Feuerwerksverbot an der Grabkapelle
Ein generelles Feuerwerksverbot gilt in Stuttgart aber nicht nur innerhalb des City-Rings. Auch an der Grabkapelle und am Schloss Solitude ist das Zünden von Raketen und Böllern untersagt. „Selbst- verständlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht am Jahreswechsel genießen möchten“, sagt Stephan Hurst von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. „Der Schutz unserer Monumente sowie unserer Besucherinnen und Besucher hat oberste Priorität.“ Die hohen Kosten für die Reinigung sowie die große Belastung durch Feuerwerk für Natur und Umwelt seien weitere Gründe für das Verbot.
Gemeinsame Verantwortung an historischen Gebäuden
Hurst setzt darauf, dass allen, die die besondere Stimmung am Schloss Solitude und an der Grabkapelle genießen wollen, die gemeinsame Verantwortung für die historischen Gebäude bewusst sei. Ansonsten könne man den Zugang an solchen Terminen nicht mehr ermöglichen. „In den vergangenen Jahren sind die Maßnahmen bei den Besucherinnen und Besuchern auf breite Akzeptanz gestoßen“, so Hurst, der empfiehlt, vor allem zur Grabkapelle nicht mit dem Auto anzureisen. „Es gibt keine Parkmöglichkeiten.“ Sie sei mit Bussen der Linie 61, die vom S-Bahnhof Untertürkheim nach Rotenberg fahren, gut zu erreichen.
Archivfoto,Klaus