Archive for Mai 26th, 2023

Rosensteintunnel: Vollsperrungen der B10/B14 vom Dreieck Neckarpark bis Leuzetunnel in den Nächten 31. Mai auf 1. Juni sowie 6. Juni auf 7. Juni

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Die B10/B14 wird vom Dreieck Neckarpark bis zum Leuzetunnel in Fahrtrichtung Stuttgart Nord sowie ?Innenstadt in mindestens zwei Nächten wegen Bauarbeiten voll gesperrt. Die Bauarbeiten dauern an vom 31. Mai, 22:00 Uhr, bis 1. Juni, 05:00 Uhr, sowie 6. Juni, 20:00 Uhr, bis 7. Juni, 06:00 Uhr.

Je nach Arbeitsfortschritt ist ebenfalls eine Sperrung in der Nacht vom 1. Juni auf 2. Juni notwendig. Grund dafür sind Kabelarbeiten sowie die Betonage der Brückenplatte für die neue Linksabbiegerrampe.

Der Verkehr in Fahrtrichtung Esslingen bleibt die gesamte Zeit unbeeinträchtigt. Die Umleitungsstrecke ist über die Benzstraße, Mercedesstraße bis zur König Karls Brücke ausgewiesen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Hinweise im Leitsystem NeckarPark zu beachten.

Das Tiefbauamt bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis.
Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger online unter

 www.stuttgart.de/rosensteintunnel . Gerne können sie sich bei Fragen auch per E?Mail an das Tiefbauamt wenden:  strassenbauprojekt.rosensteintunne@lstuttgart.de. Die Bürgersprechstunde findet jeden ersten und dritten Mittwoch jeden Monats zwischen 16 und 17 Uhr im Baubüro Neckartalstraße 42/1 statt.

Archivfoto

Regelungen zum Grillen im Wald beachten

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Minister Peter Hauk appelliert daran, die Regelungen zum Grillen im Wald zu beachten und die Brut- und Setzzeit der Waldtiere zu respektieren. Ein umsichtiges Verhalten im Wald sorgt für ein unbeschwertes Pfingstwochenende in der Natur.

Foto, LFV BW/Ulrike Klumpp

 

„Es ist schön, seine Freizeit im Wald zu verbringen. Das bevorstehende lange Pfingstwochenende lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich besonnen zu verhalten und Rücksicht auf die Waldbewohner und andere Waldbesucher zu nehmen. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten besonders umsichtig zu sein, um den Lebensraum für Tiere zu respektieren und Waldbrände zu vermeiden“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Freitag, 26. Mai 2023, in Stuttgart.

Schönes Wetter lockt die Bürgerinnen und Bürger wieder in den Wald. Viele nutzen die warmen Sonnentage, um sich zu erholen und dabei im Wald zu grillen und Feuer zu machen.

„Der Wald hat insbesondere in den letzten Jahren unter den Folgen des Klimawandels und den Extremwetterereignissen sehr gelitten. Die Lebensgemeinschaft und das Ökosystem sollen durch Ihren Besuch möglichst wenig beeinträchtigt werden. Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine. Müll gehört nicht in den Wald und respektieren Sie die Erholung der anderen Waldbesucher“, sagte Hauk.

Feuer nur an offiziell eingerichteten Stellen erlaubt

Minister Hauk weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Feuer machen nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt ist. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.

„Das wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu. Ebenso besteht von März bis einschließlich Oktober in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.

Verhalten im Brandfall

Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App „Hilfe im Wald“, Im Unglücksfall wird über die Rettungs-App „Hilfe im Wald“ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Archivfotos

Pfingstbräuche – Schöne Pfingsten 2023

Posted by Sabine on 26th Mai 2023 in Allgemein

Heute haben wir Euch ein paar Links zu dem Thema Pfingstbräuche zusammengestellt:

fest-und-feiern/brauchtum-pfingsten-1

suedkurier/Pfingstbraeuche-und-ihre-Wurzeln

badische-zeitung/nun-bitten-wir-den-heiligen-geist-

stuttgarter-nachrichten/pfingstbrauch-der-pfingstnarr-von-schwenningen

wikipedia/Pfingsten

family-bloggr.blogspot/kennen-sie-die-pfingstbrauche

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Na dann, Allen ein schönes Pfingstfest wünscht Euch der

Gablenberger-Klaus-Blog

Haftungslücke bei E-Scootern schließen

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein

Pressemeldung

Auf Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hat sich die Justizministerkonferenz für das Schließen von Haftungslücken bei E-Scootern ausgesprochen. So wollen die Justizminister die Ausnahme für E-Scooter von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung abschaffen.

Baden-Württemberg hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen auf der 94. Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai 2023 erfolgreich eine Initiative zu bestehenden Haftungslücken im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Scootern eingebracht. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das neue Verkehrsmittel E-Scooter festgestellt und sich für eine Reform der Haftungsregelung in Paragraph 8 Nummer 1 Straßen- verkehrsgesetz (StVG) ausgesprochen.

Haftungsrecht bei E-Scootern unzureichend

Baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Die E-Scooter gehören zur heutigen Großstadt-Mobilität. Gerade in Bezug auf Verkehrsdichte, Parkplatzknappheit oder Luftreinhaltung sind sie eine echte urbane Mobilitätsalternative. Von den E-Scootern gehen aber zunehmend auch Unfallgefahren aus, die für Geschädigte besonders schwer wiegen, denn das Haftungsrecht bei E-Scootern ist unzureichend. Hier muss eine Haftungslücke, die nicht mehr zeitgemäß ist, geschlossen werden.“

Das Straßenverkehrsgesetz sieht eigentlich vor, dass bei einem Unfall der Halter eines Fahrzeuges beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung haftet – und zwar verschuldensunabhängig. Bei E-Scootern ist das nicht der Fall, denn für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilomter pro Stunde (km/h) fahren können, sieht das Straßenverkehrsgesetz in Paragraph 8 Nummer 1 eine Ausnahme von der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung vor. Zugleich nehmen Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, ausweislich der amtlichen Statistik zu.

Haftungslücke schnellstmöglich schließen

„Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten Scooter stürzt und sich verletzt, kann sich nicht bei dem Halter des Scooters, in der Regel einem gewerblichen Vermieter, schadlos halten. Nach aktueller Gesetzeslage muss der Geschädigte erstens den verantwortlichen Fahrer identifizieren und zweitens diesem ein konkretes Verschulden nachweisen. In vielen Fällen wird ihm das jedoch nicht gelingen. Unsere Initiative auf der Justizministerkonferenz zielt darauf, diese Haftungslücke schnellstmöglich zu schließen“, so Gentges weiter.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, betonte: „Ein Geschädigter erwartet bei einem E-Scooter ebenso wie bei einem Pkw, dass der Halter für Schäden durch das Fahrzeug aufkommt, ohne dass der Geschädigte ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb bedarf es dringend einer Gesetzesanpassung, so dass auch die bis zu 20 km/h zugelassenen E-Scooter unter die verschuldensunabhängige Halterhaftung fallen.“

Angesichts des zunehmend komplexen Verkehrsgeschehens steht die Haftungsprivilegierung des Paragraphen 8 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz schon länger in der Kritik, da langsam fahrende Fahrzeuge im fließenden Massenverkehr gegenüber schnelleren Fahrzeugen nicht unbedingt eine geringere Gefahr darstellen und mit Blick auf das heute vorherrschende verkehrstechnische Verständnis im Schadensersatzrechts des StVG Widersprüche hervorruft.

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Ostheim – Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugen und Geschädigte gesucht

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.05.2023

Unbekannte Täter haben am Donnerstag (25.05.2023) oder Freitag (26.05.2023) mehrere Fahrzeuge in der Hackstraße und der Straße Im Holderbusch beschädigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand zerkratzten die Unbekannten zwischen 16.00 Uhr und 09.00 Uhr die geparkten Fahrzeuge mit einem unbekannten Gegenstand. Dabei entstand ein geschätzter Schaden von 10.000 Euro.

Zeugen und weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

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