Archive for Juni 30th, 2022

GeMix: Generationen-Mix „Alles, was rollt!“ u.a. mit Fahrrad-Rikschas

GeMix: Generationen-Mix
„Alles, was rollt!“ u.a. mit Fahrrad-Rikschas

Wann haben Sie zuletzt eine Fahrradtour durch Wangen mit Ihren Kindern oder sogar Enkel- kindern unternommen? Schon lange nicht mehr oder gar noch nie? Dann unbedingt zu GeMix am 13. Juli ab 15.30 Uhr kommen: Freuen Sie sich auf abenteuerliche Erlebnisfahrten mit zwei Fahrrad-Rikschas. Jung und Alt genießen es gleichermaßen, sich den Wind um die Nase wehen zu lassen!

Darüber hinaus gibt es weitere rollende Spielgeräte für Kinder und Erwachsene, die viel Freude bereiten!

Wangener Begegnungsstätte
Ulmer Straße 347 · 70327 Stuttgart
Telefon 07 11 / 42 61 33
begegnungsstaette@wangen-evangelisch.de
www.wangen-evangelisch.de

Vertragskündigung wird ab 1. Juli 2022 einfacher

Posted by Klaus on 30th Juni 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Die Kündigung von Verträgen und Abos wird für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher. Ab 1. Juli müssen die Anbieter online abschließbarer Verträge auf der Webseite einen Kündigungsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung vorhalten.

„Handyverträge, Zeitschriftenabos oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Ein entgeltlicher langfristiger Vertrag lässt sich im Internet mit ein paar Klicks schnell abschließen. Genauso einfach muss auch die Kündigung möglich sein. Ab 1. Juli 2022 müssen die Anbieter solcher online abschließbaren Verträge nun einen Kündigungsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung vorhalten, der Verbraucherinnen und Verbrauchern lästige postalische Einschreiben oder mühsames E-Mail-Schreiben erspart“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk am 30. Juni 2022 in Stuttgart anlässlich des Inkrafttretens der neuen Regelung zur Einführung des sogenannten Kündigungsbuttons.

Dabei müssten Unternehmen, die über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbieten, künftig auch die Vertragskündigung genauso einfach über diese Website per eindeutig beschrifteter Schaltfläche ermöglichen. Der Kündigungsbutton sei nur eine zusätzliche Möglichkeit zu kündigen, bereits bestehende Kündigungsarten, wie per Brief oder E-Mail, existierten weiterhin.

Plus an Verbraucherschutz

„Mit diesem Plus an Verbraucherschutz wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und transparenter, ihre langfristigen Verträge zu verwalten – auch die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossenen Verträge“, erläuterte der Minister.

Die Regelung sei eine Maßnahme des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, das im August 2021 beschlossen worden sei. Dabei seien auch weitere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt worden, so zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist bei sich automatisch verlängernden Dauerschuldverhältnissen, wie die vom nun vorgestellten Kündigungsbutton erfassten Zeitschriftenabos oder Streamingdienste.

Zumindest für den Bereich der telefonisch verhandelten Gas- und Stromlieferverträge sei zudem eine sogenannte Bestätigungslösung erarbeitet worden, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher zum rechtswirksamen Vertragsschluss die vom Unternehmer an sie versandten Vertragskonditionen schriftlich bestätigen müssen. „Die nach und nach durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführten Regelungen kommen mit dem Kündigungsbutton nun zu voller Geltung“, sagte der Minister.

Mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung

„Allerdings besteht noch Luft nach oben, was zum Beispiel eine Ausdehnung der Bestätigungslösung auf alle telefonisch besprochenen langfristigen Verträge betrifft“. Auch eine Verkürzung von Erstlaufzeiten langfristiger Verträge von derzeit 24 auf zwölf Monate würde Peter Hauk begrüßen. Eine weitere Überlegung sei die Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts bei im Laden abgeschlossenen langfristigen Verträgen.

„Der Kündigungsbutton ist ein gutes Beispiel, wie Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Freiheiten bezüglich ihrer langfristigen Verträge erhalten können. Es wäre zu begrüßen, wenn bezüglich langfristiger Verträge weitere Verbesserungen erzielt würden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer flexibleren Vertragsverwaltung zu verhelfen und gleichzeitig mehr Wettbewerb zu ermöglichen“, betonte der Minister. Die neue Regelung zum Kündigungsbutton wird künftig unter § 312k im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sein.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kündigungsbutton: Verträge ab 1. Juli mit wenigen Klicks kündigen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Gesetz für faire Verbraucherverträge

Neue Regelungen für Corona-Bürgertests

Posted by Klaus on 30th Juni 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Am 30. Juni ist die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Kostenlose Tests gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig.

Kostenlose „Bürgertests“ an Teststellen oder in Apotheken gibt es ab sofort nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheits- ministeriums vor, die am 30. Juni 2022 in Kraft getreten ist.

Künftig haben etwa noch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Anspruch auf einen Gratistest, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei roter Corona-Warnapp oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Wer einen solchen Test will, muss dann auch unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung)

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Quelle: dpa/lsw/red

Foto, Andy

Häkeln für die Weltmeere – Neue Ausstellung in der EnBW-City

Posted by Klaus on 30th Juni 2022 in Künstler/innen

Pressemeldung

Die faszinierenden Korallenriffe der Geschwister Margaret und Christine Wertheim aus dem Museum Frieder Burda zu Gast bei der EnBW in Stuttgart

Stuttgart. Korallen häkeln und dadurch auf das weltweite Korallensterben durch den Klimawandel aufmerksam machen – das ist die Idee der Zwillingsschwestern Margaret und Christine Wertheim. Weltweit laden sie Menschen zum Mitmachen ein und arrangieren die so entstandenen Korallen mit ihrem Team anschließend zu eindrucksvollen Riffen. Ab dem 5. Juli sind die Kunstwerke bei der EnBW in Stuttgart zu sehen.

Bei ihrer letzten Aktion, die die Künstlerinnen für das Museum Frieder Burda in Baden-Baden initiierten, sind das sechs Teile umfassende Baden-Baden Satellite Reef und der Baden-Baden Satellite Reef – Coral Frieze entstanden. Mehr als 4.000 Menschen – Schulklassen, Seniorengruppen und zahlreiche Einzelpersonen – haben daran mitgewirkt und über 40.000 Korallen gehäkelt. Die EnBW hat die Entstehung des partizipativen Kunstwerks finanziell unterstützt. Das Resultat ist eine großartige farbige Korallenwelt, die eine beeindruckende Gemeinschaftsleistung und ein starkes gemeinsames Statement vieler Menschen für den Umwelt- und Klimaschutz darstellt.

Bei der Ausstellung in der EnBW-City in Stuttgart-Fasanenhof kooperiert die EnBW mit dem Museum Frieder Burda und präsentiert sowohl das Baden-Badener Riff als auch den Fries. Die Vernissage findet am Dienstag, 5. Juli 2022, 19:00 Uhr, statt. Vorständin Colette Rückert-Hennen wird die Gäste willkommen heißen. Im Anschluss daran führt Henning Schaper, Direktor des Museums Frieder Burda, in die Korallen-Welt der Wertheim-Geschwister ein.

Infos zur Ausstellung im Überblick

Titel: Margaret und Christine Wertheim. Das Baden-Baden Satellite Reef aus dem Museum Frieder Burda zu Gast bei der EnBW

Ort: EnBW City, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart-Fasanenhof

Vernissage: Dienstag, 5. Juli 2022, 19:00 Uhr

Dauer: 6. Juli bis 30. September 2022, montags bis freitags (an Werktagen) von 10:00 bis 18:00 Uhr. Eintritt frei. Von Oktober bis Dezember 2022 wird die Ausstellung am EnBW-Konzernsitz in Karlsruhe präsentiert.

Weitere Informationen: www.enbw.com/kunst

Fotos>>>>>>

Freundliche Grüße
Hans-Jörg Groscurth
Leiter Kommunale Kommunikation & Netze / Konzernpressesprecher
Kommunikation & Politik

Archivfoto

Keine Hunde im Auto zurücklassen

Posted by Klaus on 30th Juni 2022 in Allgemein

Pressemeldung

Sicher durch den Sommer: Lassen Sie keinen Hund im Auto zurück. Der schnelle Einkauf kann für den vierbeinigen Freund tödlich enden.

Der Sommer ist in vollem Gange, in weniger als einem Monat beginnen in Baden-Württemberg die großen Ferien. Während einige das Wetter bei einem Eis in der Mittagspause oder nach Feierabend am See genießen, leiden andere unter der Hitze und sehnen sich nach kühleren Temperaturen.

Hunde erleben die Hitzeperiode, wie die meisten Haustiere, als eine anstrengende Zeit. Auch dieses Jahr wird die warme Saison für einige Hunde überflüssigerweise tödlich enden.

Hunde können Hitzeentwicklung nicht ausweichen

Unter normalen Umständen kann der Körper die heißen Außentemperaturen durch verschiedene Anpassungsmechanismen ausgleichen und ihn damit auf „Betriebstemperatur“ halten. Entgleist dieses System, droht ein Hitzschlag mit häufig tödlichem Ende. Gesunde Hunde, die die Möglichkeit haben Wasser aufzunehmen und sich frei zu bewegen, können die Außentemperaturen in aller Regel durch Trinken, Hecheln und Aufsuchen eines kühlen Platzes, wie ein selbst gebuddeltes Erdloch, ausgleichen. „In den meisten Fällen sind Erkrankung und Tod von Hunden durch heiße Temperaturen menschenverschuldet“, stellt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 30. Juni 2022 in Stuttgart klar. „Obwohl jährlich vor der Gefahr gewarnt wird, gibt es jedes Jahr Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Tiere in geparkten Autos zurücklassen.“, so Stubenbord. Selbst im Schatten und mit offenen Fenstern heizen sich Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Farbe, sehr schnell auf. Die Hunde können der Hitzeentwicklung nicht ausweichen, sie erleiden Sonnenstiche und Hitzeschläge. Eine bekannte Studie hat ermittelt, welche Innentemperaturen in geschlossenen, geparkten Fahrzeugen entstehen. Wissenschaftler fanden heraus, dass bei einer Außentemperatur von nur 20 Grad Celsius die Innentemperatur nach einer Stunde bereits auf 46 Grad Celsius angestiegen ist. Schon nach 15 Minuten misst man 36 Grad Celsius. Bereits bei Außentemperaturen von knapp unter 20 Grad Celsius kann ein geparktes Fahrzeug zur tödlichen Falle werden. Hunde von Rassen mit dem Qualzuchtmerkmal Kurzschnäuzigkeit, wie Möpse und Bulldogen, sind bereits ab 15 Grad Celsius Außentemperatur in Gefahr und dürfen nicht im geparkten Auto zurückgelassen werden.

Zuchtziele hinterfragen

Regelmäßig werden auch kurzschnäuzige Hunde mit Hitzschlag-Symptomen in Tierarztpraxen und -kliniken gebracht, die keiner Hitze im geparkten Auto ausgeliefert waren. Hunde dieser Rassen überfordert teilweise bereits eine kleine, notwendige Gassirunde im Hochsommer, die Tiere kollabieren. Besitzerinnen und Besitzer versuchen verzweifelt, ihren Lieblingen Linderung, zum Beispiel in Form kalter Handtücher, zu verschaffen. „Solche dramatischen Szenen zeigen einmal mehr, dass Zuchtziele hinterfragt und aus Tierschutzsicht bewertet werden müssen.“, folgert Stubenbord.

Wer seinem Vierbeiner bei sommerlichen Temperaturen eine Freude bereiten möchte, kann Eiswürfel oder Joghurt einfrieren und als Erfrischung anbieten. Auch gibt es Hundeeis fertig zu kaufen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Mehr Informationen zu den Leiden von qualgezüchteten Tieren

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz

Symbolfoto

Wasserentnahme aus Bächen bei anhaltender Trockenheit

Posted by Klaus on 30th Juni 2022 in Allgemein, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart

Presse LHS

RankbachBei anhaltender trockener Witterung sinken die Pegelstände der Stuttgarter Bäche erheblich. Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen – dem sogenannten Gemeingebrauch – hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen.

Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen immer noch in stabilen Populationen zu finden ist. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasser- entnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose (wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen) stirbt unweigerlich ab.

Niedrigwassersituationen an Stuttgarter Bächen mussten in den letzten Jahren immer wieder festgestellt werden. Sobald das Amt für Umweltschutz kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen als erreicht ansieht, werden verstärkte Kontrollen der Wasserbehörde gegen unerlaubte Wasserentnahmen durchgeführt. Der Einsatz mobiler Pumpen, aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme, ist nicht zulässig.

Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen an den Bächen bei Niedrigwasser zu unterlassen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Bei kritischen Situationen wird das Amt für Umweltschutz verstärkt Kontrollen durchführen.

Archivfoto