Adventskranz und Tannenreisig sind Biogut. Theoretisch – nämlich immer dann, wenn es wirklich nur die Zweige sind, Natur pur also. Sobald noch ein bisschen Deko dranhängt, wenn Kunstschnee oder Glitzer aufgesprüht ist, Kunststoff oder Metallteile enthalten sind, dürfen weder Kranz noch Baum in die Biotonne. Dann sind sie Restabfall.
Die Reste von der Gans, Pellkartoffelschalen, Raclette?Rinde oder verdorbene Orangen: Wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, sind alle Essensreste in der Biotonne gut aufgehoben. Wirklich alle. Denn das Biogut aus Stuttgart geht anschließend in die Vergärung. Und dort sind, anders als bei anderer Verwertung, auch gekochte Lebensmittel willkommen.
Backpapier, egal ob fettig oder fabrikneu, gehört in den Restabfall. Dasselbe gilt auch für das allermeiste Geschenkpapier – sobald es beschichtet ist, und das ist es in der Regel. Papierservietten gehören, wie überhaupt alles aus Zellstoff, ebenfalls nicht ins Altpapier, sondern in den Restabfall. Denn Altpapier ist ein Rohstoff. Daraus wird Recyclingpapier hergestellt. Und das funktioniert nicht mit Zellstoff, ebenso wenig mit beschichtetem oder verschmutztem Papier.
Eine defekte Lichterkette kann hoffentlich repariert werden. Wenn nicht, gilt sie als Elektroschrott, wird also auf dem Wertstoffhof oder – ein besonderer Service in Stuttgart – am Wertstoffmobil abgegeben.
Geschenkschleifen, Lametta, Frischhaltefolie – all das ist Restabfall. Genau wie ein Christbaum aus Kunststoff. In den Restabfall gehört zudem alles, was vom Silvesterfeuerwerk übrigbleibt, also abgebrannte Wunderkerzen und Feuerwerkbatterien sowie auch aller Unrat von der Straße.
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