Archive for Februar 3rd, 2022

Außergewöhnliche Hauptversammlung des Musikzugs Stgt Wangen

Pressemeldung Hauptversammlung

Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart, Abteilung Wangen traf sich am 1. Februar zur Hauptversammlung 2022. Pandemiebedingt fand diese in der Wangener Kelter mit großem Abstand zwischen den Stühlen und mit Maskenpflicht statt. Abteilungsleiter Uwe Dalferth durfte neben den Musikerinnen und Musikern auch Abteilungskommandant Marcel Pfost begrüßen.

Nicht nur die Gästeliste, auch die Tagesordnung war durch Corona im Vergleich zur Vergangenheit stark gekürzt. Bernhard Veit präsentierte zunächst den Kassenbericht für 2020, da im vergangenen Jahr keine Hauptversammlung stattfinden konnte. Nach seiner einstimmigen Entlastung fuhr er direkt mit dem Kassenbericht für 2021 fort, für den er ebenfalls einstimmig entlastet wurde.

Der dritte und schon letzte Tagesordnungspunkt waren ordentliche Neuwahlen auf vier Positionen für die kommenden fünf Jahre. Uwe Dalferth wurde in seinem Amt als Leiter der Musikabteilung mit über 94 % der Stimmen bestätigt. Dasselbe Ergebnis erhielt Bernhard Veit bei seiner Bestätigung als Kassier. Auch Jochen Bücheler und Petra Fearn wurden in ihren Ämtern für Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen & Kameradschaft mit über 97 bzw. 88 % bestätigt.

Für die sonst üblichen Berichte, Aussprachen, Ehrungen und Verabschiedungen soll es nach aktuellen Planungen eine weitere Versammlung im Laufe des Sommers geben. Daher beendete Uwe Dalferth die Veranstaltung schon nach einer Stunde mit dem Dank an alle Musikerinnen und Musiker für ihren Einsatz in herausfordernden Zeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bücheler

Archivfoto, Klaus

Land lässt Coronavirus-Teststellen verstärkt kontrollieren

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Baden-Württemberg lässt Coronavirus-Teststellen in Zukunft verstärkt kontrollieren. So soll die korrekte Durchführung der Tests sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter wird ein externer Dienstleister beauftragt.

Betreiber von Coronavirus-Teststellen in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Das Land wird dafür erneut zeitnah einen externen Dienstleister beauftragen, um die lokalen Behörden bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Kontrollen werden unangekündigt in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg stattfinden. Dabei sollen verstärkt Teststellen in den Fokus genommen werden, bei denen Hinweise auf Mängel vorliegen. Bereits im August letzten Jahres hatten flächendeckende Kontrollen vereinzelt Mängel bei Teststellen ergeben, in der Gesamtbetrachtung war das Ergebnis jedoch zufriedenstellend. 

Korrekte Durchführung der Tests entscheidend, um Infektionen zu erkennen

„Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Tests nicht korrekt durchgeführt werden“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dies ist jedoch entscheidend, um Infektionen zu erkennen. Insbesondere durch die stark in Anspruch genommenen PCR-Kapazitäten nehmen Antigen-Schnelltests auch künftig eine wichtige Rolle ein. Deshalb werden wir die Teststellen im Land noch einmal verstärkt unter die Lupe nehmen.“

Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, insbesondere auch der Probenahme. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird genau geprüft. Zudem sollen in diesem Zusammenhang alle Teststellen im Land noch einmal auf Mindestanforderungen hingewiesen werden.

inführung eines Meldeportals für Teststellen geplant

Im Januar 2022 haben ca. 4.000 Teststellen in Baden-Württemberg sogenannte Bürgertestungen nach der Test-Verordnung des Bundes (TestV) für Dezember 2021 abgerechnet. Die Beauftragung der Teststellen erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die zuständigen Behörden vor Ort können weitere Beauftragungen von Leistungserbringern unter anderem untersagen, wenn der Bedarf an entsprechenden Teststellen in den Kommunen als gedeckt angesehen wird oder die vom Gesundheitsamt geforderten Unterlagen nicht vollständig nachgewiesen werden können. Die Beauftragungen können darüber hinaus auch untersagt oder wieder entzogen werden, wenn beispielsweise die in der TestV geforderte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht gewährleistet ist.

Das Land plant zudem die Einführung eines Meldeportals für Teststellen, um die Meldungen an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu vereinfachen sowie einen besseren Überblick über die Testangebote im Land zu erhalten.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zum Testen auf das Coronavirus

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archivfot, Andy

Kretschmann zur aktuellen Corona-Lage

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Zur aktuellen Corona-Lage erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass die Landesregierung einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen habe. Er verweist auf Lockerungen in der Stufenlogik des Landes. In der Phase bis Ostern gehe es um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärt zur aktuellen Corona-Lage:

„Die Landesregierung hat einen klaren Fahrplan für die nächsten Wochen. Lockerungen sind in der Stufenlogik des Landes längst vorgesehen und greifen wie derzeit in der Alarmstufe I auch bereits.

In der aktuellen Lage noch nicht verantwortbar ist ein Exit im Sinne des ‚Endes der Pandemie‘, also einer Rückkehr in einen Normalzustand ohne Regeln. Dafür ist bei uns derzeit im Vergleich zu anderen Ländern, die bereits weitere Schritte gehen, die Impflücke noch deutlich zu groß. So bleibt etwa die FFP2-Maskenpflicht ein sehr wirksames und wichtiges Mittel in dieser Phase der Pandemie.

Kurz gefasst: Es geht in der Phase bis Ostern um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Infektionslage. Lockerungen ja, Exit nein.“

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Petri Heil beim nächtlichen Angeln

Posted by Klaus on 3rd Februar 2022 in Allgemein

Pressemeldung 3.02.2022

Die neue Landesfischereiverordnung ist in Kraft. Die neue Verordnung schafft Klarheit für die Anglerinnen und Angler im Land, stärkt den Artenschutz und sichert die hohen Ausbildungsstandards. Nachtangeln ist nun an den meisten Gewässern im Land erlaubt. Zudem ist der heimische Steinkrebs jetzt ganzjährig geschützt.

Nach langem, zähem Ringen, Diskutieren und Debattieren ist das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nunmehr an den meisten Gewässern Geschichte. Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung im Gesetzblatt wurde die Beschränkung der nächtlichen Angelfischerei, das sogenannte „Nachtangelverbot“, aufgehoben.

Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot geklagt hatten und Recht bekamen, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert und das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass das Nachtangelverbot wie bisher praktiziert nicht ausreichend über die Ermächtigung im Fischereigesetz abgedeckt war. Deshalb haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen und sind damit auch dem Wunsch vieler Angler nachgekommen“, erklärte Minister Peter Hauk.

Nachtangelverbot am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt bestehen

Ob es auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben wird, muss sich zeigen. „Eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit kann auch in Zukunft dem Schutz der Fischerei dienen, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten zu bestimmten Zeiten oder in speziellen Gebieten zu schonen“, so Minister Hauk. Regelungen dazu sind im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könnten von Seiten des Naturschutzes in Zukunft Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.

Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt das Nachtangelverbot aus fischereilichen Gründen aber bestehen. Hier gibt es internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben. „An Gewässern wie dem Bodensee, in denen Berufsfischer und Angelfischer den Fischen nachstellen, dient eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit vor allem der Befriedung verschiedener Fischereiformen und ermöglicht eine optimale Gewässerhege“, erläutert Minister Hauk.

Steinkrebs in Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen

Im Rahmen der Novelle der Landesfischereiverordnung wurde außerdem der Steinkrebs, eine gefährdete heimische Krebsart, die auf der Roten Liste der Arten Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist, in die Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen. Dadurch erhält der kleine Krebs, der in Baden-Württemberg nur noch in wenigen Restrefugien vorkommt, einen besonderen Schutzstatus.

Zur Aufrechterhaltung des hohen Ausbildungsniveaus für unsere angehenden baden-württembergischen Anglerinnen und Angler wurde ein Leitfaden zur Erstellung geeigneter Lehrmaterialien für Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung in die Verordnung aufgenommen. An diesem können sich nun alle Anbieter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung orientieren, um Grundlagen für einen qualitativ hochwertigen Ausbildungslehrgang erarbeiten zu können. Außerdem wurde die Frist zur Anmeldung zur Fischerprüfung von acht auf vier Wochen herabgesetzt.

Das Angeln in freier Natur, welches sich zunehmender Beliebtheit erfreut, wird in Zukunft also in Baden-Württemberg fast überall rund um die Uhr möglich sein. „Ich bin sicher, dass unsere qualitativ hochwertige Ausbildung auch weiterhin dafür sorgen wird, dass Anglerinnen und Angler im Land sich verantwortungsvoll gegenüber der Umwelt und ihren Mitgeschöpfen verhalten und unvergessliche Naturerlebnisse genießen“ so Minister Peter Hauk. In diesem Sinne „Petri Heil!“.

Archivfoto