Neue Parkregelung in Teilen der Stadtbezirke Mitte, Ost, Degerloch und Zuffenhausen ab 1. April
Presse LHS
In weiteren Teilen der Stadtbezirke Stuttgart Mitte und Ost sowie erstmalig in den Stadtbezirken Degerloch und Zuffenhausen wird ab 1. April das Parkraummanagement erweitert beziehungsweise eingeführt, um insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner die Parksituation zu verbessern.
Künftig werden alle in dieser sechsten Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum der neuen Bewohnerparkgebiete Mitte (M5), Ost (O8), Degerloch (De1) und Zuffenhausen (Zu1) gebührenpflichtig sein. Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibenden können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.
Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet zum Beispiel Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auto- und Radfahrenden wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt, Rettungsdienste, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge, werden beim Abbiegen behindert. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht außerdem unnötig Lärm und Abgase. Daher gehört das Parkraummanagement zu einem Bündel an Maßnahmen des Luftreinhalteplans. Nachdem es sich mittlerweile in vielen Stadtbezirken bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf weitere Stadtbezirke übertragen, soweit dort nachweislich besonders hoher Parkdruck herrscht.
Grundsätzlich wurden die Standorte der Parkscheinautomaten in den neuen Teilgebieten so gewählt, dass diese bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung wie Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt sind, oder dort, wo die Gehwegbreiten es zulassen. An wenigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, wurden für die Parkscheinautomaten sogenannte Gehwegnasen hergestellt. Auch das kontaktlose Bezahlen mit Girokarte oder Kreditkarte ist möglich.
Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet können online unter www.stuttgart.de/parkraummanagement beantragt werden. Hier gibt es auch weitere Informationen zum Thema.
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