Gewässerschau am Dürrbach und am Oberlauf der Körsch
Presse LHS
Vertreter der Unteren Wasserbehörde und des Tiefbauamts führen am Mittwoch, 19., und am Donnerstag, 20. Oktober, eine Gewässerschau am Dürrbach und seinen Nebenbächen durch.
Am Mittwoch, 26., und am Donnerstag, 27. Oktober, erfolgt die Gewässerschau an den Zuflüssen im Oberlauf der Körsch, die auf der Gemarkung Stuttgart liegen. Sofern erforderlich, sind weitere Termine am Mittwoch, 2., und Montag, 7. November, geplant.
Im Rahmen der Gewässerschau werden die Bäche sowie die angrenzenden Gewässerrandstreifen in Augenschein genommen. Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Bauten und sonstigen Anlagen, die an die Gewässer grenzen, sind verpflichtet, den Teilnehmenden das Betreten ihrer Grundstücke zu gestatten, die Anlagen und Einrichtungen zugänglich zu machen, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen sowie im Bedarfsfall Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für die Inhaber von Wassernutzungsrechten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ablagerungen jeglicher Art im Uferbereich des Gewässers nicht zulässig sind. Einbauten im unmittelbaren Bereich eines öffentlichen Gewässers sind erlaubnispflichtig, wenn dadurch der Wasserabfluss, die Unterhaltung oder die ökologischen Funktionen beeinträchtigt oder die Schifffahrt beziehungsweise Fischerei gefährdet oder behindert werden könnten. Die Erlaubnis für Einleitungen in ein öffentliches Gewässer muss vom jeweiligen Veranlasser bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden.
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