Archive for April 28th, 2022

Stuttgart-Mitte: Abweichungen wegen Demonstration möglich (30.04. + 1. Mai)

Info SSB

Am 30.04.2022 Betroffene Linien: 42, 43, 44

Am Samstag, 30. April 2022, im Zeitraum von etwa 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kann es bei den Buslinien 42, 43 und 44 in den Bereichen Schlossplatz und Dorotheenstraße aufgrund einer Demonstration jeweils zeitweise zu Fahrplanabweichungen, Umleitungen und einzelnen Fahrtausfällen kommen.

Am 01.05.2022 Betroffene Linien: 41, 42, 43, 44, 92

Am Sonntag, 1. Mai 2022, im Zeitraum von etwa 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, kann es bei den Buslinien 41, 42, 43, 44 und 92 in den Bereichen Marienplatz, Wilhelmsbau, Österreichischer Platz, Rathaus, Dorotheenstraße, Charlottenplatz und Schlossplatz aufgrund einer Demonstration jeweils zeitweise zu Fahrplanabweichungen, Umleitungen und einzelnen Fahrtausfällen kommen.

Bitte weichen Sie auf umliegende Haltestellen oder auf nicht betroffene Stadtbahnen sowie S-Bahnen aus und rechnen Sie mit einer längeren Reisezeit.

Archivfoto

Rücksicht im Wald nicht nur am Maiwochenende

Posted by Klaus on 28th April 2022 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Forstminister Peter Hauk hat um Rücksichtsnahme auf Tiere und Pflanzen im Wald geworben. Wer mit Umsicht im Wald unterwegs ist, zeigt sich solidarisch mit dem Lebensraum, den Wildtieren und den Mitmenschen.

„Unser Wald ist ein beliebtes Ausflugsziel. Auch das schöne Frühlingswetter lockt jede Woche bis zu sechs Millionen Baden-Württemberger in den Wald. Damit das Naturerlebnis für den Menschen in Balance zu Wald und Wild gelingt, müssen wir aufeinander achtgeben und einfache Regeln beherzigen. Im Frühjahr beginnen die Wildtiere mit der Aufzucht ihres Nachwuchses. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Besucherinnen und Besucher diese sensiblen Bereiche meiden und auf den Waldwegen bleiben. Viele Tier- und Pflanzenarten reagieren empfindlich auf Störungen ihrer Lebensräume. Gerade das Maiwochenende zieht viele Menschen in den Wald, Naturgenuss und Erholung sind dabei völlig in Ordnung aber es gibt Regeln, die eingehalten werden müssen, nicht nur am 1. Mai“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Blick auf das Maiwochenende.

Es gehe zudem um den Schutz der eigenen Gesundheit. Einige Waldabschnitte, wie beispielsweise Bannwälder, entwickeln sich ohne Zutun des Menschen. „Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten, denn morsche Äste können herabfallen und zu Verletzungen führen“, sagte Hauk. Der Minister wies darauf hin, dass auf den Waldwegen nur Fahrzeuge mit einer besonderen Berechtigung für die Waldbewirtschaftung oder die Jagd fahren dürfen. Besucher nutzen bitte die eigens dafür eingerichteten Waldparkplätze.

Weniger ist mehr

Gerade der Frühling lädt dazu ein, Gräser oder Blumen zu sammeln. Während ein kleiner Handstrauß okay ist, sind geschützte Pflanzen tabu. Auch Kräuter, wie aktuell den Bärlauch können in geringen Mengen für den eigenen Bedarf mitgenommen werden. In diesem Zusammenhang wies der Minister nochmals auf die Verwechslungsgefahren mit Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen hin, deren Verzehr lebensgefährlich ist. Dabei hilft eine kleine Faustregel: Die Blätter des Bärlauchs riechen beim Zerreiben nach Knoblauch, die Blätter von Maiglöckchen und Herbstzeitlose nicht. Wer sich nicht sicher ist, soll die Pflanze lieber stehen lassen.

Wildnachwuchs braucht Schutz und Ruhe

Von Bedeutung sei es auch, dass Hunde, die sich frei im Wald bewegen, stets abrufen lassen und sich den jungen Wildtieren nicht nähern oder sie berühren. Als Beispiel nannte der Minister Rehe und Hasen, die ihre Jungen in Mulden oder im tiefen Gras ablegen. „Wir alle haben Verantwortung, die Jungtiere vor unnötigem Stress zu bewahren, der gerade durch freilaufende Hunde verursacht wird“, sagte Hauk. Sollten Spaziergänger Rehkitze oder Junghasen alleine auffinden, bitte nicht berühren oder diese womöglich mitnehmen. Die Elterntiere sind meist auf Futtersuche oder gehen vor den Menschen in Deckung, sie kehren wieder zu ihren Jungen zurück.

Kein freies Grillen im Wald

Für das Grillen stehen die eingerichteten Feuerstellen bereit, wichtig ist, das Feuer ständig zu beaufsichtigen. Mitgebrachte Grillgeräte sind im Wald tabu. Beim Verlassen der Grillstelle ist diese vollständig zu löschen, um Waldbrände zu verhindern. Von März bis einschließlich Oktober ist darüber hinaus in den baden-württembergischen Wäldern das Rauchen nicht erlaubt.

Müll hat im Wald nichts verloren

Müll gehört nicht in den Wald. Hier kann er nicht nur für die Natur, sondern auch für das Wild große Schäden verursachen, deshalb den Müll bitte zu Hause fachgerecht entsorgen. Das schützt Waldböden, Gewässer und Waldbewohner.

„Ihr umsichtiger Waldbesuch unterstützt die Forstleute und Waldbewirtschafter dabei, die Interessen am Wald mit dem Lebensraum und den Bedürfnissen seiner Bewohner in Balance zu halten. Wir alle wollen unsere Wälder gesund erhalten, dazu kann und muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Minister Peter Hauk.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Archivfotos

Nachtsperrungen der B10 am 2. und 5. Mai

Posted by Klaus on 28th April 2022 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg, Stuttgart Wangen

Presse LHS

Zur Herstellung der neuen Stahlbetonbrücke über die B10 bei Hedelfingen muss ein Lehrgerüst aufgebaut werden. Hierzu muss die B10 an zwei Nächten unter der Woche voll gesperrt werden.

Zur Herstellung der neuen Stahlbetonbrücke über die B10 bei Hedelfingen muss ein Lehrgerüst aufgebaut werden. Hierzu muss die B10 an zwei Nächten unter der Woche voll gesperrt werden.

Betroffen ist der Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Stuttgart Hedelfingen und Stuttgart Hafen Süd in beide Fahrtrichtungen. Die erste Sperrung erfolgt von Montag, 2. Mai, ab 22 Uhr bis Dienstag, 3. Mai, um 5 Uhr. Die zweite Sperrung folgt am Donnerstag, 5. Mai, Richtung Stuttgart ab 22 Uhr und Richtung Esslingen ab 23 Uhr bis Freitag, 6. Mai, um 5 Uhr.
In Fahrtrichtung Esslingen wird der Verkehr der B10 bereits an der Ausfahrt Wangen ausgeleitet. Die Umleitung für die nächtlichen Vollsperrungen erfolgen durch das Industriegebiet am Hafen.

Das Tiefbauamt bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

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Hinweise für Besucher des Naherholungsgebiets Max Eyth See

Posted by Klaus on 28th April 2022 in Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart

Presse LHS 28.04.2022

Auch an den kommenden, durch Feiertage verlängerten Wochenenden und an den Brückentagen lockt das Naherholungsgebiet Max Eyth See besonders bei schönem Wetter wieder viele Ausflügler an.

Die Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen, weil die öffentlichen Stellplätze meist belegt und in den anliegenden Wohngebieten keine freien Plätze zu finden sind.

Die Stadt Stuttgart hat das Grillen am Max Eyth See besonders geregelt und bittet die Besucher, die Regeln zu beachten: In den Liegewiesen bei der Stadtbahnhaltestelle Wagrainäcker ist der offizielle Grillbereich eingerichtet. Für die Grillkohleentsorgung stehen spezielle Behältnisse zur Verfügung. Einweggrills sind nicht erlaubt. Wer ein eigenes Grillgerät mitbringt, muss darauf achten, dass das Grillgerät mindestens 30 Zentimeter Abstand zum Boden hat. Der Umwelt zuliebe und um Müll zu vermeiden, werden die Besucher gebeten, Mehrweggeschirr zu nutzen.

Auf allen anderen Flächen sollen die Besucher die Natur ungestört genießen können. Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Die Stadtverwaltung wünscht ein gutes Miteinander und viel Freude im größten innerstädtischen Naherholungsgebiet am Max Eyth See.

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Verdacht des Einschleusens von Arbeitnehmern, der illegalen Beschäftigung und des Abrechnungsbetrugs – Ermittlungen gegen Pflegedienstleister

Posted by Klaus on 28th April 2022 in Allgemein, Stuttgart

Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamts Stuttgart, des Polizeipräsidiums Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart:

Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben heute gemeinsam mit Beamten der Landespolizei Baden-Württemberg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart Durchsuchungsmaßnahmen im süddeutschen Raum durchgeführt. Im Fokus der Ermittlungen steht ein Stuttgarter Pflegedienstleister, der Verträge im Bereich der häuslichen Pflege für ältere sowie im Bereich der häuslichen Krankenpflege für intensivpflegebedürftige Patienten durch examinierte Pflegekräfte anbietet. Im Rahmen der Durchführung dieser Dienstleistungen sollen zumindest teilweise Beschäftigte eingesetzt worden sein, die als Drittstaatenbürger keine entsprechende Arbeitsgenehmigung für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik besaßen. Die Arbeitskräfte sollen zudem durch das Unternehmen in Deutschland nicht zur Sozialversicherung angemeldet gewesen sein. Ferner soll ein Teil dieser Pflegekräfte nicht über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen für die Durchführung der Pflegedienstleistungen verfügt haben. Die Geschäftsführenden des Unternehmens stehen im Verdacht, den Kostenträgern gegenüber die Fachqualifikationen der tatsächlich eingesetzten Kräfte vorgetäuscht zu haben. Die im Ermittlungsverfahren Beschuldigten sind beim derzeitigen Ermittlungsstand weiterhin verdächtig, Abrechnungsbetrug zulasten von Krankenkassen und Privatpersonen begangen, Sozialabgaben hinterzogen und Ausländer illegal eingeschleust zu haben. An den Durchsuchungen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind 150 Einsatzkräfte des Zolls, der Landespolizei und der Staatsanwaltschaft Stuttgart beteiligt. Neben den Geschäftsräumen des Unternehmens in Stuttgart und den Privatwohnungen der Beschuldigten waren auch Einsatzorte des mutmaßlich illegal eingesetzten Pflegepersonals im Bereich der häuslichen Pflege Ziel der Durchsuchungen.

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