Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Praxisgebühr
Peter Friedrich: Wollen eine Entlastung, die bei den Patientinnen und Patienten tatsächlich ankommt
01.11.2012„Die Finanzlage der Kassen lässt eine Entlastung der gesetzlich Versicherten zu, die bei den Patientinnen und Patienten tatsächlich ankommt“, sagte Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten am Donnerstag in Berlin. Und ergänzte: „Eine Gebühr, die nicht das erreicht, wofür sie eingeführt wurde, gehört abgeschafft. Wir bringen deshalb im Bundesrat zusammen mit anderen Ländern einen Entschließungsantrag ein und fordern die Bundesregierung auf, die Praxisgebühr schnellstmöglich wieder abzuschaffen.“ Die Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal in der vertragsärztlichen Versorgung habe sich nicht bewährt und unnötige Arztbesuche nicht verhindert. (Bundesratsdrucksache 650/12)
„Die Praxisgebühr wurde 2004 bei der Gesundheitsreform von der CSU durchgesetzt, um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und sie vor unnötigen Arztbesuchen zu bewahren“, erklärte Friedrich. „Diese Wirkung wurde eindeutig nicht erreicht. Was erreicht wurde, ist, dass die Ärzte weniger Zeit für ihre Patienten haben. Und in manchen Fällen, insbesondere bei Geringverdienern, wirkt die Gebühr sogar als zusätzliche Hürde, notwendige ärztliche Versorgung anzunehmen. Beides kann aber nicht in unserem Sinne sein.“ Derzeit stünden jährlichen Einnahmen von 1,5 bis zwei Milliarden Euro ein bürokratischer Aufwand zwischen 360 bis 500 Millionen Euro gegenüber – oder, wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung berechnet, von 8,3 Millionen Arbeitsstunden bei den Ärzten.
Quelle: Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund