Archive for Januar, 2022

Bauarbeiten am Stöckach haben begonnen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Der Rückbau der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule im Stuttgarter Osten in der Hackstraße 2 hat begonnen. Auf dem Areal baut die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) in den kommenden Jahren ein integratives Quartier mit Wohnungen, Kindertagesstätte und Supermarkt.

In die Planung einbezogen werden Ideen aus der Bürgerbeteiligung. Der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold, hat am 26. Januar gemeinsam mit Samir M. Sidgi, Geschäftsführer der Bauherrin SWSG, Architekt Joel Harris und Ingrid Schwerdtfeger, Sprecherin der AG im Stöckachtreff, den Startschuss für den Abbruch des Bestandsgebäudes gegeben.

Die Bagger beginnen mit dem Rückbau der vier- bis fünfgeschossigen Schul- und Geschäfts- gebäude, die vom Stöckachplatz hangaufwärts nach Süden in Richtung Landhausstraße stehen. Der Neubau wird Raum für anspruchsvolle und vielfältige Nutzungen schaffen, die dem Stadtteil insgesamt zugutekommen und auch einzelne Bedarfe des Gemeinwesens erfüllen.
Foto, Bürgermeister Peter Pätzold, Architekt Joel Harris, Geschäftsführer Samir M. Sidgi, SWSG/Bauherrin, und Ingrid Schwerdtfeger, Sprecherin der AG im Stöckachtreff (v. li.), haben den Startschuss für die Bauarbeiten am Stöckach gegeben.Sebastian Bullinger/SWSG

Vier unterschiedlich hohe, turmartige Häuser

Die geplante Neubebauung sieht vier unterschiedlich hohe, turmartige Häuser vor, die auf einem gemeinsamen Sockel errichtet werden und sich um einen Innenhof gruppieren. Die bisherige Bauform hat den Zufluss von Frischluft in die Tallage versperrt. Die künftige Auflösung in vier Baukörper wirkt sich auf das Stadtklima positiv aus. Im Erdgeschoss, das dem Stöckachplatz zugewandt ist, finden ein Supermarkt und eine Ladeneinheit Platz. Eine großzügige Freitreppe führt von dort aus in den Innenhof, einen kleinen Platz etwa fünf Meter oberhalb des Stöckachplatzes. Dort befinden sich die Zugänge zu den öffentlichen Einrichtungen wie der Kindertagesstätte, dem Stadtteil- und Familienzentrum sowie zu den Wohnbereichen. Von den 28 Mietwohnungen, die entstehen sollen, werden entsprechend dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodel (SIM) die Hälfte gefördert. Zudem werden Räume für Wohngruppen mit mehrfach behinderten Menschen der Einrichtung Raphaelhaus geschaffen.

Ein Steg vom neuen Gebäude zur Else Kienle Staffel schafft als wichtiges Element des städtebaulichen Wettbewerbs die fußläufige Verbindung vom Stöckachplatz zur künftigen öffentlichen Grünfläche im Hangbereich. Für die Bäume auf dem Stöckachplatz wurde in Vorbereitung der Umgestaltung bereits ein Baumgutachten erstellt. Bei der Hainbuche neben dem Kiosk und der Rosskastanie unmittelbar vor dem ehemaligen Schulgebäude wurden gravierende Schäden festgestellt. Weil ausreichende Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, werden beide Bäume während der Winterruhe gefällt.

Bürgerbeteiligung im Stöckachtreff

Der Planung des Projekts ist eine aktive Bürgerbeteiligung vorausgegangen. Im „Stöckachtreff“, den Räumen der Gemeinwesenarbeit in der Metzstraße 37, haben sich regelmäßig ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil und der Umgebung getroffen. Sie haben die Projekte im Sanierungsgebiet begleitet und sich intensiv mit der Umgestaltung des Stöckachplatzes und der Entwicklung der direkt angrenzenden Hackstraße 2, der ehemaligen Hauswirtschaftlichen Schule, auseinandergesetzt.

Vom Wettbewerb zur Neubebauung

2015 siegte in einem städtebaulichen Wettbewerb der Entwurf von harris + kurrle Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Jetter Landschaftsarchitekten, beide aus Stuttgart. Es folgte 2018 die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans und im vergangenen Jahr die Übertragung des Grundstücks Hackstraße 2 an das Wohnungsunternehmen der Stadt, die SWSG. Als Bauherrin realisiert diese gemeinsam mit den Planenden des Wettbewerbssiegers die Neubebauung.

Über die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG)

Die SWSG zählt mit rund 19.000 eigenen Mietwohnungen zu den großen kommunalen, wirtschaftlich starken Wohnungsunternehmen in Deutschland. Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die SWSG lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum bereit. Erklärtes Ziel ist, die Attraktivität Stuttgarts als Wohnstandort zu erhalten und weiter zu verbessern. Die rund 185 Mitarbeiter der SWSG verfügen nicht nur über reichhaltige Erfahrung in der Bestandsbewirtschaftung, sondern auch in der Realisierung von Neubauprojekten sowie im Sanierungs- und Stadtentwicklungsbereich. Einen wichtigen Stellenwert nimmt zudem die Quartiersentwicklung ein.

Zuschüsse von Bund und Land

Im Rahmen der Städtebauförderung werden sowohl die Rückbaumaßnahmen zur Vorbereitung der Neubebauung als auch die Neugestaltung der öffentlichen Flächen von Bund und Land bezuschusst.

Weitere Informationen

https://www.stoeckach29.de

www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/s29/hws/

Baden-Württemberg wird aus luca-App aus- steigen

Posted by Klaus on 27th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 26.01.2022

Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Die App kann noch bis Ende März dieses Jahres weiter genutzt werden.

Das Land Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 26. Januar 2022 in Stuttgart mit. Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.

App kann bis Ende März weiter genutzt werden

„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.

„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.

Kontaktpersonennachverfolgung ist dem derzeitigen Pandemiegeschehen angepasst

In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennach- verfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie. „Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung auf stellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die luca-App nicht weiter zu nutzen“, so Lucha abschließend.

Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück

Posted by Klaus on 26th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 26.01.2022

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag über das weitere Vorgehen in der Corona-Lage informiert. Baden-Württemberg kehrt zum Stufenplan zurück und passt einige Maßnahmen in der Alarmstufe I an.

In seiner Regierungsinformation hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute, 26. Januar 2022, im Landtag über die künftigen Corona-Maßnahmen informiert. Zwar verlaufe Omikron im Schnitt milder als Delta, es sei aber gleichzeitig viel ansteckender. Für geboosterte Menschen sei das Risiko grundsätzlich beherrschbar, aber für nicht geimpfte Personen bleibe auch Omikron gefährlich, so Ministerpräsident Kretschmann zu Beginn seiner Ausführungen.

„Einerseits sehen wir eine teilweise Entkopplung des Infektionsgeschehens von schweren Verläufen und Todesfällen. Andererseits wissen wir: Die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems wird in den kommenden Wochen von zwei Seiten gleichzeitig gefährdet“, machte Kretschmann deutlich. „Zum einen durch die hohe Zahl von Neuinfektionen in der Bevölkerung, die den tendenziell milderen Verlauf von Omikron überkompensieren kann. Zum anderen durch die hohe Zahl der Neuinfektionen des Personals in Krankenhäusern und Praxen, die unabhängig von der Schwere der Erkrankung zu vielen Ausfällen führen können.“

Vergleich mit anderen Ländern nur bedingt möglich

Kretschmann hob hervor, dass der Vergleich mit anderen Ländern hier nur bedingt gelten können. Denn in Ländern wie Großbritannien oder Spanien gäbe es eine deutlich höhere Grundimmunisierung in der Bevölkerung. In Deutschland gäbe es – auch vor allem in der Altersgruppe der über Sechzigjährigen – noch viel zu viele Menschen ohne Impfschutz. Es wäre daher ein Fehler, so Kretschmann, die Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen.

„Der Expertenrat der Bundesregierung hat es glasklar auf den Punkt gebracht (PDF). Damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, müsste der Anteil der Infizierten, der im Krankenhaus behandelt werden muss, bei Omikron um den Faktor 10 geringer sein als bei Delta“, fasste Kretschmann den Bericht des Expertenrats zusammen. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei aber laut Expertenrat auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Im Gegenteil seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

„Unsere Intensivstationen sind davon zwar derzeit noch nicht betroffen. Aber es gilt auch, eine Überlastung der Normalstationen und der Arztpraxen zu vermeiden, damit für alle Erkrankten eine gute Versorgung garantiert werden kann“, warnte Kretschmann im Landtag.

Der Omikron-Welle die Spitze nehmen

Zuletzt erinnerte Kretschmann daran, dass auch diejenigen, die nur schwache Symptome entwickelten und nicht ernsthaft erkrankten, nicht automatisch vor langfristigen Folgen verschont blieben.

„Und deshalb ist es richtig, weiter Kurs zu halten und der Omikron-Welle die Spitze zu nehmen“, so Kretschmanns Fazit der aktuellen Lage.

Diese Einschätzung hätten auch die anderen Länder und der Bund bei der Bund-Länder-Schalte am 24. Januar 2022 geteilt (PDF). Dem tendenziell milderen Verlauf von Omikron stehe das Risiko durch die sehr hohen Infektionszahlen gegenüber.

Baden-Württemberg passe in diesem Sinne die Corona-Verordnung nun an, die dann ab Freitag, 28. Januar 2022, gelten soll. Damit kehre Baden-Württemberg zum ursprünglichen Stufenplan zurück. Ab Freitag gelte dann die Alarmstufe I.

„Nun nehmen wir eine Reihe von Neujustierungen in der Verordnung vor – ohne unsere Linie der Vorsicht und Umsicht aufzugeben“, kündigte Kretschmann an.

Neue Regeln der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I gelten künftig folgende neue Regeln:

  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Messen sind untersagt.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1.500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalterinnen und Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+ Regel entscheiden – dann erhöht sich die Obergrenze auf 3.000 Personen.
  • Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3.000 Personen bei 2G und 6.000 Personen bei 2G+.
  • Generell gilt bei allen Veranstaltungen, dass maximal 50 Prozent der Kapazität ausgeschöpft werden dürfen.
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr (stufenunabhängig).

Die Alarmstufe II tritt künftig nur in Kraft, wenn sowohl der Schwellenwert für die Auslastung der Intensivbetten von 450 und der Schwellenwert für die Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 überschritten werden.

Kretschmann kündigte an, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr nicht stattfinden können. „Hier lassen sich die Abstände nicht wirklich einhalten und die Einhaltung der Corona-Regeln gewährleisten“, begründete Kretschmann diese Entscheidung. Bei Hallenveranstaltungen sollen die gleichen Regeln wie bei sonstigen Veranstaltungen gelten.

Die neue Corona-Verordnung wird am Donnerstag, 27. Januar 2022, im Umlaufverfahren beschlossen und notverkündet und gilt dann ab Freitag, 28. Januar 2022.

Quelle: /red

Ostheim – Mutmaßlichen Rauschgifthändler festgenommen

Posted by Klaus on 26th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.01.2022
Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben am Dienstagvormittag (25.01.2022) einen 44 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Die Beamten unterzogen den 44-Jährigen gegen 11.30 Uhr im Bereich der Haußmannstraße einer Verkehrskontrolle, bei der er versucht haben soll, mitgeführte Betäubungsmittel wegzuwerfen. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten weitere Drogen sowie einen Elektroschocker und beschlagnahmten diese. Plötzlich soll der Tatverdächtige eine 24-jährige Polizeibeamtin zur Seite gestoßen und die Flucht ergriffen haben. Die Beamtin rannte sofort los und konnte den Flüchtenden in der Raitelsbergstraße wieder einholen und festnehmen. Der 44-jährige algerische Staatsangehörige wird im Laufe des Mittwochs (26.01.2022) mit Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt.

Archivfoto

Uhlbach – Graffitisprayer vorläufig festge- nommen

Posted by Klaus on 26th Januar 2022 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Polizeibericht 26.01.2022

Polizeibeamte haben in der Nacht zum Mittwoch (26.01.2022) in der Asangstraße zwei mutmaßliche Graffitisprayer im Alter von 18 und 19 Jahren vorläufig festgenommen. Ein Zeuge beobachtete gegen Mitternacht, wie der 19-Jährige Graffitis an die Bushaltestelle Uhlbach sprühte und sein 18-jähriger Komplize dabei offenbar Schmiere stand. Alarmierten Polizeibeamten gelang es kurz darauf, die zwei Tatver- dächtigen in der Asangstraße vorläufig festzunehmen. Bei der Durchsuchung der beiden sowie bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizeibeamten weiteres mutmaßliches Beweismaterial. Nach Abschluss der Ermittlungen sind die Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kommen die beiden für zirka 40 weitere Graffitis im näheren Umfeld in Frage.

Archivfoto

Ost – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 26th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.01.2022

Polizeibeamte haben am Dienstag (25.01.2021) an der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei ihr Augenmerk auf Rotlichtverstöße und Mobiltelefonnutzung gelegt. Die Beamten kontrollierten zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr den Verkehr in Fahrtrichtung Bad Cannstatt und stellten dabei rund 60 Verkehrsverstöße fest. Darunter fielen zwölf Rotlichtfahrten und 41 unerlaubte Mobiltelefonnutzungen. Neben weiteren Verstößen ahndeten die Polizisten auch fünf nicht angelegte Sicherheitsgurte. Alle betroffenen Fahrer müssen nun mit einer entsprechenden Anzeige rechnen.

Archivfoto, Manu

„Einfrieren der Alarmstufe II“ für den Einzel- handel rechtswidrig – Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Posted by Klaus on 25th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 25.01.2022 Verwaltungsgerichtshof

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 § 17 Abs. 1 der Corona-Verordnung mit sofortiger Wirkung insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig.

Sachverhalt
Der Antragstellerin wendet sich mit ihrem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen § 17 Abs. 1 der CoronaVO der Landesregierung in der Fassung vom 11. Januar 2022. Sie betreibt ein Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Schreibwarengeschäfte seien nicht weniger wichtig als Blumengeschäfte, die die Landesregierung zur Grundversorgung rechne und die daher keinen 2 G-Beschränkungen unterlägen. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.

Die Landesregierung (Antragsgegner) ist dem Antrag entgegengetreten. Die Vorschrift über das Einfrieren der Alarmstufe II werde im Anschluss an den Beschluss des VGH vom 20. Januar 2022 zur Rechtswidrigkeit der eingefrorenen Alarmstufe II für Studierende zeitnah aufgehoben. Es handele sich um eine vorübergehend zur Anwendung kommende Ausnahmeregelung, mit der der Verordnungsgeber auf das aktuelle Infektionsgeschehen und den derzeit nur beschränkten wissenschaftlichen Erkenntnisstand reagiere. Die 2 G-Beschränkungen für den Einzelhandel seien rechtmäßig.

Beschluss des VGH
Der 1. Senat des VGH hat § 17 Abs. 1 CoronaVO insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Das „Einfrieren der Alarmstufe II“ sei – wie der Senat bereits für Studierende entschieden habe (vgl. Pressemitteilung vom 21. Januar 2022) – voraussichtlich rechtswidrig. Eine Vorschrift, die ausdrücklich „unabhängig“ von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen normiere, stehe mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 28a Abs. 3 Satz 3 IfSG nicht in Einklang. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden. Die Beschränkung des Zugangs zum Einzelhandel sei keine Maßnahme des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG. Der Gesetzgeber sei ausdrücklich davon ausgegangen, dass zu den Maßnahmen des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG nur „niederschwellige“ Maßnahmen gehörten.

Der VGH lehnte den Antrag jedoch insoweit ab, als sich die Antragstellerin gegen die Regelung des § 17 Abs. 1 CoronaVO zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO und zur (schwellenwertabhängigen) Alarmstufe II i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 CoronaVO wandte. Diese Beschränkungen beruhten voraussichtlich auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage und verletzten die Antragstellerin nicht in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsrecht (vgl. auch Pressemitteilung des VGH vom 12. Januar 2022).

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (1 S 89/22).

Folgen des Beschlusses
Für den Einzelhandel gilt aufgrund des Beschlusses des VGH nun (Stand heute) die Alarmstufe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 CoronaVO.

Siehe auch: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26.01.

Archivfoto

So geht’s bei der Sanierung des Wagenburg-Gymnasiums voran

Posted by Klaus on 25th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum

Bericht in der Cannstatter Zeitung cannstatter-zeitung.de/inhalt.baustelle-in-stuttgart-so-geht-s-bei-der-sanierung-des-wagenburg-gymnasiums-voran

 

Archivfoto, Gabi

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26.01.

Posted by Klaus on 25th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 26. Januar 2022

Corona-Verordnung Absonderung

Land passt Absonderungs-Regeln an

Siehe auch:Einfrieren der Alarmstufe II“ für den Einzelhandel rechtswidrig – Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel

Vollsperrung der B10 für Neubau der Brücke zur Deponie Einöd

Posted by Klaus on 24th Januar 2022 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Presse LHS

Die Brücke über die B10 zur Deponie Einöd muss aufgrund zahlreicher Schäden erneuert werden. Eine Sperrung der Brücke und damit der Zu- und Abfahrt zur Deponie Einöd ist bereits erfolgt, eine Umleitungsstrecke seit dem 10. Januar eingerichtet.

Für das Ausheben der Brücke über der B10 muss ein Schwerlastkran eingesetzt werden. Dafür wird die B10 zwischen der Anschlussstelle Hedelfingen und Untertürkheim/Obertürkheim am Wochenende Freitag, 28. Januar, ab 22 Uhr, bis Montag, 31. Januar, 5 Uhr in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt. Am Samstag, 29. Januar, kann der Verkehr auf der B10 von 10 bis 20 Uhr freigegeben werden.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B10 auch an Wochenenden ist mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen auf den Umleitungsstrecken zu rechnen. Die Umleitung für die Vollsperrung erfolgt durch das Industriegebiet am Hafen.

Die erforderlichen Abbruch- und Neubaumaß-nahmen dauern voraussichtlich bis Ende Dezember 2022.
Das Tiefbauamt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Plan der Umleitungsstrecke

Lageplan-Umleitungsstrecke-Vollsperrung?der-B10-Rechte-Tiefbauamt-Stadtmessungsamt-2401.pdf/PDF-Datei1,04 MB

Archivfoto