Erhöhung Erbbauzins für Parkhäuser gerechtfertigt
Antrag Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Entsprechend dreier Gemeinderatsbeschlüsse aus den Jahren 1993, 1994 und 2007 liegt die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses für frei finanzierten Wohnungsbau und für kulturelle Einrichtungen bei 4 Prozent aus dem Verkehrswert, für Industrie und Gewerbe bei 7 Prozent – jedoch für Parkhäuser bei nur 2 Prozent.
Der Betrieb eines Parkhauses ist jedoch als Gewerbe anzusehen, bei dem ein Stellplatz für eine bestimmte Zeit gegen die Bezahlung einer Gebühr vergeben wird. Der Gewinn des Betreibers fällt dabei umso höher aus, je geringer die Belastung aus der Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens ausfällt.
In den letzten Jahren hat der Gemeinderat überdies die Parkgebühren auf städtischen Flächen um die durchschnittliche Steigerung der VVS-Tarife, zuletzt mit der GRDrs 408/2012, erhöht. Und da die privaten Parkgaragenbetreiber bei diesen Erhöhungen gerne mitgegangen sind, konnten sie ihre Einnahmen weiter steigern.
Wir sehen eine generelle Erhöhung des Erbbauzinses für Parkgaragen daher nicht als unfreundlichen Akt gegen das Automobil an sich an, sondern als Berichtigung eines in der Vergangenheit viel zu niedrig angesetzten Erbbauzinses von nur zwei Prozent für Parkhäuser.
Wir beantragen:
1. Die Verwaltung führt vor den Herbstferien einen Beschluss über die Angleichung der Erbbauzinsen von Parkhäusern und Industrie/Gewerbe von einheitlich 7 Prozent herbei.
2. In diesem Zusammenhang wird im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet, welche Erbbaurechtsverträge in welchem Jahr zur Verlängerung anstehen und welche Möglichkeiten gesehen werden, eine Neufestsetzung auch schon vor einer vertragsgemäßen Verlängerung durchzusetzen.
Unterzeichnet:
Silvia Fischer, Andrea Münch, Andreas Win