ziel ist, die Attraktivität Stuttgarts als Wohnstandort zu erhalten und weiter zu verbessern. Die rund 185 Mitarbeiter der SWSG verfügen nicht nur über reichhaltige Erfahrung in der Bestandsbewirtschaftung, sondern auch in der Realisierung von Neubauprojekten sowie im Sanierungs- und Stadtentwicklungsbereich. Einen wichtigen Stellenwert nimmt zudem die Quartiersentwicklung ein.

Zuschüsse von Bund und Land

Im Rahmen der Städtebauförderung werden sowohl die Rückbaumaßnahmen zur Vorbereitung der Neubebauung als auch die Neugestaltung der öffentlichen Flächen von Bund und Land bezuschusst.

Weitere Informationen

https://www.stoeckach29.de

www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/s29/hws/

Baden-Württemberg wird aus luca-App aus- steigen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 26.01.2022

Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Die App kann noch bis Ende März dieses Jahres weiter genutzt werden.

Das Land Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 26. Januar 2022 in Stuttgart mit. Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.

App kann bis Ende März weiter genutzt werden

„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.

„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.

Kontaktpersonennachverfolgung ist dem derzeitigen Pandemiegeschehen angepasst

In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennach- verfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie. „Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf stellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die luca-App nicht weiter zu nutzen“, so Lucha abschließend.

Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg