Archive for Januar, 2022

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Posted by Klaus on 11th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 11.01.2022

Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen.

„Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 11. Januar 2022, in Stuttgart.

Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe schienen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. „Erschwerend kommt noch hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird“, fuhr Kretschmann fort. „Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.“

Lage wird weiter genau beobachtet

Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. „Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir müssen unsere Regeln immer wieder überprüfen – das ist geboten mit Blick auf den Gesundheitsschutz und auf die rechtliche Verhältnismäßigkeit. Genau das tun wir jetzt wieder.“

Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und vereinfacht

Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Minister Lucha: „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern.

Wichtig ist, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren.“

Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:

  • Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
  • Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:

  • Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
  • Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
  • Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Wochenendbilanz der Polizei

Posted by Klaus on 10th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 10.01.2022

Am zweiten Wochenende des neuen Jahres kam es in Baden-Württemberg erneut zu mehreren Protestaktionen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Demonstrationen verliefen weitgehend friedlich und störungsfrei.

„Die Bilanz der Polizei zum Versammlungsgeschehen am vergangenen Wochenende fällt positiv aus. Unsere Polizistinnen und Polizisten waren erneut stark gefordert – aber sie waren auch vorbereitet. Neben einer flexiblen Kräfteplanung wurden im Schulterschluss mit den Versammlungsbehörden weiterhin alle Mittel ausgeschöpft, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Corona-Demonstrationen zu gewährleisten. Im Ergebnis verliefen so die Demonstrationen in den vergangenen Tagen weitestgehend friedlich und störungsfrei“, sagte der stellvertetende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

Rund 1.300 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz

Am zweiten Wochenende des neuen Jahres (8. und 9. Januar 2022) kam es in Baden-Württemberg erneut zu mehreren Protestaktionen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Insgesamt begleitete die Polizei landesweit 33 Versammlungslagen mit rund 13.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dabei waren rund 1.300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz.

Am vergangenen Samstag fand die zahlenmäßig größte Demonstration mit rund 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Freiburg statt. Die angemeldete Versammlung mit anschließendem Aufzug verlief weitestgehend friedlich. Kleingruppen der ebenfalls angemeldeten Gegendemonstration versuchten jedoch, Absperrungen der Polizei zu überwinden um den Aufzug zu blockieren. Die Polizei sprach unter anderem 54 Platzverweise gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gegendemonstration aus.

Versammlungen in Reutlingen und Karlsruhe

Nach mehreren verbotenen Demonstrationen in den vorhergehenden Wochen genehmigte die Versammlungsbehörde eine Kundgebung mit Aufzug im Stadtgebiet Reutlingen. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wuchs auf rund 1.800 Personen an. Abgesehen von vereinzelten Verstößen gegen die Maskentragepflicht verliefen die Einsatzmaßnahmen ohne besondere Vorkommnisse und unter überwiegender Einhaltung der versammlungsrechtlichen Auflagen.

Ebenfalls knapp 1.800 Menschen versammelten sich in Karlsruhe zu einem angemeldeten Aufzug. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden über die Versammlungsleitung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert. Darüber hinaus unterband die Polizei Vermummungsversuche und Provokationen.

Versammlungsfreiheit in Demokratie ist ein hohes Gut

Auch am gestrigen Sonntag äußerten in mehreren Städten in Baden-Württemberg Bürgerinnen und Bürger ihren Protest gegen die geltenden Corona-Regelungen. Die teilnehmerstärkste Demonstration fand in Baden-Baden mit circa 1.100 Personen statt. Sowohl diese Kundgebung als auch die weiteren elf Versammlungen am Sonntag verliefen ohne größere Schwierigkeiten.

„Die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Wer mit den Corona-Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden ist, darf das bei Demonstrationen kundtun. Freilich sollten alle friedlich gesinnten Demonstrationsteilnehmer Abstand halten von Demonstrationen, auf denen geistige Brandstifter, Extremisten und Gewalttäter zu finden sind. Lassen Sie sich nicht vor deren Karren spannen! Gerade in Pandemiezeiten ist der gesellschaftliche Zusammenhalt wichtig und darf nicht verloren gehen – ungeachtet von unterschiedlichen Meinungen, die jeder Einzelne zu den Maßnahmen haben kann“, appellierte Minister Thomas Strobl an die friedlich gesinnten Demonstrationsteilnehmer.

Kontrolle von Corona-Verstößen

Neben dem Versammlungsgeschehen konzentrieren sich die Maßnahmen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Landes weiterhin auf die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Verordnung. Allein zwischen Freitag, 7. Januar 2022 und Sonntag, 9. Januar 2022 wurden 5.300 Personen und 2.900 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei stellte die Polizei rund 450 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest. Der Großteil davon bezog sich mit 280 Verstößen auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden von der Polizei Baden-Württemberg damit knapp 2,23 Millionen Personen und 820.000 Fahrzeuge kontrolliert und dabei mehr als 378.000 Verstöße gegen die erlassenen Verordnungen festgestellt.

„Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, dass wir diese Pandemie nur gemeinsam bekämpfen können. Mir ist wohl bewusst, dass der Großteil der Gesellschaft diesem Grundverständnis nachkommt – aber einige wenige begehen immer wieder Regelverstöße. Daher werden wir auch weiterhin die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrollieren und konsequent durchgreifen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfoto

Einladung zur Sitzung des Bezirksbeirats Hedelfingen am 18. Januar 2022

Posted by Klaus on 10th Januar 2022 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

E i n l a d u n g zur Sitzung des Bezirksbeirats Hedelfingen
Dienstag, den 18. Januar 2022, 18:00 Uhr
als Videokonferenz-Sitzung
mit Übertragung für die Öffentlichkeit im Bürgerhaus Hedelfingen (Trauraum, 1. OG)
Hedelfinger Straße 163, 70329 Stuttgart

T a g e s o r d n u n g öffentlich

1. Bürgerinnen und Bürger tragen dem Bezirksbeirat ihre Anliegen vor

2. Sachstand „Renaturierung unterer Bussbach“
– mündlicher Bericht
Tiefbauamt

3. Neubau Hedelfinger Brücke
– aktueller Sachstand

5. Bekanntgaben

6. Aktuelles

Mit freundlichen Grüßen
Bezirksvorsteher Kai Freier

Siehe auch: Hedelfinger Rathaus Umzug ins Rathaus im Frühjahr

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Obertürkheim – Radfahrerin von Auto angefahren

Posted by Klaus on 10th Januar 2022 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Polizeibericht 10.01.2022

Eine 48 Jahre alte Autofahrerin hat am Sonntag (09.01.2022) eine 39 Jahre alte Radfahrerin angefahren, die offenbar die Straße auf dem Fußgängerweg überquerte. Die 48-Jährige war gegen 16.40 Uhr mit ihrem Suzuki in der Göppinger Straße in Richtung Bahnhof Obertürkheim unterwegs, als die 39-Jährige den Fußgängerweg an der Kreuzung zur Augsburger Straße auf dem Fahrrad fahrend überquerte. Dabei kam es zum Zusammenstoß, bei dem die 39-jährige Frau schwer verletzt wurde. Rettungskräfte kümmerten sich um sie und brachten sie zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus.

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Stadtgebiet – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 10th Januar 2022 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 10.01.2022

Unbekannte sind am vergangenen Wochenende (07. bis 09.01.2022) in mehrere Wohnhäuser in den Stuttgarter Stadtbezirken Nord, Ost sowie Bad Cannstatt eingebrochen. Zumeist stiegen die Täter über zuvor aufgebrochene Terrassentüren und Fenster in die Wohnungen der Mehrfamilienhäuser ein. Dort durchwühlten sie in der Regel sämtliche Schränke und Schubladen. Insgesamt erbeuteten die Täter Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und andere hochwertige Gegenstände im Wert von mehreren Zehntausend Euro.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei zu melden.

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Jahresbilanz der Polizeihubschrauberstaffel 2021

Posted by Klaus on 9th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Innenansicht des Cockpits eines Polizeihubschraubers, der einen Fluss überfliegt.

Mehr Sicherheit mit modernster Technik: Die Rettung von Menschenleben ist jeden Cent wert, den wir in die hochmoderne Technik und die Ausbildung unserer Polizei- hubschrauberstaffel investieren – das hat nicht zuletzt der Einsatz im Ahrtal wieder eindrücklich gezeigt.

„Die Polizeihubschrauberstaffel schafft Sicherheit von oben. Sie steht für ein perfektes Zusammenspiel von Mensch und Maschine. In vielen Fällen ermöglicht der Polizeihubschrauber mit seinem hochwertigen Kamerasystem auch eine effektivere Fahndung mit weniger Personaleinsatz am Boden. Hier greifen die Rädchen unseres Sicherheitsapparates passgenau ineinander. Das heißt: Mehr Sicherheit mit modernster Technik!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung der Jahresbilanz der Polizeihubschrauberstaffel 2021.

Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg hat im Jahr 2021 insgesamt 108 Personen aus einer lebensbedrohlichen Situation gerettet. Darunter waren 71 vermisste Personen (2020: 65). Bei den Fahndungen, beispielsweise nach flüchtigen Tatverdächtigen oder Fahrzeugen, weist die Bilanz der Staffel 36 erfolgreiche Einsätze auf (2020: 58). Weitere erfolgreiche Unterstützungseinsätze gab es unter anderem bei Observationen im Rahmen von Ermittlungen oder bei der Feststellung von Bränden.

Unterstützung bei Flutkatastrophe im Ahrtal

Insgesamt flogen die Pilotinnen und Piloten der Polizeihubschrauberstaffel im letzten Jahr 2.190 Einsätze (2020: 2.248) und absolvierten dabei 2.176 Flugstunden, die damit auf dem Vorjahresniveau lagen. Auf ähnlich hohem Niveau bewegte sich die Anzahl der fliegerisch herausfordernden und besonders belastenden Nachteinsätze. Mehr als 40 Prozent aller Einsätze fanden unter diesen erschwerten Bedingungen statt.

Der wohl herausragendste Einsatz für die Staffel war – sowohl fliegerisch als auch menschlich gesehen – die Unterstützung des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz bei der Flutkatastrophe im Juli. Hauptaufgabe war die Rettung von Personen, die sich vom Wasser eingeschlossen in Notlagen befanden. Ein mit einer Seilwinde ausgestatteter Hubschrauber startete, zusätzlich mit zwei Höhenrettern der Berufsfeuerwehr Stuttgart an Bord, gleich am ersten Tag der Katastrophe am 15. Juli von Stuttgart aus in Richtung Ahrtal. Allein an diesem Tag wurden insgesamt 37 Personen mithilfe des Polizeihubschraubers aus Baden-Württemberg gerettet.

„Baden-Württemberg ist und bleibt eines der sichersten Länder. Das kommt nicht von ungefähr. Wir setzen auf modernste Technik und hervorragend ausgebildetes Personal bei unserer Polizei. Die Bilanz unserer Polizeihubschrauberstaffel ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir mit dieser Strategie richtig fahren“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Die Polizeihubschrauberstaffel

Die Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg ist eine Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Einsatz, das in Göppingen angesiedelt ist. Sitz der Staffel ist am Landesflughafen in Stuttgart, wo fünf Maschinen stationiert sind. Zudem gibt es eine Außenstelle auf dem Baden-Airpark in Rhein- münster-Söllingen mit einem weiteren Polizei- hubschrauber. Foto, Klaus

Geflogen werden die Einsätze im Rahmen eines 24-Stunden-Schichtbetriebs. Dabei unterstützt die Staffel die Polizeikräfte am Boden bei jenen Aufgaben, bei denen Hilfe aus der Luft einen optimalen oder schnellen Einsatzerfolg verspricht. So ergibt sich ein breites Einsatzspektrum.

Zu den Aufgaben der Staffel zählen unter anderem auch Gewässerüberwachungsflüge, verkehrspolizeiliche Einsätze, Flüge bei Großveranstaltungen und Einsatzlagen zur Bildübertragung sowie die Unterstützung der Spezialeinheiten des Landes zu den Tätigkeiten der Pilotinnen und Piloten.

Das Fluggerät – die H 145 von Airbus Helicopters:

Triebwerke: 2 mal Turbomeca Arriel 2E mit jeweils 575 Kilowatt (kW)
Höchstgeschwindigkeit: circa 280 Kilometer pro Stunde (km/h)
Reisegeschwindigkeit: circa 250 km/h
Maximale Reichweite: circa 670 km
Maximales Abfluggewicht: 3.700 Kilogramm
Länge über alles: 13,63 Meter (m)
Breite: 2,45 m
Höhe: 3,45 m
Hauptrotordurchmesser: 11 m

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 10.01.2022

Posted by Klaus on 9th Januar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 9.01.2022

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusam- mengestellt

Änderungen zum 10. Januar 2022

Corona-Verordnung Kita

Corona-Verordnung Schule

Newsletter Januar 2022 des Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.

Liebe Mitglieder und Freunde der Alten Schule Rohracker,

wir hoffen, Sie sind alle gut ins Neue Jahr gestartet.

Einige Gymnastikkurse beginnen wieder ab 10.1.22. Das aktuelle Kursprogramm.

Im Bezirksrathaus Hedelfingen finden ab Januar 22 immer dienstags bis samstags von 15:00-19:00Uhr Covid-Impfungen statt. Infos s. angehängtem Flyer.

Bei uns im Bürgerhaus Alte Schule Rohracker werden am:

Montag, 24.1.22, 15:00-18:00Uhr

Samstag, 29.1.22, 11:00-15:00Uhr

Montag, 31.1.22, 15:00-18:00Uhr Covidimpfungen angeboten. Genaue Infos folgen noch.

Bitte bleiben Sie gesund.

Ihr
Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.
Geschäftsstelle
Christine Bollermann
Tel. 0711-46920199
E-Mail: Buergerhaus-Rohracker@online.de
Öffnungszeit: Freitag 13.00-17.00Uhr

Archivfoto

Impfzentrum Rathaus Hedelfingen Heumadener Str. 1 – Geänderte Öffnungszeiten

Posted by Klaus on 9th Januar 2022 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Info Bezirksamt Hedelfingen
Ab dem 10. Januar 2022 ist das Impfzentrum Dienstag bis Samstag von 15-19 Uhr geöffnet.

Termine können unter www.0711-impfen.de gebucht werden.

Angeboten wird die Erst-, Zweitund die Booster- impfung.

 

Impfzentrum ist im:
Rathaus Hedelfingen
Heumadener Str. 1
70329 Stuttgart

Archivfoto

Planetarium feiert Keplers Geburtstag mit neuer Show

Posted by Klaus on 9th Januar 2022 in Stuttgart

Presse LHS

„Explore! Mit Kepler ins All“ heißt die neue, kuppelfüllende Show, die das Planetarium Stuttgart ab Dienstag, 11. Januar, zum 450. Geburtstag von Johannes Kepler zeigt.

Zum Jubiläum ist im Februar auch eine Ausstellung der Universität Stuttgart in Kooperation mit der Kepler-Gesellschaft und zahlreichen weiteren Partnern im Haus der Wirtschaft zu sehen.

Betrachtet man die Geschichte der Astronomie von den Anfängen im alten Babylon bis zum Weltraumzeitalter, ragen einige wenige Personen besonders heraus. Eine dieser Geistesgrößen war Johannes Kepler, der nicht weit von Stuttgart in Weil der Stadt am 27. Dezember 1571 geboren wurde. Der runde Geburtstag des berühmten Mathematikers und Astronomen gibt Anlass für zahlreiche Veranstaltungen, die das vielfältige Forscherleben des schwäbischen Genies beleuchten und seine Bedeutung für die Wissenschaft bis zur Gegenwart veranschaulicht.

Etliche Orte und Städte in der Region sind mit dem Lebensweg des jungen Kepler verbunden. Weil der Stadt als Geburtsort sowie Leonberg, Keltern Ellmendingen, Maulbronn und Tübingen waren als Schul? und Studienorte erste Stationen des angehenden Forschers.

Unter dem Titel „himmelwärts“ wird am Samstag, 5. Februar, ein Ausstellungsprojekt des 5. Physikalischen Instituts der Universität Stuttgart in Kooperation mit der Kepler?Gesellschaft und zahlreichen weiteren Partnern im Haus der Wirtschaft eröffnet. Viele Exponate und Mitmach?Experimente sind vom 7. bis 26. Februar zu erleben. Ein Vortragsprogramm über historische und moderne Themen der Astronomie und Raumfahrt ergänzt das Ausstellungsangebot. Mehr dazu steht unter

 www.pi5.uni-stuttgart.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/kepler-2022 .

Diese Planetariumsshow „Explore! Mit Kepler ins All“ zeigt eindrucksvoll, wie Keplers Erkenntnisse in der modernen Raumfahrt für den Flug durch das Sonnensystem verwendet werden. Dazu begeben sich die Besucherinnen und Besucher auf eine virtuelle Reise durch Raum und Zeit von Keplers Lebensstationen in Europa bis hin zu Satelliten und Raumstationen im Erdorbit. Anschließend werden die Zuschauerinnen und Zuschauer zu Astronauten an Bord eines virtuellen Raumschiffs, das sie zu einem Planeten führt, dessen Bahn von Kepler besonders ausgiebig erforscht wurde.

„Auf der Suche nach guten Animationen für unsere Kuppelprojektion stießen wir auf das polnischen Fulldome-Produktionsteam ‚Creative Planet‘. Deren international preisgekrönte Kuppelshow ‚Explore!‘ lieferte wichtige Elemente für unsere Vorführung“, beschreibt Planetariumsdirektor Dr. Uwe Lemmer die Anfänge des monatelangen Produktionsvorganges. „Mit unserer eigenen Technik wurden weitere Animationen und inhaltliche Ergänzungen geschaffen, die Keplers vielfältige Forschungstätigkeit und sein Zusammenwirken mit dem damals besten Himmelsbeobachter Tycho Brahe auf der dänischen Insel Hven in Szene setzen.“

Darüber hinaus werde auch die große Stärke des Sternenprojektors genutzt, um einen beeindruckend naturgetreu simulierten Sternenhimmel vorzuführen. „Während des letzten Lockdowns wurden Teile der Glasfaser-Technik am Zeiss-Projektor erneuert, sodass die Sterne noch intensiver leuchten“, so Lemmer.

Das Programm läuft dienstags und donnerstags jeweils um 10 Uhr sowie mittwochs und freitags um 15 Uhr. Außerdem am Samstag um 16.30 Uhr. Die Vorführung dauert rund 50 Minuten. Die Veranstaltungszeiten wurden so gelegt, dass je nach Wochentag die Besucher vor oder nach dem Besuch der Ausstellung einen Abstecher zum Planetarium machen können, um dort die Vorführung zu sehen.

Weitere Informationen unter

 www.planetarium-stuttgart.de , Telefon 216-89015, Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.

Plakat „Explore! Mit Kepler ins All“. Grafik und Rechte: Planetarium Stuttgart