Pressemeldung
Eine Urlaubsreise mit Haustieren bedarf einer sorgfältigen und guten Vorbereitung. Die Versorgung der Haustiere muss sichergestellt sein und man sollte keine Tiere aus dem Urlaub mitbringen.
„Insbesondere bei den momentanen Hitzewellen, ist es besonders wichtig, auch an die Tiere zu denken, die bei der Urlaubsreise im Auto mitgenommen werden. Bei Hunden sollten bei längeren Autofahrten ausreichend Pausen eingeplant werden. Die Tiere sollten im Auto so untergebracht werden, dass sie nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Lassen Sie Ihre Tiere nie alleine im Auto, auch nicht bei kurzen Pausen oder Reiseunterbrechungen! Die Innenräume der Autos können sich in der Sonne innerhalb kürzester Zeit so stark aufheizen, dass die Tiere erheblich leiden und sogar Lebensgefahr droht. Auch sollte für die Tiere ausreichend Wasser und Futter mitgenommen werden“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 05. August 2022 in Stuttgart.
Speziell für das Reisen mit Hunden haben die Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt (PDF) entwickelt, das Hundehaltern wichtige Informationen bietet.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Dokumente, Impfungen et cetera
Reisen Hunde, Katzen, Frettchen oder Heimvögel mit in den Urlaub, sollte man sich im Vorfeld informieren, inwieweit die Tiere spezielle Dokumente, Behandlungen oder Impfungen für die Einreise in das Urlaubsland und die Rückkehr nach Deutschland benötigen. „Insbesondere wenn es zum Urlaub in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) geht, sollte sich alle Tierhalterinnen und Tierhalter erkundigen, ob es sich beim jeweiligen Reiseziel um ein sogenanntes nicht gelistetes Drittland handelt. Für die Wiedereinreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus diesen nicht gelisteten Drittländern in das Gebiet der EU, müssen neben dem EU-Heimtierausweis und einer gültigen Tollwutimpfung auch eine Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters vorliegen. Diesbezüglich sollte man sich frühzeitig im Vorfeld der Reise mit seiner Haustierärztin beziehungsweise seinem Haustierarzt abstimmen“, betonte Minister Hauk. Können die Tiere bei der Wiedereinreise die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllen, so kann dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten bei einer Kontrolle führen. Gegebenenfalls werden die Tiere auf Kosten des Tierhalters in Quarantäne untergebracht.
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Foto, Sabine