Günstiger Wohnraum Mangelware – wir müssen etwas tun!
Antrag: Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Der Stuttgarter Wohnungsmarkt ist angespannt. Für Menschen mit kleinem Geldbeutel wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dass immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung fallen, ist leider ein andauernder Prozess. So ist die Zahl der Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht seit Anfang der 90-er Jahre um die Hälfte auf nur noch 16.000 Wohnungen zurückgegangen.
Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass künftig wieder mehr öffentlich geförderter Wohnraum entsteht: Mit rund 216 Wohnungen ist 2013 zu rechnen.
Doch durch den Neubau alleine können die aus der Belegungsbindung fallenden Wohnungen nie und nimmer ersetzt werden. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, um die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen wenigstens langsam wieder zu steigern.
In dieser Notlage ist es dringend erforderlich, dass die Stadt auch bestehende Sozialwohnungen nachsubventioniert, damit dort das Belegungsrecht erhalten bleibt. Dies ist allemal billiger als Neubau. Dafür müssen die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gewonnen werden, welche die noch bestehenden Sozialwohnungen halten.
Außerdem sehen wir nun zudem die Notwendigkeit, dass auch ohne Änderung des Planrechts beim Verkauf von städtischen Flächen, analog zum Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM, der Wohnungsbau mit einem 20%-igen Anteil an gefördertem Wohnungsbau erstellt wird.
Außerdem haben die Träger der Wohnungsnotfallhilfe Alarm geschlagen. Zu viele Menschen der so genannten besonderen Bedarfsgruppen verbleiben zu lange im Hilfesystem, da für sie nach dem Interimswohnen kaum eine günstige Wohnung und ein vermietungswilliger Vermieter gefunden wird.
Nach dem Ende der Stiftung Nestwerk, die eigens für diese Zielgruppe gebaut hat, muss künftig eine andere Lösung für diese Problematik gefunden werden.
Wir beantragen,
dass in den zuständigen Ausschüssen folgende Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden
1. Es wird einen Beschluss herbeigeführt, dass beim Verkauf städtischer Grundstücke analog zu SIM mindestens 20 Prozent des geplanten Wohnungsbaus als geförderte Wohnungen zu erstellen sind, auch wenn kein neues Planrecht geschaffen wird, und zwar ab einer festgelegten Mindestgröße von 450 m² Geschossfläche.
2. Es wird dargestellt, bei wie vielen Wohnungen die Belegungsbindungen (aus Fördergeldern und aus Erbbaurecht) in den nächsten Jahren auslaufen, welche Finanzmittel für die Nachsubventionierung benötigt werden, und die Mittel dafür werden bereitgestellt.
3. Sobald die geplanten Änderungen im Landeswohnraumförderprogramm für 2013 (attraktivere Förderbedingungen für sozialen Wohnungsbau sowie Eigentumsbildung) beschlossen sind, werden diese im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorgestellt und die städtischen Programme angepasst.
4. Es wird dargelegt, durch welche strukturellen Änderungen das Problem der mangelnden Wohnraumversorgung der besonderen Bedarfsgruppen dauerhaft und nachhaltig gemildert werden kann. Dabei wird auf folgende Punke eingegangen:
• Direktvergabe von Wohnraum, Ankauf von Gebrauchtimmobilien und der Bau von
Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen durch die Stadt / die Städtische Wohnungsgesellschaft;
• Garantie-Mietverträge für diesen Personenkreis;
• Optimierte Ämterkoordination zum Thema Wohnraumversorgung, eine Kontaktperson
als Ansprechpartner für die Träger der Wohnungsnotfallhilfe.
Unterzeichnet:
Silvia Fischer und Peter Pätzold