Archive for Mai, 2023

L&R vom oberen Neckar – neueste Ausgabe

Info

Die neue Ausgabe von L&R vom oberen Neckar – herausgegeben von Beate Dietrich für die vier oberen Neckarvororte ( Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen).

Alle Vereine sind herzlich eingeladen, Artikel zu schicken, die nicht in der Presse gedruckt wurden/werden.

Wer gern in die nächste Ausgabe einen Artikel aufgenommen haben möcht, darf ihn  bis 9.6.2023 an Beate Dietrich
<bedi.etrich@posteo.de> schicken.

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 23-04-2023_Ausgabe_1

Zwei 85-jährige Weltstars der Kunst in Künzelsau

Posted by Klaus on 29th Mai 2023 in Künstler/innen, Vereine und Gruppen

Pressebericht

Beeindrucke Werke von David Hockney und Georg Baselitz sind noch mit zum 16. Juli 2023 im Museum Würth 2 Künzelsau zu bewundern. Die Kunstfreunde der SportKultur Stuttgart waren dort und haben sich von der kenntnisreichen stv. Museumsleiterin Beate Elsen durch die Doppelausstellung in dem von David Chipperfield Architects entworfenen, beeindruckenden Gebäude führen lassen.

Der 1937 im englischen Bradford/Yorkshire geborene, vielfach für sein Werk ausgezeichnete Künstler, lebt hauptsächlich in Los Angeles. Überschrieben ist die Künzelsauer HockneyAusstellung mit dem Titel: A Year in Normandie. Im LockdownJahr 2020 entstand auf seinem Landgut in der Normandie, ein fast monumental zu nennendes Werk. In der Hockney typischen Farbigkeit, die nie Postkartenhaft kitschig ausfällt, stellt es die Landschafts- veränderungen während der vier Jahreszeiten dar. Inspirieren zu seinem 314 Fuß bzw. 95 m langen, ca. 1 m breiten Wandbild, ließ sich Hockney vom bis heute erhaltenen Teppich von Bayeux der im 11. Jhd. entstand. Dieser 70 m lange Teppich ist bestickt mit Szenen der  ormannischen Eroberung Englands durch William the Conqueror im Jahre 1066 in der Schlacht bei Hastings. Hockney hat keinen neuen gestickten Teppich oder einfach ein Gemälde geschaffen. Seine Imagination eines zeitgenössischen Frieses entstand mit einem ganz modernen Medium, mit der Zeichenfunktion eines iPads. Die acht Sequenzen bestehen aus 220 Einzelmotiven. Diese werden mittels Tintenstrahldrucker ausgedruckt und in entsprechend geeigneten Ausstellungsräumen zur Präsentation zusammengesetzt. Im Museum Würth 2 ist das Werk auf drei Wände aufgeteilt.     Zum Foto, Gruppenfoto der Kunstfreundinnen und -freunden

Unterschiedliche Werke des vielseitigen Malers und Bildhauers Georg Baselitz sind im Atrium des Gebäudekomplexes zu sehen. Geboren als HansGeorg Kern 1938 im sächsischen Deutsch- baselitz, sagt man ihm bis heute einen rebellischen Geist nach was sich nicht selten in sehr provokanten Werken ausdrückt. Jedenfalls ist er in der Würthschen Kunstsammlung, ebenso wie David Hockney, prominent vertreten. Aktuell wird eine Serie großer Linolschnitte, Wasser- farbenbilder genauso wie Miniaturen sowie beeindruckende, oft farbig bemalte, stilistisch einzigartige Bronzefiguren wie die z.B. überlebensgroße Donna Via Venezia gezeigt.
Nicht fehlen dürfen Bilder die längst sein Markenzeichen geworden sind, Menschen stehen auf dem Kopf. Baselitz ist nicht in einen bestimmten Stil einzuordnen, er ist und bleibt Baselitz. Dazu passt sein Satz: „Die Realität ist das Bild, sie ist ganz sicher nicht auf dem Bild.“
Zum Foto, Ausschnitt aus David Hockneys Fries

In Künzelsau haben sich die SportKultur Kunstfreunde mit ganz unterschiedlichen Werken zweier ganz verschiedener Künstler auseinandergesetzt. Beide Herren genießen seit Jahren absolute Weltgeltung. Im Museum Würth wird diese Tatsache gebührend gewürdigt.

Zum Foto, Blumengesteck vor Baselitz-Grafiken

Text und Foto: Norbert Klotz

Positive Bilanz zum sechsten länderüber- greifenden Sicherheitstag

Posted by Klaus on 29th Mai 2023 in Allgemein

Pressemeldung

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.

Innenminister Thomas Strobl hat eine positive Bilanz zum sechsten länderübergreifenden Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum gezogen. Der Fahndungs- und Sicherheitstag fand zeitgleich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland statt.

Am 24. Mai 2023 fand bereits zum sechsten Mal der länderübergreifende Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum mit gemeinsamen Einsätzen der Polizeien Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlands statt.

In Baden-Württemberg wurden beim länderübergreifenden Sicherheitstag rund 10.400 Personen, 5.800 Fahrzeuge sowie mehr als 10.000 Dokumente kontrolliert. Dabei haben die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten 465 Straftaten und 639 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. 68 Personen wurden vorläufig festgenommen und insgesamt 56 Haftbefehle vollstreckt.

Länderübergreifender Sicherheitstag bewährt sich

Innenminister Thomas Strobl sagte: „Diese erfolgreiche Bilanz zeigt einmal mehr, dass sich der länderübergreifende Sicherheitstag als Teil unserer Sicherheitsstrategie bewährt.“

Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden rund 4,7 Kilogramm Drogen, darunter Marihuana, Haschisch, Kokain, Amphetamin und Heroin, sowie 30 Waffen und gefährlichen Gegenstände wie Schreckschusswaffen, Messer, Schlagstöcke und -ringe sichergestellt. Des Weiteren wurden rund 20.800 Euro Sicherheitsleistungen erhoben.

„Baden-Württemberg ist nach wie vor eines der sichersten Länder. Die Gefahr im Jahr 2022 in Baden-Württemberg Opfer einer Straftat zu werden, ist mit Ausnahme der beiden außergewöhnlichen Vorjahre so niedrig wie seit knapp 40 Jahren nicht mehr. Mit 4.944 Straftaten je 100.000 Einwohner liegt sie, die beiden Pandemie-Jahre ausgenommen, auf dem niedrigsten Stand seit 1984. Wohnungseinbrüche konnten wir seit dem Höchststand im Jahr 2014 um ganze zwei Drittel auf knapp 4.500 Fälle senken. Fast die Hälfte davon scheitert bereits im Versuchsstadium. Und auch der Trend bei den Straftaten im öffentlichen Raum ist seit dem Jahr 2015 rückläufig. Unser erklärtes Ziel ist: Die Menschen sollen auf den Straßen und Plätzen in Baden-Württemberg Tag wie Nacht sicher sein! Deshalb bleibt die Sicherheit im öffentlichen Raum auch in diesem Jahr ein Schwerpunkt der Arbeit unserer Polizei. Ein Mosaik unserer Sicherheitsarbeit ist der jährliche Sicherheitstag – mit zahlreichen Kontrollen und sichtbarer Polizeipräsenz“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl rückblickend auf den Sicherheitstag am Mittwoch, 24. Mai 2023.

Fünf Bundesländer, ein Sicherheitstag

Der Fahndungs- und Sicherheitstag fand am 24. Mai 2023 zeitgleich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland statt. In Baden-Württemberg waren rund 2.700 Kräfte im Einsatz, darunter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aller 13 regionalen Polizeipräsidien, des Polizeipräsidiums Einsatz und des Landeskriminalamts sowie Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls, der Steuerfahndung und Vertreter der Stadt-/ und Gemeindeverwaltungen, der Ausländerämter und der Justiz.

Länderübergreifende Kooperation: ein Erfolgsmodell

Mit der länderübergreifenden Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum vereinbarten die Innenminister des Landes Baden-Württemberg, des Freistaats Bayern sowie der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland im Jahr 2019 unter anderem die regelmäßige Durchführung von gemeinsamen Fahndungs- und Sicherheitstagen.

Uhlbach – Weinwanderung am Götzenberg am 10. + 11.6.2023

Packen Sie Ihren Wanderschuhe aus und erwandern Sie, mit dem ein oder anderen Gläschen Wein, die rund 4 km lange Strecke mit tollem Ausblick rund um den Götzenberg. 6 Verkostungsstände mit Collegiumsweinen aus den zugehörigen Lagen und kleine regionale Speisen verkürzen Ihnen den Weg und laden zum Verweilen ein.

Sa., 10. Juni 2023 ab 14 Uhr + So., 11. Juni 2023 ab 11 Uhr

Der Rundgang beginnt am Uhlbacher Platz (70329 Stuttgart). Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Info unter:collegium-wirtemberg.de/events

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Rosensteintunnel: Vollsperrungen der B10/B14 vom Dreieck Neckarpark bis Leuzetunnel in den Nächten 31. Mai auf 1. Juni sowie 6. Juni auf 7. Juni

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Die B10/B14 wird vom Dreieck Neckarpark bis zum Leuzetunnel in Fahrtrichtung Stuttgart Nord sowie ?Innenstadt in mindestens zwei Nächten wegen Bauarbeiten voll gesperrt. Die Bauarbeiten dauern an vom 31. Mai, 22:00 Uhr, bis 1. Juni, 05:00 Uhr, sowie 6. Juni, 20:00 Uhr, bis 7. Juni, 06:00 Uhr.

Je nach Arbeitsfortschritt ist ebenfalls eine Sperrung in der Nacht vom 1. Juni auf 2. Juni notwendig. Grund dafür sind Kabelarbeiten sowie die Betonage der Brückenplatte für die neue Linksabbiegerrampe.

Der Verkehr in Fahrtrichtung Esslingen bleibt die gesamte Zeit unbeeinträchtigt. Die Umleitungsstrecke ist über die Benzstraße, Mercedesstraße bis zur König Karls Brücke ausgewiesen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Hinweise im Leitsystem NeckarPark zu beachten.

Das Tiefbauamt bittet für die Beeinträchtigungen um Verständnis.
Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger online unter

 www.stuttgart.de/rosensteintunnel . Gerne können sie sich bei Fragen auch per E?Mail an das Tiefbauamt wenden:  strassenbauprojekt.rosensteintunne@lstuttgart.de. Die Bürgersprechstunde findet jeden ersten und dritten Mittwoch jeden Monats zwischen 16 und 17 Uhr im Baubüro Neckartalstraße 42/1 statt.

Archivfoto

Regelungen zum Grillen im Wald beachten

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Minister Peter Hauk appelliert daran, die Regelungen zum Grillen im Wald zu beachten und die Brut- und Setzzeit der Waldtiere zu respektieren. Ein umsichtiges Verhalten im Wald sorgt für ein unbeschwertes Pfingstwochenende in der Natur.

Foto, LFV BW/Ulrike Klumpp

 

„Es ist schön, seine Freizeit im Wald zu verbringen. Das bevorstehende lange Pfingstwochenende lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich besonnen zu verhalten und Rücksicht auf die Waldbewohner und andere Waldbesucher zu nehmen. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher am Tag sind jetzt gefordert, bei ihren Aktivitäten besonders umsichtig zu sein, um den Lebensraum für Tiere zu respektieren und Waldbrände zu vermeiden“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Freitag, 26. Mai 2023, in Stuttgart.

Schönes Wetter lockt die Bürgerinnen und Bürger wieder in den Wald. Viele nutzen die warmen Sonnentage, um sich zu erholen und dabei im Wald zu grillen und Feuer zu machen.

„Der Wald hat insbesondere in den letzten Jahren unter den Folgen des Klimawandels und den Extremwetterereignissen sehr gelitten. Die Lebensgemeinschaft und das Ökosystem sollen durch Ihren Besuch möglichst wenig beeinträchtigt werden. Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind und nehmen Sie ihren Vierbeiner am besten an die Leine. Müll gehört nicht in den Wald und respektieren Sie die Erholung der anderen Waldbesucher“, sagte Hauk.

Feuer nur an offiziell eingerichteten Stellen erlaubt

Minister Hauk weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Feuer machen nur an den offiziell dafür eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen erlaubt ist. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen.

„Das wilde Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu. Ebenso besteht von März bis einschließlich Oktober in den baden-württembergischen Wäldern ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.

Verhalten im Brandfall

Minister Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wichtig sei es, so Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App „Hilfe im Wald“, Im Unglücksfall wird über die Rettungs-App „Hilfe im Wald“ schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden – Gemeinsam für die Zukunft unserer Wälder

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Archivfotos

Pfingstbräuche – Schöne Pfingsten 2023

Posted by Sabine on 26th Mai 2023 in Allgemein

Heute haben wir Euch ein paar Links zu dem Thema Pfingstbräuche zusammengestellt:

fest-und-feiern/brauchtum-pfingsten-1

suedkurier/Pfingstbraeuche-und-ihre-Wurzeln

badische-zeitung/nun-bitten-wir-den-heiligen-geist-

stuttgarter-nachrichten/pfingstbrauch-der-pfingstnarr-von-schwenningen

wikipedia/Pfingsten

family-bloggr.blogspot/kennen-sie-die-pfingstbrauche

Archivfoto

Na dann, Allen ein schönes Pfingstfest wünscht Euch der

Gablenberger-Klaus-Blog

Haftungslücke bei E-Scootern schließen

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in Allgemein

Pressemeldung

Auf Initiative von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hat sich die Justizministerkonferenz für das Schließen von Haftungslücken bei E-Scootern ausgesprochen. So wollen die Justizminister die Ausnahme für E-Scooter von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung abschaffen.

Baden-Württemberg hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen auf der 94. Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai 2023 erfolgreich eine Initiative zu bestehenden Haftungslücken im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Scootern eingebracht. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das neue Verkehrsmittel E-Scooter festgestellt und sich für eine Reform der Haftungsregelung in Paragraph 8 Nummer 1 Straßen- verkehrsgesetz (StVG) ausgesprochen.

Haftungsrecht bei E-Scootern unzureichend

Baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, sagte: „Die E-Scooter gehören zur heutigen Großstadt-Mobilität. Gerade in Bezug auf Verkehrsdichte, Parkplatzknappheit oder Luftreinhaltung sind sie eine echte urbane Mobilitätsalternative. Von den E-Scootern gehen aber zunehmend auch Unfallgefahren aus, die für Geschädigte besonders schwer wiegen, denn das Haftungsrecht bei E-Scootern ist unzureichend. Hier muss eine Haftungslücke, die nicht mehr zeitgemäß ist, geschlossen werden.“

Das Straßenverkehrsgesetz sieht eigentlich vor, dass bei einem Unfall der Halter eines Fahrzeuges beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung haftet – und zwar verschuldensunabhängig. Bei E-Scootern ist das nicht der Fall, denn für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 Kilomter pro Stunde (km/h) fahren können, sieht das Straßenverkehrsgesetz in Paragraph 8 Nummer 1 eine Ausnahme von der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung vor. Zugleich nehmen Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, ausweislich der amtlichen Statistik zu.

Haftungslücke schnellstmöglich schließen

„Wer von einem E-Scooter angefahren wird oder über einen nicht ordnungsgemäß abgestellten Scooter stürzt und sich verletzt, kann sich nicht bei dem Halter des Scooters, in der Regel einem gewerblichen Vermieter, schadlos halten. Nach aktueller Gesetzeslage muss der Geschädigte erstens den verantwortlichen Fahrer identifizieren und zweitens diesem ein konkretes Verschulden nachweisen. In vielen Fällen wird ihm das jedoch nicht gelingen. Unsere Initiative auf der Justizministerkonferenz zielt darauf, diese Haftungslücke schnellstmöglich zu schließen“, so Gentges weiter.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, betonte: „Ein Geschädigter erwartet bei einem E-Scooter ebenso wie bei einem Pkw, dass der Halter für Schäden durch das Fahrzeug aufkommt, ohne dass der Geschädigte ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb bedarf es dringend einer Gesetzesanpassung, so dass auch die bis zu 20 km/h zugelassenen E-Scooter unter die verschuldensunabhängige Halterhaftung fallen.“

Angesichts des zunehmend komplexen Verkehrsgeschehens steht die Haftungsprivilegierung des Paragraphen 8 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz schon länger in der Kritik, da langsam fahrende Fahrzeuge im fließenden Massenverkehr gegenüber schnelleren Fahrzeugen nicht unbedingt eine geringere Gefahr darstellen und mit Blick auf das heute vorherrschende verkehrstechnische Verständnis im Schadensersatzrechts des StVG Widersprüche hervorruft.

Archivfoto

Ostheim – Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugen und Geschädigte gesucht

Posted by Klaus on 26th Mai 2023 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.05.2023

Unbekannte Täter haben am Donnerstag (25.05.2023) oder Freitag (26.05.2023) mehrere Fahrzeuge in der Hackstraße und der Straße Im Holderbusch beschädigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand zerkratzten die Unbekannten zwischen 16.00 Uhr und 09.00 Uhr die geparkten Fahrzeuge mit einem unbekannten Gegenstand. Dabei entstand ein geschätzter Schaden von 10.000 Euro.

Zeugen und weitere Geschädigte werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Die Marbacher Fohlen sind DER Besucher- magnet in den Pfingstferien

Pressemitteilung

Angebote für Besucher in den baden-württembergischen Pfingst- ferien

Die Fohlen sind DER Besuchermagnet in den Ferien

Marbach, 23.05.2023 (HuL Marbach). Endlich ist es wärmer geworden – jetzt dürfen unsere Fohlen täglich auf die Weide zum Rennen, Hüpfen und „Fangen spielen“! Unsere alljährlichen Familienführungen zu den Fohlen finden auch in den Pfingstferien wieder täglich vom 27. Mai bis einschließlich 11. Juni um 10.30 Uhr statt. Aufgrund der starken Nachfrage bitten wir für die besonders kinderfreundliche „Familienführung zu den Fohlen“, um vorherige Anmeldung unter E-Mail: info@hul.bwl.de oder telefonisch unter: 0 73 85 – 96 95-037.

Auch gibt es in den baden-württembergischen Schulferien (außer am 01.06.) wieder unsere „Gestütsführungen ohne Anmeldung“. Diese einstündigen Führungen finden täglich um 13.30 Uhr und um 15.00 Uhr statt. Der Preis für die Familienführung, als auch für die Gestütsführungen ohne Anmeldung betragen 6,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Kinder. Die Tickets für die Führungen erhalten Sie im Gestüts-Shop, der Start der Führungen ist der Stutenbrunnen im Innenhof des Gestütshofs Marbach.

Am internationalen Kindertag, 01.06.2023, feiern wir den ersten „Kindertag im Gestüt“. Neben viel Unterhaltung mit Schauprogramm und Ponyreiten gibt es drei Familienführungen zu den Fohlen um 10.30 Uhr, 11.30 Uhr und um 14.15 Uhr, bitte mit Anmeldung, siehe oben.

Weitere Informationen zum Kindertag im Gestüt finden Sie auf unserer Homepage unter www.gestuet-marbach.de 

Weitere Informationen zum Haupt- und Landgestüt Marbach im Internet unter www.gestuet-marbach.de oder auf der Facebook-Seite des Gestüts.

Archivfotos,L-u.Hg Marbach, Sabine, Klaus