Schutz für Stuttgarter Bäche bei anhaltender Trockenheit
Presse LHS
In den vergangenen Jahren war zunehmend Niedrigwasser an Stuttgarter Bächen zu verzeichnen. Sieht das Amt für Umweltschutz kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen als erreicht, kontrolliert die Wasserbehörde verstärkt, ob unerlaubt Wasser aus Stuttgarter Bächen entnommen wird.
Diese weist darauf hin, dass Entnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen, dem sogenannten Gemeingebrauch, hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Einsatz mobiler Pumpen sowie das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme ist nicht zulässig.
Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen immer noch in stabilen Populationen zu finden ist. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Bei anhaltend trockener Witterung sinken die Pegelstände erheblich. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene Gemeinschaft von Organismen (Biozönose) – wie Fische, Krebse sowie andere tierische Kleinlebewesen und Pflanzen – stirbt unweigerlich ab. Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche.
Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen an den Bächen bei Niedrigwasser zu unterlassen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
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