Archive for Januar, 2022
Stuttgart überschreitet 500er-Inzidenzschwelle
Presse LHS 15.01.2022
Ab dem 16. Januar dürfen nicht?Immunisierte ihre Wohnung nachts nur mit „triftigem Grund“ verlassen, da die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart zum zweiten Mal in Folge über dem Schwellenwert von 500 liegt.
Ab Mitternacht gelten erneut Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder gegen das Corona-Virus geimpft noch genesen sind. Sie dürfen sich nachts nur noch „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten.
Die Inzidenzen steigen aktuell auch wegen der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante wieder an. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart bei 523,2 (tags zuvor: 489,3), am Samstag bei 536,7. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Samstag bei 538,9.
Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr
Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, greifen ab Sonntag, 16. Januar. Sie gelten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder Unterkunft ist dann nur gestattet zum Besuch von Ehepartnern oder Lebenspartnern, zur Ausübung eines Berufs oder eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, zur medizinischen Versorgung, zur alleinigen Ausübung von Sport im Freien, zum Besuch von religiösen Veranstaltungen oder zur unaufschiebbaren Versorgung von Tieren.
Beginn der Omikron?Welle – Jede Impfung zählt
Prof. Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, erklärt: „Wir befinden uns erst am Beginn der Omikron-Welle. Diese müssen wir gemeinsam abschwächen, um die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll zu verlangsamen. Die Maßnahmen der Pandemiebewältigung sind bekannt und bewährt. Hierzu gehören vor allem das Impfen und Boostern sowie Basismaßnahmen wie Maske tragen, gutes Lüften, soweit möglich Abstand halten und Sozialkontakte reduzieren. Es gilt, die Vorgaben des Landes konsequent umzusetzen.“
Der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamts Dr. Florian Hölzl betont:
„Der Weg aus der Pandemie führt über einen breiten Gemeinschaftsschutz, den wir nur über eine hohe Impfquote erreichen können. Im Zusammenhang mit Omikron ist insbesondere auch die Auffrischimpfung von großer Bedeutung. Besonders gefährdet sind aber natürlich die Menschen ohne vollständigen Impfschutz. Jede Impfung zählt.“
Archivfoto
Ostheim – Nach Verkehrsunfall geflüchtet – Zeugen gesucht
Polizeibericht 15.01.2022
Etwa 4.000 Euro Sachschaden sind die Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich in der Nacht zum Samstag (15.01.2022) in Stuttgart-Ost ereignet hat. Ein bislang unbekannter Fahrer eines Pkw Smart befuhr gegen 02.20 Uhr die Wagenburgstraße vom Wagenburgtunnel kommend und soll hierbei auf der Busspur mehrere Fahrzeuge rechts überholt haben. An der Einmündung zur Pflasteräckerstraße kam er von der Fahrbahn ab, fuhr über den Gehweg, beschädigte einen Straßenpoller sowie einen Fahrradbügel, verlor seine Frontstoßstange und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Das beschädigte Verursacherfahrzeug konnte später ohne den Fahrer aufgefunden werden. Er wird als 25 bis 30 Jahre alt mit dunklen kurzen Haaren beschrieben.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.
Archivfoto
Neues Verkehrszeichen: Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern
Presse LHS
Am 14. Januar wird in der Landeshauptstadt ein neues Verkehrszeichen aufgestellt, das vor allem dem Schutz von Radfahrenden dient. Das neue Zeichen kommt an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt zum Einsatz.
Ab Freitagvormittag, 14. Januar, wird in der Landeshaupt- stadt ein neues Verkehrszeichen aufgestellt, das vor allem dem Schutz von Radfahrenden dient.
Das neue Zeichen (StVO VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“) kommt an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt zum Einsatz. Dort variieren die Fahrbahnbreiten. In einigen Abschnitten ist das Überholen von Radfahrenden infolge der fehlenden Mindestüberholabstände gemäß der Neufassung der Straßenverkehrsordnung nicht möglich und somit nicht zulässig. Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht. Dies hat die Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart nach dem Inkrafttreten der Verwaltungs- vorschrift zur Neufassung der StVO angeordnet.
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2020 wurde für das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts gesetzlich festgeschrieben. Die Landeshauptstadt hat diese Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einer groß angelegten Sicherheitskampagne „Miteinander läufts besser“ zum Thema Überholabstand begleitet.
Verkehrsmessungen im Auftrag der Verkehrsbehörde der Stadt Stuttgart an der Böblinger Straße/ Kaltentaler Abfahrt haben bestätigt, dass Autofahrende trotz dieser rechtlichen Klarstellung Radfahrende an diesen Engstellen überholen. Das neue Zeichen soll dem entgegenwirken. Außerhalb dieser Abschnitte ist das Überholen von Radfahrenden an der Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt erlaubt, wenn der gesetzliche Mindestüberholabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
Für die Böblinger Straße / Kaltentaler Abfahrt, einem wichtigen Teil der Hauptradroute 1, werden zurzeit weitere Verbesserungen ausgearbeitet. Zeitnah soll eine Pop-up-Maßnahme zwischen Kaltental und Waldeck zur Verbesserung der Radwegeführung umgesetzt werden. Dieser Bereich ist von der Überholproblematik besonders betroffen. Über diese Planungen wird die Stadtverwaltung Anfang Februar 2022 im Bezirksbeirat Süd berichten. Zudem wird die Führung der Radroute zwischen dem Schillerplatz und Waldeck neu geplant.
Info
Miteinander läufts besser“ ist eine Dachkampagne der Landeshauptstadt Stuttgart zum besseren Miteinander im Straßenverkehr. Neben einer dauerhaften Sensibilisierung der Bevölkerung zur Einhaltung der Verkehrsregeln sollen Rücksicht und Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gefördert werden.
Weitere Informationen
Verwaltungsdigitalisierung made in Baden-Württemberg
Pressemeldung 14.01.2022
Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung hat Baden-Württemberg bereits viel zu bieten. Ziel ist es, jede Kommune für die Verwaltungsdigitalisierung zu gewinnen und eine flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen.
„Die Digitalisierung verändert Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ganz grundlegend. Deshalb haben wir uns ein klares Ziel gesetzt: Das Amt muss zu den Bürgerinnen und Bürgern kommen und nicht umgekehrt. Ob Baugenehmigungen, Elterngeld, Geburtsurkunden oder Gewerbeanmeldungen – all das soll 24 Stunden, sieben Tage die Woche vom heimischen Sofa aus erledigt werden können. Wir sind auf einem guten Weg, die Verwaltung in Baden-Württemberg zu digitalisieren. Gemeinsam mit vielen motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landkreisen, Städten und Gemeinden haben wir mittlerweile mehr als 220 Verwaltungsleistungen digitalisiert“, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.
„Jetzt geht es darum, diesen Erfolg in die Fläche des Landes zu tragen. Dafür müssen nun Land und Kommunen gleichermaßen mitanpacken. Denn erst wenn all diese Leistungen wirklich in jeder noch so kleinen Gemeinde aktiviert werden und dadurch für ihre Bürgerinnen und Bürger auch online abrufbar sind, haben wir unser Ziel erreicht.“
Baden-Württemberg ist die Nummer Eins
Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). Im OZG-Dashboard des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist transparent ersichtlich, wie viele OZG-relevante Verwaltungsleistungen in einem Land online verfügbar sind.
Dort steht Baden-Württemberg bundesweit auf Platz eins aller Länder. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online über Verwaltungsportale anzubieten. Insgesamt sind rund 575 OZG-relevante Leistungen zu digitalisieren.
Der Bürgerservice hat einen Namen: service-bw
In Baden-Württemberg werden den Kommunen digitale Verwaltungsleistungen auf der landeseigenen E-Government-Plattform service-bw bereitgestellt. Rund 900 der 1.136 Landkreise, Städte und Gemeinden im Land nutzen service-bw bereits. Knapp 680.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich auf service-bw ein Nutzerkonto angelegt, mit dem sie in ihrer Kommune Verwaltungsleistungen digital beantragen können. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von mehr als 180.000 Konten.
„Alle drei Minuten hat sich im Jahr 2021 eine Bürgerin oder ein Bürger in Baden-Württemberg ein eigenes Nutzerkonto auf service-bw angelegt. Selbstverständlich müssen wir aber bei mehr als neun Millionen über 18-Jährigen im Land in den kommenden Jahren noch kräftige Schippen beim Wachstum drauflegen. Die Weichen dafür sind gestellt“, erläutert Stefan Krebs, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie.
Große Nachfrage nach Online-Leitungen
Die Seitenzugriffe auf service-bw steigen ebenso beständig und untermauern die große Nachfrage nach digitalen Verwaltungsleistungen. Von Oktober 2020 bis September 2021 verzeichnete service-bw insgesamt 23,8 Millionen Seitenaufrufe. Täglich besuchen somit rund 65.000 Menschen die E-Government-Plattform, um dort nach Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen zu suchen oder diese gleich online zu beantragen.
Der Gang zum Amt entfällt so im Erfinderland Baden-Württemberg in den kommenden Monaten und Jahren mehr und mehr. Ein Gewerbe anmelden, eine Baugenehmigung beantragen oder einen Adressbucheintrag sperren lassen wird in immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg bequem von der Couch aus möglich sein.
Gemeinsam für das digitale Amt
„Bei der Digitalisierung kommt es darauf an, Neues zu wagen, Risiken einzugehen, clevere Lösungen zu erarbeiten. Mut, Ambition und eine gute Fehlerkultur sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Genau das haben im letzten Jahr viele Kommunen bewiesen und gemeinsam mit dem Land intensiv getüftelt und dabei ganze Arbeit geleistet. Doch erst wenn jede einzelne Kommune sich der Digitalisierung annimmt und wir somit alle am gleichen Strang ziehen, erreichen wir unser Ziel einer flächendeckenden digitalen Verwaltung“, erklärt Digitalisierungsminister Thomas Strobl abschließend.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt dabei alle Landkreise, Städte und Gemeinden bei der herausfordernden Verwaltungsdigitalisierung auf vielfache Art und Weise. Mit einem digitalen Schnellbaukasten können Kommunen beispielsweise eigenständig einen digitalen Antragsprozess entwickeln und ihn über service-bw digital ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten. Diese einmal entwickelten digitalen Verwaltungsleistungen werden zugleich allen anderen Kommunen in Baden-Württemberg zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen
Pressemeldung 14.01.2022
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Änderungen zum 17. Januar 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
Änderungen zum 14. Januar 2022
Corona-Impftermine Alte Schule Rohracker – Januar 2022
Liebe Mitglieder und Freunde der Alten Schule Rohracker,
„Krempelt die Ärmel hoch“ damit wir bald aus dieser Pandemie kommen.
E i n l a d u n g zur öffentlichen Sitzung des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 26. Januar 2022
18:00 Uhr
Videokonferenz-Sitzung mit Übertragung für die Öffentlichkeit in den Mittleren Sitzungssaal (4.OG) im Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Hinweise:
1. Im Rathaus gilt für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel nach der CoronaVO.
2. Ab Betreten bis Verlassen des Rathauses und während der gesamten Sitzungsdauer muss eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard getragen werden.
3. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienerichtlinien, sowie der Allgemeinverfügung zu infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen für Sitzungen gemeinderätlicher und weiterer Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart, wird hingewiesen.
4. Die Durchführung eines Corona-Selbsttestes vor Sitzungsteilnahme ist erwünscht. Es wird darum gebeten nur mit einem negativen Test an der Sitzung teilzunehmen.
T a g e s o r d n u n g öffentlich
1. Kanalerneuerung Rosengartenstraße – mündlicher Bericht
2. Bezirksbudget: Lange Ost Nacht 2022
3. Bezirksbudget: Bürgerempfang Stuttgart-Ost 2022
4. Bezirksbudget: Ehrungen und Jubiläen durch die Bezirksvorsteherin Stuttgart-Ost
5. SSB-Pläne für die Bebauung des ehemaligen Depots in Stuttgart-Ost offenlegen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)
6. Mitteilungen und Verschiedenes
Charlotta Eskilsson, Bezirksvorsteherin
Obertürkheim – Bargeld aus Linienbus erbeutet – Zeugen gesucht
Polizeibericht
Unbekannte haben am Dienstag (11.01.2022) aus einem Linienbus, der am Bahnhof Obertürkheim abgestellt war, Bargeld gestohlen. Die Täter gelangten zwischen 11.35 Uhr und 12.00 Uhr auf bislang ungeklärte Weise in den verschlossenen Bus und stahlen eine Geldbörse mit mehreren Hundert Euro Bargeld. Ob ein 185 Zentimeter großer Mann mit schwarzen Haaren, der sich zuvor verdächtig verhalten haben soll, mit der Tat in Verbindung steht, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 mit den Beamtinnen und Beamten des Polizeirevieres 5 Ostendstraße in Verbindung zu setzen.
Archivfoto
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 13./17.01.2022
Pressemeldung
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Änderungen zum 17. Januar 2022
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Änderungen zum 13. Januar 2022